OTF's??

Slick

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Hmm.
Sind dann jetzt auch Cutter-Messer und Teppichmesser verboten? :confused:
Immer hin kommt da die Klinge vorne raus, und man kann damit sogar Flugzeuge entführen. :waaah: :eek: :argw:
 
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OTFs verboten, weil automatisches Messer. Teppichmeser erlaubt, weil erstens nicht automatisch, zweitens gehts ja um Springmesser, nicht um Werkzeuge. Die hat der Gesetzgeber im Blick. Wenns jetzt ein automatisches Teppichmesser gäbe, dann müsste man hat mal im Kommentar nachschauen oder ein erstes Urteil abwarten. Jede derzeitige und zukünftige Variante kann man schlecht in einem Gestzestext andecken, dafür gibts ja die Rechtssprechung als Wissenschaft, sonst könnte das jeder ;)

Gruesse
Pitter
 
Ach, und was ist dann mit den Bundeswehr Fallschirmmesser?
Ist kein Automatik, aber, laut einhelliger Meinung hier, dann auch verboten....
 
http://www.rechtliches.de/
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/__37.html

und: "nach Nr. 37.2.6 WaffVwV fallen Spring- und Fallmesser nur dann unter das Verbot, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge länger als 8,5 cm ist oder in der Mitte schmaler ist als 14% ihrer Länge oder die Klinge zweiseitig geschliffen ist oder diese keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt."

Letztes findet sich als Zitat haufenweise, nur die Quelle eben nicht ;)

Das ist Status Quo vor dem neuen Waffenrecht. Jetzt gehoeren noch alle OTFs und Balis unter das Verbot.

Gruesse
Pitter
 
Eben, Spring- UND Fallmesser ,
Nach dem neuen Waffg sind alle verboten, egal welche Klingenlänge..
und wenn man jetzt pinnelig wäre würden da auch Cutter zu zählen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Cutter meinst Du die Dinger, wo man eine Schraube die Klinge komplett lösen kann?

Ja könnte man so definieren. Tut aber bisher keiner. Wie gesagt, der Gesetzgeber hat an Messer gedacht, nicht an Werkzeuge. Die Grenze dazwischen ändert sich fliessend, sieht man ja nach letzten September. Langsam machen sich schon alle in die Hose und rufen das SEK, wenn einer ein Schweizer Messer zum Apfelschälen nimmt. Man Paranoia.

Mir ist noch nicht so ganz klar, auf was Du hinaus willst. Die Grunddefinitionen stehen im Gesetz. Wenn Dich jetzt jemand wegen §37 anzeigt, und der Richter, und die in den Revisionsverhandlungen ;), definieren Dein Teppichmesser als Verbotenen Gegenstand, dann ist er das. In diesem Prozess. 100km weiter im nächsten Gerichtsbezirk oder ein Jahr später kann das schon wieder anders aussehen. Rechtssprechung ist Wandeln unterworfen, wie alle anderen Werte eben auch. Es stehen nie alle Varianten und Eventualitäten schwarz und weiss auf Papier. So versteh ich das, aber IANAL.

Gruesse
Pitter
 
Ich wollte auf gar nicht raus, ich wollte nur mal sehn ob 90% der Bundesbürger nun bald kriminalisiert werden könnten...

Schwachsinniges Gesetz!!!
 
Und wenn ich die Definition "Spring- und Fall"-Messer genau nehme, dann ist das Teppichmesser keines von beidem, da es ja manuell ausgeschoben werden muß. Eröffnet mir jetzt auch die Möglichkeit, ein manuell zu bedienendes OTF zu bauen... Oder nicht?
 
Hmm, das wäre dann so wie mit den Halbautomaten von Kershaw, ist ja kein Auto weil man die Klinge, per Hand, bis zu einem gewissen grad öffnen muß.
Wenn man nun ein manuelles OTF baut umgeht man das Gesetz........ oder nicht?
 
Wie ist denn jetzt der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens ?Sehe ich das richtig, daß vor der Bundestagswahl nichts mehr passiert ?
Über die neuen Schrecken der Flutkatastrophe dürfte man Erfurt vermutlich vergessen haben.
 
Original geschrieben von Guenter
Und wenn ich die Definition "Spring- und Fall"-Messer genau nehme, dann ist das Teppichmesser keines von beidem, da es ja manuell ausgeschoben werden muß. Eröffnet mir jetzt auch die Möglichkeit, ein manuell zu bedienendes OTF zu bauen... Oder nicht?

Günter,
so les ich das auch, solange die Klinge nicht "durch Federdruck oder Schwerkraft/Schleuderbewegung herauskommt
und feststellt" ist es einfach kein Spring/Fallmesser!
Und - ja BITTE!
Hast die Wahl zwischen "kleiner Handkurbel" oder "Elektromotor",
und einigen Anderen ......
bin mal gespannt :anbet: :cool: :anbet:




:steirer:
 
Hmmm, bei genauerer Betrachtung find ich die Idee mit dem manuellen OTF eigentlich garnicht so blöd...
Wenn man das geschickt designed und mit einem entsprechenden Umlenkmechanismus versieht, der dafür sorgt, das man halt nicht endlos "kurbeln" oder "schieben" muß um die Klinge nach vorne zu bringen, könnt ich mir das schon praxistauglich vorstellen!
Vielleicht wär das dochmal was für 'nen joint venture zwischen Feinmechaniker und Messermacher...legal, zuverlässige Mechanik, einfach zu bedienen und sicher...
oder hat mir der Frascati da grad das Hirn vernebelt und ich hab was entscheidendes übersehen???

