Messer in Norwegen

@Big-Bear

Jau, den Link kenne ich, danke. Dieser Bericht ist aber von September 2005. Und demzufolge ist ausser Butterflys und Springern alles erlaubt. Das scheint sich ja geändert zu haben, wenn IKEA-Messer im Rucksack schon für Stress sorgen.
 
Nun, ich war seit September letztes Jahr nicht in Norwegen und weis
auch nichts von neuen Regelungen, aber ich hatte noch nie Probleme
mit der Polizei dort.
Noch nicht mal in DK, wo das Messerrecht (nominell) noch schärfer ist.
Ich war dort mal mit einem Messer am Gürtel (15cm Klinge)
auf der Polizeiwache, weil mein Auto geknackt worden ist. (kam gerade vom angeln)
Da hat sich niemand an dem Teil gestört.
Ich denke das liegt wohl überall am ermessen der Polizei und an der Situation in der Du das Messer benutzt/dabei hast.
Das benutzen eines Messers für das Zubereiten von Speisen oder
das Schnitzen von Grillstöcken ist für jeden nachvollziehbar, auch in Norwegen.
Wenn öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Museen, besucht werden,
dann sollte das Teil besser nicht dabei sein.

Gruß
 
Das Wesentliche Detail zum "Vorfall" hat Thrawn bereits in zwei Absätzen geschrieben:
Es war ein einheimischer, ortskundiger, berufstätiger Steuerzahler, der sich den berühmten Apfel zum Essen geschält oder geschnitten hat.

Das andere wesentlichere Detail ist das mit der "Strassenviertel- oder Häuserblockrazzia" - was für Norwegen-Urlauber oder N-Urlaubsplaner von Bedeutung sein dürfte, Rechtsgrundlagen werden nicht genannt. Sind auch relativ unerheblich, wichtig ist zu wissen, dass so etwas vorkommen kann - schlimm genug :hmpf:
Ein Gegenbeispiel für alternative Handhabung auf dem Lande oder in der Pampa wurde nicht beschrieben.

achso:
Das sind lt. dem Brief wohl keine speziellen Messerrazzien, sondern reguläre, kurzfristig angesetzte Großkontrollen der dortigen Polizei, vergleichbar mit hiesen großangelegten Verkehrskontrollstellen auf Autobahnrastplätzen - wer dort mit irgendwas verbotenem angetroffen wird, ist auch fällig.

Der Rest des Leserbriefs ist persönliche Bekundung des Schreibers, und mal ein praktisches Beispiel für Ermessenspielraum von Behörden im europäischen Ausland.

Keine Ahnung wie das mit diesem Brief ist, fällt möglicherweise unter das Urhebergesetz, wenn Herr Wieland (HJWieland im Forum) kontaktiert würde, könnte er diesen Brief ggf. besser selbst hier einstellen, oder den Briefschreiber seinerseits kontaktieren, der Brief wurde der MM-Redaktion gemailt.

edit:
Habe ihm gerade eine mail deswegen geschickt - vielleicht sagt er selbst noch etwas dazu. Zur Rechtslage wird er auch nicht viel klären können, aber er darf/kann diesen Brief evtl. selbst hier einstellen - wenn es denn so wichtig ist, den gesamten Inhalt zu kennen ;)

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Also für mich klingt dieser Lesebrief wie eine Sensationsstory aus der Bildzeitung.
Werden solche Berichte überprüft bevor sie in einem seriösen Blatt erscheinen?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen dass eine 55-jährige Touristin wegen vier IKEA-Messer zu 750€ (ersatzweise 12 Tage Haft) verurteilt wird, und das ohne dass die Angeklagte oder ein Anwalt ihrerseits vor Gericht anwesend waren.
Tut mir leid, ich kanns nicht glauben.

Unter Big-Bears Link kann man nochmal den Artikel "Messer und Recht im Ausland" nachlesen, da stand über Norwegen nichts dramatisches drin.
 
