Hohlgriff für Survivalmesser

@frank,
bekommst du die mails übers forum??
letztes mal hab ich da keine antwort bekommen :-((... so kenn ich dich nicht :)
ich hab ne cnc :)) da wäre manches machbar....

das schiessmichmitsingalending - darf das jedermann tragen?
gibts da bestimmungen ???
das wäre mal richtig interessant....:D
 
Du meinst das Mail mit den beiden virtuellen Foldern? Stimmt, da habe ich nicht darauf geantwortet...war aber sehr allgemein gehalten und ich dachte es wäre eine reine Info. Egal, an dem straight handle Modell (sehr gelungen!!) habe ich schon etwas mit Bildbearbeitung gefummelt...die Klinge war mir nicht agressiv genug und ich habe da noch ein paar features eingebaut.

Bezüglich des Signalgerätes besteht keine rechtliche Einschränkung solange kein Lauf und Patronenlager vorhanden sind. Das 19mm Signalgerät von H&K sowie der 15mm Signalstift von Erma sind frei für Jedermann zu erwerben. Dementsprechend gibt es da auch keine Vorbehalte wenn man solch eine Vorrichtung als herausnehmbares Gerät in ein hohles Messergriffstück verbaut.

Schade, daß ich keine Bilder posten kann...ich hätte Dir ein paar Beispiele zum Thema zeigen können.
Gruß,
Frank






@frank,
bekommst du die mails übers forum??
letztes mal hab ich da keine antwort bekommen :-((... so kenn ich dich nicht :)
ich hab ne cnc :)) da wäre manches machbar....

das schiessmichmitsingalending - darf das jedermann tragen?
gibts da bestimmungen ???
das wäre mal richtig interessant....:D
 
ne - hab dir vorhin auch ne mail geschickt, ist die angekommen??

schick mir doch bitte die bilder per mail, ich lade sie gerne hoch!!
 
trageeinschränkung auch nicht in der verbindung mit dem messer???
das würde mich echt wundern wenn man das dürfte..
aber ich bin mir sicher - ich brauch so ein dingens.. da könnte ich den feierabend signalisieren :D :D :D
und ich kenne jemand der hier mitliest und sowas garantiert auch braucht :)
 
trageeinschränkung auch nicht in der verbindung mit dem messer???
das würde mich echt wundern wenn man das dürfte..
aber ich bin mir sicher - ich brauch so ein dingens.. da könnte ich den feierabend signalisieren :D :D :D
und ich kenne jemand der hier mitliest und sowas garantiert auch braucht :)

ihr macht mich wuschigggg ...:staun:

gruß garibaldi
 
Nein, definitiv keine Einschränkung in dieser Konfiguration. Rechtlich bedenklich wäre es, wenn der Hohlgriff als "Abschußrohr" (Lauf) fungieren würde...und ich werde mich hüten solch eine Konstruktion zu entwerfen. Allerdings sieht das ganz anders aus wenn die Vorrichtung nur im Griff getragen wird und, um sie zum Einsatz zu bringen, diese abgeschraubt und vom Messer völlig disoziiert (getrennt) verwendet wird. Dann ist es nichts anderes als ein normaler Signalgeber und erlaubt.

Wenn mich nicht alles täuscht hat bereits vor ca. 15 Jahren die Firma Marto (SP) ein Survivalmesser mit Signalgerät angeboten. Letzteres war jedoch an der Kunststoffscheide angebracht und keine smarte Lösung.

Schau dir um den Spaß mal den im Hohlgriff untergebrachten Bitträger des Chris Reeve "Nkonka" an (googeln), dann weisst du sofort in welche Richtung ich gerade denke.

Frank



trageeinschränkung auch nicht in der verbindung mit dem messer???
das würde mich echt wundern wenn man das dürfte..
aber ich bin mir sicher - ich brauch so ein dingens.. da könnte ich den feierabend signalisieren :D :D :D
und ich kenne jemand der hier mitliest und sowas garantiert auch braucht :)
 
@garibaldi,
ich hab doch gesehen das du mitliest :D

@frank,
das nkonka kenne ich natürlich :) , das design sollte halt nicht so weit angelehnt sein - kopien und so - aber da hab ich bei dir eher keine bedenken :super:
 
@Jürgen

das Nkonka ist zwar ein super Design....aber das gestalte ich noch besser!

