Legale Klingenlänge bei Dolchen

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Re: LOL

ja ich weis, folder sind auch über 8.5 cm erlaubt.
aber meines wissens (korrigiert mich ruhig) nicht
erlaubt sie auch dabei zu haben.(taschenmesserverordnung)
Korrigiere ich Dich halt. Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe enstprechenden Thread zur Definition (bin jetzt zu faul den zu suchen)) gibt es kein --- ohne Ausnahmegemigung --- legal besessenes Messer in D welches Du nicht auch führen darfst.
 
thx hanker

meinte ich eigentlich genau so.
hab mich nur bisserl dämlich ausgedrückt ;)
hab nen navajo ähnlichen folder in planung
kl zwischen 15 und 20 cm
zum campen darf ich den mitnehmen, zum livekonzert NICHT
wüsst auch nicht was ich da damit anfangen soll.
in diesem sinne
Hammer
 
Re: thx hanker

Original geschrieben von Hammer
meinte ich eigentlich genau so.
hab mich nur bisserl dämlich ausgedrückt ;)
hab nen navajo ähnlichen folder in planung
kl zwischen 15 und 20 cm
zum campen darf ich den mitnehmen, zum livekonzert NICHT

Aeh, sorry. Wenn der nicht als Waffe gilt - und das hängt nicht mit der Klingenlänge zusammen - dann darfst Du den immer führen. Ausnahme wäre eventuell Hausrecht. Der Veranstalter darf selbstverständlich Mitnahme von Messern, Coladosen, Präservativen verbieten. Das hat aber nix mit dem WaffG zu tun.

Wenn das Ding ne Waffe ist (zweiseitig geschliffen etc.) dann ist es so, wie Du es sagst. Ab 18 Erwerb/Besitz/Führen erlaubt, Ausnahme bei öffentlichen Veranstaltungen.

Gruesse
Pitter
 
PRÄSERVATIV ???!!!

Pitter,
das ist doch fürs Bajonett sowas ähnliches wie ein Schalldämpfer fürs Schießeisen, oder ?

:haemisch: :haemisch:


Frank


P.S.: Ich weiß, ich weiß: OT
Ich konnte es mir aber nicht verkneifen! :D
 
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