Mein BM 710 ist auch weg

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@TNT:
WENN ich den Polizisten glauben darf, handelte es sich in meinem Fall um eine Ordnungswidrigkeit.

Es IST eine Owi, die trotzdem vermerkt wird. Und bei weiteren Owis gegen das WaffG oder bei einer Beantragung eines Waffenscheines, ob groß oder klein, wird dir das wieder auf´s Brot geschmiert werden. Und dann kannst du dir sicher sein, dass das immer gegen dich ausgelegt werden wird...

Ich sage nicht, dass du das hinnehmen sollst, aber leider tritt genau das ein, was jeder befüchtet hatte und wohl auch bezweckt wurde: Rechtsunsicherheit. Von daher nehme ich eben nur noch Fixed mit, weil mir es das nicbht wert ist.
 
@TNT:


Es IST eine Owi, die trotzdem vermerkt wird. Und bei weiteren Owis gegen das WaffG oder bei einer Beantragung eines Waffenscheines, ob groß oder klein, wird dir das wieder auf´s Brot geschmiert werden. Und dann kannst du dir sicher sein, dass das immer gegen dich ausgelegt werden wird...

Ich sage nicht, dass du das hinnehmen sollst, aber leider tritt genau das ein, was jeder befüchtet hatte und wohl auch bezweckt wurde: Rechtsunsicherheit. Von daher nehme ich eben nur noch Fixed mit, weil mir es das nicbht wert ist.

Was mich jetzt mal interessierne würde:

Wo soll denn die OWI vermerkt werden? Denn dafür müsste es in diesem Fall
eine zentrale Datenbank geben, auf den die die Waffenkarte ausstellende
Behöre Zugriff haben müsste...
Poliks, Inpol und andere Datenbanken sind darauf M.E. nach nicht
anzuwenden...

Und mal ehrlich liebe Forumiten. Bei allem was wir bisher seit dem neuen
WaffG erlebt haben, ist die Situation noch verwunderlich?!NEIN!!!
 
Ich habe bis jetzt naiv gedacht, dass nur Klappmesser die eine Öffnungshilfe zum einhandigen Öffnen haben unter dem Verbot fallen. Blöd von mir zu denken man dürfte z.Bp. ein Gerber Gator oder ähnliches mitführen. Letzten Endes wird alles eingezogen werden, was der Beamte mit einer Hand öffnen kann - mit oder ohne Gummihandschuhe. Mann kann dann freundlich versuchen zu erklähren dass das ein zweihänder ist, der sogar ne Nagelkerbe hat. Thja... einige sliptjoint folder habe ich mir ersparen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bis jetzt naiv gedacht, dass nur Klappmesser die eine Öffnungshilfe zum einhandigen Öffnen haben unter dem Verbot fallen. Blöd von mir zu denken man dürfte z.Bp. ein Gerber Gator oder ähnliches mitführen. Letzten Endes wird alles eingezogen werden, was der Beamte mit einer Hand öffnen kann - mit oder ohne Plastikhandschuhe. Mann kann dann freundlich versuchen zu erklähren dass das ein zweihänder ist, der sogar ne Nagelkerbe hat. Thja... einige sliptjoint folder habe ich mir ersparen können.

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Vor einiger Zeit gab es hier den schönen Begriff "vorauseilender Gehorsam". Dein Verhalten geht ja sogar noch weit darüber hinaus. Bitte sei nicht böse, Trion, wir hatten ja schon mehrmals einigen netten Emailkontakt; aber diese Reaktion von dir kann ich nur auf momentanen Frust zurückführen. Wo soll das denn hinführen, wenn man die neuen Einschränkungen (keine Verbote!) selber schon so auslegt, dass man noch nicht mal mehr einen "echten" Zweihandfolder mitnimmt. Außerdem halte ich dieses eine Beispiel mit dem 710 nicht für relevant. Es wird sicherlich immer mal wieder den ein oder anderen Beamten geben, der über das Ziel hinausschießt. Außerdem möchte ich nochmal auf die Ausgangssituation hinweisen (angetrunken, Discomeile etc.). Ich halte ein Einhandmesser mit außer Betrieb gesetztem Einhandmechanismus nach wie vor für ein Zweihandmesser, dass von den Einschränkungen nicht betroffen ist. Außerdem habe ich auch keine Bedenken, ein "echtes" Einhandmesser bei Verwendung für einen "sozial anerkannten Zweck" mitzuführen. Wenn es dann Probleme aufgrund falsch ausgelegter Gesetzestexte gibt, dann muss man sich halt zur Not mit einem Rechtsbeistand helfen und endlich mal für Klarheit sorgen.
 
