Öffnungshilfen verschliessen - aktuelle Infos

... damit hätten wir es ja dann schriftlich, dass es so gut wie keine Zweihänder gibt. :mad:
Sobald irgendjemand, Zitat: "ohne besondere Fähigkeiten und Übungen", es schafft ein "Zweihandmesser" mit einer Hand zu öffnen, so dass es verriegelt, ist dieses Messer ein Einhandmesser.
Prima... darauf haben wir doch alle gewartet :hopelessness::dejection:

Gruß, Apache
 
... damit hätten wir es ja dann schriftlich, dass es so gut wie keine Zweihänder gibt. :mad:
Sobald irgendjemand, Zitat: "ohne besondere Fähigkeiten und Übungen", es schafft ein "Zweihandmesser" mit einer Hand zu öffnen, so dass es verriegelt, ist dieses Messer ein Einhandmesser.
Prima... darauf haben wir doch alle gewartet :hopelessness::dejection:

Hallo,
Man könnte nun auch gerichtlich klären lassen, was man unter ohne besondere Fähigkeiten und Übungen verstehen muß.
Natürlich könnte der Hersteller das Messer modifizieren - Nagelhau weglassen und Klingenrücken ändern und die Verschraubung der Klinge strammer einstellen - und erneut zur Prüfung vorlegen.
Eine Übertragung der Einhandmesser - Eigenschaft auf andere Messer kann nicht so ohne weiteres vorgenommen werden. Zumal der Feststellungsbescheid nur für dieses Messer gilt.

Ansonsten liefe man auch Gefahr, dass ein Zweihandmesser durch Verschleiß auch mit einer Hand geöffnet werden kann und somit automatisch zu einem Einhandmesser wird.

Gruß Gerhard
 
Eine Übertragung der Einhandmesser - Eigenschaft auf andere Messer kann nicht so ohne weiteres vorgenommen werden.
Da hast du Recht. Allerdings ist der FB doch ein schlagendes Argument für Marcus' Theorie, das nicht das Vorhandensein einer Öffnungshilfe, sondern die Möglichkeit, das Messer einhändig zu öffnen, das Messer zu einem Einhandmesser macht.
Mir gefällt das doch auch nicht, und ich wage zu behaupten, dass es auch Marcus nicht gefällt.

Liebe Grüße,
Stephan
 
das nicht das Vorhandensein einer Öffnungshilfe, sondern die Möglichkeit, das Messer einhändig zu öffnen, das Messer zu einem Einhandmesser macht.

Jein;)

In diesem Fall werden der weit aus dem Heft stehende Klingenrücken und der ausgeprägte Nagelhau dafür verantwortlich gemacht, dass bei diesem Messer ein einhändiges Öffnen ohne besondere Fähigkeiten und Übung möglich ist.

Die Gruppe der Öffnungshilfen wurde also erweitert.

Wirklich jeder hier wusste das doch aber bitteschön auch vorher..................nicht wahr:rolleyes:

Und solch ein Messer zu designen und dann beim BKA den Freifahrtschein beantragen musste nach hinten losgehen.........die Jungs da sind nämlich nicht doof. Kein bißchen.

Schon 2008 haben wir hier sehr oft und sehr deutlich gesagt, dass man mit den Antworten wird leben müssen, wenn man die bestimmten Fragen an die richtige Behörde stellt.

Gruß
chamenos
 
Mir gefällt das doch auch nicht, und ich wage zu behaupten, dass es auch Marcus nicht gefällt.

Da hst du völlig recht, lieber Stephan, das gefällt mir nicht und ich halte das auch nicht für sinnvoll.

Aber wir brauchen hier doch nicht zum x-ten Mal darüber diskutieren, ob der § 42a nicht doch absoluter Blödsinn ist.
Das ändert zum einen nichts und zum zweiten ist die Lobby der Messerfreunde doch viel zu unbedeutend, um damit eine Gesetzesänderung anzustossen.
Wie der Thread hier zeigt, spielt sich auch hier dann vieles rein auf der emotionalen Ebene ab.