Gut's Nächtle,
rfindigo
 
Original geschrieben von rfindigo
Hmmm, bei genauerer Betrachtung find ich die Idee mit dem manuellen OTF eigentlich garnicht so blöd...
Wenn man das geschickt designed und mit einem entsprechenden Umlenkmechanismus versieht, der dafür sorgt, das man halt nicht endlos "kurbeln" oder "schieben" muß um die Klinge nach vorne zu bringen, könnt ich mir das schon praxistauglich vorstellen!
Vielleicht wär das dochmal was für 'nen joint venture zwischen Feinmechaniker und Messermacher...legal, zuverlässige Mechanik, einfach zu bedienen und sicher...
oder hat mir der Frascati da grad das Hirn vernebelt und ich hab was entscheidendes übersehen???

Gut's Nächtle,
rfindigo


Jo, jooo, rfindigo,
manchmal hilft der Frascati auch weiter,
da hab ich doch ein Beispiel,leider "nur" OTS:
(häää, out-of-the-side)

Camillus%20Lever%20Action.jpg


Aber so ähnlich könnte ich mir ein "legales OTF" durchaus vorstellen,





:anbet: :irre: :hintern: :D :anbet:
Und der Mittlere ist nur für alle, die OTF"s und Andere verbieten möchten~
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoihoi Bigbore!
Das ist ein nettes Beispiel - allerdings: Wenn man den Hebel kleiner macht und ich seitlich an die Klinge setzt... hat man eigentlich einen Carson Flipper.
:angst:

Auch die Definition der SChleuderbewegung finde ch sehr bedenklich. Mein CRKT M16 mache ich auch mit einer Schleuderbewegung auf - mal sehen, wie lange das noch Grauzone ist und nicht explizit verboten wird.
Dann darf ich ja nur noch meine Fixed's benutzen...

MfG, Tierlieb
 
Pssssssssssssssssssssssssst,
das ist ein Thema vor dem ich schon lange Angst hab,
denn schliesslich kann man (fast) jedes Klappmesser aufschleudern
solange keine Definition von schleudern getroffen wird.
Z.B: Klinge greifen und Griff schleudern :staun:
Oder Griff zwischen die Zähne und Kopf schütteln :rolleyes:
Usw...

Mein örtlicher Messerhändler meint es komme darauf an,
ob das Messer "dazu bestimmt sei" auf diese Weise geöffnet zu werden
oder nicht, eine Meinung die ich trotz hoffnungsvollem Studium des WaffG nicht beweisen kann, vielleicht weiß jemand hier mehr?

In USA wurde ja bereits durch die Customs versucht die CRKT-Messer zu beschlagnamen, hat auch nicht geklappt. :fack:
 
Ein OTF, bei dem die Klinge durch CO2 oder durch vorkompriminierte Luft a la Luftpistole nach vorne bewegt wird, wäre legal. Das wäre doch einmal eine Herausforderung.

Moonlight
 
Original geschrieben von Moonlight
Ein OTF, bei dem die Klinge durch CO2 oder durch vorkompriminierte Luft a la Luftpistole nach vorne bewegt wird, wäre legal. Das wäre doch einmal eine Herausforderung.

Moonlight

Jau, dann werde ich gleich mal mit meinem Schneider reden ob er mir eine stichsichere Hosentasche vorne rechts einbauen kann :irre:

Wenn das Ding in der Tasche zündet kannst Du Deine Familienbällchen sonst abschreiben :D

Gruss
Markus
 
Original geschrieben von Moonlight
Ein OTF, bei dem die Klinge durch CO2 oder durch vorkompriminierte Luft a la Luftpistole nach vorne bewegt wird, wäre legal. Das wäre doch einmal eine Herausforderung.

Moonlight

Bin ich nicht sicher ob das nicht unter "selbsttätig" fällt,
auch eine Feder muß erstmal gespannt werden, und dann :

Auch bei einer Energie über 7,5 Joule ??




:irre:
 
Der Gesetzgeber hatte die Tatbestände, die zur Selbstständigkeit führen in diesem Falle enumerativ aufgezählt (Schwerkraft, Federkraft). Luft ist keine Feder. Der Luftdruck spielt nur eine Rolle bei Schußwaffen. Um eine solche handelt es sich zweifelsfrei nicht. Die Bestimmung kann daher nicht angewandt werden, auch nicht analog.

Moonlight
 
ich nehme alles zurück. Im neuen WaffG ist von Federkraft nicht mehr die Rede. Knopfdurck etc. reicht aus.

Moonlight
 
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