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
doooch, habe nur die emoticons aus gelassen. muss nicht so kommen, klar, es kann aber durch aus. ich meine ich nehme jetzt mein klappmesser mit abmontierten daumenpins nicht gleich aus dem rucksack, aber die angst schwingt immer mit. bis ich bald nur mit fixed rumlaufen werde. das wird so kommen in den fällen wo ich ohne irgenaeinen grund einfach mal ein messer dabei habe und in der innenstadt spaziere.

diese Reaktion von dir kann ich nur auf momentanen Frust zurückführen.
das sowieso
 
doooch, habe nur die emoticons aus gelassen. muss nicht so kommen, klar, es kann aber durch aus. ich meine ich nehme jetzt mein klappmesser mit abmontierten daumenpins nicht gleich aus dem rucksack, aber die angst schwingt immer mit. bis ich bald nur mit fixed rumlaufen werde. das wird so kommen in den fällen wo ich ohne irgenaeinen grund einfach mal ein messer dabei habe und in der innenstadt spaziere...

Na, daaaann bin ich ja beruhigt. :ahaa: Ich dachte schon, das wäre dein Ernst :irre:

(Zur allgemeinen Auflockerung habe ich jetzt mal ein paar "Emoticons" bei die Fische getan)

Aber das ungute Gefühl, dass neuerdings mitschwingt, hat jetzt bestimmt jeder Bürger, der sein Taschenmesser nach wie vor mit sich führt (so er denn überhaupt von der Neuregelung des Waffengesetzes gehört hat :rolleyes:). Meine Person eingeschlossen. Immerhin ein Erfolg dieser Neuregelung.

Edit @fuchs:

@Kleiner Tiger

Ich stelle den kompletten Vorgang in diesen Thread.

Hattest du da schon irgendwas eingescannt? Wäre echt mal interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem möchte ich nochmal auf die Ausgangssituation hinweisen (angetrunken, Discomeile etc.). Ich halte ein Einhandmesser mit außer Betrieb gesetztem Einhandmechanismus nach wie vor für ein Zweihandmesser, dass von den Einschränkungen nicht betroffen ist.
Ich halte den Besitzer eines Einhandmessers mit abmontierter Öffnungshilfe bei der Rechtlage für verdächtig!
Außerdem habe ich auch keine Bedenken, ein "echtes" Einhandmesser bei Verwendung für einen "sozial anerkannten Zweck" mitzuführen.
Eben deshalb.
Wenn es dann Probleme aufgrund falsch ausgelegter Gesetzestexte gibt, dann muss man sich halt zur Not mit einem Rechtsbeistand helfen und endlich mal für Klarheit sorgen.
Leicht gesagt. Ein ungutes Gefühl bleibt.
 
Eben deshalb. Leicht gesagt. Ein ungutes Gefühl bleibt.

Ja. Was nichts daran ändert, das OWIG §11 Abs.2 existiert. Und wenn ich hier in Bayern extra beim bayerischen Innenministerium - zuständig für die Durchführung des WaffG - nachfrage, wie man WaffG §42a zu verstehen hat, und das StMI schreibt mir, dass alles sozial adaequat ist, was nicht Verteidigung oder Angriff ist, dann frage ich mich, wie ich den Irrtum hätte verhindern können.

Und gleiches fragt dann eben auch mein Anwalt.

Wir drehen uns ewig im Kreis. Verstehen kann ichs nicht wirklich. Wegen jeder etwas teureren OWI im Strassenverkehr werden Anwälte bemüht, auch wenn die Sachlage zu 99% aussichtslos ist. Wenn der Nachbar gemäß Lärmschutzverordnung 3dB zu laut pupst, geht das durch drei Instanzen. Und genauso kann man das mit WaffG OWI machen.

Ich blas auch nicht gerne Geld raus, egal ob über meine Rechtschutzbeiträge oder direkt an Anwalt/Gericht. Aber man wird sich mal an den Gedanken gewöhnen müssen, dass man sein Recht nicht hinterhergetragen bekommt.