Die einzige Sinnverkürzung in den Beiträgen (hier) besteht darin, dass der Rest des Leserbriefs nach alltäglicher Beobachtung, als nach Abschrift aus irgendwelchen Tageszeitungen aussieht, darum sagte ich oben "persönliche Bekundung ohne Rechtsgrundlagen" - ist nicht anders, als wenn hier jemand aus seinem Urlaub berichtet, und so liest sich auch der Leserbrief ;)

Nun wartet mit weiteren Spekulationen, bis von HJWieland etwas dazu gesagt wird (wenn er denn etwas dazu sagen will) - oder recherchiert selbst in norwegischen Tageszeitungen, wer dort etwas findet, kann es dann verlinken, der erste hat dann gewonnen :irre:

Gruß Andreas
 
Naja das wäre nicht die erste und nicht die letzte Branche, die der Post-9/11-Paranoia diverser Politiker zum Opfer fallen. Irgendwann sind dann auch die Multitools dran, denn damit könnte ich ja McGyver Style in ein Atomkraftwerk eindringen und mit Zange und Schraubendreher meines Leatherman einen SuperGAU auslösen :rolleyes:

Mündige Bürger sind eben weniger denn je gefragt. Dann kann man nichtmal mehr einen Apfel mit dem eigenen Messer schälen ohne kriminalisiert zu werden.

Als Killerspiel-Spieler mit ausgeprägtem Hang zu Messern stehe ich dann ganz oben auf der Liste potenziell gefährlicher Subjekte! :teuflisch

Da sage ich dann nur stfu und trage mein Messer halt verdeckt!

Nu aber Schluß mit der Schwarzmalerei klopf auf Holz dass es nicht soweit kommt. :)
 
Da stellt sich für mich als skandinavienbegeisterten "Tourist" die Frage, wie ich denn ein Messer mitnehmen soll - oder muss ich das dann vor Ort bei Urlaubsbeginn kaufen und dann am Ende dann verschenken, um legal ein- und ausreisen zu können? Naja, so kann man zwar die Binnennachfrage kurzfristig ankurbeln, aber... :irre:

Irgendwie stellt sich mir da die Frage nach der Rationalität des Berichtes oder der Anwendung des Gesetzes. Gut, in einer Grossstadt muss ich nicht mit einem Jagdmesser rumtouren (obwohl aus meiner Sicht nichts dagegenspricht :super: ), aber wie soll ich dann per Fähre mit dem Auto an meinen Urlaubsort kommen? Das kann doch nicht real sein. Zudem im Landesinneren doch noch einige Norweger selbst mit einem Messer am Gürtel rumlaufen, da es dort nach wie vor noch eine Funktion als Schmuck hat. In den Medien war kein Aufschrei der Norweger deswegen zu finden...
 
Update:
Vorhin kam eine Mailantwort der MM-Redaktion, die ich aber ohne explizite Freigabe nicht hier veröffentlichen werde - habe es gerade eben erst gelesen, und will nichts vorwegnehmen, oder irgendwem vorweggreifen.
Ich habe um eine Antwort von Herrn Wieland/der MM-Redaktion hier im Forum gebeten.

Zudem war eine Nachricht eines Anwalts aus Norwegen enthalten, mit dem die MM-Redaktion zwecks Recherche in dieser Sache in Kontakt steht, der Text war aber so unleserlich formatiert (wohl wegen norwegischer Tastaturbelegung und damit verbundener Zeichenfehler), dass es sinnlos wäre, es hier herein zu kopieren.

Kurz und knapp gesagt.
Es sieht wohl so aus, als ob es dort noch schlimmer werden wird, als man aus diesem Leserbrief annehmen sollte.
Und die im Brief beschriebenen Vorfälle haben sich so ereignet :(

Gruß Andreas
 
Hallöle,

Was mich brennend interessieren würde:

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das ganze?


Grüße
Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich nicht sagen Olli,
in der mail war kaum ein eindeutig identifizierbarer Satz wegen der Mail-Übermittlung enthalten, und norwegisch kann ich noch nicht :irre:

Wenn ich eine Freigabe vom Wieland Verlag bekommen sollte, werde ich die mail mit den beiden Nachrichten einstellen. Evtl. wird sich Herr Wieland hier mit einem Statement selbst äussern, die gewisse Dringlichkeit/Wichtigkeit wegen Urlaubsplanungen der Messerfreunde für Norwegen hatte ich zumindest mit der Bitte um Wortmeldung verbunden.

