toby_pra
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Es geht nicht nur darum festzustellen oder einzuschätzen, ob das
Apfel schälen einen anerkannten Zweck darstellt, sondern ob es
der Bürger nur zum scheint als Zweck anführt. Das wars was Andreas
versucht hat zu erklären.
Und na klar, kann sie diese Ansicht im Rahmen der Prüfung ändern.
Und das ist auch gut so. Ansonsten müsste ich denjenigen ja laufen
lassen. Das macht keinen Sinn.
Und das
ist eben leider nicht grundsätzlich festgestellt worden.
Das ja so nich ganz richtig.
Bei wissentlicher (Vorsatz ---> mit Wissen und Wollen)
strafrechtlicher Verfolgung eines Unschuldigen, mache ich mich strafbar
(Atmsdelikt § 344 StGB)...
Apfel schälen einen anerkannten Zweck darstellt, sondern ob es
der Bürger nur zum scheint als Zweck anführt. Das wars was Andreas
versucht hat zu erklären.
Und na klar, kann sie diese Ansicht im Rahmen der Prüfung ändern.
Und das ist auch gut so. Ansonsten müsste ich denjenigen ja laufen
lassen. Das macht keinen Sinn.
Und das
Aber wenn die grundsätzliche Feststellung, ob die Tätigkeit "Apfel schälen" einen allgemein anerkannten Zweck darstellt oder nicht,
ist eben leider nicht grundsätzlich festgestellt worden.
Das wirklich einzige an der ganzen Geschichte, was einen ärgern könnte, wäre die Tatsache, dass der Polizist bei einer deutlichen oder sogar wissentlichen Falscheinschätzung der Situation für den Ärger und die Kosten, die er verursacht nicht belangt wird. Das ist aber ein andere Geschichte und gehört hier nicht her.
Gruß
chamenos
Das ja so nich ganz richtig.
strafrechtlicher Verfolgung eines Unschuldigen, mache ich mich strafbar
(Atmsdelikt § 344 StGB)...