Polizei darf keine Auskunft erteilen?

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Die Vorschrift dient primär dazu, sozial inadäquaten Gebrauch von Messern mit relativ großer Rechtssicherheit für den jeweiligen Beamten aus dem Verkehr ziehen zu können.

Die Vorschrift hatte primär den Zweck, die Gewaltkriminalität von Jugendlichen einzudämmen.

"Des Weiteren wird auch das Führensverbot für Hieb- und Stoßwaffen und bestimmte Messer als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dies schafft für die Polizei die Voraussetzung, bereits im Vorfeld einer Gewalttat bei provokativem Verhalten gewaltbereiter Jugendlicher deren mitgeführte Messer einzuziehen. Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege) auch weiterhin nicht beanstandet wird."

Bundesdrucksache 16/8224

So wurde das Ding verkauft. Tatsache ist aber, dass die Polizei schon vor der Neuregelung des WaffG natürlich die Möglichkeit und das Recht hatte, Gegenstände im Vorfeld einzuziehen, wenn zu vermuten ist, dass diese für Straftatten oder Ordnungswidrigkeiten benutzt werden. Das geben die jeweiligen Polizeigesetze der Länder her, für Bayern eben das PAG. In den anderen Ländern gibt es entsprechende Regelungen.

Und man kann und sollte sich regelmässig das Zustandekommen des Gesetzes in Erinnerung rufen. Damit man auch weiss, in welchem Gedanklichen Umfeld es entstanden ist:

"Es ist doch so: Genau die Waffenproduzenten, die Sie in Ihrer Rede hier verteidigt haben, haben auf das Verbot der gefährlichen Butterfly-Messer reagiert. Diese Einhandkampfmesser wurden entwickelt, um das Waffengesetz zu unterlaufen und um einen bestimmte Zielgruppe – über sie reden wir hier – zu bedienen: Es sind Jugendliche. Jugendliche, die bestimmten Gangs angehören. Diese Jugendlichen bedrohen in den Straßenbahnen Menschen. Vor Diskotheken stechen sie andere Jugendliche ab – anders kann man es nicht mehr ausdrücken –, weil ihre Freundinnen schief angeschaut worden sind. Ich finde es total richtig, dass wir jetzt darauf reagieren; denn das ist nicht hinnehmbar."

Silke Stokar von Neuform in der 146. Sitzung des Bundestags

Und Du darfst Dir gerne die Wortprotokolle der Konferenzen der Innenminister zur Ausarbeitung der WaffG Novelle durchlesen, der Duktus ist der gleiche. Wo stand das nochmal mit dem Machotum, dem man entgegentreten muss ;)

Jetzt weisst Dus also. Du bist kein Anwalt, sondern ein gefährlicher Macho und Mitglied einer gewaltbereiten Jugendgang, und die Solinger Hersteller verdingen sich als Ausrüster potentieller Mörder. Das latent ausländerfeinfliche Bild, was da beschworen wird, überlese ich mal galant.

So ein Gesetz entsteht ja nicht im luftleeren Raum. Dahinter stehen politische Interessen: Berlin und Hamburg kommen mit der Jugendkriminalität nicht klar, dahinter steht, dass sie mit der sozialen Situation nicht klar kommen, und dabei spielt wiederum der hohe Anteil an Gewaltkriminalität von Ausländern eine Rolle - was man aber nicht thematisieren will. Dann lieber alle, die ein Messer tragen, als gewaltbereite Spinner abtun.

Und man weiss natürlich auch genau, dass sich solch einfache "Lösungen" wunderbar in der Presse unterbringen lassen, die willfährig über die Entschlossenheit berichtet, mit der der Gesetzgeber endlich mal gegen diese marodierenden Horden vorgeht.

So - und dann wieder zurück, bleibt eben schon die Frage, was das Gesetz soll. Hat ein Polizist auch nur den geringsten Verdacht, dass eine Straftat vorbereitet wird - der Maßstab an die Gefahrenabwehr ist ja nun nicht sehr hoch - dann konnte er schon immer, und kann weiterhin Tatwerkzeuge einziehen.

Bleiben also die, die nicht vorhaben, mit einem Messer etwas gesetzwidriges anzustellen. Nun, die hat man jetzt auch am Sackerl.

Es gibt hier halt einige, mich eingeschlossen, die die Entstehung des Gesetzes einigermaßen verfolgt haben. So man das aus den offiziellen Quellen eben kann. Und den dicken Hals habe zumindest ich nicht primär deswegen, weil man mir ein Spielzeug wegnehmen will - das spielt eine Rolle, ist aber nicht der Punkt. Sondern weil das Ausmaß an Blödheit, Verlogenheit und Naivität beim Zustandekommen des Gesetzes einen Umfang hatte, den ich nicht für möglich gehalten habe. Was mich, falls das das Standardniveau bei Gesetzesvorhaben ist, einigermaßen erschreckt.