Rechtsgrundlagen wurden zwar genannt, auch die Bezeichnung der speziellen Gesetze, aber es war nichts Halbes und nichts Ganzes - also warten auf das Eine oder Andere :glgl:

Gruß Andreas
 
Rechtsgrundlage der "Verknackung" der 55jährigen deutschen Touristin war der § 352a ( norweg. Strafgesetzbuch ? ). So zumindest lt. MM. Was mir zumindest bedenklich erscheint ist der Umstand, daß in jedem (!) norwegischen Polizeirevier ein Staatsanwalt 24 Stunden rund um die Uhr anwesend ist. U-Haft geht nur mit seiner Zustimmung und wenn die deutsche Touristin tatsächlich für einen Tag eingefahren ist, hatte der Staatsanwalt die Akte vorher auf dem Tisch bzw. war evtl. sogar selbst bei der Vernehmung der Dame dabei. Es wird also nicht vom Ermessensspielraum des Polizeibeamten abhängig sein ( "Legal Reason") sondern hier wird offensichtlich mit staatlicher Macht von ganz oben etwas durchgesetzt.
Es wäre interessant zu wissen, was jener § 352a besagt und ob es in Norwegen neuerdings räumliche Beschränkungen für das Tragen bestimmter Messertypen gibt ( ähnlich dem in den Niederlanden ) zB.: für Rotlicht- bzw. sonstige Vergnügungsbezirke.
Ich selbst kann keine eigenen Erfahrungen mit der norweg. Polizei ins Feld führen. An meinem offen getragenem Jagdmesser hat sich nie jemand gestört. Durch Oslo bin ich allerdings auch nicht spaziert sondern nur durchgefahren.

Gruß
Billy
 
Hallo Billy,

DANKE ! Das war der Tip den ich brauchte :)

Nach kurzer Recherche mit google konnte ich ein PDF finden.

http://www.iuscrim.mpg.de/verlag/online/Band_S62_1/9-NORWEG.pdf

In diesem geht es um die Entwicklung des Norwegischen Strafrechts.

Autoren: Dr. Erling Johannes Husabo (Prof. an der Universität Bergen)
Asbjorn Strandbakken (Dozent an der Universität Bergen)

Der für mich (uns) Interessante Teil befindet sich auf Seite 11, dort geht es um besagten §352.

Zur Vereinfachung hab ich mir erlaubt ein Screenshot zu machen:

nstgb352.jpg


Das bringt schonmal etwas Licht ins Dunkel, ganz uninteressant ist der rest des PDF's auch nicht - trägt es doch zum Verständnis der Gesammtsituation bei.

Nun brauchen wir noch Luftauges Info's ;)

Viele Grüße
Olli
 
Super, Olli, vielen Dank!

Hiervon nicht erfaßt werden Messer oder dergleichen, die zur oder in Verbindung mit Arbeit, Freizeitbeschäftigung oder sonstigen rechtmäßigen Zwecken
benutzt werden.

Die Nahrungszubereitung und Aufnahme mit Hilfe von Messern bei einer Rucksacktour ist eine Benutzung der Messer im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung, da muss man sich Fragen, auf welcher Basis entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde...
 
Zuletzt bearbeitet:
BlackBlade schrieb:
Die Nahrungszubereitung und Aufnahme mit Hilfe von Messern bei einer Rucksacktour ist eine Benutzung der Messer im Rahmen einer Freizeitbeschäftigung, da muss man sich Fragen, auf welcher Basis entsprechendes Strafverfahren eingeleited wurde...

Genau, aus dem Grund will ja noch auf die Antwort von Luftauge warten - das könnte sich dann im Zusammenhang erschließen.

(Was nicht heißt das ich das Geschehene in irgendeiner Form gut heiße, aber das ist ne andere Baustelle...)

Grüße
Olli
 
Bill.B.Z. schrieb:
Was mir zumindest bedenklich erscheint ist der Umstand, daß in jedem (!) norwegischen Polizeirevier ein Staatsanwalt 24 Stunden rund um die Uhr anwesend ist.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn auf jedem Polizeirevier jeden Tag 24 Stunden ein Staatsanwalt anwesend wäre, bräuchten die mindestens dreimal so viel Staatsanwälte wie es Polizeireviere gibt.

Das kann sich noch nicht mal ein Ölstaat leisten.
 
@ fuchs
Ist aber so. Dort sitzt der Staatsanwalt nicht neben oder im Amtsgericht sondern tatsächlich dort wo er als "Herr des Ermittlungsverfahrens" hingehört - bei der Polizei. Und es ist tatsächlich 24h rund um die Uhr auf jeder ständig besetzten Polizeidienststelle ein Staatsanwalt da. Der Knackpunkt an der Sache ist allerdings, daß es mit ständig besetzten Polizeidienststellen in Norwegen so eine Sache ist. Auf vielen Inseln zB. gibt es überhaupt keine Polizei. Dort kommt einmal in der Woche der für diese Insel zuständige Polizist vom Revier vorbei und macht Kaffeeklatsch beim Bürgermeister. Fairerweise muß man sagen, daß Kriminalität außerhalb der großen Städte kaum zu finden ist. Verkehrsunfälle, abgestürzte Kletterer und ( leider gar nicht selten ) ertrunkene Angler - das war`s im großen und ganzen. Zumindest auf dem Land.

