Pfote als Logo. Achtung!

Grover

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Nur mal so zur Info von mir da meine Schmiedemarke die Pfote meiner Katze darstellen soll.

Es gibt einen großen deutschen Hersteller für Outdoor Kleidung und div. Kleinigkeiten. Dieser hat ein Wolfpfote als Logo. Und dieser zieht im Moment mit Anwälten durch die Gegend und versendet massenweise Abmahnungen.
Bei der Hundeschule wo ich mit meinem Hund hin gehe, wurde geklagt und die mussten dann einen fünf Stelligen Betrag an das Unternehmen zahlen.
Es scheint so, das sie sich das Logo als Pfote haben schützen lassen und dazu scheinen auch alle andren Pfoten (Bär, Katze usw.) zu gehören.

Ich werde mich jetzt nach was neuen umschauen müssen und mein Avatar sowie meine Startseite meiner HP vom Netz nehmen.


LG


Dirk
 
Das wird sicher einige Messermacher interessieren: Dell, Vally und so weiter..... obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass man sich wirklich alle stilisierten Pfoten allgemein als Logos sichern kann.
 
Eine schnellere Möglichkeit sein Image zu ruinieren gibt aus meiner Sicht eigentlich nicht.
Klar gibt es auch berechtigte "Markenrechtsverletzungen" aber bei einer Hundeschule...(man kann auch alles übertreiben) :confused:
 
Offenbar hat sich das bereits erledigt. Glaubt man einigen Artikeln, so hat der Wolf schon den Schwanz eingezogen.
 
Das Thema bleibt aber trotzdem problematisch.

Hauptsächlich, weil die Anwälte, die sich mit sowas beschäftigen da Geld wittern. Einem großen Unternehmen sind die Einzelschicksale da relativ egal, ihnen geht es hauptsächlich darum, das andere keine Waren unter einem Logo vertreiben, das dem ihren ähnelt.

Komischerweise kann man auch Abbildungen anmahnen, die dem eigenen Firmenlogo bloß gleichen. Ich meine micht zu erinnern, das die Plattenfirma Apple sowas auch mal durchgezogen hat.

PP
 
"JW hat für "seine" Tatze, die ja eigentlich eine Pfote ist Markenschutz auf folgende Handelsklassen beantragt:
25, 1, 3, 6, 9, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 26, 27, 28, 35, 39, 41, 42, 45

1 Kunstharze, Düngemittel
2 Farben
3 Waschmittel
6 Metalle und Legierungen
9 Feuerlöschgeräte, Registrierkassen
10 Chirurgische Instrumente
12 Flugzeuge
14 Edelmetalle
16 Papier und Pappe
18 Lederwaren
20 Möbel
21 Kämme, Schwämme, Putzzeug
22 Bindfaden, Säcke, Netze
26 Spitzen, Bänder, Nadeln
27 Teppiche, Tapeten
28 Christbaumschmuck
39 Transportwesen
41 Erziehung, Ausbildung
42 Entwurf, Entwicklung Comp.hardware
45 Soziale Dienstleistungen!"


Aber schaut man hier:

http://www.kerner.de/jack-wolfskin-zieht-abmahnungen-zurueck_5734.html

Im Moment weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll???
 
Im Moment weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll???

Moin.

Anruf bei JW und mit denen das klären.

"Schlimmstenfalls" musst Du denen ein paar Bildchen mailen/schicken.

Wenn sie zicken oder nichts Schriftliches rausrücken wollen, mach ihnen klar, dass das gerade in Outdoorforen und auch hier heiß diskutiert wird und sie Pluspunkte sammeln können, - oder eben das Gegenteil.
 
..... obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass man sich wirklich alle stilisierten Pfoten allgemein als Logos sichern kann.
Kann man wohl. Und macht man auch. Der wohl größte Skandal um Durchsetzung von Markenrechten/Markenschutz ging dabei von den Telekomikern aus, die sich die Farbe Magenta schützen ließen und massenweise Verwender dieser Farbe mit Unterlassungsklagen u.ä. überzogen ...
Und da ging es um Riesenbeträge.
 