Dass man als Messerliebhaber, - benutzer, -besitzer, -träger in eine Ecke mit Gewaltverbrechern, Zuhältern und Drogendealern gestellt wird, von der Presse lanciert, und von der Politik benutzt - , macht einen auch nicht lustiger.

Pitter
 
Auch wenn ich gerade nichts direkt zur Sache beitrage, ein großes Lob an Greg und Pitter.

Diese Art der Fachdiskussion führt uns nicht nur intern weiter, sondern demonstriert auch deutlich nach außen, dass hier nicht (nur ;) ) ein Haufen Deppen sitzt, der per se den Staat scheiße findet.

Dieses kleingeistige Gestreite mit schon fast persönlichen Agriffen im Forum führt nicht nur zu nix, sondern ist in meinen Augen auch schädigend im Sinne unserer eigenen Interessen.

In diesem Sinne nochmals vielen Dank gerade für die letzten Beiträge der Genannten.
 
VIELEN DANK PITTER ! ! ! :super:

Ich hätte selbst nicht besser schreiben können was MICH an dem Gesetz stört!
Der blinde Aktionismus, die vorgeschobenen Argumente um die gefühlte Sicherheit zu steigern, zu zeigen, dass man etwas tut, obwohl man eigentlich nur an den wahren Problemen vorbeisieht und sich vehement weigert die Wurzeln des Übels anzupacken, oder auch nur wahrzunehmen...

Das Gesetz ist billiger Populismus, ich würd mal sagen, so ähnlich wie das Stoppschild-Gesetz von Zensursula. UNd so wie bei diesem Gesetz alle die Bedenken hatten in die Kinderporno-Ecke gestellt werden sollten, so werden bei dem Messerparagraphen alle die Bedenken haben, oder sich nicht daran halten wollen, als potentielle Gewaltverbrecher eingestuft...

Das wirklich bedenkliche dabei ist, dass unsere Politiker immer wieder vergessen, dass zwar die Freiheitsrechte Verfassungsrang haben, im Grundgesetz aber nirgends steht, dass es einen Anspruch auf absolute Sicherheit gibt (siehe Begründung des BVG zur Vorratsdatenspeicherung!)...

Ohne Freiheit ist Sicherheit nichts wert ! ! !
 
So wurde das Ding verkauft. Tatsache ist aber, dass die Polizei schon vor der Neuregelung des WaffG natürlich die Möglichkeit und das Recht hatte, Gegenstände im Vorfeld einzuziehen, wenn zu vermuten ist, dass diese für Straftatten oder Ordnungswidrigkeiten benutzt werden. Das geben die jeweiligen Polizeigesetze der Länder her, für Bayern eben das PAG. In den anderen Ländern gibt es entsprechende Regelungen.


Pitter

Das ist eben das Problem.

Die Polizei konnte solche Gegenstände (zumindestens in der Mutterstadt nach ASOG)
bei einer Gefahrenlage zwar sicherstellen und verwahren, jedoch müssen
solche Gegenstände nach Abwendung der Gefahr wieder ausgehändigt
werden.
Dies alles im Rahmen der Gefahrenabwehr, wo es wirklich interessant
wird, weil du noch präventiv handeln kannst.

Als Tatwerkzeug (im Rahmen der Strafverfolgung)kann ich das Messer
immer beschlagnahmen bzw. sicherstellen.
Dies wenn die Tat allerdings schon verwirklicht wurde.

Wenn das Messer allerdings nicht als Tatwerkzeug dient, sondern
nur geführt wird, kann ich es nun einziehen und muss
es nicht sofort wieder herausgeben, auch nach Abwendung der Gefahr
nicht. Das Messer wurde nicht zur Tatverwirklichung benutzt.
Das Eigentum geht in diesem Moment auf den Staat über,
was bei der Sicherstellung im Rahmen der Gefahrenabwehr
nicht so ist.
Dies ist, so wie der § 42a auch eigentlich Sinn macht, in
bestimmten Situationen einfach von Vorteil.
 
Der Beitrag von Greg D hat mich gefreut. Die Ergänzungen von Pitter sind dazu aber auch notwendigerweise zu lesen.

Ihr dürft Euch eine Pizza nehmen! :D

Aufgrund von Gregs letztem Satz willich aber noch mal mitmischen:

Um welches Tun dreht sich eigentlich unsere Diskussion? Ich meine, wenn wir immer einen handfesten Grund hätten oder nur auf Arbeit auf der Straße, was solls. Es haben einige oft geschrieben, dass das Führen im komkreten Zusammenhang kein Problem darzustellen scheint. Cheez bekommt sogar irgendwas schriftliches, was dies so ungefähr bestätigt. Das ist doch nichtunser Problem? Und das man auf Gesetzesseite eine Handhabe wollte, ohne viel Gedöns, den "üblichen Verdächtigen" was wegzunehmen, auch keine Frage. Das die dann dafür was zahlen müssen, damit das Ding danach auch weggeschmissen werden kann, statt wieder ausgehändigt, von mir aus.

