Die Abmahnwelle des genannten Outdoor Bekleidungsherstellers zieht schon seit einigen Wochen weite Kreise, insb. im sog. "Web 2.0" mit
Blogs,
Twitter und Co. Nach entsprechender Suche findet man dutzende Berichte und Links zum aktuellen Abmahn-Geschehen. Auch im
Wikipedia Artikel des Herstellers und bei den großen
Online Medien hat das ganze inzwischen Erwähnung gefunden.
Das solche Abmahnungen durch gegenläufigen Protest im Internet auch
nach hinten losgehen können, haben einige andere prominente Firmen schon zu spüren bekommen, die PR Abteilungen werden in Sachen Marken Image jedenfalls in den kommenden Tagen etwas zu tun haben...
Demnach sind einige Abmahnungen bzw. zumindest finanzielle Forderungen als Reaktion auf den großen Protest auch bereits zurück genommen worden.
Was den Markenschutz an Sich angeht, bleibt den Markenbesitzern aber grundsätzlich erstmal nichts anderes übrig als gegen potentielle Verletzungen vorzugehen, anderenfalls würden sie langfristig den Verlust ihrer Schutzrechte riskieren.
Voreiliger Protest gegen die Durchsetzung des Schutzes und Solidarisierung mit pot. Verletzern ist deshalb nicht immer angebracht, auch wenn man schnell geneigt ist nur den "raffgierigen Großunternehmer mit seinen Anwälten" zu sehen der gegen die "armen kleinen Leute" vorgeht.
Eine Abmahnung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte trifft nämlich zunächst einmal nur ebenfalls Gewerbetreibende; das bedeutet eine (berechtigte) Abmahnung erfolgt nur bei Nutzung der geschützten Zeichen mit finanzielem Interesse und nicht bei Nutzung von Zeichen rein zum Privatvergnügen.
Wer gewerblich auftrtitt, ob ganz klein oder im großen Stil, sollte sich im eigenen Interesse über benutzte Zeichen schon ein paar Gedanken machen und gegebenfalls rechtlichen Rat einholen. Das ist nunmal so wenn man sich aufs gewerbliche Parkett begibt... Schließlich möchte man seine eigenen Rechte und Interessen ja auch gesichert wissen.
Etwas mehr Fingerspitzengefühl bzgl. der Markenschutzstrategie wäre aber dennoch - vor allem hinischtlich des Markenimages - häufig angebracht. Gerade bei Großunternehmen contra Kleinstunternehmen wäre eine formlose Unterlassensaufforderung sicherlich ähnlich effektiv wie ein Abmahnschreiben. Hier ist der Aufschrei der Verbraucher meines erachtens häufig verständlich, da man den Eindruck gewinnt, dass es weniger um den Markenschutz als ums "Abkassieren" geht.
In Zeiten "totaler Vernetzung" wird sich die ein oder andere Rechtsabteilung damit noch beschäftigen müssen, vielleicht sogar der Gesetzgeber... - das ganze bleibt aber erstmal eine individuelle Gratwanderung der Rechts- und Marketingabteilungen...
Ob der betroffene
Pfotenabdruck (
Registereintrag) desweiteren überhaupt genügend Unterscheidungskräftig ist bzw. zu einem weit reichendem Schutzanspruch gegenüber allen möglichen Pfotenabdrücken der Tierwelt führt und damit eine Abmahnung rechtfertigt, steht auf einem anderen Blatt und kann letztlich nur gerichtlich überprüft werden. Diesem Risiko werden sich aber wahrscheinlich die wenigsten Kleinunternehmer aussetzen wollen...