HankEr
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Re: LOL
Korrigiere ich Dich halt. Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe enstprechenden Thread zur Definition (bin jetzt zu faul den zu suchen)) gibt es kein --- ohne Ausnahmegemigung --- legal besessenes Messer in D welches Du nicht auch führen darfst.ja ich weis, folder sind auch über 8.5 cm erlaubt.
aber meines wissens (korrigiert mich ruhig) nicht
erlaubt sie auch dabei zu haben.(taschenmesserverordnung)