Neues deutsches Waffengesetz veröffentlicht

Status
Not open for further replies.
Hayate:
Wenn es noch spitz sein sollte, kann es immer noch als "gefährliche Angriffswaffe" eingesetzt werden. Abgesehen davon ist es bei einem bewaffneten Raubüberfall etc. für das Opfer meistens nicht erkennbar, ob die Klinge scharf oder stumpf ist. Der Einschüchterungseffekt wird auch mit einem stumpfen Messer erreicht. Und das war's dann wohl in strafrechtlicher Hinsicht und wird für dich teuer !
Und was dauerhaft stumpf ist, kann ein normaler Vollzugsbeamter auch nicht beurteilen. Also erst einmal Strafverfahren einleiten, Balisong mit Gefahr im Verzug beschlagnahmen oder mit deiner Einwilligung sicherstellen (hier empfehlenswert !). Anschließend dauert es dann ein paar Monate, bis irgendein Sachkundiger gefunden worden ist, der über das "dauerhaft Unbrauchbarmachen" befinden kann. Die Arbeit und den Ärger hast du. Und ob du nach dem Gesetz über die Entschädigung bei Strafverfolgungsmaßnahmen irgendeine Entschädigung herausschlagen kannst, wage ich in so einem Fall zu bezweifeln. Aber wahrscheinlich bist du schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wieder einstellt, falls das Messer endgültig doch als unbrauchbar eingestuft werden sollte. :ack:

Von Benchmade wurden meines Wissens auch Balisong-Trainer herausgebracht. Zwar teuer, aber einwandfrei als reine Trainingsmesser zu ídentifizieren.:super:
 
Last edited:
Ich denke, daß ein nicht mehr wieder zu schärfendes Messer nicht unter "dauerhaft unbrauchbar machen" fällt. Außerdem gibt es noch so einen netten Abschnitt bzgl. "Anscheinswaffen". Da dürfte zukünftig ein stumpfes Butterfly-Messer mit reinfallen. Und damit ist es genauso illegal, wie ein scharfes.
Vielleicht fällt es nicht mehr darunter, wenn man noch die Klinge mit 'ner Signalfarbe anpinselt. Darauf würde ich allerdings keinesfalls setzen...

*Edit*
Ein Butterfly kann man ganz schnell von einem Verbotsmerkmal befreien: Eine Griffschale demontieren.
*Edit*

@Sgian: Wodurch unterscheidet sich der Trainer? Gibt's da bestimmte Merkmale?
 
Normale Griffschalen und eine Trainerklinge wie bei den anderen Trainermodellen auch. Eindeutig als Messerimitation zu erkennen.
Listenpreis 120 US-Dollars.
 

Attachments

  • 40.jpeg
    40.jpeg
    10.2 KB · Views: 422
Und mit diesem stumpf geschliffenen "Pacific Trainer" von www.knifezilla.com für 22 US-Dollars, der auch nach Deutschland verkauft wird, gibt es ab 01. April 2003 mit Sicherheit Ärger:
 

Attachments

  • second_pacific-t.jpeg
    second_pacific-t.jpeg
    10.9 KB · Views: 427
Danke für die Hinweise. Da das fragliche Messer nur zufällig ein Balisong ist (brauchte nur irgendwas zum stumpfschleifen, fürs Messerabwehrtraining, Balisongspezifische Techniken kann ich gar nicht) und lächerliche 17 altdeutsch-Mark gekostet hat kann ich auch drauf verzichten.
 
