Hi Pitter!
Dann lass es dir doch mal bitte von den dir bekannten Strafrechtlern
begründen und belegen, dass eine Notwehrhandlung nicht der
Verhältnismäßigkeit unterliegt...
Was meinst du, was "geboten" und "das mildeste Mittel" oder auch
und gerade im § 32 StGB "erforderlich" meinen. Dies spricht ganz klar
von einer geforderten Verhältnismäßigkeit. Notwehr ist die Verteidigung,
die erforderlich, also notwendig ist und mehr nicht. Hier wird ganz klar
eine Verhälnismäßigkeit, wenn auch nur eingeschränkt gefordert.
Ich glaube, dass du auf dem richtigen Weg bist und einfach nur andere
Begriffe verwendest. Genau die von dir erwähnten und von mir
widerholten Begriffe beschreiben die Verhälnismäßigkeit. Bitte zeige mir
einen Strafrechtler, Staatsanwalt, Richter oder wen auch immer, der
das bestreitet.
Heisst, unter bestimmten Umständen bleibt es straffrei, wenn Du den Dieb Deiner Handtasche in den Rücken schiesst. Eine Abwägung der Rechtsgüter Eigentum und Unversehrtheit geschieht eben grundsätzlich nicht (Recht muss Unrecht nicht weichen).
Wenn du dem Dieb in den Rücken schiesst, nur weil er deine Handtasche
(ich hoffe mal nicht, dass es deine ist grins...) klaut,
ist das:
1. unverhältnismäßig und auch keine Notwehrüberschreitung, meint du
wanderst in den Bau (und das absolut zu Recht)
2. der gegenwärtige Angriff wahrscheinlich schon beendet, da der Dieb
schon flüchtet, und somit liegt keine Notwehrhandlung mehr vor, weil
kein Angriff mehr vorliegt respektive der vorgenannte bereits beendet
ist.
Hier besteht die Möglichkeit eines rechtfertigenden Notstandes, eben mit Güterabwägung
und wo wären wir, wenn ein Menschenleben mehr wert ist, als eine
Handtasche...?
Falls der Richter im besprochenen Fall meint, die Verteidigung mit einem Messer gegen mehrere, offensichtlich gewaltbereite Angreifer, wäre grundsätzlich nicht das mildeste Mittel, halte ich das für falsch.
Sehe ich genausp!
Falls ich mit dem hier von mir geschriebenen, vorher studiertem in vielen
Lehrgängen und Besprechungen sowohl mit Staatsanwälten als auch mit
Richtern
bestätigten Annahmen (zu den ich dir, wenn ich Ende nächster Woche
Zeit habe unzählige Urteil aufzeigen kann) falsch liege, dann weiß ich
auch nicht mehr. Dann würde ich vom Glauben abfallen.
Was bestimmt nicht geschehen wird!