Pitter
 
Hallo Messerfreunde,
Ich hoffe es ist in Ordnung, wenn ich das hier anhänge,
ich bin neu hier im Forum, lese aber schon ca. 1-2 Jahre darin. Ich verfolge das neue Waffengesetz schon von Anfang an und bin einen Monat nach dessen erscheinen auf meine örtliche Waffenbehörde gerannt und habe die Sachverständige genervt wegen anerkannter Zweck usw. Ergebnis, sie weiß von nichts und ich soll mich an das BKA wenden. Vorerst bin ich dann erstmal auf Messer umgestiegen, die nicht unter das neue Gesetz fallen. Trotzdem ist mir das Gesetz immer noch ein Dorn im Auge, und so habe ich heute bei der Waffenrechts SOS Hotline des BKA angerufen, mit folgender Fragestellung:
Gelten Zweihandmesser als Einhandmesser, wenn man sie durch einen Handgelenkschwung öffnen kann? Rein theoretisch ist das ja mit vielen Zweihändern möglich.
Ich versuche mal das Telefonat sinngemäß wiederzugeben:
Antwort auf meine Frage:
- Zweihandmesser die durch Aufschwingen einhändig geöffnet werden können sind Einhandmesser. Ab wann ist das der Fall: "wenn nach Ihrer Auffassung einhändiges Öffnen möglich ist" (NOCHMALS: nach ihr geht es nicht um wieviele Tropfen Öl in der Klingenachse oder welche Stärke der Rückhaltekraft, sondern um "meine Auffassung" und die interessiert den Polizisten bestimmt nicht)
- wird ein Zweihandmesser von einer Waffenbehörde als Zweihandmesser eingestuft und wird hinterher mit "Öl modifiziert" verfällt die Einstufung -> keine allgemeine Ausssage möglich, nicht einmal für einzelne Modelle. (Ihr Vergleich: Moped darf man nach der TÜV-Abnahme auch nicht aufmachen...ich bin fast gelegen :D)

Daraufhin meine These: das Gesetz ist ne Mogelpackung, Zweihandmesser wurden dann ja praktisch mitverboten. darauf folgt eine ausweichende Antwort, "das sagen Sie doch nur"

Dann habe ich sie über den Grund meines Anrufs aufgeklärt: Ich will eine rechtsverbindliche Aussage, ich will Rechtssicherheit.
Die Antwort von ihr: Für was? Ihr Lösungsvorschlag:
- Messer "einfach" zu Hause lassen wenn man sich unklar ist bzw. wenn man "selber" der Auffassung ist, dass es einhändig zu öffnen ist => für was braucht man denn überhaupt ein Messer, "Sie brauchen keins."
Daraufhin Ich: Als Alltagsmesser? - "Für was genau?" - z.B. Essen zubereiten - "Also ich bin immer in der Küche wenn ich Essen zubereite..." :glgl:

Nach weiterem Ausweichen und Vorwürfen an mich erklärt Sie mir warum das Gesetz sinnvoll ist. Darauf habe ich dann nur entgegnet:
1. die Zielgruppe des Gesetzes interessiert sich nicht für eine Geldstrafe 2. seit dem Gesetz trag ich ein 10cm feststehendes Messer, das ist doch nicht harmloser als ein Folder? Und darauf kann ja auch jeder zurückgreifen. Es folgte Stille....*zirpende Grillen*....sind Sie noch dran?........Sie konnte nur noch mit "Ja. ich bin noch da" antworten, mehr ist ihr nicht mehr eingefallen.
Dann hab ich erkannt, dass es kein Wert mehr hat und hab mich verabschiedet.

Ergebnis:
- der Waffenrechts SOS vom BKA diskutiert mit mir warum ich ein Messer brauche. Das ist absolut MEIN PROBLEM.
- man kann keine allgemeine Aussage über einzelne Modelle machen (Sie hatte das irgendwie nicht verstanden, dass nicht meine Auffassung wichtig ist, sondern die des Polizisten)
- Rechstssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit mehr
- "Sie dürfen dann halt Ihre Messer nicht pflegen, ölen usw".........geht's noch? Messer ölen ist eine Modifikation, die aus einem Zweihandmesser ein Einhandmesser macht. Da macht sich noch die Klingenachse kriminell, wenn sie sich lockert!:teuflisch
- Sie hat mich dann wieder an meine örtliche Waffenbehörde verwiesen, die die mich ans BKA verwiesen hatte (...ein Hund kam in die Küche...)
- Das einzigste was sicher ist: ich hab ihr 15 min von ihrer Mittagspause gestohlen

Dieses Telefonat erinnert mich in der Dreistigkeit stark an Herr Edathys Aussagen. Aber die Sache ist für mich noch lange nicht vom Tisch.
 
