Wenn du an beiden Enden einen Griff montierst, also quasi wie die Wiegemesser, nur halt mit grader Klinge, dann könnte es schwierig werden das Teil noch als Küchenmesser zu nutzen, allein das "Schnitzen" von Gemüse dürfte dann nicht mehr klappen.
Es geht ja hier im Prinzip auch erst mal nicht nur um die Nutzung in der Küche durch Menschen mit Handicap sondern um die Herstellung mit
Rechtssicherheit
Wenn ich an Deiner Stelle wäre, dann würde ich mit einem "relativ" einfachen Trick
die Definition Faustmesser in drei Schritten
umgehen:
1.) einfach ein klassisches Messer mit klassischem Griff bauen = kein Faustmesser, also völlig legal
2.) einfach an diesem Messer dann eine Steckmöglichkeit vorsehen, quasi wie ein Vierkantloch mit kleinem Neodym-Magnet im klassichen Küchenmessergriff, ähnlich wie ein Bithalter = immer noch kein Faustmesser
3.) nun einen zweiten Griff bauen, den man einfach im rechten Winkel o.ä. in den vorhandene Griff einsteckt, wenn man es aus der Schublade nimmt um zu schneiden = Wenn dann das BKA zum Essen kommt kann man den Griff ja einfach rausziehen
Hier mal eine Skizze davon:
So müsste man theoretisch alle Griffdesigns und Messerdesigns bauen können.
- alternativ könnte man den Magneten auch am Steckgriff befestigen und das Vierkantloch auch an der Klinge vorsehen
- alternativ könnte man das Messer mit nur einem Griff bauen, den man
umstecken kann.
OT: In wie weit man jetzt über die weitere "Kriminalisierung" von zigtausenden Behinderten nachdenken will, nur weil solche Hilfsmittel irgendwie Faustmesser ähnlich sehen, muss jeder selbst entscheiden. Ich hatte aus Interesse mal einen dieser Messerlieferanten für den Pflegebedarf angerufen, der solche Parkinson-L-Messer im Sortiment hat und an die Altenheime, in denen ich mal ab und an bin, liefert, habe den gefragt, wie er das sieht: Der hat relativ klar erklärt,
dass es "Hilfsmittel für Behinderte" sind und diese "Hilfsmittel sind alternativlos um selbstständig den Alltag zu bestreiten" und "diese Hilfsmittel gelten nicht als Waffen sondern als Hilfsmittel für gehandicapte Personengruppen" es liegt somit ein Grund und ein berechtigtes Interesse vor als Behinderter solche Messer zu benutzen und das dürfen diese Menschen auch. Es gibt mehr als 300.000 Parkinson-Erkrankte in DE und die nutzen alle spezielle Hilfsmittel, auch eben solche Schneidmittel, alle völlig legal. Ebenfalls dürfen solche Menschen ja auch mit Stöcken durch die Gegend laufen, die man als Schlagstock verwenden könnte und so weiter.
EDIT: Habe jetzt den Bezug zum Gesetz gefunden, den er gemeint hatte: Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes - Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.