messer von der polizei eingezogen!

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mein geliebtes SPYDERCO MILITARY ist eingezogen worden mit der begründung, dass die klinge länger als 8,5cm lang ist & es sich um eine waffe handelt. was kann ich tun, um mein messer wiederzubekommen?

erbitte hilfestellung! mein messer braucht mich!
:( :( :( :( :( :( :( :( :(
 
Bei welcher Gelegenheit hast Du es denn dabeigehabt? ( Veranstaltung, Demonstration ?!?).
Denn normalerweise kannst du dein Military immer mit dir führen!
Da das Messer normalerweise mitgeführt werden darf, dürfte die Rechtsgrundlage für die " Einziehung " nicht mehr bestehen.
Somit muss dir die Polizei dein Messer wieder herausgeben.
Kontaktiere die Polizei, bezüglich der Herausgabe und frage sie nach welcher Rechtsgrundlage sie dir dein Messer genommen haben und inwieweit die Voraussetzungen hierfür noch vorliegen.

Gruß The Lem
 
ich musste zum gericht & hatte nicht daran gedacht, das die `ne elektronische schranke haben. aber guten gewissens packte ich vorher schlüsselbund, handy, brieftasche & halt mein messer, um es direkt vor der schranke auszuhändigen. der typ sah das messer, meinte: "das ist länger als 8,5cm! das ziehen wir ein!"
als ich zurückkam, wurden meine personalien aufgenommen und mir mitgeteilt, dass das messer an die staatsanwaltschaft weitergeleitet wird & dann entschieden wird, ob ich dafür rechtlich belangt werde!!!!

oh mann, haben die alle `nen knall?
ich tu doch keinem was (ausser würstchen
zerschnibbeln & kartons)!!!!
ich heule gleich.....
mein schönes military in den händen
von leuten, die es nicht zu schätzen wissen!
 
Dann setze dich eben mit genau dieser Staatsanwaltschaft in Verbindung und sage denen, daß das Messer in D mitgeführt werden darf und du es an dem Eingang schließlich selbst abgegeben hast!
Vielleicht kannst du ja gleich vorbeikommen und dein Messer abholen.
Persönlich vorbeischauen ist wahrscheinlich nicht das dümmste, da du telefonisch niemanden erreichen wirst, der sich zuständig fühlt.

Gruß The Lem
 
oki, dann drück mir mal die daumen!
ich gebe bescheid, was das ganze gebracht hat.
:)

wo finde ich den gesetzestext, der besagt, dass ich solch ein messer mitführen darf?
 
Oh, weh, oh weh, also im rein theoretischen Fall, daß mir soetwas passieren würde, hätte ich zum einen Namen und/oder Dienstnummer sowie Dienststelle des Polizisten sowie eine Quittung (hast Du doch sicher auch bekommen) und zum anderen würde ich einen Brief an die entsprechende Stelle schreiben in dem ich diese zur unverzüglichen Herausgabe des Gegenstandes oder alternativ zur Nennung der Rechtsgrundlage (für den Einbehalt) auffordern würde.

INAL

dt. WaffG

... bervor Du mit Paragraphen herumwackelst mußt Du erst mal die Rechtsgrundlage (für die Beschlagnahme) kennen.
 
Die haben ja nen Vogel. Wenn Du das Messer vor der Schranke abgegeben hast haben sie keinerlei Möglichkeit, das Teil einzuziehen. Und die Aussage mit den 8,5 cm ist sowieso Schwachsinn. So schnell wie möglich zur Staatsanwaltschaft, Sachverhalt darlegen (vorher Waffengesetz lesen oder am besten Ausdruck mitnehmen) und zumindest mündlich über die Einbehaltung beschweren. Hast Du eine Quittung für das Messer bekommen?

Edit: HankEr war schneller...
 
Last edited:
Ich denke mal die Beamten haben das mit dem Springmesserparagraphen durcheinander gebracht.
Bei den vielen Vorschriften und Gesetzen die es in Deutschland gibt ist das auch keine Überraschung.
Ich denke du solltest keine Probleme haben dein gutes Stück zurück zu bekommen.

