Hieb und Stichwaffen

yukon07

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Hallo
Auf einem Veranstalterhinweis stand auf der Liste der verbotenen Gegenstände u.a. auch Hieb und Stichwaffen.
Das der Veranstalter Hausrecht hat und auch dieses verbieten kann ist mir schon klar und auch das es besser ist auf Veranstaltungen "nackt" zu erscheinen.
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?

Mfg Uwe
 
Nein. Ein normales Taschenmesser ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug. Vom Waffengestz sind nur die verbotenen Typen und solche, die als Waffe klassifiziert werden erfasst (Doppelschneidige, Dolche, Bajonette, Säbel, Schwerter usw.).
Ein Spyderco Delica z.B. ist keine Hieb- oder Stichwaffe, sodern ein Schneidwerkzeug.
 
yukon07 schrieb:
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?

Nein. Nur die, die speziell dafür gemacht werden. Alles andere, also die Mehrzahl, haben mit Waffen rechtlich nichts am Hut. Sind Werkzeuge, ein Stück Eisen, irgendwas.

Ja, die Grenze kann fließend sein ;)

Grüße
Pitter
 
Danke für die Antworten
Aber ich glaube man sollte auf Öffentlichen Veranstaltungen seine "Lieblinge" trotzdem zuhause lassen, denn bis man das mit den Security`s ausdiskutiert hat ist die Party zu Ende. :p :p

Mfg Uwe
 
Ab wann ist ein Messer eine Waffe? Bzw. Wo finde ich das im Gesetz? Ich kann mich nicht erinnern, das im Österreichischen Waffengesetz gelesen zu haben. Habe ich's überlesen, oder steht das doch wo anders? Vielleicht in irgend einer Verordnung?

Das Glock-Feldmesser, das ja eigentlich ein Bajonet ist währe also eine Waffe, seht ihr das auch so?


Ich hoffe, die Fragen passen hier her. Falls nicht, bitte verschieben.

Gruss!
RR
 
a glock ist keine waffe! es ist halt nur a feldmesser, wo so aussieht wie ein bajonett.
und ne machete ist ein werkzeug, auch wenn du damit recht einfach arme amputieren kannst.
die grenze ist halt fliessend
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf einem Veranstalterhinweis stand auf der Liste der verbotenen Gegenstände u.a. auch Hieb und Stichwaffen.
as der Veranstalter Hausrecht hat und auch dieses verbieten kann ist mir schon klar und auch das es besser ist auf Veranstaltungen "nackt" zu erscheinen.
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?

Rechtlich gesehen ist der Folder genausowenig eine Hieb und Stichwaffe wie eine Basballschläger oder eine Machete. In der Praxis interessiert das aber nicht, da der Veranstalter, bzw. dessen Vertreter sich hier wohl kaum auf Diskussionen einlassen werden. Was macht diese Frage also für einen Sinn?
 
teachdair schrieb:
a glock ist keine waffe! es ist halt nur a feldmesser, wo so aussieht wie ein bajonett.
und ne machete ist ein werkzeug, auch wenn du damit recht einfach arme amputieren kannst.
die grenze ist halt fliessend
Also rein technisch gesehen ist das Glock Feldmesser ein Bajonett und es könnte theoretisch als solches verwendet werden. Das es keiner macht ist eine andere Sache.
Das die Grenze zwischen Waffe und Werkzeug fliessend ist kann ich mir nicht vorstellen. Es muss eine klare rechtliche Definition geben, nur wo?

@Armin
Der Sinn der Frage im Bezug auf das Glock Feldmesser ist der, ob ich es rechtlich betrachtet im Auto herumliegen lassen darf oder nicht.

Gruss!
RR
 
Zuletzt bearbeitet:
Armin II schrieb:
Was macht diese Frage also für einen Sinn?
Der Sinn ist: Das ich etwas nicht wusste,(Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?) nachgefragt habe und von mehreren hier eine Befriedigende Antwort bekommen habe. :super:

Uwe
 
Hallo RR,
da ich gerne dazulerne würde es mich interessieren an welche Waffe das Glock Feldmesser denn auf welche Weise montiert werden kann?
 
ausschlaggebend für die Unterscheidung Waffe-Werkzeug ist die "Zweckbestimmung".
Hierfür wird teilweise die Form herangezogen (ein Dolch ist definitiv eine Waffe), oder die Farbe (schwarze Klingen)und auch die Aussagen der Hersteller etc.