Gruß
Billy
 
Leserbrief aus dem MM

So, hier die Freigabe der MM-Redaktion, Oliver Lang ist Redakteur beim MM, Herr Kierulfs der norwegische Anwalt, mit dem das MM in Kontakt steht ;)

#Guten Morgen,

den Leserbrief können Sie auf jeden Fall veröffentlichen. Was die
Antwort Herrn Kierulfs betrifft, ist es besser noch abzuwarten. Ich
schreibe Ihn heute noch mal an. Vielleicht kann er ja Definitives
mitteilen. Melde mich, sobald ich etwas von Ihm höre.

Gruß

O. Lang#

##
Scharfes Recht in Norwegen
Zu dem in Norwegen geltenden Recht bedarf es einiger Informationen.
Eine Verschärfung des bisher geltenden Rechts, verbunden mit unklarer
und die Polizei überfordernden Anwendung desselben führt zu der im
folgenden kurz dargestellten, leider alltäglichen Praxis in Norwegen.
Oslo: Der Taxifahrer Sverre Moen(50) wurde freigesprochen, eine
Geldstrafe von 6000 NKR - etwa 750 Euro - bezahlen zu müssen, zu der
er verdonnert wurde. Er hatte zwischen zwei Fahrten eine Pause
eingelegt und mit einem feststehenden Messer einen Apfel geschält. Er
wurde von zwei Polizeibeamten festgenommen, es wurden ihm
Handschellen angelegt, er wurde durchsucht und verbrachte die
nächsten vier Stunden in einer Zelle. Da die Polizei an der
Geldstrafe festhielt, kam die Angelegenheit vor Gericht. Der
Freispruch erfolgte nur aufgrund der Tageszeit, der Ort, der
Beschaffenheit des Messers und weil keine anderen Personen in der
Nähe waren. Zu einer anderen Zeit mit Leuten in der Nähe hätte es
anders ausgesehen!
In Oslo werden gelegentlich Straßenzüge von der Polizei abgesperrt,
und es werden alle eingekreisten Personen gefilzt. Dabei wurde eine
55 Jahre alte deutsche Staatsbürgerin festgenommen, nachdem die
Ordnungsmacht in ihrem Rucksack vier Ikea-Messer entdeckte. Sie
verbrachte einen Tag in Untersuchungshaft, und sie fand sich mit der
Forderung der Polizei nach 8000 NKR (etwa 1000 Euro) konfrontiert.
Die Sache kam vor Gericht, ohne dass die Angeklagte oder ein Anwalt
ihrerseits dabei waren. Der einzige Zeuge war vermutlich der sie
verhaftende Polizist. Sie wurde schuldig gesprochen des Verstoßes
gegen den Paragrafen 352 a und zu einer Strafe von 6000 NKR (etwa 750
Euro), ersatzweise zwölf Tage Haft, verurteilt.
Der Gedanke hinter dieser Verschärfung verkehrt sich ins Gegenteil,
den Missbrauch eines Messers bekommt man damit nicht in den Griff,
das kennen wir aus deutschen Landen auch. Sollten Sie einen
Norwegenurlaub planen, denken Sie auch daran: bei einer in einer
Fahrzeugkontrolle gefundenen "Blankwaffe" ergeht es Ihnen genauso wie
dem Taxifahrer.
xy
per mail##

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh Mann, dann kann ich mit dem Wohnmobil auch nicht mehr nach Norwegen.
Was ist wenn die dann in meinem "Auto" mein 12-teiliges Blankwaffen-set
finden :D und erst noch den Messerblock mit den Küchenmessern, das Filetiermesser, ein Jagdmesser, ein Tool und 3 Schweizer und 2 Äxte im
Stauraum.
(Ist eine Motorkettensäge dann eigentlich eine Massenvernichtungswaffe? Ich trau mich gar nicht zu erwähnen das ich so ein Teil auch dabei habe.)
Die verknacken mich glatt wegen Terrorismus. :D :irre: :glgl:
Wenn das wirklich so gelebt wird, dann muß ich in Zukunft einen großen
Bogen um Norwegen machen. :staun: :(

Gruß
 
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