Was immer noch offen bleibt, ist der Aspekt, dass Menschen Dinge als persönliche Ausrüstung mitnehmen. Einfach so, weil es sie glücklich macht, oder "aus Livestyle", wie Böker das dereinst mal schrieb oder nur für den Fall. Die einen schleppen im Bereich von Kilos, die anderen noch von Gramm. Schaut Euch die "EDC - Threads" an.

Das Messer als Liebhaber- und Sammlerobjekt und Teil der persönlichen Ausstattung. Messer sind tatsächlich sehr persönliche Gegenstände, auch wenn durch die "Werkzeug" Diskussion dieser Aspekt vernachlässigt wird.

Das Tragen von Messern aus persönlicher Vorliebe würden wir als Zweck anerkennen und annehmen, dass es als harmlos gelten kann. Damit wären die Kategorien des sozial adäquaten Verhaltens erfüllt.

Aber, was doch keiner ernsthaft glaubt ist, dass dies andere als Zweck akzeptieren würden, selbst, wenn sonst keine Anhaltspunkte vorlägen. Obwohl, die Frage, ob ein Zweck anerkannt werden kann berührt dann aber auch die Frage, ob das Anerkenntnis auch versagt werden darf, vor allem, warum.

Das, was jetzt geregelt wurde, stellt persönlichen Entscheidungen permanent in Frage, ohne dass dafür irgendein Grund besteht. Das ist so, als dürfte ich mit einem zugelassenem Auto nicht mehr in die Innenstadt, ohne dass eine Biozone (oder, wie immer das auch heißt) ausgerufen wurde. Du fragst dich nämlich ständig: Warum?

Es geht bei diesem Gesetz nicht um bestimmte Situationen, in denen ein Messer nicht getragen werden soll. Der Satz "Das edc hat am Samstag abend in der Disko nichts zu suchen" geht an der gesetzlichen Regelung 100% vorbei. Das alte Waffengesetz hat bestimmte Waffen generell verboten und für die anderen bestimmte Situationen benannt, in denen sie nicht getragen werden dürfen. Der neu dazu gekommene Zusatz bricht damit. Tatsächliche wurde damals von den Sachverständigen geraten, wenn in bestimmten Situationen das Führen von Messern unterbleiben soll, dann soll man das genau so verbieten. Das wollte man aber nicht, man wollte es situationsunabhängig. Deshalb gelten die Ausnahmen logischerweise auch situationsunabhängig.

Zurück zum Anfang: Darf das Messer als Teil der persönlichen Ausrüstung getragen werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
... Sondern weil das Ausmaß an Blödheit, Verlogenheit und Naivität beim Zustandekommen des Gesetzes einen Umfang hatte, den ich nicht für möglich gehalten habe. Was mich, falls das das Standardniveau bei Gesetzesvorhaben ist, einigermaßen erschreckt.
Mir ist damals beim Ansehen der Expertenanhörung auch die Kinnlade runtergeklappt ob der Dreistigkeit und Lebensferne, die dort an den Tag gelegt wurde.
Seitdem habe ich einige Anhörungen mitverfolgt und komme zu dem Eindruck, dass das tatsächlich Standard zu sein scheint.
Sei es WaffG, "Hackertools", Vorratsdatenspeicherung, oder Internetsendezeiten(JMStV), was da an Unwissen und Nicht-wissen-wollen rüberkommt, ist erschreckend.

Die Argumente HIER haben zwar mit dem WaffG genau null zu tun, passen aber interessanterweise trotzdem oft auch auf unsere Situation....



Kilian
 
[...] (1) Cheez hat sogar irgendwas schriftliches, (2) was dies bestätigt. [...]

(1) Nein, habe ich nicht; mir wurde zugesagt, dass ich etwas schriftliches bekommen kann, sobald es (zeitlich und örtlich) konkret wird.

(2) Ja, /aber/: Bestätigt wird dann nur, dass wir *auf einem Sammlertreffen in einer Kneipe* Messer auspacken und zeigen ("führen") dürfen. Gilt nichtmal für die Anfahrt. *Und*, eine schriftliche Bestätigung ist natürlich auch kein Garant dafür, dass dann in keinem Fall was eingezogen wird. Nur ist es etwas beruhigend, auf dem Treffen ggf. ein Schreiben der zuständigen örtlichen Waffenbehörde in der Hand zu haben. Mehr als Beruhigung ist das aber auch nicht.

Nachgefragt habe ich überhaupt erst; weil ich demnächst mal wieder ein Treffen in Hamburg anleiern wollte, und von potentiellen Gästen angesprochen wurde, die - absolut zu recht, wie ich finde - Angst vor Repressionen durch die Polizei haben.