Thomas
 
Hieb & Stichwaffen

Eigentlich ist dieses Gestez ziemlicher Mumpitz. Wenn ich ene ordentlich geschliffene Katana aus dem 16. Jhdt. spazieren trage : Kein Problem da eine Antiquität. ( Was mit mit solch einer Klinge anstellen könnte dürfte wohl inherent sein. )
Trage ich ein Shinsakuto bei mir : Ja ich muß aufpassen, denn das ist eine Waffe.
Den Unterschied vom Gefährlichkeitsgrad her sehe ich nicht.
Genauso gut könnte ich eine Vorlegegabel mitführen und sie jemanden nur so aus Jux in das Sternum bohren. Sind das deswegen Waffen : Ich glaube nein.
Wer auch immer sich diese Gesetze in dieser Form ausgedacht hat sollte mal ernsthaft darüber nachdenken was er da verzapft hat.
Also irgendwie nimmt die Hysterie doch minimal Überhand.
Gruß
Stefan
 
Generell ist es in Deutschland so, dass laut Versammlungsgesetz keine Waffen ODER gefährlichen Gegenstände auf Demonstrationen oder öffentlichen VEranstaltungen mitgeführt werden dürfen. Als gefährlicher Gegenstand zählt auch beispielsweise ein vom Waffenrecht ausgenommener Folder. Kommt hier beim Führen auch noch die Verwendungsabsicht hinzu ("Herr Wachmeister, ich hab dass Messer nur zur SV bei!") begeht man bereits eine Straftat.
Ein Schweizer Offiziersmesser allein wird zwar noch kein Strafverfahren nach sich ziehen, doch kann es je nach dem Sicherheitsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für die Dauer der Veranstaltung zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden. Sprich, man hat erst mal eine Menge Rennerei!

Wie bereits erwähnt zählt ansonsten alles, was zum herabsetzen der Angriffsfähigkeit des Gegenüber gebaut wurde (Zweckbestimmung) als Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Hierzu zählt auch der eigens für diesen Zweck zurechtgesägte Knüppel oder das Simpsonsmäßige Nagelbrett!
 
Eigentlich ist dieses Gestez ziemlicher Mumpitz. Wenn ich ene ordentlich geschliffene Katana aus dem 16. Jhdt. spazieren trage : Kein Problem da eine Antiquität. ( Was mit mit solch einer Klinge anstellen könnte dürfte wohl inherent sein. )

Auch wenn dein Katana aus dem 16 Jhdt ist, zählt es als Waffe. Du kannt damit auch draussen rumrennen. Wichtig nur, nicht auf öffentlichen Veranstaltungen und du muß über 18 Jahre alt sein!

Du hast Recht wenn du meinst, dass zum Beispiel ein gutes Küchenmesser gefährlicher ist als ein evtl. stumpfes Seitengewehr.
Die meisten Straftaten mit Messern (insbesondere Morde) werden mit normalen Haushaltsmessern durchgeführt. Das liegt halt an der Verfügbarkeit.
Sinn machen die Gesetze schon, denn während eine Heugabel, ein Nakiri Hocho oder ein Opinel Nr. 13 auch mordsgefährlich sein können, werden sie ausschließlich für normale Alltagstätigkeiten genutzt und gebraucht!
Bajonette, Katana oder Streitäxte sind für den normale Alltagsgebrauch nicht geeignet und sind ausschließlich für Sammler oder bestimmte Sportarten geeignet. Da man auf öffentlichen Veranstaltungen weder seine Sammlung zeigen will (ausser beim Messermacher treff :irre: ) noch irgendwie eine Kata mit seinem Samuraischwert laufen sollte...schließt der Gesetzgeber dies Gegenstände nun mal aus.
 
marcy schrieb:
Generell ist es in Deutschland so, dass laut Versammlungsgesetz keine Waffen ODER gefährlichen Gegenstände auf Demonstrationen oder öffentlichen VEranstaltungen mitgeführt werden dürfen.
Eine öffentliche Veranstaltung fällt nicht unter das Versammlungsgesetz, die waffenrechtliche Reglementierung öffentlicher Veranstaltungen fällt unter das WaffG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig!
Während sich das Versammlungsgesetz ausschließlich auf Versammlungen bezieht, regelt der § 42 WaffG das Waffenverbot auf Messen, Sportveranstaltungen u.Ä.!

Danke nochmal für die Korrektur!
 
KAJIHEI schrieb:
Eigentlich ist dieses Gestez ziemlicher Mumpitz. Wenn ich ene ordentlich geschliffene Katana aus dem 16. Jhdt. spazieren trage : Kein Problem da eine Antiquität. ( Was mit mit solch einer Klinge anstellen könnte dürfte wohl inherent sein. )
marcy schrieb:
Auch wenn dein Katana aus dem 16 Jhdt ist, zählt es als Waffe. Du kannt damit auch draussen rumrennen. Wichtig nur, nicht auf öffentlichen Veranstaltungen und du muß über 18 Jahre alt sein!
Eben. Nach meinem Wissen wird im Gesetz nicht zwischen Antiquitäten und neuen Stücken unterschieden.