Weit kann es damit nicht her sein. Die Logos dere TAZ und von Jack Wolfskin z.B. sind sich extrem ähnlich. Tatzenmäßig gesehen.
 
Hallo Grover,
wie du selbst schon herausgefunden hast ist der springende Punkt die Handelsklasse.
Wenn deine Messer in eine Klasse passen (Auskünfte dazu gibt kostenlos das Patent- und Markenamt http://www.dpma.de/) die von "deinen Mitbewerbern" NICHT mit abgedeckt wurde, dann sieh zu, daß du DEINE Marke mit dieser Klasse registrierst.
Dann ist Ruhe.
Es kann allenfalls passieren, daß deren Anwälte versuchen, dagegen anzugehen, daß DU jetzt diese Klasse "zugeteilt" bekommen hast. Das könnte dann etwas dauern, aber das ist eine andere Frage.
Ansonsten solltest du nicht zu schnell die Krallen einziehen, nur weil die ordentlich Lärm machen... :D
Gruß, Hombre
 
Wenn deine Messer in eine Klasse passen (Auskünfte dazu gibt kostenlos das Patent- und Markenamt http://www.dpma.de/) die von "deinen Mitbewerbern" NICHT mit abgedeckt wurde, dann sieh zu, daß du DEINE Marke mit dieser Klasse registrierst.
Dann ist Ruhe.

Das kostet mich 300EUR. Habe gerade angerufen.

Es kann allenfalls passieren, daß deren Anwälte versuchen, dagegen anzugehen, daß DU jetzt diese Klasse "zugeteilt" bekommen hast. Das könnte dann etwas dauern, aber das ist eine andere Frage.

Und wenn sie Recht bekommen, dann sind meine 300EUR weg!!!

Ansonsten solltest du nicht zu schnell die Krallen einziehen, nur weil die ordentlich Lärm machen... :D


Eigentlich gebe ich Dir da Recht! Doch habe ich im Moment kein Geld um so eine Abmahnung nur im entferntesten zu zahlen.

@chamenos:

Daran hatte ich auch schon gedacht, doch habe ich ein wenig Angst, das ich dann gleich was an der Backe habe.
 
Die Abmahnwelle des genannten Outdoor Bekleidungsherstellers zieht schon seit einigen Wochen weite Kreise, insb. im sog. "Web 2.0" mit Blogs, Twitter und Co. Nach entsprechender Suche findet man dutzende Berichte und Links zum aktuellen Abmahn-Geschehen. Auch im Wikipedia Artikel des Herstellers und bei den großen Online Medien hat das ganze inzwischen Erwähnung gefunden.

Das solche Abmahnungen durch gegenläufigen Protest im Internet auch nach hinten losgehen können, haben einige andere prominente Firmen schon zu spüren bekommen, die PR Abteilungen werden in Sachen Marken Image jedenfalls in den kommenden Tagen etwas zu tun haben...
Demnach sind einige Abmahnungen bzw. zumindest finanzielle Forderungen als Reaktion auf den großen Protest auch bereits zurück genommen worden.

Was den Markenschutz an Sich angeht, bleibt den Markenbesitzern aber grundsätzlich erstmal nichts anderes übrig als gegen potentielle Verletzungen vorzugehen, anderenfalls würden sie langfristig den Verlust ihrer Schutzrechte riskieren.

Voreiliger Protest gegen die Durchsetzung des Schutzes und Solidarisierung mit pot. Verletzern ist deshalb nicht immer angebracht, auch wenn man schnell geneigt ist nur den "raffgierigen Großunternehmer mit seinen Anwälten" zu sehen der gegen die "armen kleinen Leute" vorgeht.