Gruss, Keno
 
Das Messer dürfte eines der ältesten Werkzeuge des Menschen sein, auch wenn es in grauer Vorzeit nur ein scharf abgebrochener Stein war. Es ist ein elementares Werkzeug und nach wie vor in allen nur denkbaren Formen notwendig. Das ist Allen klar.

Es ist allerdings auch dazu in der Lage einen Menschen zu verletzen, denn dieser neigt dazu an entscheidenden Stellen empfindlich auf spitze und scharfe Gegenstände zu reagieren. Wir haben da also einen kleinen Konflikt. Hinzu kommen 10.000 Jahre Menschheitsgeschichte in denen Menschen ganz wild darauf waren, sich mit scharfen Gegenständen die Haut anzuritzen. Auch das ist Allen klar.

Richtig, das Messer ist eines der ältesten Werkzeuge des Menschen. Daß es manche Menschen als Waffe ablehnen ist mir ein Rätsel. Vor allem weil auf die Frage nach dem Unterschied zwischen einem Fahrtenmesser (Klingenlänge 15 cm) und einem Brotmesser (Klingenlänge 25 cm) häufig geschwiegen wird. Meist folgt dann die Antwort, na das eine ist doch zum Töten da.

Dennoch jeder Mensch benutzt und braucht Messer. Dabei ist es egal ob in der Küche, im Beruf, oder im Sport. Für viele ist es Usus immer ein Taschenmesser in der Tasche zu haben. Und die wenigsten von ihnen kämen je auf die Idee dieses gegen andere Menschen einzusetzen.

Aus diesem Grund würde ich mir wünschen, daß die Polizei das WaffG wirklich so umsetzt wie es jeder Normalbürger auch verstehen würde und wie es die Politiker immer wieder erklären. Nämlich das ungeingeschränkte Führen solcher Messer für die in den Ausnahmen genannten Zwecke. Natürlich hat die Polizei das Recht und den Ermessensspielraum ,die Gründe für das Mitführen des Messers zu erfragen und selbst zu entscheiden, ob sie überhaupt dagegen einschreitet. Nach diesem Spielraum dürfte auch die Polizei eine Verwarnung ausprechen ohne gleich das Messer einzuziehen. Allerdings dieses Recht hatte die Polizei auch schon vor der Einführung des §42a WaffG.

Es hat aber den Anschein, daß hier genau der gegenteilige Weg eingeschlagen wird. Der sieht dann so aus: Erstmal alles einziehen was irgendwie einem Messer oder einer Waffe ähnelt und dann schaun mer mal ob sich der Betreffende wehrt oder eben auch nicht. Dann braucht man sich über solche Schlagzeilen auch nicht zu wundern.

http://www.abendzeitung.de/muenchen/166775.

Und Schlagzeilen über jugendliche Schläger werden trotz des verschärften Waffenrechts auch immer wieder zu lesen sein. Denn diesen Jugendlichen ist das ziemlich scheißegal. Da hat bisher weder das Alkoholverbot noch das Waffengesetz in irgendeiner Form geholfen.

Gruß
Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus diesem Grund würde ich mir wünschen, daß die Polizei das WaffG wirklich so umsetzt wie es jeder Normalbürger auch verstehen würde und wie es die Politiker immer wieder erklären. Nämlich das ungeingeschränkte Führen solcher Messer für die in den Ausnahmen genannten Zwecke. Natürlich hat die Polizei das Recht und den Ermessensspielraum ,die Gründe für das Mitführen des Messers zu erfragen und selbst zu entscheiden, ob sie überhaupt dagegen einschreitet. Nach diesem Spielraum dürfte auch die Polizei eine Verwarnung ausprechen ohne gleich das Messer einzuziehen. Allerdings dieses Recht hatte die Polizei auch schon vor der Einführung des §42a WaffG.

Es hat aber den Anschein, daß hier genau der gegenteilige Weg eingeschlagen wird. Der sieht dann so aus: Erstmal alles einziehen was irgendwie einem Messer oder einer Waffe ähnelt und dann schaun mer mal ob sich der Betreffende wehrt oder eben auch nicht.
Mit einer derartigen Anwendung würde sich die Polizei aber selber in die Pfanne hauen, schließlich dient die gesetzliche Neuregelung unterm Strich vor allem der präventiven Schuldableitung zugunsten des Gesetzgebers und der Verantwortlichen in den Landesministerien. Wenn jetzt regelmäßig und zunehmend Gewaltverbrechen mit Messern verübt werden (siehe z.B. die grade veröffentlichten neuen Zahlen in HH, vermutlich ist es anderswo ähnlich), kann die Medienseite auf der Suche nach präsentablen Schuldigen zumindest bei oberflächlicher Betrachtung nicht mehr den Gesetzgeber oder die verantwortlichen Ministerialen kreuzigen, denn die können ja darauf verweisen, alles Nötige gesetzt bzw verordnet zu haben. Die "Schuldigen" sind nunmehr die Vollzugskräfte, die wahlweise "zu blöd" sind, das auch durchzusetzen oder "zu feige", im Zweifel weil sie Angst haben, für erfolgreiche Widersprüche freidenkender Bürger ein drauf zu kriegen.
Dieser Mechanismus läuft überall ab, wo Staatsgewalt an ihre Grenzen stößt (vgl. z.B. Kindesvernachlässigung mit tödlichen Folgen) und kaum jemand den Wahlberechtigten gegenüber diese Grenzen staatlicher Macht eingestehen mag. Es muß also im Interesse des politischen Überlebens dafür gesorgt werden, daß jemand anders Schuld sein wird, wenn unabwendbar mal wieder was passiert.
 
