messer von der polizei eingezogen!

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@ rebdie:
"Schema F" soll meinen, es wird einfach nur nach den Buchstaben des Textes, aber dann wirklich sehr oberflächlich vorgegangen, ohne auch nur ein bischen zusätzliche "upgedatete" Information einzuholen.

edit:
Ich sehe da auch etwas, wie eine gewisse Arroganz seitens der Behörde:
Die könnte ja behaupten, dass die Änderung lang genug im Voraus angekündigt und bekannt war, warum also der Ärger seitens der Betroffenen ?
Andererseits gilt das umgekehrt und ganz besonders auch für "die Behörde" - warum hat sie sich und ihre Mitarbeiter nicht zeitig genug im Voraus darauf vorbereitet, und muss jetzt nebenher noch solche Sachen aufarbeiten ?

[OT]
Die Behörde, für die ich arbeite, hat zur Zeit selbst eine "bahnbrechende" Gesetzesänderung ab- und aufzuarbeiten, doch wird in meinem Tätigkeitsbereich nach dem Ermessensprinzip verfahren - das ist auch nur möglich, weil die Sachbearbeiter und Referenten aus der Praxis kommen, und selbst auch von den Änderungen betroffen sind.

Die Behördenmitarbeiter sind für den zeitlichen Übergangsbereich kulant, und arbeiten mit den "Betroffenen" zusammen, d.h. es wird den Leuten am Ende der Reihe zur Auswahl gestellt, ob sie nach den neuen oder den alten Vorschriften ihre Berechtigungen erneuern oder verlängern. Diese Gesetzesänderung ist seit ca. 8 Jahren in Arbeit, Inkraftreten wurde regelmäßig verschoben und ist jetzt gültig, da einige 10000 Registrierte Inhaber davon betroffen sind, konnte nicht alles sofort zum Stichtag umgesetzt werden.
[OT]

Wenn die Behördenmitarbeiter der Justiz und STA selbst nicht ganz sicher wegen der Details sind, sollen sie sich doch bitte externe Informationen holen, sie tun es nicht nur für Andere, sondern auch für sich, um sich die eigene Arbeit einfacher zu machen, das ist mein Hauptkritikpunkt. Es bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone, wenn er/sie sich schlau macht, beispielweise mal ein Maßband beim Hausmeister ausleiht, um etwas nachzumessen.
Man kann nicht nur nach dem reinen Gesetzestext gehen, man muss auch mal kontrollieren, was aus dem Gesetz in der Praxis denn eigentlich überhaupt zutrifft, sonst wird das nie was.

Es geht auch anders, das ist mein Grund für den Ärger in dieser Angelegenheit und ich bin froh, dass ich mit meinen Dienstvorgesetzten knifflige Sachen am Telefon regeln kann, da geht (noch) Alles Hand in Hand :)

Gruß Andreas
 
Last edited:
Herrje, die ermitteln tatsächlich? Vergiß alles, was ich vorher über die Kompetentz von Staatsanwalten erzählt habe...:teuflisch
Wenigstens werden sie dann so was wie einen Sachverständigen hinzuziehen müssen - und wenn der's versaubeutelt müsste eigentlich jeder durchnittlich begabte Rechtsanwalt die Seifenblase platzen lassen können. Wäre schön wenn man die Kosten für selbigen dem Penner der das Messer einbehalten hat persönlich auf's Auge drücken könnte...:teuflisch :teuflisch :teuflisch
 
das schreiben bezüglich des einspruchs bezüglich des fallmessers (*g*) ist seit 2 tagen raus.
wie lange dauert es normalerweise, bis eine reaktion seitens des gerichts geschieht? tage? wochen? monate?
in letzterem fall würde ich mir nämlich ein neues military besorgen......
und natürlich weiterhin um das alte kämpfen!


grüsse an alle
immi
:)
 
neu

Bei der Überlastung der Gerichte kann das Monate gehen.
Kauf ein neues:( ´
Gruss Tinolito
 
Original geschrieben von immi666
bis eine reaktion seitens des gerichts geschieht? tage? wochen? monate?
in letzterem fall würde ich mir nämlich ein neues military besorgen......

:)

Aber nicht doch! Es gibt doch noch so viele andere schöne Messer.;)
 
neues schreiben!
mir wird unerlaubter waffenbesitz vorgeworfen!
die sache steht zur verhandlung aus....
was nun?
anwalt einschalten oder noch auf vernunft hoffen?
mann, mann, mann.....
:(
 
Ja, zieh einen Anwalt hinzu.
Das hat nichts mit Vernunft zu tun, nur ein Anwalt kann Dich dahingehend beraten wie Deine Sicht der Dinge am besten (für Dich) vor Gericht dargestellt wird. Nur darauf kommt es an.

Viel Glück
El

EDIT:
Noch was, vielleicht ist es Dir nicht klar.

Du redest ab jetzt mit Niemandem außer Deinem Anwalt über:
-Hergang
-Deine Einstellung zu Messern oder dem Waffengesetz.

