Personenkontrollen (war Teil von: Hab n paar Fragen [zum neuen Waffengesetz])

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Kopflos .....

Das von den anderen Mitgliedern beschriebene gilt NICHT für Österreich - mein Beitrag gilt NUR für Österreich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Schlappen:

Ich denk ich würde mich ähnlich verhalten wie Du. Mir geistert nur gerade § 127 StPO durch den Kopf:
§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die
Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
...

Heisst das dann, dass ich dem Penner meinen Ausweis zeigen muss, weil er mich sonst weiter festhalten darf?? Scheidet Notwehr dann aus (würde dem nämlich gern eine kacheln wenn der mich festhalten würde)
 
Salve, das heißt, das dein Ausweis, ihn gar nichts angeht, den er ist kein offizieller Behördenvertreter, der hoheitliche Aufgaben wahr nimmt und er darf dich auch nicht festhalten, das ist ein Angriff, auf deine körperliche Unversehrtheit, er kann zwar rum labern, das er dich vorläufig festhält, bis die Polizei da ist, aber dieses, darf er nur mit Worten, er darf dich wohl verfolgen, aber weder anfassen, noch fremden Privatgrund betreten. Notwehr scheidet dann nicht aus, er hat dich ja angegriffen, nur sollte man es nicht überziehen, so etwas sehen die Richter nicht gerne. Ich selbst habe schon 2 Zivilfahnder der Polizei fachgerecht ruhig gestellt, nachdem diese meinten, mich nachts um 1 in einer dunklen Strasse überfallen zu müssen, ohne sich vorher und genügendem Abstand zu erkennen zu geben und ihre Ausweise vorzuzeigen. Diese beiden Vollhirnies haben wirklich geglaubt, ich würde still halten, wenn da so 2 Komiker mich überfallen und die Arme verbiegen wollen, völlig ohne Vorwarnung und Grund, nur weil ich nachts durch eine dunkle Strasse gehe und die ihr vorgeschriebenes Soll noch nicht erfüllt haben. Jedenfalls kam da nix nach, ich habe auf dem Revier Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen versuchter Körperletzung im Amt gestellt und dort auch ihre Waffen wieder abgegeben, nachdem ich sie fachgerecht neutralisiert habe. Jetzt sind sie hoffentlich ruhiger. Niemand darf dich einfach so, mit Gewalt festhalten, höchstens ein Polizist, der sich vorher, zu erkennen geben muss, ohne wenn und laber. Das Notwehrgesetz ist da übrigens eindeutig, sobald du den Ansatz eines rechtswidrigen Angriff auf dich eindeutig erkennst, darfst du diesen mit angemessenen Mitteln von dir abwenden.
so long :cool:
 
Bevor hier noch weitere unglaubwürdige "Räubergeschichten" verbreitet werden, möchte ich mal einiges zur Rechtslage klarstellen:

Der von aqua zitierte § 127 StPO berechtigt als sogenannter "Jedermann-Paragraph" jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, einen Straftäter vorläufig festzunehmen, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt. Danach ist auch privates Sicherheitspersonal eines Kaufhauses in bestimmten Fällen zur Festnahme berechtigt, oder meinetwegen auch eure Oma !
Zwei zwingende Voraussetzungen:

Ihr müsst ihn auf frischer Tat erwischen und nicht erst irgendwann danach. Wenn das Kaufhauspersonal den Ladendiebstahl beobachtet hat und der Ladendieb flüchtet, darf der Wachmann ihn verfolgen und notfalls gewaltsam festhalten, bis die Polizei eintrifft.

Die Personalien des Täters dürfen dem Festnehmenden nicht bekannt sein bzw. ohne großen Aufwand festgestellt werden können. Ist der Kaufhausdieb also dem Personal bereits namentlich bekannt, wird es nichts mehr mit der Festnahme.Polizei anrufen, Personalien mitteilen und abwarten !