Aus diesem Grund würde ich mir wünschen, daß die Polizei das WaffG wirklich so umsetzt wie es jeder Normalbürger auch verstehen würde und wie es die Politiker immer wieder erklären.

Das geht nicht! Der Polizist kann das Gesetz nicht auslegen wie er will! Fingerspitzengefühl ja, Rechtsbeugung nein!

Nämlich das ungeingeschränkte Führen solcher Messer für die in den Ausnahmen genannten Zwecke.

Natürlich hat die Polizei das Recht und den Ermessensspielraum ,die Gründe für das Mitführen des Messers zu erfragen und selbst zu entscheiden, ob sie überhaupt dagegen einschreitet.
Stimmt, man kann mit viel Fingerspitzengefühl und gesunden Menschenverstand handeln und entsprechend einschreiten.

Nach diesem Spielraum dürfte auch die Polizei eine Verwarnung ausprechen ohne gleich das Messer einzuziehen.
Verwarnen tut die zuständige Ordnungsbehörde! Polizist stellt was fest. Nimmt auf, schreibt seinen Bericht und reicht an die zuständige Behörde weiter!

Allerdings dieses Recht hatte die Polizei auch schon vor der Einführung des §42a WaffG.
Aha, wo stand dies?:hmpf:

Es gibt viele Dinge über die ich in dieser Republik den Kopf schütteln muß.
Klar es gab schon vor der Waffenrechtnovellierung die Möglichkeiten präventiv und repressiv zu handeln.
Es waren auch andere Verbesserung gewünscht, welche leider nicht bei den Abgeordneten Gehör fanden.

Ich habe gerade im Radio gehört, daß die Bundesregierung zum Thema Kindesmißbrauch in Schulen und Kirche zu einem runden Tisch einlädt und über dieses Thema diskutieren will.
Und was bringt das ganze? Nichts, behaupte ich einmal.

Der BR3 ruft auf zu mehr Zivilcourage und startet eine Aktion.
Und was bringt das ganze? Nichts, behaupte ich wieder einmal.

Zum Schutz der Bürger wurde das WaffG geändert. Nach jeder neuen Straftat in Zusammenhang mit einer Waffe, egal ob Schußwaffe oder Hieb- und Stichwaffe, schreit man wieder nach einer Verschärfung des Gesetzes.
Und was bringt das ganze= Nicht, behaupte ich schon wieder einmal.

Man soll endlich, Gesetze und Reglungen schaffen, die loyale Bürgerinnen und Bürger schützen, Polizisten und Behörden entsprechend handeln können, mit dem Ziel potentielle Gefährder und Störer aus dem Verkehr zu ziehen.

Wir brauchen als Messerträger und Exekutive was sicheres und was handfestes, ohne daß man das Gefühl der Ohnmacht hat.

Gruß

Hubert
 
Der BR3 ruft auf zu mehr Zivilcourage und startet eine Aktion.
Und was bringt das ganze? Nichts, behaupte ich wieder einmal.

Lies Deine Sig :steirer:

Irgendwo zwischen "wir statten zum Selbstschutz jeden Bürger mit einer Schusswaffe aus" und "Waffen und Gewalt sind so pöse, da darf man nichtmal dran Denken" liegt das richtige Maß.

Wehrbereitschaft ist letztlich auch eine Frage des Waffenbesitzes, aber natürlich in erster Linie eine Kopfsache. Und sie braucht die Erkenntnis, dass man als letze Wahl eben auch selbst Gewalt gegen Angreifer ausüben muss. Man kann nicht immer auf die Polizei warten, weil man selbst oder der Betroffene bis dahin tot ist. Und tot ist tot. Das ist ne ganz simple Nummer. Da gibst auch kein Rumeiern. Wenn in der BILD mal zehn Berichte in der Form stünden "Jugendliche Gewalttäter von Bürgern gestoppt. Drei im Krankenhaus, zwei auf dem Friedhof", dann würde sich der eine oder andere eben schon überlegen, ob er das Risiko eingehen will, mal "einfach so" auf Leute einzuprügeln.