Späßle gemacht...es ging mir nur um den Vergleich mit dessen Werkzeugeinsatz, der sich für den beschriebenen Zweck bestens umgestalten läßt. Die Grundform des Messers entwerfe ich natürlich völlig neu.

À propos...ich habe da auch noch Entwürfe zu einem P-08 Parabellum Folder (Form in Anlehnung an die alte deutsche Heerespistole von Georg Luger)....aber das ist eine andere Geschichte. Erst machen wir mal das K98er-Messer produktionsreif.

Na, wenn es jetzt schon um Hohelieder auf unseren beliebtesten Messermacher geht, so möchte ich nicht zurückstehen und reime nun dieses:

"........wenn´s von der Form nicht mehr begriffen, so ist´s vom Schanze´s Jürn´ geschliffen - wofür manch andrem fehlt der Schneid, das setzt er um zu uns´rer Freud! "

Hoffe, das macht dir auch Freude. Ist ehrlich gemeint, du beweist es ja ständig!!

Salut,
Frank
 
Hallo, hier spricht der Spielverderber! Das "Schießmichdingens" wäre sicher eine interessante Sache ... aber: Das Gerät wäre eine "Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe" im Sinne des Waffengesetzes. Die darf zunächst mal nur vom Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG (gewerblich) oder nach § 26 WaffG (nichtgewerblich) hergestellt werden. Frei erworben werden darf sie nur, wenn sie einer zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entspricht und ein Kennzeichen entsprechend der Anlage 1, Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum WaffG vom 24. Mai 1976 (BGBl. 1 S. 1285) trägt. Das Gerät müsste also von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und zugelassen werden (vergl. auch Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Tz. 1.3 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG). Dann stellt sich aber noch die Frage, ob es geführt werden dürfte, vergl. § 10 Abs. 4 S. 4 WaffG (sog. kleiner Waffenschein). Ob die Ausnahme des § 12 Abs. 3 Nr. 4 WaffG (Signalwaffe beim Bergsteigen etc.) greift, wäre noch zu prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wagtho

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist gar nicht geplant eine Abschussvorrichtung in den Griff einzubauen, sondern nur eine handelsübliche im Griff zu Transportzwecken unterzubringen.
Nach meinem Dafürhalten ist es egal, ob ich das Notsignaldingens in der Hosentasche oder im Messergriff transportiere, oder!?

Grüsse

Markus
 
...das ist korrekt. Unter diesem Standpunkt habe ich die Sache auch erdacht: der Griff ist sozusagen nur "Tragebehälter", die abschraubbare Griffkappe fungiert lediglich als Griffverbesserung für das Signalgerät.
Der Einwand mit dem PTB-Stempel ist allerdings auch korrekt - aber einfach zu lösen: entweder baut man das Teil selbst und läßt es entsprechend von der Behörde prüfen oder man greift schlichtweg auf ein handelsübliches Modell wie z.B. den exzellenten Signalstift Erma SG 67E zurück und setzt diesen in die Griffkappe ein. Da dieser PTB-geprüft ist und keine wesentlichen Änderungen bei der Montage vorzunehmen sind, ist das dann völlig legal.

Sonst noch Vorbehalte? Wenn ja, dann gerne willkommen: wir wollen ja was nettes bauen und keine Probleme bekommen.
 
@frank,
gibts da ne stelle wo man das konkret erfragen kann?? am besten mit schriftlicher antwort?
das wäre schon sehr wichtig. wenn die zeichnungen fertig sind könnte man da aktiv werden. denke das ist einer der wichtigsten punkte bei der sache!!
 
@Fenris Wolf: Die Verwendung eines bereits zugelassenen Signalgeräts ist m.E. waffenrechtlich die einzig praktikable Methode. Wie bereits erwähnt, ist schon für die Herstellung eine Erlaubnis erforderlich. Die Erlangung dieser Erlaubnis und die dann folgende Baumusterprüfung durch die PTB dürften einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.

Der "kleine Waffenschein" ist dann kein wirkliches Problem. Den bekommt jeder unbescholtene Volljährige für eine Gebühr von (immerhin) 50,-€.

Ein Problem wäre es allerdings für Jürgen Schanz, das Messer-/Signalgeräteset zu verkaufen - und das ist ja wohl Ziel der ganzen Aktion. Für den gewerblichen Handel - auch mit Signalwaffen - ist wiederum eine Erlaubnis (Waffenhandelserlaubnis, § 21 Abs. 1 WaffG) erforderlich.