Bei einem Irrtum des Festnehmenden trägt dieser die volle persönliche Verantwortung. Man sollte also schon sicher sein, daß eine Straftat auf frischer Tat vorliegt. Kein Ladendiebstahl - kein Festnahmerecht. Keine frische Tat mehr - kein Festnahmerecht.

Vollzugsbeamte in Zivil haben sich auszuweisen, bevor sie jemanden festnehmen. Bei hochgradig gewaltbereiten Tätern blicken diese aber sehr schnell in die Mündung der Dienstwaffen und werden laut angebrüllt: "Polizei - keine Bewegung !", oder was auch immer. In diesem Fall müsst ihr das erst einmal über euch ergehen lassen. Nachdem ihr gefesselt worden seid, zeigen sie euch dann gerne ihre Dienstausweise. Da die Eingebung aus der Mündung einer P 6 oder MP 5 kommt, ist Nachgeben eh gesünder !:ack:

Die bisweilen angewandte Überfalltaktik der Zivilfahnder ist rechtlich sehr bedenklich. Wenn sie sich vorwarnungslos und überraschend auf ihre Zielperson stürzen, muß diese logischerweise von einem Raubüberfall etc. ausgehen. Wenn die Jungens dann in meinen "Vaquero Grande" laufen sollten, haben sie eben Pech gehabt ! Im schlimmsten Fall werde ich man dann auf eine straffreie Überschreitung der Notwehr einstellen müssen, sofern ich selbst keine illegale Waffe etc. eingesetzt habe.
 
Na ich weis nicht

Sorry Schlappen,

aber so wie Du die Geschichte hier schilderst, wärst Du der erste, der Recht bekommen hat wenn er sich mit den Grünen oder auch Zivilen angelegt hat.
Siehe die Geschichte die vor einiger Zeit durch die Presse ging. Ein Angetrunkener wurde "ruhiggestellt" , leider ist er dabei draufgegangen. Im Nachhinein soll sich herausgestellt haben, daß er vorgeschädigt war und irgendwie ein Gerinnsel im Kopf hatte oder so ähnlich. Wer's glaubt. Irgeindeiner schreibt schon das richtige Gutachten. Das sind sicherlich Einzelfälle. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß vor einem Richter der "einfache Bürger" wenn es Aussage gegen Aussage steht weniger Chancen gegen hat wenn die andere Partei was mit Polizei zu tun hat.

Ich bitte das jetzt nicht auf einen generellen Angriff auf alles was mit Recht und Gesetz zu tun hat zu betrachten. Es ist im allgemeinen schon gut, daß wir die Jungs und Mädels von der Trachtengruppe haben.

Gruß

Hagrid
 
Nach meiner persöhnlichen Erfahrung bringt es nichts sich gegen Maßnahmen der Polizei wie Durchsuchungen zu wehren (weder körperlich noch durch Anzeigen etc.). Ich kenne keinen Fall in dem eine Beschwerde Folgen hatte. (Berichte von Freunden, teilweise harsträubende Geschichten. :()
Die geschichte von Schlappen ist kaum zur Nachahmung zu empfehlen.
In Berlin hätten sie ihn auf dem Amt nachdem er die Waffen abgegeben hat sofort festgenommen, wegen Wiederstand gegen die Polizei. Und da währe er auch nie mehr rausgekommen (Zwei Polizisten Außagen gegen seine, und Polizisten wissen sehr genau was sie vor Gericht sagen müssen.) Auf alle Fälle handelt man sich mit solch einem Verhalten sehr schnell viel Ärger ein.
Deshalb bleib ich lieber ruhig und mache einen auf ängstlich (was einem in der Situatuion ja nicht schwer fällt).
Als mich mal zwei Zivis "überfallen" haben habe ich mich brüllenderweise zurückgezogen. (Überfall!) Da wurden Sie sehr schnell ruhig haben sich ausgewiesen, sind mir auch nicht weiter auf die Pelle gerückt. Fazit: alles war tutti. Wenn ich statt dessen voll dagegen gehalten hätte wäre es bestimmt nicht besser gelaufen. ;)
Also, locker bleiben im allgemeinen machen die auch nur ihren Job und haben selber Angst das ihnen was geschieht.
Gruß
El

PS: Es gibt kaum ein größeres Übel als die Tatsache dass die meisten Menschen immer Dinge persöhnlich nehmen die nicht persöhnlich gemeint sind.
 
