Legale Klingenlänge bei Dolchen

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Thomas Wahl

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Hallo Messerfreunde!

Neulich hatte ich auf einem Seminar eine Diskussion mit ein paar Leuten über die maximale Klingenlänge von zweiseitig geschliffenen Messern, die man noch mit sich führen darf.
Ich war bisher der Ansicht, daß das irgendwo bei 8,5cm liegt.

Weiß da jemand was genaueres?
 
Klar weis da jemand eine Antwort. :D Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe dazu die früheren Diskussionen zur Definition von Hieb- und Stichwaffen sowie "öffentlichen Veranstaltungen") gibt es in D für Volljährige hier keinerlei Beschränkungen (solange der Dolch kein Spring- oder Fallmesser ist, keinen anderen Gegenstand vortäuscht und auch keinen Griff mit Schlagring hat).
 
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Hi!

Danke schon mal für Deine Antwort! Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich dürfte also theoretisch einen Dolch ala Sykes-Fairbairn oder so ein AFII mit mir öffentlich oder im Auto rumschleifen? Solange ich damit nicht auf'm Straßenfest oder im Bierzelt sitze?
 
Hallo Walter,
Du wolltest es mir ja nicht glauben! Übrigens, der Name mit dem ich Deinen beim Seminar in K. verwechselt hatte war "Wolfgang Schnur" (Messerkampf.de). Sorry. Vielleicht besuche ich Euch bei Gelegenheit mal im Süden.
Gruss
dino
 
Hi Dino!

Du, äh, ich heiß nich Walter, ich heiß' Thomas. :p
Es geht nicht ums glauben, sondern ums rückversichern. Den ich muß mir sicher sein, wenn ich mich mit einem Herrn in Grün darüber streiten tu...:glgl:

Jaaa! Besuch' mich/uns mal!:cool:
 
Yo, ab 18 darfst Du tatsächlich mit nem großen A-F im Schulterholster (oder auch zweien :glgl: ) einfach so durch die Gegend latschen :irre: :irre: :irre:

Und ich darf mir kein L-UDT kaufen :angry:, aber das hatten wir ja schon diverse Male an anderer Stelle:rolleyes:

Gruß,

Marko
 
Sind sogenannte "Kampfmesser" (feststehend) auch frei ab 18? Oder gibt es da irgenwelche Verbote?
Dürfen auch sie von Volljährigen ausser auf Volksfesten und ähnlichem ohne irgendwelche Enschränkungen (verdeckt) getragen/geführt werden?

In einem anderen Forum hat man mir mitgeteilt, dass "tactical" als Messerbezeichnung kein rechtliches Problem darstellt, gilt das auch für explizit "Kampfmesser" genannte?

Ich will ein Kampfmesser als Gebrauchsmesser kaufen (weil ich kein Klappmesser möchte und die Kampfmesser bequem zu führen und ohne unnötigen Schnickschnack gefertigt sind)), wenn es da keine juristischen Einschränkungen ausser dem Mindestalter von 18 Jahren und dem Trageverbot auf Volksfesten u.ä. gibt.
 
Du darfst in Deutschland alle Hieb- und Stichwaffen welche Du legal besitzt --- und das sind für Volljährige alle mit Ausnahme der "Verbotenen Gegenstände" --- auch legal führen, solange Du dies nich bei einer öffentlichen Veranstaltung tust. Ob diese tactical, Kampf, Aufschlitzer, Abstecher oder sonst was im Namen führen tut nichts zu Sache, solange keine verfassungsfeindlichen Symbole oder volksverhetzende Sprüche darauf sind. (letztere darf man ohne besondere Genehmigung (Museum, Filmausstatter) meines Wissens aber auch nicht legal besitzen)
 
rein theoretisch.......

hi leutz,
aaaaaaaalso,
rein theoretisch kannste mit nem original richtschwert (bihänder- klingenspruch "gerechtigkeit geht vor menschenleben")
durch die city streifen.
:p
rein theoretisch, wie gesagt.
EMPFEHLEN würd ich dir das nicht.
schon allein, weil das teil eigentlich fürs museum interessant ist.

