exilant
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Unterstellen wir mal, es darf auch mal was kosten, wenn es darum geht, Messer nach Belieben zu tragen. Eine Kosten - Nutzen - Rechnung bezogen auf den Messerwert geht mit Sicherheit schlecht fürs Messer aus.
Ich würde mit Hinweis auf die Ausnahmeregelungen widersprechen.
Zu Details, wie umfangreich das formuliert sein muss, kann ich nichts sagen. Die Schwierigkeiten des Gesetzes (muss ich beweisen, dass ich keinen abstechen wollte oder müssen die beweisen das doch) sind bekannt.
Deswegen wäre ich schon vorsichtig, einfach zu behaupten, die Ausnahmen träfen auf mich zu. Behauptungen müsste ich beweisen.
Beziehe ich mich nur auf die Ausnahmeregelungen, müsste im Verfahren vielleicht die Beschlagnahme begründet werden.
Da sollten mal Fachleute (Dr. jur.) aus dem Forum was zu sagen.
Eins scheint mir totsicher: Wenn Du zahlst, ist das Messer endgültig weg. Das weiß ich nicht, das glaube ich nur.
Ich würde mit Hinweis auf die Ausnahmeregelungen widersprechen.
Zu Details, wie umfangreich das formuliert sein muss, kann ich nichts sagen. Die Schwierigkeiten des Gesetzes (muss ich beweisen, dass ich keinen abstechen wollte oder müssen die beweisen das doch) sind bekannt.
Deswegen wäre ich schon vorsichtig, einfach zu behaupten, die Ausnahmen träfen auf mich zu. Behauptungen müsste ich beweisen.
Beziehe ich mich nur auf die Ausnahmeregelungen, müsste im Verfahren vielleicht die Beschlagnahme begründet werden.
Da sollten mal Fachleute (Dr. jur.) aus dem Forum was zu sagen.
Eins scheint mir totsicher: Wenn Du zahlst, ist das Messer endgültig weg. Das weiß ich nicht, das glaube ich nur.