Salve, erstmal hätten sie das in Berlin nicht getan, denn dann wäre die ganze Wache dran gewesen, schließlich bin ich kein Amateur. Aber das mit dem Schreien ist auch nicht schlecht, solange man noch soviel Zeit hat, nur wenn man in einer Gegend angegriffen wird, in der Beschaffungskriminalität an der Tagesordnung ist und die blöden Sheriffs, ihren Job nicht beherrschen, dann ist das deren Problem. Die können von Glück sagen, dass ich nicht gleich geschossen habe, sondern mich dazu entschlossen habe, deren minderwertiges Nahkampftraining mal korrekt zu überprüfen, denn auch ich besaß damals einen Dienstausweis und der war um einiges höher angesiedelt und ich würde jederzeit wieder solche hinterhältigen Angreifer neutralisieren, mit allen mir zu Verfügung stehenden Mitteln. Deshalb allein, hatten die Komiker schon in der Wache, auch in Berlin, die A***karte gezogen und ich kann es jedem nur raten, der in einer solchen Gegend, egal von wem angegriffen wird, sofort hemmungslos rein zu knallen, egal mit was, wenn er da halbwegs wieder raus will. :irre:
so long :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stimme einigen meiner Vorredner zu, daß man in so einer Lage ohne Zeugen alleine gegen zwei Cops vor Gericht wenig Chancen hat. Meines Wissens wird die Überfalltaktik aber nur bei gewaltbereiten oder bewaffneten Kleinkriminellen angewendet, wenn gerade kein SEK/MEK schnell genug zur Verfügung steht. Und von denen beschweren sich nach Aussage eines mir bekannten Zivilfahnders nicht sehr viele. Bester Schutz: Seid brave, honorige Bürger mit höflichem Auftreten und gepflegter Optik, dann habt ihr vor Gericht und bei Zivilfahndern die besseren Karten ! ;)
 
@Schlappen:
Salve, ihr macht in solch einer Situation, alles falsch, was man falsch machen kann

Komisch, ich hab das Gefühl, du hast gar nicht gelesen, was ich geschrieben habe!
Alles was du empfiehlst stand in meinem Bericht schon drin.
Strafanzeige habe ich auch gestellt!
Nützt bloss nicht viel!

Zorro
 
Meine Aussagen bezogen sich aber natürlich auf Amateure!!!
Schließlich kann ich nicht davon ausgehen das hier jeder eine Waffe und einen Dienstausweis trägt. Und Zivilisten sind bei Wiederstand gegen die Polizei regelmäßig angeschissen, nicht nur in Berlin. (Aus oben genannten Gründen.)

Ich find es eh merkwürdig wie hier einige anscheinend schon von vornherrein davon ausgehen das Alle anderen ihnen eine reinwürgen wollen. Mann sollte es doch wohl eher so handhaben das ALLE möglichst wenig Ärger haben, schließlich macht jeder mal Fehler Polizisten, Dedektive und auch man selber.
Wo ist denn das Problem freundlich zu bleiben und zu beweisen dass sich der gegen über irrt? Nein, da wird hier lammentiert über Fragen ob man abhauen darf oder dem gegenüber eine reinzuhauen wenn er einen daran hindern will. Ist ja schlieslich ein PENNER der einen da beläßtigt und das Leben schwer macht. Da mache ich lieber mir und anderen das Leben leichter als mich noch Wochen oder Monate Später mit der Sache rumzuärgern. (Haben ja auch schon einige andere hier so Formuliert. :))
Also cool bleiben damit fährt man in 99% aller Fälle richtig, und in den restlichen Fällen handelt man eh instinktiv. ;)
gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Salve,
@ zorro_43, das hast du nicht, wie man nachlesen kann, du hast da dumm rum gestanden und den lieben Schlauberger raus gehängt, kein Wunder, dass dich dann keiner für voll nimmt, erstmal hat derjeniege, dir nicht gedroht, sondern dich geschlagen, das ist, was die Sheriffs hören müssen, bevor die aktiv werden können und du bist auch brav mit gegangen, anstatt da richtig Alarm zu schlagen und den Laden sofort zu verlassen. Auf deutsch: Mit dir konnten sie es machen! Bei mir hätten die Kaufhausfuzzies massive Probleme gekriegt, das ist der Unterschied. Das, du dich dann von den Sheriffs filzen lassen musst, ist klar, aber wenn die bei dir nix finden, dann sind die Kaufhausfuzzies dran und man muss seine Interessen und Rechte mit dem nötigen Nachdruck vertreten.