Ich fühle mich ziemlich bestätigt für das was ich in Post 23 geschrieben habe. Mann kann es drehen und wenden wie man will, aber nicht alle Zweihandmesser wären Zweihandmesser, trotzt Nagelkerbe usw. das interessiert nur den Besitzer;):p
 
...und so habe ich heute bei der Waffenrechts SOS Hotline des BKA angerufen

Falscher Ansprechpartner. Mal abgesehen davon, dass das BKA keine rechtverbindliche Aussage treffen kann, weil das BKA weder Gesetze macht noch diese umsetzt - es gibt beim BKA ein Referat Waffenrecht. Nur dort fragt man, wenn man was zum WaffG wissen möchte.

Viel schlauer ist man hinterher allerdings auch nicht, weil man zu einer unbestimmten Gesetzeslage keine bestimmte Auskunft erwarten kann ;)

Pitter
 
Falscher Ansprechpartner. Mal abgesehen davon, dass das BKA keine rechtverbindliche Aussage treffen kann, weil das BKA weder Gesetze macht noch diese umsetzt - es gibt beim BKA ein Referat Waffenrecht. Nur dort fragt man, wenn man was zum WaffG wissen möchte.

Viel schlauer ist man hinterher allerdings auch nicht, weil man zu einer unbestimmten Gesetzeslage keine bestimmte Auskunft erwarten kann ;)

Pitter

Dass das BKA keine brauchbare Aussage liefern kann war mir durchaus klar, ich wollte aber das befolgen was ich auf meinem Landratsamt gesagt bekommen habe. Das mit dem Referat wusste ich nicht, ich hatte die Frau extra gefragt ob ich richtig bei ihr bin mit meiner Frage, und das hat sie bejaht.
Ich wollte nur einmal wissen wie das BKA auf eine solche, wegen des neuen Gesetzes, komplizierte Frage antwortet. Ich seh sowas nur als Beweis für die Rechtsunsicherheit, die durch das neue Gesetz entstanden ist. Wenn man diese Frage wieder an mehrere Behörden und Abegeordnete stellt, dann hat man wieder dasselbe wie mit dem berühmten "anerkannten Zweck". Nur dass in diesem Fall eine Beantwortung sehr kompliziert wird, ein JA würde dem eigentlichen Gesetz widersprechen, ein NEIN wäre wie schon erwähnt eine Mogelpackung, und es müsste eine Definition erfolgen, die ich mir kaum vorstellen kann (da braucht man dann das Durchschnittsschwingdrehmoment eines Handgelenks :glgl:).
Was ich damit erreichen will? Der Gesetzgeber/die Behörden und allgemein jeder sollte erkennen, dass das Gesetz ein Schwachsinn ist. Bevor es denen nicht lästig wird, machen die auch nichts.
 
Mal ´ne kleine Zwischenfrage: Wird ein Mofa auch eingezogen, wenn es bergab und mit Rückenwind schneller als 25kmh läuft? :irre:

Manchmal mag ich schon gar nicht mehr hinlesen...
 
Mal ´ne kleine Zwischenfrage: Wird ein Mofa auch eingezogen, wenn es bergab und mit Rückenwind schneller als 25kmh läuft? :irre:
Das hängt genau wie die Sache mit unseren EDCs allein und ganz allein davon ab, wie Wachtmeister Dimpflmoser zum Zeitpunkt der Leibesvisitation gelaunt ist. Da kann im Gesetz stehen, was will.
Auf anderen Wegen kriegt mans vielleicht zurück, aber weg ist es erst mal, einen missgestimmten "Ordnungshüter" vorausgesetzt.
Und vielleicht sollten wir alle mal einsehen, dass da auch keinerlei Auskünfte von sonstwie kompetenten und zuständigen Stellen irgend etwas nützen. Versucht mal, einem Polizisten seinen Job zu erklären...
 
Zuletzt bearbeitet:
TNT mal eine andere Frage :)
Im Rahmen von was für einer Situation bist du eigentlich durchsucht worden? Hatten sie alle in der Bahn oder wo du gerade warst durchsucht?
Ich wurde bisher noch nie von der Polizei angesprochen worden oder gar durchsucht worden, daher die Frage.
 
