Hallo Messerfreunde,
Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich das hier anhänge,
ich bin neu hier im Forum, lese aber schon ca. 1-2 Jahre darin. Ich verfolge das neue Waffengesetz schon von Anfang an und bin einen Monat nach dessen erscheinen auf meine örtliche Waffenbehörde gerannt und habe die Sachverständige genervt wegen anerkannter Zweck usw. Ergebnis, sie weiß von nichts und ich soll mich an das BKA wenden. Vorerst bin ich dann erstmal auf Messer umgestiegen, die nicht unter das neue Gesetz fallen. Trotzdem ist mir das Gesetz immer noch ein Dorn im Auge, und so habe ich heute bei der Waffenrechts SOS Hotline des BKA angerufen, mit folgender Fragestellung:
Gelten Zweihandmesser als Einhandmesser, wenn man sie durch einen Handgelenkschwung öffnen kann? Rein theoretisch ist das ja mit vielen Zweihändern möglich.
Ich versuche mal das Telefonat sinngemäß wiederzugeben:
Antwort auf meine Frage:
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Zweihandmesser die durch Aufschwingen einhändig geöffnet werden können sind Einhandmesser. Ab wann ist das der Fall:
"wenn nach Ihrer Auffassung einhändiges Öffnen möglich ist" (NOCHMALS: nach ihr geht es nicht um wieviele Tropfen Öl in der Klingenachse oder welche Stärke der Rückhaltekraft, sondern um "meine Auffassung" und die interessiert den Polizisten bestimmt nicht)
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wird ein Zweihandmesser von einer Waffenbehörde als Zweihandmesser eingestuft und wird hinterher mit "Öl modifiziert" verfällt die Einstufung -> keine allgemeine Ausssage möglich, nicht einmal für einzelne Modelle. (Ihr Vergleich: Moped darf man nach der TÜV-Abnahme auch nicht aufmachen...ich bin fast gelegen

)
Daraufhin meine These: das Gesetz ist ne Mogelpackung, Zweihandmesser wurden dann ja praktisch mitverboten. darauf folgt eine ausweichende Antwort, "
das sagen Sie doch nur"
Dann habe ich sie über den Grund meines Anrufs aufgeklärt: Ich will eine rechtsverbindliche Aussage, ich will
Rechtssicherheit.
Die Antwort von ihr:
Für was? Ihr Lösungsvorschlag:
- Messer "einfach" zu Hause lassen wenn man sich unklar ist bzw. wenn man "selber" der Auffassung ist, dass es einhändig zu öffnen ist =>
für was braucht man denn überhaupt ein Messer, "Sie brauchen keins."
Daraufhin Ich: Als Alltagsmesser? -
"Für was genau?" - z.B. Essen zubereiten -
"Also ich bin immer in der Küche wenn ich Essen zubereite..."
Nach weiterem Ausweichen und Vorwürfen an mich erklärt Sie mir warum das Gesetz sinnvoll ist. Darauf habe ich dann nur entgegnet:
1. die Zielgruppe des Gesetzes interessiert sich nicht für eine Geldstrafe 2. seit dem Gesetz trag ich ein 10cm feststehendes Messer, das ist doch nicht harmloser als ein Folder? Und darauf kann ja auch jeder zurückgreifen. Es folgte Stille....*zirpende Grillen*....sind Sie noch dran?........Sie konnte nur noch mit "
Ja. ich bin noch da" antworten, mehr ist ihr nicht mehr eingefallen.
Dann hab ich erkannt, dass es kein Wert mehr hat und hab mich verabschiedet.
Ergebnis:
- der Waffenrechts SOS vom BKA diskutiert mit mir warum ich ein Messer brauche. Das ist absolut MEIN PROBLEM.
- man kann keine allgemeine Aussage über einzelne Modelle machen (Sie hatte das irgendwie nicht verstanden, dass nicht meine Auffassung wichtig ist, sondern die des Polizisten)
- Rechstssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit mehr
- "
Sie dürfen dann halt Ihre Messer nicht pflegen, ölen usw".........geht's noch? Messer ölen ist eine Modifikation, die aus einem Zweihandmesser ein Einhandmesser macht. Da macht sich noch die Klingenachse kriminell, wenn sie sich lockert!:teuflisch
- Sie hat mich dann wieder an meine örtliche Waffenbehörde verwiesen, die die mich ans BKA verwiesen hatte (...ein Hund kam in die Küche...)
- Das einzigste was sicher ist: ich hab ihr 15 min von ihrer Mittagspause gestohlen
Dieses Telefonat erinnert mich in der Dreistigkeit stark an Herr Edathys Aussagen. Aber die Sache ist für mich noch lange nicht vom Tisch.