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Salve, ihr macht in solch einer Situation, alles falsch, was man falsch machen kann
Original geschrieben von sgian
Bevor hier noch weitere unglaubwürdige "Räubergeschichten" verbreitet werden, möchte ich mal einiges zur Rechtslage klarstellen:
Der von aqua zitierte § 127 StPO berechtigt als sogenannter "Jedermann-Paragraph" jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland, einen Straftäter vorläufig festzunehmen, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt. Danach ist auch privates Sicherheitspersonal eines Kaufhauses in bestimmten Fällen zur Festnahme berechtigt, oder meinetwegen auch eure Oma !
Zwei zwingende Voraussetzungen:
Ihr müsst ihn auf frischer Tat erwischen und nicht erst irgendwann danach. Wenn das Kaufhauspersonal den Ladendiebstahl beobachtet hat und der Ladendieb flüchtet, darf der Wachmann ihn verfolgen und notfalls gewaltsam festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Die Personalien des Täters dürfen dem Festnehmenden nicht bekannt sein bzw. ohne großen Aufwand festgestellt werden können. Ist der Kaufhausdieb also dem Personal bereits namentlich bekannt, wird es nichts mehr mit der Festnahme.Polizei anrufen, Personalien mitteilen und abwarten !
Bei einem Irrtum des Festnehmenden (*) trägt dieser die volle persönliche Verantwortung.
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