Hallo
Auf einem Veranstalterhinweis stand auf der Liste der verbotenen Gegenstände u.a. auch Hieb und Stichwaffen.
Das der Veranstalter Hausrecht hat und auch dieses verbieten kann ist mir schon klar und auch das es besser ist auf Veranstaltungen "nackt" zu erscheinen.
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?
Mfg Uwe
Auf einem Veranstalterhinweis stand auf der Liste der verbotenen Gegenstände u.a. auch Hieb und Stichwaffen.
Das der Veranstalter Hausrecht hat und auch dieses verbieten kann ist mir schon klar und auch das es besser ist auf Veranstaltungen "nackt" zu erscheinen.
Mir geht es auch nur darum, ist jedes Messer (auch Folder) rechtlich eine Hieb und Stichwaffen?
Mfg Uwe
) noch irgendwie eine Kata mit seinem Samuraischwert laufen sollte...schließt der Gesetzgeber dies Gegenstände nun mal aus.
So es vorher deutlich gemacht wurde.
). Du gibst sozusagen freiwillig dein Eigentum auf, da du ja nicht gezwungen bist auf die Veranstaltung zu gehen. Ganz richtig ist das bestimmt nicht. Geh mal davon aus, dass der Ausrichter keine Lust hat, extra Leute zum Archivieren der "sichergestellten" Gegenstände abzustellen. Letztenendes kann man nur empfehlen, dass geliebte Messer für den Tag mal zu Hause zu lassen!