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Original geschrieben von HankEr
Das neue deutsche Waffengesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. April 2003 in Kraft (
Original geschrieben von sgian
Ansonsten könnte man seine verbotenen Babies in eine abgeschlossene Stahlkassette packen und zumindest mal für sechs bis zwölf Monate zu Familienangehörigen in deren Wohnungen auslagern. Offiziell müssen die Aufbewahrer gar nicht wissen, was in dieser Kassette mit "Wertsachen" wirklich enthalten ist.
Original geschrieben von Thomas Wahl
Hi!
Verstehe ich das richtig??? Ich brauche dann für meine Klappmesser, Bowie-Hauer, Schwerter einen Waffenschrank?
äh![]()
Wo gibt's denn so große???:ack:
Da der Gesetzgeber hier nicht der Auffassung einiger Forumsmitglieder vom Bowie-"Kampfmesser" gefolgt ist, gibt es dafür keine speziellen Vorschriften
Original geschrieben von DerAbgesandte
@El Dirko
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"eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe" bedeutet im Deutschen immer noch, daß die Waffe bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits unerlaubt besessen wurde, nicht aber, daß sie mit Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt wurde. Wenn ich mich darauf berufe, kann ich alle "Waffen" behalten.Wer eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht einem Berechtigtem überlässt ...