Hallo Jürgen und Diskussionsmitglieder
ich poste mal folgenden Link mit polizeilicher Auskunft über den Erwerb, Besitz und das Führen eines Notsignalgerätes der Klasse T1:
http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=1744&Itemid=85
Hier das interessante Zitat:
"Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) wie z. B. Signalstifte, dürfen von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erworben werden.
Regelungen für erlaubnisfreie Signalwaffen:
Erwerb und Besitz:
Erlaubnisfrei für alle volljährigen Personen (18 J.)
Transport:
Der Zustand der Signalwaffe muss entladen und nicht zugriffsbereit sein. Signalwaffen undgleichgestellte Gegenstände dürfen nur getrennt von Munition transportiert werden! Signalwaffen / gleichgestellte Gegenstände, deren Erwerb es keiner Erlaubnis bedarf, und deren Munition können zusammen transportiert werden, wenn der Besitzer einen "kleinen Waffenschein" und einen Pass oder Personalausweis auf Verlangen einer berechtigten Behörde vorlegen kann.
Ausnahme:
Aufbewahrung in einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0."
Führen an Bord:
Erlaubt für den verantwortlichen Fahrzeugführer (griffbereites „Beisichtragen“, unabhängig ob geladen oder funktionsfähig).
Führen an Land:
„Kleiner Waffenschein“ erforderlich.
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Bedeutet also, daß der Erwerb des Signalgerätes der Klasse T1 für Personen über 18 Jahren völlig legal und frei ist.
Ob der Transport und besonders das Führen des ungeladenen Sign.-Gerätes im Messergriff -an Land-, sowie die Aufbewahrund der Patronen in der separaten Etuitasche als "getrennt und nicht zugriffsbereit" beurteilt werden ist Auslegungssache (siehe auch den Punkt "Behältnis"). Dieser gesamte Passus ist wichtig, da er -insofern die Behörde ihn in diesem Zusammenhang als zulässig erklärt- den Nichtinhaber eines "kleinen Waffenscheines" dazu berechtigen würde das Gerät trotzdem im Messer an Land zu führen.
Das werde ich durch einen Sachverständigen prüfen lassen.
Gruß,
Frank
@frank,
gibts da ne stelle wo man das konkret erfragen kann?? am besten mit schriftlicher antwort?
das wäre schon sehr wichtig. wenn die zeichnungen fertig sind könnte man da aktiv werden. denke das ist einer der wichtigsten punkte bei der sache!!