Ich habe die Sache mit dem Trainings-Balisong gestern auch noch in meine site eingebaut. Niemand kann also sagen, er bekäme darüber keine Infos im Web, zumal sich außer uns hier sowieso keiner Gedanken über die praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes machen wird.:mad:

Noch mal meinen Dank an MarkusS für das Übersenden des Gesetzestexts als txt.-Datei. Nun kann mein trauriges Werk beginnen !:(
 
klingenbreite

hi,
ich hab jetzt schon öfter davon gehört, dass bei messern die klingenlänge ein bestimmtes verhältnis zur breite haben muss.

nach lesen der entsprechenden stellen im neuen gesetzestext habe ich aber nur eine beschränkung für automatik-messer von mindestens 20 von hundert der länge gefunden.

kann bzw. darf ein doppelschneidiger dolch oder ein anderes klappmesser oder ein fixed also beliebig spitz und dünn sein??
kann ich mir beim tenor diesers gesetzes gar nicht vorstellen.

bitte klär mich dummchen mal einer auf.
vielleicht habe ich ja was überlesen, dieser bürokratenstil ist meiner konzentrationsfähigkeit sehr abträglich :hehe:

bernd
 
Hi darley,
wenn ich das richtig verstanden habe gelten die 20% nur für die Springer, für alle anderen bleibt's bei 14%.

Gruß Hocker
 
danke hocker!!

und darüber hinaus:

ich habe noch nie sooo viele "matsch" begriffe auf einen haufen gelesen!!

die deffiniton für fallmesser z.b. kann man mit etwas boshaftigkeit auf fast alle einhandöffner anwenden, zumindest aber für messer mit carson flipper, emersons mit diesem keinerfetztdiejeanstaschebesser-nubbel oder die kershaws mit öffnungsunterstützung

und noch ne blöde frage:

welchen sinn hat eigentlich der zusatz bei automatik messern, dass sich die klinge zur spitze hin verjüngen muss :confused:

kann ich mir - wie allerdings auf so vieles in diesem gesetzt - keinen reim drauf machen?!?!

bernd :mad:
 
.....welchen Sinn hat dieser Zusatz ?

Welchen Sinn hat die ganze Waffengesetzänderung ?
Das wissen mit allergrößter Wahrscheinlichkeit noch nicht mal die , die's verbrochen haben....
Gruß Hocker
 
Nein, die Beschränkung der Klingenbreite auf 20 oder 14 oder sonstwieviele Prozent der Länge gilt und galt nur für zum Transport ohne Werkzeug in der Gesamtlänge verkürzbare Messer, deren Bauart allgemein verboten, für ein Taschenmesser jedoch billig ist.
Es gilt nicht für feststehende Messer. (Die dürften vom Gesetz her beliebig schmal oder auch eindimensional sein, aber das erlaubt die Natur nicht.)

Ebenso die Vorschrift über den "durchgehenden Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt." Logisch ist das Verbot, auf einen solchen zu Verzichten aequivalent mit der Verpflichtung, den vorderen Teil des Messerrückens als false edge auszuführen! Die Urheber des Gesetzes hatten mit ihrer glorreichen Formulierung :p jedoch einfach nur beabsichtigt, zweischneidige Klingen zu verbieten.(Was ihnen quasi kollateral auch gelungen ist.)
 
die deffiniton für fallmesser z.b. kann man mit etwas boshaftigkeit auf fast alle einhandöffner anwenden, zumindest aber für messer mit carson flipper, emersons mit diesem keinerfetztdiejeanstaschebesser-nubbel
Nein kann man nicht, da "beim Lösen einer Sperrvorichtung" in der Definition enthalten ist. Und ein dedent-ball ist genauso sehr eine Sperrvorrichtung wie ein SpeedBumper eine Straßensperre ist.
 
["durchgehenden Rücken"]Die Urheber des Gesetzes hatten mit ihrer glorreichen Formulierung :p jedoch einfach nur beabsichtigt, zweischneidige Klingen zu verbieten.
Kaum, da "nicht zweischneitig geschliffen" ja als extra Punkt ebenso mit aufgeführt ist. Der Punkt mit dem durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt ist in meinen Augen aber die größte Gummiformulierung die für alles oder nichts zutreffen kann.
 
