Folgende Frage taucht für mich beim Fall von Sven G. auf: Was wäre wenn Dominik Brunner sich erfolgreich verteidigt hätte und einer der Täter zu Schaden gekommen wäre?
Wäre der Held dann auf einmal der Böse?
Ich persönlich glaube nicht, dass Sven G. geziehlt auf den Hals des Angreifers gezielt hat. Um in einer Kampfsituation so gezielt zustechen zu können, muss man das schon ein paarmal gemacht bzw. trainiert haben. Meiner Ansicht nach hat er im Affekt einfach zugestochen, ohne sich Gedanken zu machen, welches Körperteil den Angriff mit dem geringstmöglichen Schaden beendet. Er hätte in der Stresssituation genausogut die Schulter treffen können.
Wenn also auch Dominik Brunner einen der Angreifer so getroffen hätte, dass dieser später aus irgendwelchen unglücklichen Umständen (Sturz mit dem Kopf auf die Bordsteinkante, Innere Hirnverletzungen oder was auch immer...) daran gestorben wäre, dann hätte er sich auch vor Gericht verantworten müssen und wäre nicht als der "Held" in Erinnerung geblieben, sondern als der "Böse", der in einer harmlosen Situation völlig überreagiert hat!
Wenn er dann auch noch ein paar kg mehr Speck auf den Hüften hatte als der Angreifer, wäre er vor Gericht als "körperlich überlegen" eingestuft worden und ihm wäre vorgeworfen worden, dass er ja auch auf die "Arme oder Beine" hätte schlagen können, anstatt z. B. direkt auf das Gesicht oder den Kehlkopf des Angreifers zu zielen... Merkwürdig, dass die Richter davon ausgehen, dass jedes Opfer ein so guter Kämpfer ist, dass es seine Schläge so genau platzieren und "dosieren" kann!
Bisher dachte ich eigentlich, dass das Notwehr- bzw. Nothilferecht genauf für solche Fälle erlassen wurde. Wenn ich aber damit rechnen muss, für meine Zivilcourage ins Gefängnis zu wandern und dem "Opfer" 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen zu müssen, dann überlege ich mir im Falle einer solchen Situation sicher zweimal, ob ich eingreife um anderen zu helfen.
Das ist zwar schade, aber leider die logische Folge von solchen Gerichtsurteilen!