@edgecut: Ich rmpfinde den gezeigten Makel auch als marginal und die Mücke wird zum Elefanten.
Ich schätze, der Händler deines Vertrauens wird dir nach der Zusicherung eines schönen Exemplars auch tatsächlich sein bestes Stück geschickt haben, denn er hat auch seinen Ruf zu verlieren.
Das bedeutet aber auch, dass ihm selbst keine besseren oder gar perfekten Messer zur Verfügung stehen. Er wird jetzt auch nicht ein Dutzend davon lagernd vorrätig haben…
Es gilt das Umtauschrecht gemäß des Fernababnahmegesetzes bei Neuware, also gibt es kein Problem.
für den nächsten Versuch: Du kannst dich im Vorfeld aber insofern halbwegs absichern, wenn du um aussagekräftige Bilder bittest.
Frau Frécot von Messer-Rödter macht so etwas…
edit: Du hattest während ich getippt hatte, ja bereits geantwortet…
Dennoch: Der gewerbliche Verkäufer kann sich nicht herausreden und den Umtausch/ die Rückgabe verweigen.