Ich hab das schon zigmal gesagt, Politik und Medien erziehen eine Gesellschaft von Schissern, und erwarten von der Polizei, dass sie 24/7 überall an jedem Ort für Sicherheit sorgt. Nur geht das einfach nicht. Als muss ich bei der Gleichung am anderen Ende drehen. Aber das traut sich keiner zu thematisieren, weil er danach politisch totgestellt ist.

Nein, ich will keinen Waffenschein für Jedermann und keine Bürgerwehr. Dazwischen gibts ja auch noch was, nur dass wir uns immer mehr nur noch am dumm-pazifistischen Limit bewegen, geht mir gehörig auf den Senkel.

Pitter
 
Der BR3 ruft auf zu mehr Zivilcourage und startet eine Aktion.
Und was bringt das ganze? Nichts, behaupte ich wieder einmal...
Man soll endlich, Gesetze und Reglungen schaffen, die loyale Bürgerinnen und Bürger schützen, Polizisten und Behörden entsprechend handeln können, mit dem Ziel potentielle Gefährder und Störer aus dem Verkehr zu ziehen.
Wir brauchen als Messerträger und Exekutive was sicheres und was handfestes,...

Hallo Hubert,

wie soll denn so ein Gesetz aussehen?
Im Zweifelsfall ist die Stimmung im Lande doch eher so, dass man lieber mehr verbietet, also das Mitführen von Messern aller Art. Keine Auslegungsschwierigkeiten, keine Willkür, super :irre:
Ich habe mich genau so wenig über den Unsinn gefreut, dass nun die Benutzung von Werkzeugen respektive Gegenständen des alltäglichen Bedarfs im Waffengesetz geregelt wird, und zum erschreckenden Zustandekommen des Gesetzes hat Pitter das Wesentliche gesagt.
Wollen wir wirklich mehr und konkretere Gesetze und Durchführungsverordnungen? Auch mich erschreckt, was teilweise an Unfug von Polizeibeamten begangen wird und wohl auch zu diesem Thema geäußert wird. Aber zeigt das nicht gerade, dass schon viel zu viel im Detail geregelt wird, und manche den "gesunden Menschenverstand" bei Dienstantritt abgeben? Weil sie vielleicht Angst haben, dass Ihnen § xy um die Ohren gehauen werden könnte, wenn sie nicht streng nach § yz vorgehen? Keine Frage, die Änderungen im Waffengesetz bezgl. Messern sind ein Armutszeugnis für die Legislative. Einen Ermessenspielraum zuzubilligen halte ich dennoch für den "am wenigsten schwachen Punkt" bei den Änderungen.
Ich traue der Mehrheit (mit abnehmender Tendenz :mad:) der Polizisten durchaus zu, dass sie unterscheiden können, ob ich nun gerade friedlich eine Brotzeit mache, oder ob ich in einer Gruppe Halbstarker stehe, und demonstrativ, mein Gegenüber gegen die Wand gedrückt, einen Apfel mit meiner Einmesserkampfhand, sorry Einhandmesserkrampf, aä nee Einhandkampfmesser, schäle.
Sollte ich wirklich mal mit der vemuteten Minderheit der Polizisten Probleme bekommen, dann muss ich eben die Rechtsmittel ausschöpfen.

Und was Aktionen zu Zivilcourage betrifft: Sicher ändert sich dadurch nicht schlagartig irgendetwas. Aber irgendein Problem hat unsere Gesellschaft offensichtlich. Und dies zu thematisieren und die Leute zum Nachdenken zu bringen kann nicht ganz verkehrt sein.

Viele Grüße
Rainer
 
Hallo Hubert,

wie soll denn so ein Gesetz aussehen? ............
Wollen wir wirklich mehr und konkretere Gesetze und Durchführungsverordnungen?
Weniger Gesetzes und Vorschriften, dafür mit konkreten Inhalt.
Inhalt der Gesetze und Vorschriften gerichtet am beabsichtigten Ziel mit klarer Transparenz für Bürger und Beamte.
Entbürokratisierung durch reelle lebensnahe Vorgaben.



Auch mich erschreckt, was teilweise an Unfug von Polizeibeamten begangen wird und wohl auch zu diesem Thema geäußert wird. Aber zeigt das nicht gerade, dass schon viel zu viel im Detail geregelt wird, und manche den "gesunden Menschenverstand" bei Dienstantritt abgeben? Weil sie vielleicht Angst haben, dass Ihnen § xy um die Ohren gehauen werden könnte, wenn sie nicht streng nach § yz vorgehen?
Polizisten sind Menschen in Uniform und stellen den Querschnitt der Bevölkerung da. Wo Menschen sind werden Fehler gemacht.
Bei Dienstantritt gebe ich nichts ab.
Als Beamter bin ich an Vorschriften gebunden.
Halte ich die Vorschriften nicht ein, dann kommt der Hammer von den Vorgesetzten und Bürger.
Als Polizist muß ich mit dem "Handwerkzeug" arbeiten, was mir zur Verfügung gestellt wird.
Ich kann zwar remonstrieren, daß da was hackt, aber es ändert leider nichts an der Sache.
Egal wie man es macht, man macht in diesem Beruf es keinem Recht. Auch wenn Du denkst Du hast alles richtig und recht gemacht.



