toby_pra
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Die Verhältnismäßigkeit bezieht sich aber nicht, wie ebenfalls bereits geschrieben, auf das angegriffenen Rechtsgut und das durch die Verteidigung bedrohte Rechtsgut.
Die Argumentationen von Pitter und Siggi42 sind doch gar nicht so verschieden.
Genau das ist die Verhältnismäßigkeit zwischen Angriff und Abwehr...
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