Hallo,
war hier bisher immer nur passiv unterwegs, doch jetzt habe ich eine Frage, wo ich euch um euren Rat bitte. Ich habe mir bei einem Händer ein Messer bestellt, welches über 120 Eur gekostet hat. Ich hatte es per Bankeinzug vorab gezahlt. Als das Messer jedoch kam, war ich sehr enttäuscht davon; es lag nicht sehr gut in meiner Hand. Deshalb habe ich mich entschlossen, es zurück zu schicken. Ich habe es also eine Woche nach Erhalt per DHL-Paket zurück geschickt. Dafür habe ich 7 Eur ausgelegt. Der Händler hat mir dann jedoch lediglich das Geld für das Messer, nicht jedoch die 7 Eur für den Rückversand zurück erstattet. Als ich dann angerufen habe und nachfragte, sagte mir der Händler, man würde eine Lücke im Gesetz ausnutzen und ich hätte mir einen Rücksendeschein von ihm schicken lassen müssen, um das Messer auf seine Kosten zurück zu schicken. Von diesem Rücksendeschein war aber in seinen AGBs nicht die Rede.
Gibt es tatsächlich so eine Lücke oder muss der Händler mir auch die sieben Euro zurück erstatten, wie es aus dem Gesetz vervorgeht und wie es auch seine AGBs suggerieren.
Hier ein Auszug aus den AGBs:
- Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ausgenommen vom Widerrufsrecht und von der Rückgabe sind Sonderanfertigungen und Artikel, die auf Kundenwunsch bestellt und geliefert wurden und keine reguläre Lagerware sind.
Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:
**************************************
- Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert bis zu 40 Euro beträgt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
- Besondere Hinweise zur Rücksendung: Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, daß wir bei unfrei verschickten Sendungen die Annahme verweigern. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall die Kosten übernehmen, die über die Postversandkosten hinausgehen.
war hier bisher immer nur passiv unterwegs, doch jetzt habe ich eine Frage, wo ich euch um euren Rat bitte. Ich habe mir bei einem Händer ein Messer bestellt, welches über 120 Eur gekostet hat. Ich hatte es per Bankeinzug vorab gezahlt. Als das Messer jedoch kam, war ich sehr enttäuscht davon; es lag nicht sehr gut in meiner Hand. Deshalb habe ich mich entschlossen, es zurück zu schicken. Ich habe es also eine Woche nach Erhalt per DHL-Paket zurück geschickt. Dafür habe ich 7 Eur ausgelegt. Der Händler hat mir dann jedoch lediglich das Geld für das Messer, nicht jedoch die 7 Eur für den Rückversand zurück erstattet. Als ich dann angerufen habe und nachfragte, sagte mir der Händler, man würde eine Lücke im Gesetz ausnutzen und ich hätte mir einen Rücksendeschein von ihm schicken lassen müssen, um das Messer auf seine Kosten zurück zu schicken. Von diesem Rücksendeschein war aber in seinen AGBs nicht die Rede.
Gibt es tatsächlich so eine Lücke oder muss der Händler mir auch die sieben Euro zurück erstatten, wie es aus dem Gesetz vervorgeht und wie es auch seine AGBs suggerieren.
Hier ein Auszug aus den AGBs:
- Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ausgenommen vom Widerrufsrecht und von der Rückgabe sind Sonderanfertigungen und Artikel, die auf Kundenwunsch bestellt und geliefert wurden und keine reguläre Lagerware sind.
Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten:
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- Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert bis zu 40 Euro beträgt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
- Besondere Hinweise zur Rücksendung: Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß. Bitte beachten Sie, daß wir bei unfrei verschickten Sendungen die Annahme verweigern. Für Kuriersendungen und sonstige unregelmäßigen Versandarten können wir in keinem Fall die Kosten übernehmen, die über die Postversandkosten hinausgehen.