Ich traue der Mehrheit (mit abnehmender Tendenz :mad:) der Polizisten durchaus zu, dass sie unterscheiden können, ob ich nun gerade friedlich eine Brotzeit mache, oder ob ich in einer Gruppe Halbstarker stehe, und demonstrativ, mein Gegenüber gegen die Wand gedrückt, einen Apfel mit meiner Einmesserkampfhand, sorry Einhandmesserkrampf, aä nee Einhandkampfmesser, schäle.
Sollte ich wirklich mal mit der vemuteten Minderheit der Polizisten Probleme bekommen, dann muss ich eben die Rechtsmittel ausschöpfen.
Ich denke, daß jeder Polizist in der Lage ist unterschiedliche Szenen zu erkennen, zu interpretieren und entsprechend situativ richtig zu handeln.
Das Verhalten einzelner Polizisten spiegelt nicht das Verhalten der anderen Polizisten.
Wenn ein Polizist einen Fehler macht, dann heißt es immer wieder, die Polizei hat den Fehler gemacht.



Und was Aktionen zu Zivilcourage betrifft: Sicher ändert sich dadurch nicht schlagartig irgendetwas. Aber irgendein Problem hat unsere Gesellschaft offensichtlich. Und dies zu thematisieren und die Leute zum Nachdenken zu bringen kann nicht ganz verkehrt sein.
Die Gesellschaft sind wir.
Wir müssen was ändern und nicht darauf hoffen, daß einige wenige von uns gewählte für uns denken und handeln.
Wir haben das Recht auf Petition. Wir können uns hinsetzen und an die Abgeordneten schreiben.
Wir sind die Stimmen und die sollen sich auch melden.
Leider hört man die Stimmen nur in Form von "Motz" und "Schimpf" und geht den leichtesten Weg der Resignation.



Viele Grüße
Rainer

Grüße
Hubert
 
Wenn in der BILD mal zehn Berichte in der Form stünden "Jugendliche Gewalttäter von Bürgern gestoppt. Drei im Krankenhaus, zwei auf dem Friedhof", dann würde sich der eine oder andere eben schon überlegen, ob er das Risiko eingehen will, mal "einfach so" auf Leute einzuprügeln.
Jetzt jammere ich auch mal:

Wenn es so liefe, würde sich der Pressesprecher der Polizei hinstellen und darüber belehren, dass sowas ja strafbar wäre.

Es gab hier ienen Fall, da wurde eine Eckkneipe mit Schusswaffen bewaffnet überfallen. Einer der Gäste bewarf einen der Täter mit einer Flasche, so dass die vor Schreck abbrachen und davon liefen.

Nein, der Pressesprecher hat nicht gewarnt, dass da auch Glück im Spiel gewesen wäre und so was. Er hat tatsächlich behauptet, hätte der Werfer den Täter verletzt, hätte er sich strafbar gemacht.

Das kann man im Archiv des Wiesbadener Kurier nachlesen.

So eine Volksverdummung läuft da ständig.

So sieht das mit dem Vertrauen in die Polizei aus. In Uniform denken die anders. Die betrachten dich nicht als Bürger mit Rechten, sondern als potentiellen Kunden.
 
Wenn es so liefe, würde sich der Pressesprecher der Polizei hinstellen und darüber belehren, dass sowas ja strafbar wäre.
...
Er hat tatsächlich behauptet, hätte der Werfer den Täter verletzt, hätte er sich strafbar gemacht.
...
Das kann man im Archiv des Wiesbadener Kurier nachlesen.

So eine Volksverdummung läuft da ständig.

In Uniform denken die anders. Die betrachten dich nicht als Bürger mit Rechten, sondern als potentiellen Kunden.
:confused:
Wieso ist das Volksverdummung ?
Wenn der Pressesprecher das so mitgeteilt hat, dann hat er lediglich gesagt, wie unser Rechtssystem funktioniert und wie Gerichte tatsächlich verfahren, das hat genau Null mit "In Uniform denken die anders" zu tun - so ein Spruch ist tatsächlich Volksverdummung...
Sicher hätte er den Täter verletzt und wäre dafür auch angezeigt worden, ist ja auch formal korrekt, weil es rein vom Sachverhalt ohne Berücksichtigung des gesamten Vorfalls eine Körperverletzung gewesen wäre.