Aber die Ursprungsfrage war doch folgende:
Sichert mir das Entfernen bzw. Modifizieren der Öffnungshilfe eines einhändig feststellbaren Klappmessers eine Rechtssicherheit zu, dass das Messer nicht unter das Führungsverbot fällt?
Konkrete rechtliche Zusagen sind mir zumindest hierzu nicht bekannt, so hilft im Zweifelsfalle nur der FB des BKA für das modifizierte Modell.
Alles andere ist doch im Prinzip Kaffeesatzlesen auf Gefühlsebene, solange der Gesetzgeber nicht definiert, welche Merkmale dafür sorgen, dass ein Messer einhändig feststellbar ist.
Und da das BKA ein als "Zweihänder" konzipiertes Messer als einhändig feststellbar einstuft, macht die Argumentation in Punkto "Pro Führbarkeit des Umbaus" dann auch nicht einfacher.

cheers,
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon 2008 haben wir hier sehr oft und sehr deutlich gesagt, dass man mit den Antworten wird leben müssen, wenn man die bestimmten Fragen an die richtige Behörde stellt.

Oder man muss den Arsch in der Hose haben die Antwort, wenn sie einem nicht gefällt, gerichtlich klären zu lassen. Was man sich vorher überlegen sollte. :steirer:

Das wollte ich mir doch noch ein wenig aufsparen und die Diskussion noch weiterlaufen lassen.

Sollte da auch nur ein Hauch Wahrheit dran sein ist das nicht gerade konstruktives Diskutieren mit Interesse an der Sache Deinerseits. Und das war jetzt SEHR höflich ausgedrückt.

Gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein;)

In diesem Fall werden der weit aus dem Heft stehende Klingenrücken und der ausgeprägte Nagelhau dafür verantwortlich gemacht, dass bei diesem Messer ein einhändiges Öffnen ohne besondere Fähigkeiten und Übung möglich ist.

Die Gruppe der Öffnungshilfen wurde also erweitert....

... eben und zwar auch um das "Aufschleudern". Da sind ein weit herausstehender Klingenrücken und ein Nagelhau nicht notwendig für, sondern alleine die Masse der Klinge und der entsprechende Schwung.
Die können einem aber auch echt auf den Zeiger gehn. :rolleyes:

Gruß Apache
 
Sollte da auch nur ein Hauch Wahrheit dran sein ist das nicht gerade konstruktives Diskutieren mit Interesse an der Sache Deinerseits. Und das war jetzt SEHR höflich ausgedrückt.

Gut, ist zwar komplett OT, aber da möchte ich doch noch was zu sagen.
Was du als konstruktives Diskutieren bezeichnest, sind für mich doch eher stark emotional geprägte Meinungsäußerungen mit virtuellem Kopfschütteln und Fussaufstampfen.
Und das nur, weil ich einen Standpunkt vertreten habe, der zumindest deinem festgefügten Weltbild und deiner persönlichen Interpretation der rechtlichen Maßgaben nicht entspricht.
Na und welchen Rethorikkurs hast du denn besucht, in dem dir empfohlen wurde, dein bestes Argument gleich auf den Tisch zu legen, wenn von anderer Seite vornehmlich Gefühlsargumente kommen?!

Aber um nun komplett Verwirrung zu stiften:
Ich hatte doch erwartet, dass hier einer aus dem Kommentar zum Waffengesetz von Gade/Stoppa zitiert. ---> Link
Da steht doch auf der Seite 362 leicht gekürzt:

"... Kein Einhandmesser liegt demnach vor, wenn von einem ursprünglich als Einhandmesser konstruiertem Messer der Daumenpin oder der Flipper entfernt wurde, da es in diesem Fall nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden kann."

"Ebenfalls ist die Einhandmessereigenschaft abzulehnen, wenn ein herkömmliches (also von den techn. Grundmerkmalen zweihändig aufzuklappendes) Messer durch eine geschickte Schleuderbewegung mit einer Hand aufgeklappt werden kann. Hier ist es die besondere Geschicklichkeit des Anwenders und nicht allein die techn. Konstruktion, welche das einhändige Aufklappen ermöglicht."

Kommentare sind zwar immer mit Vorsicht zu geniessen, ich bin beim ersten Punkt anderer Ansicht, aber das wäre doch mal ein Argument gegen meinen Standpunkt gewesen...

cheers,
Marcus
 
Interessant wäre es ja, wie man die Fähigkeiten bemisst ein Zweihänder mit einer Hand zu öffnen :argw:

Ich denke 90% der Messerinteressierten hier bekommen auch locker das kleine Bravo 1 mit einer Hand auf, Menschen die nicht wirklich was mit Messern zu tun haben
nicht mal ein Paramilitary..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Interessant wäre es ja, wie man die Fähigkeiten bemisst ein Zweihänder mit einer Hand zu öffnen :argw:
Es soll schon vorgekommen sein, dass kontrollierende Beamte zwecks unwiderlegbarer Argumentation Gummihandschuhe getragen haben sollen, um das eindrucksvoll zu beweisen... - kann man im Forum irgendwo nachlesen. Die Behördentrickkiste hält da sicher noch einige miese Sachen bereit. Das wird dann einmal konkret demonstriert und u.U. pauschal verallgemeinert festgeschrieben.

