Milwaukee Fastback erlaubt?

Wir nutzen die weiter, man kann die Messer so einstellen, dass Aufschleudern nicht geht und die Klinge mit dem Daumen einhändig geöffnet werden kann. Das war einfacher als gedacht.
 
Ich stell es mir nicht so einfach vor mit dem Daumen die Verriegelung zu lösen und gleichzeitig damit die Klinge zu öffnen.
P.S: Schrauben lösen sich, Material unterliegt Verschleiß = das Risiko wird hier einfach dem Nutzer untergeschoben.
 
Also einfach gesagt, Schraube etwas festziehen und man hat ein Messer, was dann allerdings nicht mehr einhändig zu öffnen ist und ist bei Kontrollen - sofern es die gibt - nicht mehr mit der Eigenschaft "Schleuderbewegung" lt. Anhang zu belangen.

Gleiches gilt - bei Kontrollen - für alle Zweihandmesser mit Verriegelung und "einstellbarer" Klingenachse, wenn die zu locker eingestellt sind.
Gibt es dazu irgendweine zitierbare Fundstelle oder ist das freie Spekulation? Erstes wäre ja richtig toll und das, auf das viele hier seit 2008 schon warten!
 

Nein

Das Fastback wird als Einhandmesser verkauft.
Andere Modelle nicht.
Hier ging es um das Fastback, deswegen hat sich das erledigt.

Wir nutzen die baugleichen Messer von anderen Herstellern, die sind nicht als Einhandmesser deklariert und unsere Exemplare können jetzt auch nicht mehr einhändig aufgeschleudert werden.

Meine ganzen Framelock-Zweihandmesser mit zu lockerer Klingenachse kann ich auch einhändig aufschleudern wenn ich mich nicht um die Achsschraube kümmere.
 
@DirkWitten : Ähm echt jetzt? Haben wir die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet? Es ging hier nie um Einhandmesser oder aufschleuderbare Framelock.
Es geht um die Kombination "Öffnen durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung nach lösen einer Sperrvorrichtung". Also unter anderem um das Fastback und baugleiche.
 
Also unter anderem um das Fastback und baugleiche.

ja, baugleiche.

Ich hatte mittlerweile welche, die bei 45° rasten und für 90° erneut entriegelt werden müssen, welche, die sich nicht aufschleudern ließen, welche, die einen Schiebe-Drück-Knopf haben, alle recht ähnlich, aber nicht gleich. Vielleicht differenziere ich hier mehr nach Funktion als Du das tust - ist auch kein Problem - aber wie es hier schon erwähnt wurde, theoretisch braucht man für 100 ähnlich funktionierende Teppichmesser dann 100 Feststellungebescheide um sicher zu sein welches denn eine "Waffe" ist und welches nicht. Unsere unterschiedlichen Ansichten zu der Sache müssen sich auch nicht decken.

Das Fastback ist ja nun klar definiert - ich halte es für überflüssig hier über weitere, ähnlich funktionierende Modelle, pauschal zu urteilen.
 
Es geht um die Kombination "Öffnen durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung nach lösen einer Sperrvorrichtung".
Und ich befürchte, hier ist der Gedankengang, durch Festziehen der Klingenachse und einem dadurch sehr strammen Klingengang das Öffnen der Klinge beim Lösen der Sperrvorrichtung durch die Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung "unmöglich" zu machen.
Und schwupps, könnte man auf den Gedanken kommen, das Fastback sei unproblematisch.

Das Fastback ist ja nun klar definiert
Aber sowas von nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, es gab viel Feedback, im Gesamtbezug reduziert sich das auf die reine Eigenschaft als Sicherheit der Verriegelung offen und geschlossen. Uns wurde mitgeteilt, dass nach dem deutschen Waffengesetz einzig die "zu lockere" Achse der Grund sei, den man beseitigen kann.

Also einfach gesagt, Schraube etwas festziehen und man hat ein Messer, was dann allerdings nicht mehr einhändig zu öffnen ist und ist bei Kontrollen - sofern es die gibt - nicht mehr mit der Eigenschaft "Schleuderbewegung" lt. Anhang zu belangen.

Gleiches gilt - bei Kontrollen - für alle Zweihandmesser mit Verriegelung und "einstellbarer" Klingenachse, wenn die zu locker eingestellt sind.

Für mich ist das hiermit erledigt.
Jetzt ist nur die Frage in welchem Zustand die ausgeliefert werden 😬. Die Händler werden ja wohl kaum OTFs verkaufen mit der Begründung ihr könnt ja die Klinge entfernen dann ist es erlaubt.
 
... theoretisch braucht man für 100 ähnlich funktionierende Teppichmesser dann 100 Feststellungebescheide um sicher zu sein welches denn eine "Waffe" ist und welches nicht. .

Ja, genau so sehe ich es auch, wenn es um die Klärung geht, ob das "Öffnen der Klinge beim Lösen der Sperrvorrichtung durch die Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung" möglich ist.

Grüße
cut
 
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