Eine Abmahnung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte trifft nämlich zunächst einmal nur ebenfalls Gewerbetreibende; das bedeutet eine (berechtigte) Abmahnung erfolgt nur bei Nutzung der geschützten Zeichen mit finanzielem Interesse und nicht bei Nutzung von Zeichen rein zum Privatvergnügen.

Wer gewerblich auftrtitt, ob ganz klein oder im großen Stil, sollte sich im eigenen Interesse über benutzte Zeichen schon ein paar Gedanken machen und gegebenfalls rechtlichen Rat einholen. Das ist nunmal so wenn man sich aufs gewerbliche Parkett begibt... Schließlich möchte man seine eigenen Rechte und Interessen ja auch gesichert wissen.

Etwas mehr Fingerspitzengefühl bzgl. der Markenschutzstrategie wäre aber dennoch - vor allem hinischtlich des Markenimages - häufig angebracht. Gerade bei Großunternehmen contra Kleinstunternehmen wäre eine formlose Unterlassensaufforderung sicherlich ähnlich effektiv wie ein Abmahnschreiben. Hier ist der Aufschrei der Verbraucher meines erachtens häufig verständlich, da man den Eindruck gewinnt, dass es weniger um den Markenschutz als ums "Abkassieren" geht.
In Zeiten "totaler Vernetzung" wird sich die ein oder andere Rechtsabteilung damit noch beschäftigen müssen, vielleicht sogar der Gesetzgeber... - das ganze bleibt aber erstmal eine individuelle Gratwanderung der Rechts- und Marketingabteilungen...

Ob der betroffene Pfotenabdruck (Registereintrag) desweiteren überhaupt genügend Unterscheidungskräftig ist bzw. zu einem weit reichendem Schutzanspruch gegenüber allen möglichen Pfotenabdrücken der Tierwelt führt und damit eine Abmahnung rechtfertigt, steht auf einem anderen Blatt und kann letztlich nur gerichtlich überprüft werden. Diesem Risiko werden sich aber wahrscheinlich die wenigsten Kleinunternehmer aussetzen wollen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Warenklasse 8 bzw. 08/03 *wäre* für Dich richtig, dort ist JW nicht vertreten, wenn deine Aufzählung korrekt ist.
08 Hauptgruppe Kleineisenwaren,
03 Untergruppe Messer, Taschenmesser, Schneidwerkzeuge...

Die Warenklasse, für die man anmeldet, sucht man in der Regel selbst aus, die wird nicht grundsätzlich automatisch vom DPMA zugeteilt, sondern erst dann, wenn man keine angibt und nach Aufforderung und Fristablauf keine WK festgelegt.

Da Du kaum Allwetterjacken oder -schuhe schmiedest, dürfte es auch kein Problem sein, Du müsstest nur ausdrücklich diese deine Katzenpfote für deine handgefertigten Kleineisenwaren plus Minimalzubehör anmelden - unter der Annahme, dass vom DPMA nichts Gegenteiliges mitgeteilt wurde, wäre das der normale Weg.
Es gibt auch mehrere Fledermauslogos, die für verschiedene Firmen eingetragen sind...:ahaa:

Gruß Andreas
 
Besagter Hersteller von Sportbekleidung geht ja wirklich mit unglaublicher Dreistigkeit vor.

Habe schon von einigen ähnlichen Fällen gehört. Beispielsweise wurden auch einige Hobby-Näher verklagt, die ihre mit Pfotensymbolen bestückten Werkstücke nichtsahnend über **** verkaufen wollten.

Unser unfaires Patentrecht machts allerdings erst möglich, dass ein großer Hersteller derartige Macht besitzt. Der Hersteller tut ja gerade so, als hätte er schon existiert bevor die Evolution die "Pfoten" erfunden hat.

Fraglich ist nur wie der Hersteller diese Negativ-Publicity wieder wett machen möchte ... ach richtig ... aus der Rechtsabteilung schwappt ja zur Zeit genügend Geld für Marketing herrein ... quo vadis germania ?
 
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