Denn Du kannt nicht beurteilen ob der nette Anwalt, seine nette Sekreterin oder der freundliche Polizist (Der Dich ja wohl schon besucht hat.) Nicht gegen Dich ermittelt.
Ein befreundeter Polizist sagte mir einmal:
Ganz egal wie nett ein Polizist auch ist, er sucht Täter das ist sein Job.
 
Last edited:
wenn es zur verhandlung kommt, anwalt einschalten !!
bloß nicht auf die idee kommen sich selbst verteidigen zu wollen oder auf einsichtige richter hoffen.

halte dir die daumen !:super:

PS: mail mal Böker an, schildere denen mal den fall, die müssten sich doch auch dafür interessieren, zumal die ja die military vertreiben. die haben doch dutzende von den teilen im lager liegen.
vielleicht hat dietmar pohl ja einen guten tipp.
 
Last edited:
und nimm bloss einen anwalt, der sich auf waffenrecht spezialisiert hat!!!

im zweifelsfall könnte ich dir einen empfehlen, der ist bei uns im verein. selbst sportschütze und messersammler...
 
immi666,

locker bleiben. Das wird alles noch sehr, sehr peinlich für die Staatsanwaltschaft. Das Military ist definitiv keine Waffe, wie jeder von uns weiß. Nicht vergessen ALLE Ausgaben zu dokumentieren, kannst du alles schön zurückverlangen.

Was für Holzköpfe.

-Connor
 
Hallöle,

Oh man das ist ja echt hart !

Ich hätte da eine Frage:

Zu dem Zeitpunkt jetzt wo immi666 diesen Briefbekommen hat, gibt es da schon eine Anklageschrift ?
Imo müsste beim Verfassen dieser doch auffallen das das Military eben keine Verbotene Waffe ist, oder ?

Ich habe mir das WaffG extra nochmal ausgedruckt und in Ruhe gelesen.
Imo lässt das doch diesen Spielraum gar nicht zu, ein military zur Waffe zu machen, oder doch ?
Bitte klärt mich da mal auf.

THX !

Gruß
Olli
 
Das Military ist definitiv keine Waffe, wie jeder von uns weiß.

Das würde ich nicht behaupten. Die Abgrenzung Waffe oder nicht ist bei Klappmessern äusserst schwierig. Der Kommentar zum WaffG erläutert, dass wenn ein Klappmesser wegen seiner überdurchschnittlichen Größe nicht mehr als Taschenmesser anzusehen ist es zur Waffe wird. (Im Zusammenhang mit der Abgrenzung werden auch in manchen Quellen die "Springmesserkriterien" angeführt. Sind diese erfüllt, ist das Klappmesser keine Waffe, wird ein Kriteriium nicht erfüllt, ist das Klappmesser als Waffe anzusehen.)Das Problem bei der Sache ist einfach, dass es, wie wir alle wissen, keine klare Regelung gibt, die Justiz aber halt irgendwo eine Grenze ziehen muss.
Ich habe die Daten vom Military zwar nicht im Kopf, aber so weit ich weiß ist die Klinge um 10 cm lang. Geht man davon aus, dass die durchschnittliche Klngenlänge eines Taschenmessers bei 7 bis 9 cm liegt, ist es durchaus denkbar dass das Military als Stichwaffe eingestuft wird.

Trotzdem handelt es sich definitiv nicht um einen verbotenen Gegenstand. Deshalb, und weil das Messer freiwillig abgegeben wurde ist aus meiner Sicht absolut keine strafbare Handlung erkennbar.

Also: Kopf hoch und auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
 
eisbaer,

das was du anführst ist aber schon ein "worst-case" Szenario. Es gibt Folder mit wesentlich größeren Klingen als das Military (Length Blade 4" 102mm, Length Closed 5 1/2" 139mm, Length Overall 9 1/2" 242mm). Da müßte sich der SA schon rhetorisch richtig ins Zeug legen, um schlüssig darzulegen, daß das Military aufgrund seiner besonderen Größe Waffencharakter besitzt - ein guter Anwalt könnte das wohl relativ problemlos auseinandernehmen.

Aber wie du schon schreibst, Waffe hin oder her, eine verbotene Waffe ist es auf keinen Fall.

-Connor
 
Original geschrieben von immi666 [B}anwalt einschalten oder noch auf vernunft hoffen?[/B]

Also daß da noch gesunder Menschenverstand auftaucht kannst Du ausschließen.

Neben der Anwaltsempfehlung würde ich Dir auch noch empfehlen, den Fall in die Medien zu bringen.

Als erste Anlaufstelle das Messermagazin, daß im 04er Heft noch meinte, Einhandmesser wären legal.

Außerdem sollte man die ganzen Händler wie Böker, Herbertz etc, die demnach allesamt illegale Waffen verkaufen, involvieren.

@Connor
Egal was dabei herauskommt, ich empfinde es als Schweinerei, daß so eine profilierungssüchtige <zensiert> von Staatsanwalt hier einen Normalbürger drangsaliert, anstatt erstmal die großen Verkäufer anzugehen. Aber wahrscheinlich scheißt sich dieses <ebenfalls zensiert> in die Hosen, weil es dort schon mit guten Anwälten rechnet.
 
