messer von der polizei eingezogen!

Status
Not open for further replies.
Nachtrag:

Das war jetzt alles mal reingedanklich Durchgespielt, was man selber letztendlich wirklich tut hängt imo ganz stark von der Situation ab.

Ansonsten stimme ich dem Wie man in den Wladruft, so schallt es auch hinaus zu! Mit Freundlichekit kommt man sicher weiter als mit arroganten sprüchen und co. Aber dennoch bleibe ich bei der meinung das ich wohl erwarten kann das Sicherheitspersonal weiß was tut, kann und vorallem darf.

Gruß
Olli
 
Wenn ein Zollbeamter Ärger macht kann ich das verstehen,beim letzten mal als ich zum Zoll mußte hat mir der Zollbeamte ein nicht mehr ganz neues Buch gezeigt und es war so ziemlich das dickste Buch was ich je gesehen haben,und regelmäßig kommen da Nachträge.
ABER wenn der "Türsteher" des Gerichts so ein Messer anzieht,dann sieht daß fast wie absicht aus.
Der macht doch den ganzen Tag nichst anderes!
Und die Bestimmungen zu Messer passen auf'nen Bierdeckel.
 
Original geschrieben von Oliver Mendl
Ne andere Sache noch, Es gibt doch die Sog, Hausordung, wäre es anhand dieser nicht möglich jegliches mitführen eines Messers zu verbieten ?
In demfalle hätte ich vorschnell geurteilt und der Beamte recht ?!

Gruß
Olli


Verstoß gegen die Hausordnung würde ihn nicht berechtigen dein Messer einzuziehen. Er kann dich nur, a.) nicht reinlassen, oder b.) 'rauswerfen.
...falls Du dich für die Dauer deines Aufenthalts nicht von deinem Schätzchen trennen willst.
 
Last edited:
Hi,

@Hocker , THX !

Also auch unrechtmässig wenn ers einziehen würde...

Bleibt noch die Frage was ein "Türsteher" bei gericht nun ist...
Polizeibeamter ? Gerichtsdiener ? Ist das ein speziell augebildeter zivilist als beamter eingestellt ?

Fragen über Fragen ...

Ich schieb mal für alle ne runde virtuelles Freigetränk, damit die diskussion nicht zu "hitzig" wird.

Gruß
Olli
 
Original geschrieben von Oliver Mendl
Hi,

@Hocker , THX !

Also auch unrechtmässig wenn ers einziehen würde...

Vorausgesetzt er beruft sich nur auf das Hausrecht, und es ist nicht auch noch durch das Gesetz verboten das Teil mitzunehmen (...was bei einem ansonsten legalen Springer der Fall wäre !!!).
 
Hi,

Jup hast recht !
War von mir eben zuschnell getippt.

Ps:
@ immi666 Ich hoffe natürlich auch das du dein messer schnekll zurück bekommst, und das das schnell geht. Du kannst ja sonst auch einen Termin mit dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin ausmachen.

Und nimm das Waffg. einafch mit, und versuche durch ruhe und "besonnenheit" etwas zu erreichen. das geht doch in den meisten fällen gut :)


Gruß
Olli
 
@immi666: sei froh das es nur ein Military war...., bei einem Fällkniven Thor hätte er vielleicht sofort geschossen... ;-)
 
Last edited:
Vielleicht sollte man nicht immer von der "Perfektion" anderer Menschen ausgehen. Vielleicht war der Mensch ein begnadeter Schmetterlingssammler und ihm war vielleicht der Rechtskundeunterricht und die Waffenkunde ein absoluter Graus.
Man sollte nicht zu viel voraussetzen -> "Der muß sich doch auskennen. Das kann doch nicht sein, dass der nicht weiß, dass das Messer mit Vornamen Spyderco und mit Nachnamen Military heißt".
Ich weiß, das ist schwierig. Aber man gewöhnt sich an die Denkweise!
Ich dachte auch lange, Schüler, die müssen sich ja mit der Rechtschreibung, dem Satzbau und der Grammatik einschließlich der Komma-Regeln gut auskennen. Ist ja schließlich deren "Job". Die werden den ganzen Tag von Deutschlehrern gepiesackt. Aber nein, das ist eben nicht so -> 3 Beiträge, 219 Wörter, 59 Zeilen, 13 Rechtschreibfehler, Groß/Kleinschreibung dynamisch gemischt, mindestens 3 Kommas fehlen. In der Schule hätte ich für so eine reife Leistung 'ne Beton-Sechs kassiert.
Man darf eben nicht zu viel Erwarten!!! :)
 
Original geschrieben von Andreas
Vielleicht sollte man nicht immer von der "Perfektion" anderer Menschen ausgehen. Vielleicht war der Mensch ein begnadeter Schmetterlingssammler und ihm war vielleicht der Rechtskundeunterricht und die Waffenkunde ein absoluter Graus.
Man sollte nicht zu viel voraussetzen -> "Der muß sich doch auskennen. Das kann doch nicht sein, dass der nicht weiß, dass das Messer mit Vornamen Spyderco und mit Nachnamen Military heißt".
Ich weiß, das ist schwierig. Aber man gewöhnt sich an die Denkweise!
Ich dachte auch lange, Schüler, die müssen sich ja mit der Rechtschreibung, dem Satzbau und der Grammatik einschließlich der Komma-Regeln gut auskennen. Ist ja schließlich deren "Job". Die werden den ganzen Tag von Deutschlehrern gepiesackt. Aber nein, das ist eben nicht so -> 3 Beiträge, 219 Wörter, 59 Zeilen, 13 Rechtschreibfehler, Groß/Kleinschreibung dynamisch gemischt, mindestens 3 Kommas fehlen. In der Schule hätte ich für so eine reife Leistung 'ne Beton-Sechs kassiert.
Man darf eben nicht zu viel Erwarten!!! :)

Sorry, inakzeptabel. Nicht die hohen Anforderungen sind das Problem, sondern die fehlenden Konsequenzen bei Desinteresse.
....beruflich oder schulisch, wurscht !
Wer nicht will, oder sich nicht interessiert soll halt was anderes machen..., es wird sich unter 4Mio. jemand anders finden...

