Polizei darf keine Auskunft erteilen?

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Ob es zu einem Verfahren kommt, käme oder gekommen wäre, tut nichts zur Sache. Es entspricht nunmal der Tatsache, dass diese Körperverletzung für sich *auch* strafbar ist. Nicht mehr und nicht weniger, daher keine Volksverdummung.

Es gibt bis auf einen kleinen Unterschied keinen Unterschied. Das hat System.

Der kleine Unterschied ist, dass der Polizist/Pressesprecher sich auf bestehendes Gesetz und geltende, praktische Rechtsanwendung bezieht. Den Kindern wird das "sich wehren" als unanständig, quasi noch übler als das Angreifen vermittelt. Sie werden also von klein auf schon damit konfrontiert, was sie als Erwachsener erwartet. Darin steckt das System, individuelle Lebenserfahrung ist "offiziell" von vornherein indiskutabel, weil die passt nicht ins Konzept....

:hmpf:

Gruß Andreas
OK, bei dem Beispiel gehe ich immer noch davon aus, dass der Flaschenwerfer in Nothilfe handelte bzw. das dies so in einem Verfahren erkannt würde. Diesen Aspekt voll weg zu lassen, führt zum falschen Eindruck, jede Körperverletzung ist immer strafbar. Das ist so nicht richtig. Die Threads zum Thema Notwehr/Nothilfe müssen wir hier nicht auskramen.
 
Nix Link, war gedruckt. Die sind aber bestimmt nett und helfen weiter.

Hi Ulrich!

Sei mir nicht böse, aber ich denke, dass die von dir wiedergegebene
Version völlig aus dem Kontext gerissen ist. Wenn ich jemandem in
Notwehr eine Glasflasche an den Kopf schmeiße, weil ein Angriff auf mich
oder andere Personen bervorsteht, vielleicht auch noch bewaffnet,
dann handele ich folgerichtig in Notwehr. Trozdem bleibt es dem Grunde
nach eine KV nur dass ich nicht strafbar handele, da ich einen Rechtfertigungsgrund
für meine Tat hatte. Ich denke, dass es sich so in der Kneipe nicht
abgespielt hatte, ansonsten hätte sich der Flaschenschmeißer ja nicht
strafbar gemacht, ne?! ;)

Aber wie gesagt, es fehlt der Link. Ansonsten ist es schwer die
nachvollziehbar zu verstehen. Darüber hinaus, wurde ja schon
erwähnt, dass es sich bei Polizei- oder Presssprechern auch nur um
Menschen handelt und die können Fehler machen.


Messerjocke2000 AW: Polizei darf keine Auskunft erteilen?

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Ich entschuldige mich schon mal fürs OT.

Zitat:
Zitat von Alzwolf
Man soll endlich, Gesetze und Reglungen schaffen, ..., mit dem Ziel potentielle Gefährder und Störer aus dem Verkehr zu ziehen.

Bei solchen Aussagen krieg ich das kalte Kotzen. Kann ich jetzt nicht freundlicher formulieren.

Potentielle Gefährder? Also Bürger, die noch nichts strafbares getan haben oder planen, sondern etwas strafbares planen oder tun könnten?

Lies mal genau. Es liegen Tatsachen vor die eine entsprechende
Annahme rechtfertigen. Und bring bitte nicht solche Menschen auf
ein Niveau mit dem normalen Bürger. Da bekomme ich das kalte Kotzen,
ganz ehrlich.
Jetzt sind wir schon wieder beim niveaulosen Schubladendenken in
Reinkultur angekommen.

Mit anderen Worten: eigentlich ist erstmal jeder Bürger verdächtig, ausser er kann seine Unfähigkeit, strafbares zu tun beweisen.

Nicht mit anderen Worten, sondern mit deinen Worten.

Man man das kann echt nicht sein. Grundsätzlich ist jeder Bürger unschuldig
bis ihm das Gegenteil bewiesen wurde.
 
Lies mal genau. Es liegen Tatsachen vor die eine entsprechende
Annahme rechtfertigen.
Bei einem Gefährder, richtig. Und was liegt beim potentiellen Gefährder vor? Das Potential, zum Gefährder zu werden, richtig?

Und das Potential hat eben erstmal jeder.
Und bring bitte nicht solche Menschen auf
ein Niveau mit dem normalen Bürger.
Das tue ich nicht. Das Potential, zum Gefährder zu werden, hat erstmal jeder,oder nicht?

Daher sollte man eben nicht gegen potentielle Gefährder vorgehen, sondern gegen solche Bürger, die tatsächlich etwas planen, sprich tatsächliche Gefährder.

Man man das kann echt nicht sein. Grundsätzlich ist jeder Bürger unschuldig
bis ihm das Gegenteil bewiesen wurde.
Sigii, mir ist klar, dass das so sein sollte.
Bei Menschen, die von potentiellen Gefährdern sprechen, die dringend aus dem Verkehr gezogen werden müssen, bin ich mir da nicht so sicher.
Ist doch wie beim Messertrageverbot: Da gehts auch nicht "gegen" Leute, die vorhaben was zu tun, oder schon was tun, sondern darum, Leute "aus dem Verkehr ziehen" zu können, die ein schlimmes Messer führen und damit das Potential haben, was schlimmes zu tun.

Genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung, da faselt der BDK auch was von Vakuum und hält sich für Handlungsunfähig, wenn man nicht alle Daten speichern darf.

Oder wie bei den Terrorverdächtigen, die man schon mal präventiv erschiessen muss...
 
Bei einem Gefährder, richtig. Und was liegt beim potentiellen Gefährder vor? Das Potential, zum Gefährder zu werden, richtig?

Und das Potential hat eben erstmal jeder.

Was du hier berteibst ist Wortklauberei. Ein Gefährder zeichnet sich
dadurch aus, dass er dazu in der Lage ist und dass dies bestimmte
Tatsachen rechtfertigen. Potentiell ist im Sinne von möglich zu verstehen...
Und Gefärhder sind eben nicht solche, die tatsächlich planen, sondern
die bei denen dies möglich ist bzw. gewisse Tatsachen darauf
hindeuten. Wenn ich plane (abzugrenzen vom Versuch) kann dies,
wenn im StGB normiert auch schon strafbar sein.

Entschuldige mal bitte, aber das Potential
Gefährder zu werden hat mit Sicherheit nicht jeder Bürger.
Was denkst du denn??? :D

Genau das ist doch auch wieder eine Pauschalierung, die ihres gleichen sucht...

Ist doch wie beim Messertrageverbot: Da gehts auch nicht "gegen" Leute, die vorhaben was zu tun, oder schon was tun, sondern darum, Leute "aus dem Verkehr ziehen" zu können, die ein schlimmes Messer führen und damit das Potential haben, was schlimmes zu tun.

Naja den § 42a würde ich hier nicht anbringen. Der meint zwar diese
Intention zu haben, wurde dafür jedoch schlecht umgesetzt, darüber
sind wir uns ja einig. Ansonsten habe ich im Rahmen der Gefahrenabwehr
die Möglichkeit, solche Leute vorrübergehend aus dem Verkehr zu ziehen.
Aber auch hier müssen gewisse Tatsachen vorliegen.

Oder wie bei den Terrorverdächtigen, die man schon mal präventiv erschiessen muss...

Was soll man denn dazu sagen? Wenn ich bereits verdächtig bin
und dann noch einer solchen Straftat von erheblicher Bedeutung,
ja dann ist aber schon so einiges schief gelaufen.

Aber mit dem eigentlichen Thema dieses Threads hat das mittlerweile
wenig gemein. :(
 
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