aber mal ohne scherz: beliebt, machen dich grosse dolchklingen, oder überhaupt grosse feststehende klingen, in der stadt bestimmt nicht.
der normalbürger begegnet solchen "waffen" nun mal mit erheblichem misstrauen.
auch wenn die von waffenrecht her durchaus erlaubt wären.
das "volksempfinden" ist ein anderes.
und damit wohl auch ein grund für unser waffenrecht.
also : stoss deine mitmenschen nicht zu sehr vor den kopf, die nächste gesetzesreform kommt bestimmt.
und je mehr "messerträger" unangenehm auffallen, desto eher wird da wohl reglementiert.
ich will aber auch in zukunft meine messerchen -legal versteht sich - behalten.
bis denne
Hammer
 
Hehehe!

Bihänder? häh?:haemisch: Oder wie wärs mit so einem Henkerbeil?

Wie "Hammer" schon sagte, beliebt macht uns das sicherlich nicht. Ich glaube, es ist halt bei einer Personenkontrolle schon etwas komisch, wenn man mit'm AFII im Schulterholster angetroffen wird.
Da lobe ich mir doch einen guten Combat-Folder. Der ist unauffälliger und in einer Notsiutatione genauso effektiv. .... Und in Bayern gilt's dazu noch als Brotzeit-Messer....:D
Der arme kleine spiessige Bürger hat halt gleich Angst, wenn er eine Waffe sieht.:fack:
 
hi thomas,
der von mir beschriebene bihänder existiert wirklich.
ist meines wissen 16. jhdt , hat keine spitze,
und steht (bzw hängt) in rothenburg im museeum.

sollte es dir wirklich mal nach was grossem sein....
komm vorbei und ich leih dir meinen bastard :)

mein anderthalbhänder ;) hat die bescheidene klingenlänge von 1020 mm , das reicht doch wirklich für fast alles :haemisch:
henkersaxt hab ich keine......
aber 2 niedliche streitäxte.
(scharfe, kein schaukampf)
die werden aber nur zun holshacken benutzt.
hab deshalb den griff erneuert, der is praktischer zu arbeiten.
so dann meld ich mich mal ab......
bin ein paar tage nicht da.....
mal wieder schwerter schwingen gehn :teuflisch
bis denne
Hammer
 
Original geschrieben von HankEr
Klar weis da jemand eine Antwort. :D Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe dazu die früheren Diskussionen zur Definition von Hieb- und Stichwaffen sowie "öffentlichen Veranstaltungen") gibt es in D für Volljährige hier keinerlei Beschränkungen (solange der Dolch kein Spring- oder Fallmesser ist, keinen anderen Gegenstand vortäuscht und auch keinen Griff mit Schlagring hat).

Könnte irgendein Paragraphenreiter Materialaussparungen im Griff (auch wenn Durchschnittsfinger gar nicht durchpassen) als Schlagring auslegen?
Wenn ja, dann werde ich mir natürlich so ein Teil nicht zulegen.
 
Als Schlagringe gelten im Messerbereich nur die sogenannten Knöchelmesser, bei denen der Griff als Schlagring konstruiert ist.
Diese Messer hatten ihre große Zeit in den Grabenkämpfen des 1. Weltkriegs. Materialaussparungen im Griff sind normalerweise unbedenklich. Spezielle Schlagvorrichtungen wie beim Spyderco "Gunting" von Bram Frank oder als Schlaginstrumente ausgebildete Knäufe bei Kampfmessern sind ebenfalls legal.
Es ist oftmals eben besser, ein Messer als Nervenstock statt als Klinge einzusetzen.Entscheidend ist, ob das Baby nach Demontage der Klinge als Schlagring zu betrachten ist nach Sinn und Zweck der Konstruktion.
Zum Thema "Kampfmesser im Alltag" habe ich schon an anderer Stelle einiges geschrieben. Besorgt euch gute einschneidige Klingen und folder, die auch noch zu zivilen Zwecken eingesetzt werden können.
Im Kino bzw. Fernsehen kämpfen gute Jungens immer mit den Fäusten oder ggf. einer Pistole. Nur die Schurken haben Messer (Springer, Balisongs, Dolche). Wenn ihr auch so eingestuft werden wollt, dann viel Spaß !
P.S.: Ich weiß, daß Balisongs und die meisten Springer nicht für kriminelle Messerstecherangriffe taugen !
 