Last edited:
ineluki,

sicher ist es eine ziemlich ätzende Sache für immi666, aber ich würde der Staatsanwaltschaft nicht unbedingt Vorsatz unterstellen, auch nicht, daß sie "auf die Kleinen" losgehen, weil sie "die Großen" nicht belangen können. Es kann auch schlicht Dummheit oder mangelndes Verständnis für das neue WaffG sein. Sind schließlich auch nur Menschen. Allerdings ist es -gelinde gesagt- ziemlich lästig, wenn Menschen in der Position eines Staatsanwaltes Fehler begehen.

-Connor
 
Original geschrieben von ineluki
[Bich empfinde es als Schweinerei, daß so eine profilierungssüchtige <zensiert> von Staatsanwalt hier einen Normalbürger drangsaliert, anstatt erstmal die großen Verkäufer anzugehen. Aber wahrscheinlich scheißt sich dieses <ebenfalls zensiert> in die Hosen, weil es dort schon mit guten Anwälten rechnet. [/B]

Mal ehrlich, die meisten Leute kennen die Händler wie Magnum, Herbertz oder auch Messergeschäfte mit Qualitätsmessern schlichtweg nicht. Und wie ich schon erwähnt habe, für Späße wie Leute ärgern oder so fehlt den StAen schlichtweg die Zeit. Die machen nur was nötig ist und zudem einfach ihren Job.

Zu schade daß das ganze nicht in München stattfindet, gegenüber dem Justizpalast ist nämlich die Münchner Feuerzeugzentrale, und die haben so ziemlich alles von Spyderco, Benchmade und Microtech im Programm. Ortstermin sag ich nur.

Wenn Du rechtsschutzversichert bist: sofort Anwalt nehmen. Wenn nicht, würde ich schon auf eine konkrete Anklage bzw. Verhandlungstermin warten (Erstberatung beim Anwalt sind immerhin auch schon € 180,-). Zumindest von dem was Du hier schreibst ist ja wohl noch nichts konkret.
 
Original geschrieben von ineluki
Egal was dabei herauskommt, ich empfinde es als Schweinerei, daß so eine profilierungssüchtige <zensiert> von Staatsanwalt hier einen Normalbürger drangsaliert, anstatt erstmal die großen Verkäufer anzugehen. Aber wahrscheinlich scheißt sich dieses <ebenfalls zensiert> in die Hosen, weil es dort schon mit guten Anwälten rechnet.

Der SA sind die guten Anwälte der Gegenseite ziemlich wurscht. Vor allem, weil der ermittelnde SA und der, der die Anklageschrift vor Gericht vorliest, immer ein anderer ist. Da ist wenig Platz Befindlichkeiten. Du kannst also davon ausgehen, dass der das eher professionell gelangweilt sieht. Kompetenz ist trotzdem was anderes ;)
Warum der da lange rummacht, kann man nur vermuten. Vielleicht hat er einfach keinen Schimmer und schiebt halt schnell ne Akte ueber den Tisch, oder er ist emsig und will unsere Ermittlungsbeamten beschäftigen, ist ja auch wurscht, es ist wies ist.

*Ich* wuerde trotzdem den Ball flachhalten. Mit grossem Geplärre erreicht man gar nix. Bei der SA nix, und beim Richter sowieso nicht.
Geh zu einem RA. Ob der sich mit dem WaffG auskennt mag wichtig sein, aber ich traue jedem Anwalt zu, dass er lesen kann. Wichtiger ist, dass der das Gericht und die Staatsanwaltschaft kennt. Auch wenn jetzt noch ermittelt wird, muss da noch keine Verhandlung rauskommen. Und wenn, dann tapps da mit dem RA hin und mach Dir nen netten Vormittag.

Es wäre IMO trotzdem interessant, das MM anzuschreiben. Wuerde ich aber erst, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Den Staatsanwalt wirds wenig jucken, aber man liest so Stories ja recht gerne ;)

Gruesse
Pitter
 
Naja, man muß da wirklich keine Verschwörung sehen. Wenn der Justizbeamte bei der Feuerzeugzentrale in M vorbeigelaufen wäre und Anzeige erstattet hätte, dann müßte das genauso bearbeitet werden und die Mühlen der Justiz mahlen nun mal langsam. Nur wäre da halt evtl. früher jemandem ein Licht aufgegangen und man hätte sich etwas früher mit der Thematik beschäftigt, weil es schon sehr absurd wäre wenn jemand 150m vom Stachus entfernt einen Handel mit verbotenen Waffen -- inkl. Schaufensterauslage -- aufgezieht.

Ich würde bevor nicht Anklage erhoben wird, keinen Anwalt hinzusiehen, aber ich habe in Sachen waffenrechtlicher Auseinandersetzungen mit Behörden auch schon längere Erfahrungen und konnte mich bis jetzt noch immer so durchsetzen. Das setzt aber Sicherheit im WaffG, Zeit, Nerven und die entsprechenden juristischen Floskeln vorraus.

pitter, willkommen im Club der 2000er!
 
ich werde morgen mal
das schreiben hier reinsetzen,
dann kann sich jeder mal gedanken
darüber machen.....
ich will mein military wieder!
*schluchz*
 
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