"legales" Klappmesser mit Gürtelclip

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@MojoMC: Im Gesetz steht:

"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen"

>Lies dir doch bitte mal den Gesetzesentwurf durch,
>das hilft bei solchen Überlegungen.
>Es sind im Entwurf Einhandmesser angesprochen,
>keine feststellbaren Messer.

Der Einwand von Blackout ist durchaus gerechtfertigt - wie an anderer Stelle hier im Forum diskutiert (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=54397) hat KEINER eine Ahnung, was wirklich "richtig" oder "falsch" ist. Ich bin sogar zu dem Schluss gekommen, daß ich aus genau diesem Grund (Unsicherheit bzgl. der Auslegung erlassener Gesetze) dieses Messer *nicht* kaufen werde!

@Recycler:
>unglaublich welche diskussion wir führen müssen
>als mündige staatsbürger
Also meiner Ansicht nach sind wir genau dies nicht mehr - zumindest was die Legislative (und in der Folge auch die Exekutive und die Judikative :) angeht. Uns als Bürger wurde, wieder einmal, Unmündigkeit attestiert.

Aber, bevor wir gleich ganz OT sind und ein Moderator uns auf die Finger haut :argw: wieder zum Thema...

@chaos_66:
Also um auf der "ganz sicheren Seite" zu sein (quasi die "Paranoia-Variante"), würde ich folgende Konfiguration "empfehlen":

1.) Zweihänder, also weder Loch, noch Pin, noch Haken noch sonst *irgendetwas* mit dem das Messer einhändig geöffnet werden kann (auch nix mit aufschnippen, -schnacken etc.!). Also z.B. Nagelhieb oder (hmmm, jetzt wird es eng :)

2.) Klingenlänge sollte klar sein, also < 12cm, eher "deutlich" darunter (max. 10cm?)

3.) Keinerlei Arretierung der Klinge. Also auch *kein* Backlock! Mit fällt dazu nur Slipjoint ein, Friction-Lock halte ich (meine Meinung) für etwas unpraktisch. Ich denke jedoch, daß die fehlende Arretierung kein so gewichtiger Faktor in der Praxis ist, bisher ist es mir nicht besonders oft passiert, das mir ein umgeklapptes Messer die Griffel skalpiert hat (eigentlich nie - eher beim gewollten zumachen des Messers, aber da hilft wohl auch kein Lock :) Und unter uns - wer würde denn bei einem Slipjoint überhaupt auf die Idee kommen einen Spinewack machen zu wollen - auch hier regiert zum Glück Angebot und Nachfrage :)

Ich nehme für meine Überlegungen die Vorlagen der bereits reglementierten Länder zum Beispiel: ich kann mich täuschen, aber für mich sieht es immer wieder so aus, daß *höchstens* ein gekürztes Schweizer (oder so ähnlich) drin ist. Am besten noch so ein Hirschgeweihteil mit viel Silberbacke dran und ein hauchdünnes Klingchen - "daß sich mir der Bub au ja net die Auge ausschdischd!"

Eine gesunde Mischung aus dem (von mir erdachten) Gewollten der Obrigkeit, tatsächlicher Praxistauglichkeit UND meinen Luxusansprüchen als Konsument würde also ein Folder mit Nagelhieb (oder einer - noch erlaubten, nicht durchgehenden Fräsung in der Klinge), ca. 3mm starker Klinge (Drop- oder Clippoint), G10-Griffschalen (verschraubt) und Slipjoint darstellen.

Na Produzenten, bekommt ihr so etwas Kompliziertes hin (zur Erinnerung: wir waren bereits auf dem Mond)? :irre:

DING - wer sucht, der findet: http://www.cones-stuff.co.uk/Shing Penknife .htm sieht nicht übel aus... Und wer sich einen Wolf sucht nach der richtigen Adresse: http://shingcrafts.com/

Grüße,
Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:
@All

Klar ist das neue Waffengesetz in vielen Bereichen alles andere als Eindeutig ausgelegt.
Ausser hier: "Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen".

Noch mal deutlich zum mitschreiben: "mit e i n h ä n d i g f e s t s t e l l b a r e r Klinge" :ahaa:

Einhändig + feststellbar = böses, böses Messer! :teuflisch

Nur einhändig zu öffnen, aber nicht feststellbar = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! (z.B. Spyderco UK Penknife) :super:
Nur feststellbar, aber nicht einhändig zu öffnen = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! :super:
Feststehende Klinge bis 11,99.... cm = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! :super:

Ich würde, bis weitere Erkenntnisse NACH Einführung der Waffenrechtsänderung bekannt werden, erstmal abwarten. :rolleyes:

Gruss aus der Schweiz (wo noch ähnliche Gesetze gelten)
Usagi Y.
 
Hallo,

also ich interpretiere das ganz klar beides im Zusammenhang. So ist es nach dem Wortlaut zu deuten und wohl auch im Sinne der Erfinder gewesen. Es wird sich dann herausstellen, wie es im Rechtsverkehr gehandhabt wird.

Sicherlich wird man auch ein klassisches Buck mit einer Hand irgendwie aufbekommen, aber ich denke darauf zielt es nicht ab. Mit oder ohne Nagelhieb, es wurd als Zweihänder konzipiert.

Ein Zweihänder, wie zb. das neue Böker Jahresmesser sollte nicht darunter fallen, trotz Linerlock. Oder zb. ein Optima etc.


gruß
Sebastian
 
@sbulazel
Wenn du was findest, lass es mich wissen.
Ich bin bisher nur auf das gestoßen:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=53914
Aber die werden ja leider nicht mehr gebaut.

Aber wenn ich mir das ganze Elend so anschau, dann konzentrier ich mich lieber auf Fixed unter 12 cm.
Da scheint der Markt doch noch etwas besser bestückt zu sein.
 
mmhhhh.... :hehe: so einen suche ich auch noch bisher vergeblich....

Da wäre ich auch dabei. :)
 
Hallo,

da rührt sich ja was im Forum. Herzlichen Dank

an Veetec: Herzlichen Dank für die Bilder der Paracord-Variante (jetzt habe ich es sofort kapiert).
Nachdem die benötigten Teil (Paracord und "Karabiner") in einem vernünftigen Haushalt vorhanden sind, werde ich das ganz in den nächsten Tagen einmal nachbauen und testen. Allerdings stelle ich mir das Aus- und Einhaken bei der hinteren Gesässtasche etwas schwieriger vor. Aber man ist ja lernwillig. :hmpf:

Ich habe immer gemeint, die rechtliche Situation halbwegs kapiert zu haben und bin daher davon ausgegangen, dass ein zweihändig zu öffnentes Messer auch eine Lock haben darf. Aber so ganz klar ist das scheinbar (noch) nicht.

Die gezeigten Vorschläge (shingknife und LoneWolf) haben leider keinen Clip. Bei dem ShingKnife gefällt mir die überstehende Klingenwurzel nicht und das LoneWolf-Messer erscheint mir etwas groß.

Vielleicht findet sich ja noch die optimale Lösung.

Gruß

Heinz
 
Ich habe immer gemeint, die rechtliche Situation halbwegs kapiert zu haben und bin daher davon ausgegangen, dass ein zweihändig zu öffnentes Messer auch eine Lock haben darf. Aber so ganz klar ist das scheinbar (noch) nicht.

Man kann es nicht oft genug sagen: Momentan ist wirklich noch nicht klar, was das Gesetz *genau* bedeutet. Und wenn man mal ein bisschen rumstoebert, merkt man schnell, dass das selbst fuer die Politik gilt. Wie es so schoen heisst: Nix Genaues weiss man nicht. Und vieles von dem, was hier in diesem Thread zur Legalitaet von bestimmten Messertypen gesagt wurde, beruht auf nicht mehr als (mehr oder minder plausiblen) Vermutungen, was das Gesetz denn bedeuten *koennte*.

Von daher wuerde ich im Moment erstmal dazu tendieren, den Ball flach zu halten. Wer unbedingt nach Inkrafttreten des Gesetzes auf der sicheren Seite sein will (oder muss), sollte erstmal eine Zeit auf ein traditionelles SAK, ein Loewenmesser oder irgendetwas in der Art ausweichen. Die meisten hier duerften sowas sowieso zu Hause rumliegen haben, meine ich mal.

Von Neuanschaffungen werde ich jedenfalls vorlaeufig absehen. Die stehen bei mir (wenn ueberhaupt) erst an, wenn klar ist, was das Gesetz ueberhaupt bedeutet.

Hermann
 
...
Ich habe immer gemeint, die rechtliche Situation halbwegs kapiert zu haben und bin daher davon ausgegangen, dass ein zweihändig zu öffnentes Messer auch eine Lock haben darf. Aber so ganz klar ist das scheinbar (noch) nicht. ...



Was zur Hölle ist daran noch Unklar??? :confused:

...
Noch mal deutlich zum mitschreiben: "mit e i n h ä n d i g f e s t s t e l l b a r e r Klinge" :ahaa:

Einhändig + feststellbar = böses, böses Messer! :teuflisch

Nur einhändig zu öffnen, aber nicht feststellbar = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! (z.B. Spyderco UK Penknife) :super:
Nur feststellbar, aber nicht einhändig zu öffnen = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! :super:
Feststehende Klinge bis 11,99.... cm = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! :super:
...

Gruss
Usagi Y.
 
@All

Klar ist das neue Waffengesetz in vielen Bereichen alles andere als Eindeutig ausgelegt.
Ausser hier: "Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen".
Ich hab auch erst gedacht, dass die Änderung ja wenigstens relativ eindeutig ist. Aber Pustekuchen - du findest hier in den Threads ne Menge Lesestoff zum Thema...


Nur einhändig zu öffnen, aber nicht feststellbar = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! (z.B. Spyderco UK Penknife) :super:
Nur feststellbar, aber nicht einhändig zu öffnen = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! :super:
Feststehende Klinge bis 11,99.... cm = weiterhin griffbereit zu führendes Messer! :super:
Die Phrase "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge" wird ja noch durch das Wort "Einhandmesser" präzisiert - es ging ja auch in der ganzen Debatte von Politikerseite aus hauptsächlich um einhändig zu öffnende Messer. Das UK Penknife dürfte damit gestorben sein...

Allerdings ist ja nicht mal eindeutig, ob sich die 12cm nur auf feststehende Messer beziehen oder auch auf Einhandmesser - dann wäre das UKPK wieder im Rennen...
 
Was zur Hölle ist daran noch Unklar??? :confused:
a) Warum schreist du?
b) Hier ist der Link zum thematisch passenden Forum "Politik & Recht"
c) Unklar ist folgender Satz im Gesetzesentwurf (man beachte das Wort "Einhandmesser"):
Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

Zili hat das Problem gut zusammengefasst:
[...]((Einhandklapper OR fixed) AND >12cm) gelesen werden muss - womit Einhandklapper <12cm weiterhin begründungsfrei zu tragen wären. Eine andere Auslegung (also Einhandklapper OR (Fixed >12cm))[...]

Ein Beispiel von Klingler dazu: [
Wenn ich die Begriffe auf ein anderes Feld übertrage, ergibt sich z.B. folgender Satz:

"Es ist verboten Motorräder oder Quad’s mit mehr als 120 PS zu fahren."

Kein Mensch käme hier auf die Idee, dass der Satz aussagt: „Motorräder sind verboten.“
 
Die Beispiele und eure Diskussion dazu sind völlig überflüssig.

Bitte bitte bitte schreibt eure Ordnungsämter an, und fragt dort nach, wie das alles zu auszulegen ist. Gerne morgen, spätestens aber am 1. April solltet ihr DENEN einen Menge Fragen stellen. Ich meine das wirklich Ernst und sage das nicht nur so zum Spass.

Wir können hier im Forum keine Rechtsauskünfte geben, wie schon richtig erkannt wurde.

(Die Infos bitte nicht weitergeben, man weiss ja nie ob man das darf - soll JEDER schön selber bei seinem Ordnungsamt/Polizei nachfragen).

Und jetzt bitte weiter /zum Thema/.

Gruss, Keno
 
Ich gebe es auf und schliesse mich der Meinung der Moderatoren an:

Die Beispiele und eure Diskussion dazu sind völlig überflüssig.

Bitte bitte bitte schreibt eure Ordnungsämter an, und fragt dort nach, wie das alles zu auszulegen ist. Gerne morgen, spätestens aber am 1. April solltet ihr DENEN einen Menge Fragen stellen. Ich meine das wirklich Ernst und sage das nicht nur so zum Spass.

Wir können hier im Forum keine Rechtsauskünfte geben, wie schon richtig erkannt wurde.

(Die Infos bitte nicht weitergeben, man weiss ja nie ob man das darf - soll JEDER schön selber bei seinem Ordnungsamt/Polizei nachfragen).

Und jetzt bitte weiter /zum Thema/.

Gruss, Keno

Wer in der Gesetzesformulierung unbedingt die schlimmst mögliche Auslegung als zwingend gegeben betrachtet, soll das doch meinetwegen tun.
Vielleicht sollte dann aber einer der Mod's den Titel in "Klappmesser (zweihändig & nicht feststellbar) mit Gürtelclip" ändern. Dies würde hoffentlich weitere Diskussionen zur Auslegung des Gesetzestextes verhindern.

Gruss
Usagi Y.
 
Bei den Katz Messern ist der Öffner geschraubt und man kann ihn entfernen ich bin zufrieden mit der Qualität der Messer


Cornelius
 
@Pakal: kann es sein, daß es sich um den gleichen Link handelt?

Schönes Messer, hatte ich auch schon (und das Cheetah) angeschaut.

Das Messer in dem oberen Link hat einen Backlock - bist Du sicher, daß dieser (ob Einhänder oder nicht) erlaubt ist? Auch ich würde empfehlen, Dir Rat bei der örtlichen Polizei / OB etc. einzuholen.

Kurzer Erfahrungsbereicht hierzu (OT): habe einen örtlichen Polizisten bzgl. der neuen Gesetze gefragt, der wusste (noch) *überhaupt nichts*.

Grüße,
Sascha
 
Hi,
schönes Messer, aber was genau bedeutet "Standardklinge mit Sicherheitsblockierung"? Hat dazu jemand weitere Infos?

Grüße,
Sascha
 
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