marcy schrieb:
Sinn machen die Gesetze schon, denn während eine Heugabel, ein Nakiri Hocho oder ein Opinel Nr. 13 auch mordsgefährlich sein können, werden sie ausschließlich für normale Alltagstätigkeiten genutzt und gebraucht!
Bajonette, Katana oder Streitäxte sind für den normale Alltagsgebrauch nicht geeignet und sind ausschließlich für Sammler oder bestimmte Sportarten geeignet. Da man auf öffentlichen Veranstaltungen weder seine Sammlung zeigen will (ausser beim Messermacher treff :irre: ) noch irgendwie eine Kata mit seinem Samuraischwert laufen sollte...schließt der Gesetzgeber dies Gegenstände nun mal aus.
Ich finde, du widersprichst dir hier ein Stück weit selbst. Wenn ich als potenzieller Bösewicht ein scharfes, "gefährliches" Opinel, das zudem preiswert und handlich ist, haben kann, warum sollte ich dann auf einer Veranstaltung mit einer Streitaxt auflaufen?
Anders gesagt: Ich halte derartige Gesetze nicht für sinnvoll. Wie schon in mehreren anderen Threads diskutiert, stellt es von der rechtlichen Seite kein Problem dar, z. B. mit einem Schwert durch die Stadt zu gehen. Deshalb macht es aber noch längst keiner, aus nachvollziehbaren Gründen. Und ebenso würde niemand (behaupte ich an dieser Stelle) mit einem Schwert über die Kirmes oder zur Wahlkampfveranstaltung laufen. Außerdem gibt es da ja noch das Hausrecht des Veranstalters, das in den mir bekannten Fällen bisher viel weitreichender war, als das Waffengesetz.


An dieser stelle habe ich mal eine Frage:
Bei mir in Dortmund sind während der WM einige Innenstadtbereiche als Fanfest abgeriegelt, Zugang nur nach Abtasten und Taschenkontrolle. Auf einem Schild steht, was alles nicht mit hinein darf, unter anderem sind dort auch sämtliche Messer ausgeschlossen. Soweit klar. Jetzt heißt es dort aber auch sinngemäß: Der Veranstalter ist berechtigt, derartige Gegenstände ohne Rückgabeverpflichtung einzubehalten.
Ist soetwas rechtlich abgesichert? Müssen eingezogene Gegenstände nicht nach Verlassen der Veranstaltung wieder ausgehändigt werden?
Ich meine (ohne konkret etwas unterstellen zu wollen), den Ordnern sind damit doch Tür und Tor geöffnet, bei Beschwerden zeigen sie einfach auf das Schild, oder wie??

Sven
 
Antik

Also ganz so kann das nicht stimmen. Wenn ich früher Katana aus Japan nach Deutschland verfrachtet habe wurde ich grundsätzlich nach dem Alter gefragt. Begründung : Ist es weniger als 100 Jahre alt wird es eingezogen weil eine Waffe.
Ältere Stücken gelten als Antiquität und dürfen daher eingeführt werden.
Diesen Spruch habe ich mich reglmäßig auf dem Zoll anhören dürfen.
Oder wurden die Gesetze diesbezüglich geändert ?
Gruß
Stefan
 
Waldjäger schrieb:
An dieser stelle habe ich mal eine Frage:
Bei mir in Dortmund sind während der WM einige Innenstadtbereiche als Fanfest abgeriegelt, Zugang nur nach Abtasten und Taschenkontrolle. Auf einem Schild steht, was alles nicht mit hinein darf, unter anderem sind dort auch sämtliche Messer ausgeschlossen. Soweit klar. Jetzt heißt es dort aber auch sinngemäß: Der Veranstalter ist berechtigt, derartige Gegenstände ohne Rückgabeverpflichtung einzubehalten.
Ist soetwas rechtlich abgesichert?

IMO nein. IANAL, aber für mich ist das Unterschlagung. Das kann man nicht durch AGB legalisieren ;) Allerdings könnte man daran denken, sich das Aufbewahren bezahlen zu lassen :D So es vorher deutlich gemacht wurde.

Grüße
Peter
 
@waldjäger
Ich denke mal das ist eine rechtliche Grauzone im Zivilrecht. Wenn du auf das Fanfest willst, wird vorausgesetzt, dass du dich der Hausordnung des Veranstalters unterwirfst (ähnlich wie hier den Forumsregeln :hmpf: ). Du gibst sozusagen freiwillig dein Eigentum auf, da du ja nicht gezwungen bist auf die Veranstaltung zu gehen. Ganz richtig ist das bestimmt nicht. Geh mal davon aus, dass der Ausrichter keine Lust hat, extra Leute zum Archivieren der "sichergestellten" Gegenstände abzustellen. Letztenendes kann man nur empfehlen, dass geliebte Messer für den Tag mal zu Hause zu lassen!

@kajihei

...was du meinst bezieht sich auf die Einfuhr von Waffen. Diese ist logischerweise reglementiert. Antiquitäten werden hier anders behandelt. Das hat aber nichts damit zu tun wie diese Dinge in Deutschland selbst bewertet werden!
 
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