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Hayate:
Wenn es noch spitz sein sollte, kann es immer noch als "gefährliche Angriffswaffe" eingesetzt werden. Abgesehen davon ist es bei einem bewaffneten Raubüberfall etc. für das Opfer meistens nicht erkennbar, ob die Klinge scharf oder stumpf ist. Der Einschüchterungseffekt wird auch mit einem stumpfen Messer erreicht. Und das war's dann wohl in strafrechtlicher Hinsicht und wird für dich teuer !
Und was dauerhaft stumpf ist, kann ein normaler Vollzugsbeamter auch nicht beurteilen. Also erst einmal Strafverfahren einleiten, Balisong mit Gefahr im Verzug beschlagnahmen oder mit deiner Einwilligung sicherstellen (hier empfehlenswert !). Anschließend dauert es dann ein paar Monate, bis irgendein Sachkundiger gefunden worden ist, der über das "dauerhaft Unbrauchbarmachen" befinden kann. Die Arbeit und den Ärger hast du. Und ob du nach dem Gesetz über die Entschädigung bei Strafverfolgungsmaßnahmen irgendeine Entschädigung herausschlagen kannst, wage ich in so einem Fall zu bezweifeln. Aber wahrscheinlich bist du schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wieder einstellt, falls das Messer endgültig doch als unbrauchbar eingestuft werden sollte. :ack:
Von Benchmade wurden meines Wissens auch Balisong-Trainer herausgebracht. Zwar teuer, aber einwandfrei als reine Trainingsmesser zu ídentifizieren.
Wenn es noch spitz sein sollte, kann es immer noch als "gefährliche Angriffswaffe" eingesetzt werden. Abgesehen davon ist es bei einem bewaffneten Raubüberfall etc. für das Opfer meistens nicht erkennbar, ob die Klinge scharf oder stumpf ist. Der Einschüchterungseffekt wird auch mit einem stumpfen Messer erreicht. Und das war's dann wohl in strafrechtlicher Hinsicht und wird für dich teuer !
Und was dauerhaft stumpf ist, kann ein normaler Vollzugsbeamter auch nicht beurteilen. Also erst einmal Strafverfahren einleiten, Balisong mit Gefahr im Verzug beschlagnahmen oder mit deiner Einwilligung sicherstellen (hier empfehlenswert !). Anschließend dauert es dann ein paar Monate, bis irgendein Sachkundiger gefunden worden ist, der über das "dauerhaft Unbrauchbarmachen" befinden kann. Die Arbeit und den Ärger hast du. Und ob du nach dem Gesetz über die Entschädigung bei Strafverfolgungsmaßnahmen irgendeine Entschädigung herausschlagen kannst, wage ich in so einem Fall zu bezweifeln. Aber wahrscheinlich bist du schon froh, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wieder einstellt, falls das Messer endgültig doch als unbrauchbar eingestuft werden sollte. :ack:
Von Benchmade wurden meines Wissens auch Balisong-Trainer herausgebracht. Zwar teuer, aber einwandfrei als reine Trainingsmesser zu ídentifizieren.
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