Selbst ein Lokführer, der das Pech hatte, einen Selbst"mörder" vor dem Zug gehabt zu haben, wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - vor dem Gesetz reine Formsache, vom Verfahren ist der Ausgang klar, die Folgen hat aber der Lokführer ganz allein zu tragen, und der ist in diesem Fall auch Opfer.

Das Problem ist die Umkehr von Täter zu Opferrolle und die Vorzugsbehandlung der Täter gegenüber dem Opfer/Betroffenen, und das wird den Kindern spätestens in der Grundschule so beigebracht. Sich angemessen und unmittelbar Wehren ist verboten, wenn man das Thema mal vorbringt, wird man als Barbar und Vertreter des Faustrechts angesehen - gerade vor Wochen selbst erlebt.

Es gab auch schon andere Fälle, die nicht nur lokal ein Thema waren, so z.B. der Nobelkarossenfahrer, der eine selbstkonstruierte Diebstahlsicherung installierte, durch die der Dieb im Auto eingesperrt wurde, ohne wegfahren zu können. Was kam bei raus ?
Anzeige und Verurteilung des Autobesitzers wegen Freiheitsberaubung...

Gruß Andreas
 
Es hieß "strafbar" und nicht, "es käme zu einem Verfahren". Das Verfahren mag mancher als Strafe empfinden.

Wo machst Du jetzt den Unterschied zwischen dem beamteten Lehrer, der den Kindern in der Grundschule das sich wehren aberziehen will und dem beamteten Pressesprecher, der der Öffentlichkeit genau dasselbe erzählt?
 
Es gab hier ienen Fall, da wurde eine Eckkneipe mit Schusswaffen bewaffnet überfallen. Einer der Gäste bewarf einen der Täter mit einer Flasche, so dass die vor Schreck abbrachen und davon liefen.

Nein, der Pressesprecher hat nicht gewarnt, dass da auch Glück im Spiel gewesen wäre und so was. Er hat tatsächlich behauptet, hätte der Werfer den Täter verletzt, hätte er sich strafbar gemacht.

Das kann man im Archiv des Wiesbadener Kurier nachlesen.

Link bitte!
 
Es hieß "strafbar" und nicht, "es käme zu einem Verfahren". Das Verfahren mag mancher als Strafe empfinden.
Ob es zu einem Verfahren kommt, käme oder gekommen wäre, tut nichts zur Sache. Es entspricht nunmal der Tatsache, dass diese Körperverletzung für sich *auch* strafbar ist. Nicht mehr und nicht weniger, daher keine Volksverdummung.
Wo machst Du jetzt den Unterschied zwischen dem beamteten Lehrer, der den Kindern in der Grundschule das sich wehren aberziehen will und dem beamteten Pressesprecher, der der Öffentlichkeit genau dasselbe erzählt?
Es gibt bis auf einen kleinen Unterschied keinen Unterschied. Das hat System.

Der kleine Unterschied ist, dass der Polizist/Pressesprecher sich auf bestehendes Gesetz und geltende, praktische Rechtsanwendung bezieht. Den Kindern wird das "sich wehren" als unanständig, quasi noch übler als das Angreifen vermittelt. Sie werden also von klein auf schon damit konfrontiert, was sie als Erwachsener erwartet. Darin steckt das System, individuelle Lebenserfahrung ist "offiziell" von vornherein indiskutabel, weil die passt nicht ins Konzept....

:hmpf:

Gruß Andreas
 
Ich entschuldige mich schon mal fürs OT.
Man soll endlich, Gesetze und Reglungen schaffen, ..., mit dem Ziel potentielle Gefährder und Störer aus dem Verkehr zu ziehen.
Bei solchen Aussagen krieg ich das kalte Kotzen. Kann ich jetzt nicht freundlicher formulieren.

Potentielle Gefährder? Also Bürger, die noch nichts strafbares getan haben oder planen, sondern etwas strafbares planen oder tun könnten?

Und Störer sind eigentlich nochmal ´ne Nummer drunter.

Mit anderen Worten: eigentlich ist erstmal jeder Bürger verdächtig, ausser er kann seine Unfähigkeit, strafbares zu tun beweisen.

Vielleicht wars ja nicht so gemeint, dann sollte man sich mal Gedanken über das eigene Vokabular machen.
 
Mit anderen Worten: eigentlich ist erstmal jeder Bürger verdächtig, ausser er kann seine Unfähigkeit, strafbares zu tun beweisen.

Das habe ich nie geschrieben.
Eine Unterstellung, die nicht richtig ist und weder Hand noch Fuß hat.

Besonders schlimm finde ich, daß hier zwei Verlinkungen zu Wikipedia gemacht wurden, ohne genau vorher durchzulesen und zu verstehen, was darin steht.

Es gibt eine rechtliche Definition für die von mir benutzten Begriffe.
 
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