Alex
 
oki, ich habe jetzt zum gericht angerufen.
ich kriege jetzt erstmal eine quittung gefaxt, damit ich was
in der hand habe. zurück bekomme ich das messer allerdings trotzdem nicht. erst geht es zur staatsanwaltschaft. diese entscheidet, ob ich es wiederbekomme. ist dies nicht der fall, so wird es an die polizei weitergeleitet. was dann passiert, konnte / wollte (?) mir keiner sagen......
*grummel*
 
Also ich denke, über kurz oder lang wirst du wirst dein Messer schon wieder bekommen!
Das ganze wird wohl so gewesen sein, dass da halt so ein Justizangestellter das Messer gesehen hat und erschrocken ist, da er einen Verstoß gegen das WaffG o.ä. vermutet hat.
Selbst wenn das Military eine Waffe wäre, dürft man sie ja mitführen!
Eventuell ist das mitführen bei Gerichtsverhandlungen nicht erlaubt. Dies wäre dann bestimmt in einem Gesetz geregelt, so daß dann möglicherweise tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder gar strafbewährt Handlung vorliegen könnte.
Daher die Weiterleitung an die STA, zwecks möglicher Strafverfolgung.
ABER der Wortlaut und der Sinn und Zweck dieser Vorschrift würde dann wahrscheinlich lediglich das Mitführen des Messers BEI Gericht und nicht ZUM Gericht betreffen.
Die Verhandlung, bzw. Sitzung findet nicht auf dem Gang, sondern im Saal statt.
Daher denke ich, daß du nicht gegen diese Vorschrift verstossen hast.Schliesslich hast du dem Justizangestellten das Messer selbst bei der Eingangskontrolle gegeben!
Ich würde allerding schon betonen, daß du das Messer nicht in den Saal mit hinein nehmen wolltest!
Da du nicht mehr bei Gericht bist und auch die Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahren bei der STA unter diesen Umständen meiner Meinung nach nicht vorliegen dürften, sehe ich ausser Stress und Ärger keine Hinderungsgründe, weshalb du dein Messer nicht mehr bekommen solltest.
Viel Glück! :super:

Gruß The Lem
 
danke für eure hilfsbereitschaft!
ich lese zwar regelmässig die beiträge,
aber schreibe nur, wenn`s unbedingt nötig ist......
:)
 
also bevor ich mir meine nerven ruiniere,würde ich kurzerhand zum rechtsanwalt gehen.
 
Original geschrieben von sepp
also bevor ich mir meine nerven ruiniere,würde ich kurzerhand zum rechtsanwalt gehen.

Also davon würde ich anfänglich mal Abstand nehmen. Denn meiner Erfahrung nach wird der Staatsanwalt schon lesen können und das Teil früher (oder später, zugegeben) zurückkommen. Da gibt's dann letztendlich viel mehr Arbeit mit einer eventuellen Kostenerstattung für den Anwalt.
 
also, ich habe jetzt gerade nen polizisten auf `nen kaffee im laden gehabt & ihn gefragt, wie das ganze wohl weitergehen wird. er meinte, dass ich das messer wohl zurück kriege, aber es kann halt was dauern......
mal sehen, wie es weitergeht. auf jeden fall vermisse ich mein military! man hat sich dermassen daran gewöhnt, immer ein messer dabei zu haben, das es echt fehlt, wenn es mal nicht die hosentasche beschwert!
 
wenn du im recht bist,wie es wohl offensichtlich ist,kannst du dir evtl.ein leihmesser für diese wartezeit beantragen.
 
Original geschrieben von immi666

mal sehen, wie es weitergeht. auf jeden fall vermisse ich mein military! man hat sich dermassen daran gewöhnt, immer ein messer dabei zu haben, das es echt fehlt, wenn es mal nicht die hosentasche beschwert!

Kaum vorstellbar, daß es hier im Forum jemanden gibt, der nicht sofort auf ein Ersatzmesser zurückgreifen könnte. ;)

Naja, mein volles Mitgefühl hast Du auf jeden Fall.

Ist auf jeden Fall ärgerlich. Auch wenn Du Dein Messer bestimmt zurück erhältst, ist es doch mit Rennerei verbunden.

regards
 
Die STA ist Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde, das heißt sie wird nun erst einmal den Sachverhalt als solches zur Kenntnis nehmen und sich dann entscheiden, ob sie ein Verfahren überhaupt einleitet.
Dies tut sie im Moment indem sie den von den Justizangestellten übermittelten Sachverhalt prüft.
Da die STA wohl eine bessere Rechtskenntnis hat als die Justizangestellten, wird sie auch wahrscheinlich zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.
Das heißt man wird wohl erst dann feststellen, daß man dich nicht belangen möchte (kann).
Bedenke die STA hat viel zu tun und im Moment ist auch noch Urlaubszeit!
Da die STA jedoch zunächst die Sachlage in Erfahrung bringt, könntest Du eventuell ein Schreiben an sie aufsetzen, in dem Du sie schriftlich bittest dir mitzuteilen, wie denn der Stand der Dinge ist und welchen möglichen Strafvorwurf man denn gegen Dich untersucht.
Wenn du eine Antwort erhalten hast, kannst du dir dann immer noch überlegen, was du als nächstes tust.
Einen Anwalt würde ich erst dann aufsuchen, wenn tatsächlich gegen dich ein Verfahren eingeleitet wird.
Bis dahin ist es aber noch eine ganze, ganze Weile hin!
Wird schon werden, halb so schlimm!
Gruß The Lem
 
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