Hallo,
ich möchte mich zunächst kurz vorstellen: Ich bin Jörg, 44, aus Hagen. Zu meinen Hobbies zählen auch Messer, ich besitze eine durchaus umfangreiche Sammlung schöner Klappmesser. Bei Gelegenheit poste ich mal ein paar Bilder hier.
Bisher habe ich Messer nur gesammelt, meine Bastelwut habe ich an meinen geliebten Zwillen ausgetobt http://www.youtube.com/user/JoergSprave.
Aber jetzt will ich mir ein Messer bauen, was es nicht zu kaufen gibt: Ein langes Fallmesser mit "Out The Front" Technik.
Der Trick: Das Gesetz verbietet nur solche Fallmesser, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden.
Auch das Führverbot für Einhandmesser stellt auf eine einhändig zu bedienende Feststellvorrichtung ab.
Fehlt das Merkmal der Feststellbarkeit (einhändig, selbsttätig oder durch Loslassen der Sperrvorrichtung), dann ist das Messer frei und darf geführt werden. Egal wie lang die Klinge ist. Egal, ob die Klinge seitlich oder nach vorn herausschnellt. Wenn ich das richtig kapiert habe.
Ich habe zuerst versucht, ein Springmesser zu bauen, aber das ist am Federproblem gescheitert. Um eine lange Klinge (13 cm) herausspringen zu lassen, müsste der Griff ellenlang sein - sonst bleibt kein Platz für die komprimierte Feder. Und durch den Druck der Feder könnte eine gewisse Feststellung gegeben sein, was dann illegal wäre. Das BKA macht den "Tischplattentest", wenn das Messer den übersteht handelt es sich um eine Feststellung.
Also werde ich ein Fallmesser bauen! Das bedeutet, dass der Griff eigentlich nur sehr geringfügig länger als die Klinge sein muss. Der Auslöseknopf hat im ausgeschleuderten Zustand keine Arretierung. Die Feststellung wird mit einem kleinen Rädchen (Rändelschraube) gemacht, mit der zweiten Hand.
Was halten die hier anwesenden Experten davon?
Gruß, Jörg
ich möchte mich zunächst kurz vorstellen: Ich bin Jörg, 44, aus Hagen. Zu meinen Hobbies zählen auch Messer, ich besitze eine durchaus umfangreiche Sammlung schöner Klappmesser. Bei Gelegenheit poste ich mal ein paar Bilder hier.
Bisher habe ich Messer nur gesammelt, meine Bastelwut habe ich an meinen geliebten Zwillen ausgetobt http://www.youtube.com/user/JoergSprave.
Aber jetzt will ich mir ein Messer bauen, was es nicht zu kaufen gibt: Ein langes Fallmesser mit "Out The Front" Technik.
Der Trick: Das Gesetz verbietet nur solche Fallmesser, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden.
Auch das Führverbot für Einhandmesser stellt auf eine einhändig zu bedienende Feststellvorrichtung ab.
Fehlt das Merkmal der Feststellbarkeit (einhändig, selbsttätig oder durch Loslassen der Sperrvorrichtung), dann ist das Messer frei und darf geführt werden. Egal wie lang die Klinge ist. Egal, ob die Klinge seitlich oder nach vorn herausschnellt. Wenn ich das richtig kapiert habe.
Ich habe zuerst versucht, ein Springmesser zu bauen, aber das ist am Federproblem gescheitert. Um eine lange Klinge (13 cm) herausspringen zu lassen, müsste der Griff ellenlang sein - sonst bleibt kein Platz für die komprimierte Feder. Und durch den Druck der Feder könnte eine gewisse Feststellung gegeben sein, was dann illegal wäre. Das BKA macht den "Tischplattentest", wenn das Messer den übersteht handelt es sich um eine Feststellung.
Also werde ich ein Fallmesser bauen! Das bedeutet, dass der Griff eigentlich nur sehr geringfügig länger als die Klinge sein muss. Der Auslöseknopf hat im ausgeschleuderten Zustand keine Arretierung. Die Feststellung wird mit einem kleinen Rädchen (Rändelschraube) gemacht, mit der zweiten Hand.
Was halten die hier anwesenden Experten davon?
Gruß, Jörg