@ El Dirko meine Ausage bezog sich auch nicht, auf einen Zivisheriff, der sich aus 5 Meter Enternung zu erkennen gibt, sondern auf 2 dunkle Gestalten, die aus 2 verschiedenen Ecken gleichzeitig,in einer verdammt gefährlichen Gegend, in der mindestens 50 Junkieweiber, täglich auf den Strich gingen und deren Typen sich anderwertig Knete für den nächsten Druck besorgen, ohne zu reden, versuchen einen auf den Boden und unter Kontrolle zu kriegen, anstatt sich ordnungsgemäß zu erkennen zu geben, weil sie einen anscheinend mit einem Dealer verwechseln und jeder der versucht mich anzufassen, muss damit rechnen, dass ich mich dagegen effektiv wehre, sei es ein Sheriff, Kaufhausfuzzie oder sonst wer. Kein Ladendetektiv hat das Recht mich anzufassen oder meine Taschen zu durchwühlen, dieses Recht haben nur ausgewiesene Polizisten, bei begründetem Tatverdacht und sonst niemand, dass ist es, warum es geht. :irre:
so long :cool:
 
Original geschrieben von sgian
Bevor hier noch weitere unglaubwürdige "Räubergeschichten" verbreitet werden, möchte ich mal einiges zur Rechtslage klarstellen:

Der von aqua zitierte § 127 StPO berechtigt als sogenannter "Jedermann-Paragraph" jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, einen Straftäter vorläufig festzunehmen, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt. Danach ist auch privates Sicherheitspersonal eines Kaufhauses in bestimmten Fällen zur Festnahme berechtigt, oder meinetwegen auch eure Oma !
Zwei zwingende Voraussetzungen:

Ihr müsst ihn auf frischer Tat erwischen und nicht erst irgendwann danach. Wenn das Kaufhauspersonal den Ladendiebstahl beobachtet hat und der Ladendieb flüchtet, darf der Wachmann ihn verfolgen und notfalls gewaltsam festhalten, bis die Polizei eintrifft.

Die Personalien des Täters dürfen dem Festnehmenden nicht bekannt sein bzw. ohne großen Aufwand festgestellt werden können. Ist der Kaufhausdieb also dem Personal bereits namentlich bekannt, wird es nichts mehr mit der Festnahme.Polizei anrufen, Personalien mitteilen und abwarten !

Bei einem Irrtum des Festnehmenden (*) trägt dieser die volle persönliche Verantwortung.
.......

.......

Hi,

hier möchte ich zum ersten mal schreiben: Hast Recht sgian!

Da ich an meinem Arbeitsplatz "auch" für das Hausrecht zuständlich bin kann ich sgian rechtlich nur vollständig zustimmen.

[ (*)Bis auf eine Kleinigkeit: ein Beamter trägt vielleicht die volle persönliche Verantwortung, hafted aber nicht persönlich. - - egal, war nicht die Frage - - ]

@Schlappen: Äh sag ich nix !

oder Doch: BULLSHIT! Kauf Dir mal ein BGB oder frag einen Anwalt :(





:steirer:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück