Interessanter Artikel zu Notwehr und Verhältnismäßigkeit

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Muß man erst die Gerichtsakten kennen um über einen Fall zu diskutieren?
Reicht nicht die Darstellung des Falles in diversen Medien?

Jein. Nein. Ich habe schonmal darauf hingewiesen, dass in der Berichterstattung in den Medien mindestens eine Lücke klafft. Nämlich die genaue Darstellung dessen, was passiert ist, direkt nachdem einer der Angreifer in den Hals gestochen wurde. Und ohne darüber näheres zu wissen, würde ich mich nicht mal spekulieren trauen.

Pitter
 
Mit Deinem "Ja" zur ersten Frage sind dann wohl auch Diskussionen in Funk- und Fernsehen, Printmedien und Politikausschüssen obsolet.
Denn die dort handelnden Personen kennen ja nicht die Ermittlungsakten.
Klingt nach einem Maulkorb.
...


Für mich klingt das ganz vernünftig,
einfach halt:

Da gibt es einen guten Spruch auf Lateinisch, zu faul zum suchen, sinngemäß:
Hättest du geschwiegen ...


oder auch:

Wer keine Ahnung hat sollte einfach mal die Klappe halten!

Und diese Dampfplauderer die im TV schon vor Beginn der Ermittlungen über Ursache, Tathergang und Auswirkung behaupten zu wissen wie man das alles vermeiden können hätte oder zukünftig könnte,
die sind sowas von unterste Schublade, da ist obsolet noch ein Kompliment.
 
Quid verba audiam, cum facta videam? - siehe dieses Forum.

"Einfach mal die Fresse halten" ist ein hervorragendes Totschlagargument.
 
Ist schon irgendwie ein Totschlagargument.
Aber ohne Information kann man wirklich eigentlich immer nur sagen:
ich brauche Input, und zwar brauchbaren.

Anscheinend können aber unsere Politiker ohne denselben auskommen. Aber das führt uns vom Thema weg.

Aber mal was anderes, in einem laufenden Ermittlungsverfahren wird üblicherweise keine öffentliche Einsicht in die Akten gestattet.
Kann man die später einsehen? Urteile kann ich Einsehen auch mit Begründung, aber was ist mit den Ermittlungsakten?
 
Aber mal was anderes, in einem laufenden Ermittlungsverfahren wird üblicherweise keine öffentliche Einsicht in die Akten gestattet.
Kann man die später einsehen? Urteile kann ich Einsehen auch mit Begründung, aber was ist mit den Ermittlungsakten?

Solange das Verfahren läuft, ist es normaler Weise nicht möglich
Einsicht in die Akten zu bekommen, es sei denn, dass ein berechtigtes
Interesse besteht (Sachverständige, Rechtsanwalt etc.). Allerdings
auch hier wird die Akteneinsicht verwehrt, wenn der Ermittlungserfolg
gefährdet wird (und das ist oft der Fall).

Da nach Abschluss der Ermittlungen (Urteilsspruch) ein Ermittlungserfolg
bereits verwirklicht wurde, ist eine Akteneinsicht problemloser. Allerdings
weiß ich erhlich nicht, ob es trozdem für Dritte möglich ist, da in solchen
Akten auch allgemeine Informationen zur generellen Ermittlungsarbeit
enthalten sind, die nicht für die Öffentlichkeit gedahct sind
(Amtsverschwiegenheit).

Mensch da muss ich mich ma schlaumachen...:rolleyes:
 
@Zippo
ich hoffe du hast das nicht persönlich genommen,
wenn doch entschuldige ich mich für das Mißverständnis.

Mein Spruch war n u r auf die Medienplapperer gezielt,

wir diskutieren hier in einem Forum, tauschen unsere Meinungen aus
und ich habe kein Problem damit !

Aber von uns tritt auch keiner vor der Nation auf und erklärt er habe die Lösung aller Probleme,
man müsse nur "dies" verbieten oder "jenes" Grundrecht einschränken.
D I E sollen die Klappe halten, die solche Vorfälle und das Leid der Opfer und Hinterbliebenen eiskalt für ihre eigenen politischen und weltanschaulichen verqueren Absichten nutzen.
Man kennt doch die immergleichen Jammergestelten die wirklich jede Schreckenstat nutzen um unter ihrem glitschigem Stein hervorzukriechen um sich und ihre abgehalfterten Pläne wieder ins Rampenlicht zu bringen.
 
Interessanter Link, wobei man auch hier festhalten muss, dass die
weiteren genauen Tatumstände nicht bekannt sind. Alles in allem
wäre es für mich, nach dem was ich dem Artikel entnehmen kann,
zumindestens eine Notwehrüberschreitung.

Die Verteidigung muss Erforderlich sein und hängt dabei natürlich auch
von der Art und des Masses des Angriffs abhängt, wobei eine Abwägung
der Rechtsgüter nicht Nowtendig ist. Offenbar ist der Angegriffene
dem Angreifer körperlich überlegen, dazu kommt dass IMO ein milderes
Mittel der Verteidigung gewählt werden können und dann noch mit dem
Neck-Knife direkt in den Hals zu stechen. Dies wäre IMO nicht
erforderlich gewesen. Das ist meine Meinung!

In der Folge hätte ich jedoch überlegt ob eine Verurteilung wegen
versuchten Totsclhags in Ermangelung seiner Schuldfähigkeit
gerechtfertigt ist.
Ein Ausschlusstatbestand nach § 33; mangelnde Schuldfähigkeit
aufgrund einer Tat aus Verwirrung, käme für mich zum tragen.
 
[...] Die Verteidigung muss Erforderlich sein und hängt dabei natürlich auch
von der Art und des Masses des Angriffs abhängt, wobei eine Abwägung
der Rechtsgüter nicht Nowtendig ist. Offenbar ist der Angegriffene
dem Angreifer körperlich überlegen, dazu kommt dass IMO ein milderes
Mittel der Verteidigung gewählt werden können und dann noch mit dem
Neck-Knife direkt in den Hals zu stechen. Dies wäre IMO nicht
erforderlich gewesen. Das ist meine Meinung![...]

1. Warum sollten 20kg und ein paar cm jemanden "körperlich überlegen" machen? Das kann ja wohl kein Kriterium sein, allerhöchstens ein Teilaspekt.

2. Ganz abgesehen davon, sah sich der Angeklagte einer Gruppe gegenüber. Da sind 20kg dann auch egal.

3. Zeigt der Fall und das Urteil, dass man in Deutschland am besten wegschaut, weghört, und wegläuft. Oder sich alternativ totschlagen lässt oder 4 Jahre gesiebte Luft atmet.

Keno
 
Hi Keno!

Das sehe ich ganz anders, das zeigt dieser Fall bestimmt nicht. Aber ich
will mich auch nicht auf eine Diskussion einlassen, einfach in Anbetracht
der fehlenden tatsächlich Umstände.

Und das er einer alleine einer Gruppe gegenüber stand, steht dort eben
nicht. Da steht auch nicht, dass fünf Leute auf ihn einprügeln wollten.
Es ist einfach meine Meinung, nach dem was ich lese, halte ich
die Reaktion für übertrieben. Dennoch würde ich wie bereits erwähnt,
zu dem Entschluss kommen, dass der Angegriffene aus Verwirrung so
gehandelt hat. Was mich ganz klar, von der Urteilsfindung unterscheidet.

Ich empfinde das Urteil ebenfalls als krass und sehr medienwirksam. :(
 
Die Geschichte von Sven G. läßt sich an vielen Stellen im Internet nachlesen. Tatsächlich war die Gruppe von Megrim S. zu fünft.

Folgende Frage taucht für mich beim Fall von Sven G. auf: Was wäre wenn Dominik Brunner sich erfolgreich verteidigt hätte und einer der Täter zu Schaden gekommen wäre?
Wäre der Held dann auf einmal der Böse?
 
Tatsächlich war die Gruppe von Megrim S. zu fünft.

Yepp. Und der angegriffene Sven G. war auch nicht alleine.

Auf dem Heimweg trifft die Clique gegen Mitternacht in der Nähe des Münchner U-Bahnhofes Garching auf eine Gruppe junger Serben, die kurz zuvor aus einem Freizeitheim geworfen wurde, weil die jungen Männer dort randaliert hatten. Unter ihnen der sturzbetrunkene Mergim S. Der 17-Jährige war zudem in eine Prügelei mit einem anderen Teenager verwickelt. Ganz offensichtlich ist er auf Krawall aus.
 
Folgende Frage taucht für mich beim Fall von Sven G. auf: Was wäre wenn Dominik Brunner sich erfolgreich verteidigt hätte und einer der Täter zu Schaden gekommen wäre?
Wäre der Held dann auf einmal der Böse?

Ich persönlich glaube nicht, dass Sven G. geziehlt auf den Hals des Angreifers gezielt hat. Um in einer Kampfsituation so gezielt zustechen zu können, muss man das schon ein paarmal gemacht bzw. trainiert haben. Meiner Ansicht nach hat er im Affekt einfach zugestochen, ohne sich Gedanken zu machen, welches Körperteil den Angriff mit dem geringstmöglichen Schaden beendet. Er hätte in der Stresssituation genausogut die Schulter treffen können.

Wenn also auch Dominik Brunner einen der Angreifer so getroffen hätte, dass dieser später aus irgendwelchen unglücklichen Umständen (Sturz mit dem Kopf auf die Bordsteinkante, Innere Hirnverletzungen oder was auch immer...) daran gestorben wäre, dann hätte er sich auch vor Gericht verantworten müssen und wäre nicht als der "Held" in Erinnerung geblieben, sondern als der "Böse", der in einer harmlosen Situation völlig überreagiert hat!

Wenn er dann auch noch ein paar kg mehr Speck auf den Hüften hatte als der Angreifer, wäre er vor Gericht als "körperlich überlegen" eingestuft worden und ihm wäre vorgeworfen worden, dass er ja auch auf die "Arme oder Beine" hätte schlagen können, anstatt z. B. direkt auf das Gesicht oder den Kehlkopf des Angreifers zu zielen... Merkwürdig, dass die Richter davon ausgehen, dass jedes Opfer ein so guter Kämpfer ist, dass es seine Schläge so genau platzieren und "dosieren" kann!

Bisher dachte ich eigentlich, dass das Notwehr- bzw. Nothilferecht genauf für solche Fälle erlassen wurde. Wenn ich aber damit rechnen muss, für meine Zivilcourage ins Gefängnis zu wandern und dem "Opfer" 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen zu müssen, dann überlege ich mir im Falle einer solchen Situation sicher zweimal, ob ich eingreife um anderen zu helfen.

Das ist zwar schade, aber leider die logische Folge von solchen Gerichtsurteilen!
 
Hi liebes Forum!

Im November 2003 kam es,das ich mich in eine Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten und mehreren Unbekannten eingemischt hab,da ich von dessen Freundin gebeten wurde,ihm im Ernstfall zu helfen.
Und weil man ja helfen soll,wenn etwas passiert,hab ich das getan.

Mit dem Ergebnis das ich am Ende ne Vorstrafe wegen Körperverletzung hatte [Körperverletzung in Folge von übertriebener Nothilfe].

Seit diesem Tag versuch ich wirklich JEDER Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen um nicht wieder in diese oder ähnliche Situationen zu kommen..
Aber ich würd nicht einfach weitergehn wenn ich seh das was passiert sondern würd wieder helfen,jedoch so,wie der damalige Richter sagte,das mir nichts passieren kann --> Polizei rufen und maximal dem/den Täter/n aus einiger Distanz zurufen das man Die Polizei verständigt hat und wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht warten,ob und wann die kommen um seine Aussage zu machen.

Am Wochenende weggehn tu ich seit diesem Tag auch nimma,denn in ne Schlägerei wird man leider zu schnell verwickelt..und die Konsequenzen sind nicht wirklich kalkulierbar,selbst wenn man nur versucht zu schlichten.


MfG, Mind
 
Hallo "eigenkontrolle",

Die Geschichte von Sven G. läßt sich an vielen Stellen im Internet nachlesen.

wollte mit dem Link nicht langweilen, sondern aufzeigen, daß der Hick-Hack um das Strafmaß evtl. noch nicht beendet ist (persönliche Anmerkung: Gott sei Dank!).

Hätte in diesem Zusammenhang beim links-liberalen Spiegel einen weniger sachlich gehaltenen Tonfall erwartet. Fand ich ganz ok so.


Investigator
 
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