uksplinter, Du irrst

Tja, Uki, Deine Kinobildung in Ehren, aber im neuen "Tombraider"
kämpft Lara (Die mit den grossen Ohren) mit dem wunderhübschen "Guardian" von Gerber. (Siehe Angebot von Mod. Tanto)

Mit der möchte ich doch gerne in einen Topf (ähh Wasserbett tuts zur Not auch, geschmissen werden)

Bye the Way: Das Messer (Guardian) ist absolut klein, unauffällig, schwarz beschichtet und (so muß es sein) beidseitig sehr scharf geschliffen :teuflisch

Wer sich ständig Gedanken darüber macht, wie der Wachtmeister und andere uns staatl. aufoktruierte "Sicherheitsexperten" seine Messer beurteilen werden oder nicht, landet bald im Kasperletheater.

Ich schliesse mit einem ungenau wiedergegebenen Zitat, was man Bruce Lee zuordnet:

"Erst wenn es Dir egal ist, was andere von Dir denken, wirst Du wirklich leistungsfähig"
 
@ TheLonestar:
:staun: Mit Lara-Croft samt Guardian ins Wasserbett?:confused: Na wenn das mal nicht ins Auge geht.....:p
Aber schön, daß es Dich noch gibt!

Tjaja, der Guardian,....mal sehen, was das Christkind so bringt....
 
The Lonestar:

Du bist ja echt kernig, mein Gutester !

Allerdings ist eine Süsse mit Dolch und das ganze im Bett immer so eine Sache. Nahkampf "Auge in Auge" gegen eine Klingenwaffe sollte
unbedingt vermieden werden, zumal wenn sie durch prächtige Ohren verdeckt wird (vermutlich eine neue Variante des Mörderangriffs).

Im übrigen wünsche ich dir, daß du immer nur im Kasperletheater landest und nicht im Knast aufgrund übereifriger Aktivitäten mit mißverstandenen Gegenständen. Falls doch, leihe ich dir das Buch von Pentecost über Messerkampftechniken des Folsom-Gefängnisses, falls du das noch nicht haben solltest. Dorthin wirst du deinen "Guardian" aber nicht mitnehmen können.
 
Der Tag mag kommen, wo einige im Akt vorauseilenden Gehorsams die Spitze ihrer Küchenmesser abzwacken, damit der Hauptwachtmeister (hiess der nicht Dimpflmoser:p ?), ihn nicht ins "Spritzenhaus" steckt. Bis dahin aber heisst es:(Ja, liebe Freunde und Nachbarn, ich bin heute Philosophisch):

BETTER JUDGED BY 12 THAN CARRIED BY 6 :fack:

Ab dem Punkt wo uns alle Berufsbetroffenen und Friedensbewegten auch das Messer verbieten wollen, könnte es heissen:

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.


Hey Ukslinter,

:lach: Wenn Du Angst hast, mit einem Messer auf der Strasse nicht politisch Korrekt zu sein, oder sonstwas, gib Deine Messer lieber mir.


Hey Thomas Wahl: Probier lieber Arnis, ist echt goil:super:
 
Ich weiß ja nicht, was manche Leute auf der Straße mit ihren Messern machen ... Aber wenn ich messerschwingend in der Gegend herumrenne ist mir völlig klar, warum mich meine Mitmenschen etwas komisch anschauen :angst: :angst: :angst: Ich trage mein Messer je nach Modell entweder am Gürtel oder in der Hosentasche und da sieht das KEIN MENSCH, weder ein ängstlicher Mitbürger noch ein Staatsorgan und es interessiert sich auch keiner dafür. Ich könnte natürlich ab sofort zu jedem Polizisten hinrennen den ich seh: "Kuck mal, was ich da hab. Willst es mir wegnehmen oder darf ich´s behalten" :D Vermutlich würde er sich dann aber eher für mich interessieren und ich könnte meine Jacke verkehrt herum anziehen müssen ... :irre: :glgl:

Oder das Ganze zusammengefaßt: MAN KANN´S AUCH ÜBERTREIBEN !!!
 
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