Das hängt genau wie die Sache mit unseren EDCs allein und ganz allein davon ab, wie Wachtmeister Dimpflmoser zum Zeitpunkt der Leibesvisitation gelaunt ist. Da kann im Gesetz stehen, was will.
Auf anderen Wegen kriegt mans vielleicht zurück, aber weg ist es erst mal, einen missgestimmten "Ordnungshüter" vorausgesetzt.
Und vielleicht sollten wir alle mal einsehen, dass da auch keinerlei Auskünfte von sonstwie kompetenten und zuständigen Stellen irgend etwas nützen. Versucht mal, einem Polizisten seinen Job zu erklären...

Ja, das ist ein komplettes Zitat wert.
Lesen, merken.

Volle Punktzahl, Danke.
Steffen
 
@ Madouc:

Der Grund der Untersuchung steht auch auf dem Protokoll: Gefahr im Verzug. Speziell haben sie ihrer eigenen Aussage nach Drogen gesucht. Nicht in der Bahn, in der U-Bahn oder so, sondern einfach auf der Straße.
Aber Gefahr im Verzug besteht schon bei dem Anfangsverdacht, dass ich aus einem Laden rauskomme, in dem bekanntermaßen viel Drogen konsumiert werden. Deswegen hat der Einzug meines Messers auch nicht unbedingt etwas mit der Waffengesetzänderung zu tun. Hätte die Polizei mich vor 10 Jahren SO aufgegriffen, hätten sie mir mein Messer auch weggenommen, da hab ich keinen Zweifel. Der einzige Unterschied ist nur: Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.
(Aber nur um es nochmal klar zu stellen: Weder konsumiere/handel/führe ich illegale Drogen bei mir! Die Untersuchung deswegen viel bei mir ja auch negativ aus. Und aus diesem Grund habe ich mich auch bereitwillig durchsuchen lassen.)

Da stimme ich auch Sam Hain zu: Weg ist es! War es und wird es immer sein, da brauchen die Beamten nicht dieses unsägliche neue Gesetz zu. Nur die Konsequenzen sind ggf. anders.

Und ich feier gerne am Wochenende viel. Da kann es in Hamburg, Hannover, Göttingen oder auch München schonmal zu einer Durchsuchung kommen. Ich bin dann auch bestimmt kein gutes Vorbild für uns Messerliebhabefr...)
 
Gefahr im Verzug? Welche Gefahr?

Wenn mir das Messer und das Tragen von Messern was wert wäre, würde ich widersprechen.

Ich habe keine Erfahrung mit solchen Dingen, lese aber ständig, das für GiV oder für Maßnahmen nach SOG konkrete Anlässe nonnöten sind.

"Das ist eine Routinekontrolle!" ist dann wohl aus dem Kabarett.

Das fand ich interesant:
"§98 StPO
(2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt
hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, ... wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger
des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat.

Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen.
Solange die
öffentliche Klage noch nicht erhoben ist, entscheidet das nach § 162 Abs. 1 zuständige
Gericht. Ist die öffentliche Klage erhoben, entscheidet das damit befasste Gericht. Der
Betroffene kann den Antrag auch bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk die
Beschlagnahme stattgefunden hat; dieses leitet den Antrag dem zuständigen Gericht zu.
Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren."

Widerspruch ist wohl mal das erste.

Es geht mir weniger um "weg", als um "weg ist ganz weg".
 
Nur ganz kurz, hab nicht viel Zeit:

Die schriftliche verwarnung der Stadt Hannover ist heute angekommen. Tatvorwurf: Sie führten ein Einhandmesser mit sich.

Nach §42a Abs. 1 WffG ist es verboten:
[...]
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer blabla über 12 cm

zu führen.

Sie handeleten fahrlässig Ordnungswidrig.

Verwarngeld: 35 Euro.

Wie es mit der Möglichkeit aussieht, das Messer wiederzubekommen, steht da nicht, werd ich mal die Bearbeiterin anrufen die Tage. Möglichkeit zum Widerspruch ist auf der Rückseite gegeben. Hab leider gerade keine Zeit.

Für Anregungen bez. eines Widerspruchs und Fragen bin ich natürlich offen.
MfG,
TNT
 
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