Aber das wird OT ;-)
 
immi666:
Falls die Dame im Amt schon einen Internet-Zugang besitzt, dann gib ihr die URL meiner site. Wenn sie sich bei der Lektüre vom Schreck erholt hat, findet sie im Kapitel "Auswahl des eigenen Messers" eine Beschreibung der Messertypen und der geltenden Rechtslage, die für Laien geschrieben ist. Bei der Linkliste unter "Anhaenge" findet sie auch eine Auflistung aller relevanten Paragraphen des Waffengesetzes.

Bei dieser Gelegenheit fragst du sie dann mal, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage dein Messer beschlagnahmt worden ist. Und verlangst nachdrücklich dein Messer zurück !
 
Original geschrieben von Oliver Mendl
Bleibt noch die Frage was ein "Türsteher" bei gericht nun ist...
Polizeibeamter ? Gerichtsdiener ? Ist das ein speziell augebildeter zivilist als beamter eingestellt ?


Ein Polizist war es definitiv nicht, der hat im Gerichtsgebäude nichts zu suchen, es sei denn, er ist vorgeladen oder dienstlich (polizeidienstlich) dort :rolleyes:.

Gerichtsdiener ist wohl die althergebrachte Bezeichnung, heutzutage nennt man sie "Justizverwaltungsbeamte" im Knast heissen sie dann "Justizvollzugsbeamte" - was nicht zwangsläufig bedeutet, dass ein "Gerichtstürsteher" ( :lach: :lach: ) nicht ein ex-Polizist ist.
Kann mich auch irren, vielleicht hat man die Bezeichnungen mtlw. auch wieder geändert.

Gruß Andreas
 
neueste news bezüglich meines MILITARY!
heute war der dorfscheriff zu besuch im laden.
er hatte sich freundlicherweise mal umgehört beim
amtsgericht. das messer wurde gestern an die staatsanwaltschaft weitergeleitet.
was den wachmann wohl störte, war nicht die länge
des messers und auch nicht die ein - handbedienung sondern der schliff an sich! er war der meinung, das der wellenschliff zum verletzen von personen gedacht ist, da wunden, die durch solch einen schliff hervorgerufen werden, nur sehr schwer heilen können!
kaum zu glauben, aber wahr.........
bin mal gespannt, wie diese sache weitergeht. momentan kann ich jetzt nichts mehr unternehmen. die quittung habe ich übrigens auch nicht zugefaxt bekommen, obwohl mir dies versichert wurde. ich halte euch auf dem laufenden!

liebe grüsse,
immi
 
@rebdie: wenn das kein Polizist ist, hatt er überhaupt kein Recht
dazu, das Messer einzuziehen.
Gesetzlich gesehen ist das Diebstahl.
Und laut NotwehrGesetz hätte ich das Recht, mein Messer
notfalls auch mit Gewalt zurück zu hohlen.

Was ich im äußersten Fall auch getahen hätte.:haemisch:

Richard
 
Original geschrieben von immi666
die quittung habe ich übrigens auch nicht zugefaxt bekommen, obwohl mir dies versichert wurde. ich halte euch auf dem laufenden!

liebe grüsse,
immi

Das ist ne Krankheit bei Euch da oben. Nette Versprechen, nix gehalten, weil man ja keinem vor den Kopf stoßen will.
 
Original geschrieben von Blackhawk
...
Gesetzlich gesehen ist das Diebstahl.
Und laut NotwehrGesetz hätte ich das Recht, mein Messer
notfalls auch mit Gewalt zurück zu hohlen.

Was ich im äußersten Fall auch getahen hätte.:haemisch:

Richard

Echt ?
Da würde ich mich an Deiner Stelle erst mal richtig informieren,
sonst läufst Du Gefahr in einer ähnlichen Situation eine Anzeige wegen "Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten [oder ihnen gleichgestellte Personen]" und noch anderen möglichen Verstößen zu bekommen ;) :cool:
Ich weis zwar nicht, ob Du mich gemeint hast, vermutlich schon.

Aber dass der Mann sich Gedanken über den Anschliff gemacht hat, gibt mir doch irgendwie zu Denken...

Mein letzter Deutschlehrer hätte in diesem Moment die Klasse mit einem lauten Ausruf des Erstaunens oder des Entsetzens wieder aufgeweckt:
"Ein Wunder, er hat nachgedacht - ist das jetzt der endgültige Durchbruch, oder nur ein Blitz am heiteren Himmel ?"

Gruß Andreas
 
Last edited:
Original geschrieben von Blackhawk
@rebdie: wenn das kein Polizist ist, hatt er überhaupt kein Recht
dazu, das Messer einzuziehen.
Gesetzlich gesehen ist das Diebstahl.
Und laut NotwehrGesetz hätte ich das Recht, mein Messer
notfalls auch mit Gewalt zurück zu hohlen.

Was ich im äußersten Fall auch getahen hätte.:haemisch:

Richard


Naja, ob ein Messer in diesem Fall ein Notwehrfähiges Gut ist wage ich zu bezweifeln....:cool:
 
Status
Not open for further replies.
Back