Dass aber kaum ein zivilisierter, nicht-paranoider, nicht-hypochondrischer Mitbürger im gewöhnlichen Alltag Gummihandschuhe trägt, ist dann bedeutungslos. Andererseits gab es ja auch hier über die Jahre oft genug Forumiten, die ganz stolz berichtet haben, wie man es machen muss, damit es funzt... So kommt dann alles irgendwie wieder zurück...

Gruß Andreas
 
Na und welchen Rethorikkurs hast du denn besucht, in dem dir empfohlen wurde, dein bestes Argument gleich auf den Tisch zu legen, wenn von anderer Seite vornehmlich Gefühlsargumente kommen?!
Nur geht es hier nicht um einen Rethorik-Kontest, bei dem der gewinnt, der seinen Gegner auf möglichst kleiner Flamme röstet - sondern um das, was an Wissen, Fakten, (BKA-)Entscheidungen, (Gerichts-)Urteilen bekannt ist.

Das der Nagelhau eines Messers einen fließenden Übergang zur Einhandöffnungshilfe darstellt, sieht man am Mnandi http://chrisreeve.com/Mnandi mit seinem großen und verschobenen "Nagelhau", von daher ist das jetzt kein Drama.

Mich interessiert (auch aus persönlichen Gründen :D) da eher, wie es mit dem Böker Plus 3000Lightweight aussieht: Klassischer Backlock, kein Nagelhau oder sonstige Hilfe ... nur eine breite Klinge, die eingeklappt weit raussteht und sich damit (leider?) recht einfach einhändig öffnen lässt.

und natürlich die Frage mit dem Aufschleudern: Was wird gelten? Aufgedrehte Achsschraube, so dass alles schlabbert oder fest angezogen, so dass man es gerade so mit zwei Händen öffnen kann?
 
Ok ok, damit ich hier nicht weiter in den Verdacht gerate, Informationen zurückzuhalten:
Hier wird ja gerne auf den Feststellungsbescheid zum Bravo One verwiesen; der Scan auf der PF-Homepage ist ja hinlänglich bekannt.

Ein entsprechender Feststellungsbescheid findet sich jedoch weder auf der BKA-Seite sowie, noch wichtiger, unter der Stichwortsuche "Feststellungsbescheid" im Bundesanzeiger.

Und das hat einen ganz einfachen Grund, wenn man den Scan einmal genau list. Ich zitiere:
"Daher sieht das BKA keine Zweifel, die einen Antrag und dessen Bearbeitung aufgrund § 2 Abs. 5 WaffG begründen".

Der Verwaltungsakt war also damit zu Ende, eine weitere Ausarbeitung hin zu einem Feststellungsbescheid fand erst gar nicht statt.
Bei der analogen Anfrage seitens PF zum Foxtrott Two gab es dann aber wohl diese Zweifel, weshalb es für dieses Modell auch einen FB gibt.

cheers,
Marcus
 
Interessant wäre es ja, wie man die Fähigkeiten bemisst ein Zweihänder mit einer Hand zu öffnen :argw:

Genau diese Frage habe ich bereits früher angesprochen. Es gibt sicher einige Zeitgenossen, die ein Zweihandmesser mit einer Hand - aber unter Zuhilfenahme der Zähne - öffnen können.

Mir drängt sich auch langsam der Verdacht auf, dass das BKA möglicherweise einen strammen Slipjoint, oder die modifizierten Liner-Locks (die nur eine Hemmung der Klinge bewirken sollen), ebenfalls als Verriegelung betrachten könnten.

Auf jeden Fall legen die Gerichte und das BKA den $42a strenger aus, als es uns die Politiker bei seiner Einführung glauben machen wollten. Es wäre sicher keine schlechte Idee, wenn die Messerhersteller hier Lobbyarbeit betreiben würden und so für mehr Rechtssicherheit sorgen könnten. Denn wenn ich ein Zweihandmesser kaufe, muß ich mich darauf verlassen können, dass mir dieses dann nicht als Einhandmesser eingezogen wird. Es bleibt dann auch die Frage, ob der Kunde dann vom Hersteller oder dem Händler Schadenersatz verlangen könnte.