Wenn das mit dem Signalgerät wirklich gewollt ist, ist es am einfachsten, den Hohlgriff des Messers für ein bestimmtes, bereits existierendes Signalgerät einzurichten und es dem Messerbesitzer zu überlassen, sich selbst das Gerät im Fachhandel zu erwerben.
 
Wenn es technisch möglich ist, die Griffabschlußkappe mit einer lösbaren Arretierung für ein (handelsübliches) Signalgerät auszustatten, hätte dies noch den Vorteil, daß sich das Messer durch den Ein-/Ausbau des Signalgebers an nationale Rechtslagen oder auch Transportbedingungen (Fluggepäck?, hitzeexposition:teuflisch ) anpassen.
Oder an den Träger, wenn es sich der 16J. Nachwuchs für eine Kanutour ausleit ... :steirer:
 
Meine Gedanken:

Ich halte die Aufbewahrung eines Notsignalgeräts im Hohlgriff für wenig sinnvoll. Zum Einen sehe ich den Sinn eines solchen Survivalmessers darin, sich selbst helfen zu können. Darum sind die genannten Utensilien IMO besser darin aufgehoben, da sie wasserdicht im Griff verfügbar sind.

Wer die Notwendigkeit eines solchen Geräts sieht, kann sich zum Beispiel dieses für 21,- Euro bestellen und, da es bereits wasserdicht ist, in einer Scheidenvortasche verstauen.

http://www.akah.de/structure_defaul.../R/0/L/1031/N/-1/ON/1476861/ID/166442/M/2/P/0

Grüße

___
Tom
 
Immer wenn Jürgen Fragen stellt, schwant mir Fürchterliches. Nie wurde ich entäuscht.
So auch diesmal.:irre:
Und jedesmal kommt aber zumindest ein echtes Schanz dabei raus.
Bin wirklich neugierig was es diesmal genau wird und enthalte mich deshalb jedes weiteren vernünftigen Argumentes.:lechz:

Gruß MIchael
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jürgen und Diskussionsmitglieder

ich poste mal folgenden Link mit polizeilicher Auskunft über den Erwerb, Besitz und das Führen eines Notsignalgerätes der Klasse T1:

http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=1744&Itemid=85

Hier das interessante Zitat:

"Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wie z. B. Signalstifte, dürfen von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erworben werden.

Regelungen für erlaubnisfreie Signalwaffen:

Erwerb und Besitz:
Erlaubnisfrei für alle volljährigen Personen (18 J.)
Transport:
Der Zustand der Signalwaffe muss entladen und nicht zugriffsbereit sein. Signalwaffen undgleichgestellte Gegenstände dürfen nur getrennt von Munition transportiert werden! Signalwaffen / gleichgestellte Gegenstände, deren Erwerb es keiner Erlaubnis bedarf, und deren Munition können zusammen transportiert werden, wenn der Besitzer einen "kleinen Waffenschein" und einen Pass oder Personalausweis auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorlegen kann.
Ausnahme:
Aufbewahrung in einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0."
Führen an Bord:
Erlaubt für den verantwortlichen Fahrzeugführer (griffbereites „Beisichtragen“, unabhängig ob geladen oder funktionsfähig).
Führen an Land:
„Kleiner Waffenschein“ erforderlich.

---------------------------------------------------------------------

Bedeutet also, daß der Erwerb des Signalgerätes der Klasse T1 für Personen über 18 Jahren völlig legal und frei ist.

Ob der Transport und besonders das Führen des ungeladenen Sign.-Gerätes im Messergriff -an Land-, sowie die Aufbewahrund der Patronen in der separaten Etuitasche als "getrennt und nicht zugriffsbereit" beurteilt werden ist Auslegungssache (siehe auch den Punkt "Behältnis"). Dieser gesamte Passus ist wichtig, da er -insofern die Behörde ihn in diesem Zusammenhang als zulässig erklärt- den Nichtinhaber eines "kleinen Waffenscheines" dazu berechtigen würde das Gerät trotzdem im Messer an Land zu führen.

Das werde ich durch einen Sachverständigen prüfen lassen.

Gruß,
Frank




@frank,
gibts da ne stelle wo man das konkret erfragen kann?? am besten mit schriftlicher antwort?
das wäre schon sehr wichtig. wenn die zeichnungen fertig sind könnte man da aktiv werden. denke das ist einer der wichtigsten punkte bei der sache!!
 
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