Also ich denke, über kurz oder lang wirst du wirst dein Messer schon wieder bekommen!
Das ganze wird wohl so gewesen sein, dass da halt so ein Justizangestellter das Messer gesehen hat und erschrocken ist, da er einen Verstoß gegen das WaffG o.ä. vermutet hat.
Selbst wenn das Military eine Waffe wäre, dürft man sie ja mitführen!
Eventuell ist das mitführen bei Gerichtsverhandlungen nicht erlaubt. Dies wäre dann bestimmt in einem Gesetz geregelt, so daß dann möglicherweise tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder gar strafbewährt Handlung vorliegen könnte.
Daher die Weiterleitung an die STA, zwecks möglicher Strafverfolgung.
ABER der Wortlaut und der Sinn und Zweck dieser Vorschrift würde dann wahrscheinlich lediglich das Mitführen des Messers BEI Gericht und nicht ZUM Gericht betreffen.
Die Verhandlung, bzw. Sitzung findet nicht auf dem Gang, sondern im Saal statt.
Daher denke ich, daß du nicht gegen diese Vorschrift verstossen hast.Schliesslich hast du dem Justizangestellten das Messer selbst bei der Eingangskontrolle gegeben!
Ich würde allerding schon betonen, daß du das Messer nicht in den Saal mit hinein nehmen wolltest!
Da du nicht mehr bei Gericht bist und auch die Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren bei der STA unter diesen Umständen meiner Meinung nach nicht vorliegen dürften, sehe ich ausser Stress und Ärger keine Hinderungsgründe, weshalb du dein Messer nicht mehr bekommen solltest.
Viel Glück!
Gruß The Lem