Gruß
Gerhard
 
Auf jeden Fall legen die Gerichte und das BKA den $42a strenger aus, als es uns die Politiker bei seiner Einführung glauben machen wollten.

Was nicht weiter überrascht, der §42a zielt darauf ab Einhänder aus der Öffentlichkeit zu nehmen und das Führen
von Messern einzuschränken. Bewusst wage formuliert kann so ganz nach Ermessen gehandelt werden.
Das habe ich auch schon 2008 gesagt.

Auch das es nicht mehr besser wird, nur noch schlechter, das findet Gesellschaftliche Akzeptanz weil "Sicherheit"
versprochen wird, welche vorher erst durch gezielte Fehlinformation in Frage gestellt wurde.
Ist aber ein "Alter Hut" http://www.zeit.de/2005/23/Tr_Pfeiffer_neu
 
Was nicht weiter überrascht, der §42a zielt darauf ab Einhänder aus der Öffentlichkeit zu nehmen und das Führen
von Messern einzuschränken. Bewusst wage formuliert kann so ganz nach Ermessen gehandelt werden.
Das habe ich auch schon 2008 gesagt.

Dem widerspricht die damalige Äußerung der Politiker, dass man mit dem Gesetz die Möglichkeit schaffen wollte gewaltbereiten Jugendlichen solche Messer abnehmen zu können. Die friedlichen älteren Messerträger sollten weiterhin ihr Taschenmesser tragen dürfen.

Auch das es nicht mehr besser wird, nur noch schlechter, das findet Gesellschaftliche Akzeptanz weil "Sicherheit"
versprochen wird, welche vorher erst durch gezielte Fehlinformation in Frage gestellt wurde.
Ist aber ein "Alter Hut" http://www.zeit.de/2005/23/Tr_Pfeiffer_neu

Da hast Du wohl Recht. Bezüglich des §42a habe ich eher das Gefühl, dass es die meisten Bürger gar nicht interessiert. Für viele Bürger ist jedes Messer das nicht zum Kochen benötigt wird, eine gefährliche Waffe.
Bei der aktuellen Berichterstattung über das Hochwasser stellte ich mir immer wieder die Frage, ob die zivilen Helfer einen berechtigten Grund haben ein Einhandmesser führen zu dürfen. Die Bundeswehrsoldaten waren im Dienst und somit auch dazu berechtigt.

Gruß
Gerhard
 
Moin

Auf jeden Fall legen die Gerichte und das BKA den $42a strenger aus, als es uns die Politiker bei seiner Einführung glauben machen wollten.

Nö.....zumindest das BKA macht das nicht.

Der Gesetzestext spricht von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

Der Begriff Einhandmesser wird also auf Messer mit einhändig feststellbarer Klinge beschränkt.

Da steht nichts von Pinorkeln, Löchern oder sonstewas.

Und dann gingen hier seinerzeit die Emotionen hoch......man würde ja auch schweizer Messer mit viel Geschick einhändig usw....

Also war das BKA so nett und hat ein lustige Broschüre rausgegeben wo der Begriff Einhandmesser zumindest mit zwei Bildchen näher definiert wird. Nämlich ein Messer mit Pin und eins mit nem Loch in der Klinge.

Und wenn nun Messerdesigner meinen, man müsse eben mal offiziell ausloten wo Einhandmesser anfängt, bzw. Zweihänder aufhört, dann muss man damit leben, dass jemand beim BKA so einen Klapper in die Hand nimmt und feststellt: na ups. Das geht ja einfach... auch ohne Pin/Loch.

Er wird das dann auch genau so aufschreiben....für so einen Feststellungsbescheid hat der Kunde ja schließlich bezahlt.

Ebenso wird das BKA einem Messer mit Pin, der aber nur als Anschlag dient und auch mit Verrenkungen und Gummihandschuhen nicht als Öffnungshilfe taugt das Prädikat Zweihänder ausstellen.;)


Mir drängt sich auch langsam der Verdacht auf, dass das BKA möglicherweise einen strammen Slipjoint, oder die modifizierten Liner-Locks (die nur eine Hemmung der Klinge bewirken sollen), ebenfalls als Verriegelung betrachten könnten.

Mir drängt sich manchmal der Verdacht auf, dass es bei Themen wie diesem, so manchem nur darum geht Stimmung zu machen:rolleyes:

Gruß
chamenos
 
eventuell eine andere Frage aber trotzdem gehört es imho dazu:

wenn ich mein Einhandmesser in einer Tasche die NUR mit zwei Händen geöffnet werden kann, trage - ist es erlaubt oder noch nicht?
 
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