Original geschrieben von HankEr
Kaum, da "nicht zweischneitig geschliffen" ja als extra Punkt ebenso mit aufgeführt ist. Der Punkt mit dem durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt ist in meinen Augen aber die größte Gummiformulierung die für alles oder nichts zutreffen kann.
Nicht ganz, denn Du könntest den Rücken des Springmessers als False Edge ausschleifen und hättest somit zwar kein zweischneidiges, aber ein fast Dolchartiges Messer. Mit dieser Formulierung muß der Klingenrücken in jedem Fall breiter sein als der Rest der Klinge, der zur Schneide abfällt. Genaugenommen ist ein Microtech-UDT nach dieser Regelung auch nicht ganz, ähh, korrekt ... Macht aber trotzdem keinen Sinn das Ganze, genausowenig wie die anderen 3 Beschränkungen!
 
Diese Geschichte mit den 14 %-Klingenbreite zielt eindeutig auf die italienischen Stiletto-Springmesser ab, die aus der Öffentlichkeit verbannt werden sollen. Auch wenn sie ohnehin nur noch 8,5 cm Klingenlänge aufweisen durften. Jede alte Oma hat diese Babies im Fernsehen bei den Mafiosi in der Pizzeria gesehen und weiß deshalb, wie gefährlich diese Messer sind. Also muß man sie verbieten, damit jeder sieht, wie fleissig unser Bundesinnenministerium die innere Sicherheit fördert !:irre: :mad: :(
 
Newton läßt grüßen...

...denn ich dachte immer, Newton hat die Gesetze der Schwerkraft unserer Erde entdeckt. Aber Newton hat sich wohl getäuscht, wie unsere Politiker jetzt per Gesetz festgelegt haben.
Das Motto: jedem seine eigene Schwerkraft!
Bisher dachte ich immer, die Schwerkraft der Erde (alias Gravitation) sorgt dafür, daß die Sachen nicht nach oben fallen.
Falsch, wie im neuen Waffengesetz nachzulesen ist:

S. 3996, Punkt 2.1.2:

„Messer, deren Klingen ... durch IHRE Schwerkraft ... hervorschnellen“


Ich weiß zwar, daß manche meiner Messer eine kräftige Klinge haben, aber die Schwerkraft meiner Messer ist mir bisher verborgen geblieben.
Ob man mich beim Kauf betrogen und mir Messer ohne Schwerkraft angedreht hat? (Vielleicht ein Restposten aus der Zeit vor dem WaffG?)

Also, wenn man nicht ganz genau wüßte, daß in solchen Ausschüssen und Gremien nur hochqualifizierte und kompetente Fachleute sitzen, könnte man ja fast meinen, dort... :irre: :glgl:


:D :fack:
 
Last edited:
Schwerkraft

@ beagleboy
Natürlich haben Klingen ihre eigene Schwerkraft, hat doch alles mit Masse. Aber das die klingeneigene Schwerkraft ausreichen muss ist doch gut, die ganzen Fallmesser nutzen doch die Erdschwerkraft, sind also vom Verbot ausgenommen...:irre:
Oder bin ich da zu pingelig?:teuflisch
 
Gemeint ist ihre Gewichtskraft
Also die Kraft, die die Klinge kraft ihrer Masse im Gravitationsfeld auf das ausübt, was auch immer sie vom Fallen abhält.


Die Energie, die das Messer dann aufmacht , ist aber keineswegs vorher in der Klinge drin.
 
Ich gehe auch davon aus, daß es einen Unterschied zwischen Schwerkraft und Gewichtskraft gibt. Daß jedes Objekt seine Gewichtskraft hat, ist mir schon klar, aber für mich ist Schwerkraft gleichbedeutend mit Gravitation (der Erde).

Wird das ein bißchen OT?
 
"KNOFF HOFF":

Schwerkraft ist gleich (schwere) Masse mal Erdbeschleunigung; dabei ist die Erdbeschleunigung auf der Erdoberfläche wenig veränderlich und hat den ungefähren Wert 9,81 m/s².

Gewichtskraft ist das Produkt aus Masse und Schwerkraft, ist also bei einem KG auf dem Mond anders als auf der Erde.
 
Last edited:
Status
Not open for further replies.
Back