Rettungsmesser zum legalen Führen

ActionJackson

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Hallo zusammen,

da ich vor einiger Zeit in eine entsprechende Situation geraten bin, würde ich gerne in Zukunft ein Rettungsmesser mit mir führen. Dabei ist mir sehr wichtig, dass ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege und weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit begehe.

Ich kenne den Feststellungsbescheid des BKAs zum Thema Rettungsmesser, aber der hilft mir kein Stück weiter, denn da hab ich das Problem, dass ich kein solches Messer finde. Ich weiß nicht mal, wonach ich suchen soll. Bei einer Suche ala „Rettungsmesser zum legal Führen“ o.Ä., kommt nur irgendwas, das mit den Vorgaben gar nichts zu tun hat. Und das BKA hat sich ja nicht die Mühe gemacht, Beispielbilder für ein solches Messer (sofern so etwas überhaupt existiert) zu liefern, daher bin ich mir nicht mal sicher, ob ich die Kriterien hundertprozentig verstehe

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Tipps geben kann, für Messermodelle, die die Auflagen erfüllen, und wo sie erhältlich sind. Ich habe auch schon diverse Onlinehändler angeschrieben, was die in der Hinsicht anzubieten haben, aber die wollen natürlich keine Verantwortung übernehmen und beten auch nur die Vorgaben runter. Wichtig wäre mir vor allem, dass ein Gurtschneider und ein Glasbrecher vorhanden sind. Es muss kein High-End-Teil für hundert Euro sein und so viel Geld will ich auch nicht ausgeben. Damals hätte mir jedes Billigmesser gereicht.

Da ich so nicht weitergekommen bin, hab ich mir mal ein billiges Messer bestellt, um zu sehen, ob ich es irgendwie umbauen kann. Wenn es nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden kann, würde es ja sowieso nicht unter das Führungsverbot fallen. Ich hab mir für meine Versuche das hier bestellt: https://www.messershop.de/messer/atk-rettungsmesser-stahl-aisi-440-teilsaegezahnung-pin-liner-lock-gurtcutter-schlagdorn-aluschalen-clip-etui-h366813.html . Ich konnte hier ziemlich leicht den Daumenpin entfernen, aber natürlich kann man mit einigem Geschick das Messer trotzdem noch einhändig ausklappen. Wenn ich es nicht fest halte, sondern nur auf den Fingern liegen lasse, kann ich die Klinge mit Daumen und Mittelfinder ein Stück rausschieben und sobald ich über einen gewissen Punkt bin, kann ich es mit einem kräftigen Schwung aus dem Handgelenk rausschnappen lassen, bis es einrastet. Aber elegant ist daran nichts mehr, da bin ich sehr viel schneller, wenn ich es einfach mit zwei Händen aufmache. Würde das bereits der Definition eines Zweihandmessers Genüge tun? Ich meine, man kann ja sogar ein Schweizer Taschenmesser mit einer Hand öffnen, wenn man es wirklich will.

Bzw, was kann ich noch machen? Ich hab mir überlegt, den Drehpunkt der Klingenachse fester zu schrauben, damit es strenger rausgeht und der Schwung aus dem Handgelenk nicht mehr reicht. Aber das würde sich nach zwei-dreimal ausklappen wahrscheinlich eh wieder lockern. Meine zweite Idee war, die Arretierung im geschlossenen Zustand zu entfernen, wenn ich richtig informiert bin, sollte es dann ja auch legal sein? Aber da will ich mir sicher sein, weil ich das nicht rückgängig machen kann.

Das führt mich zur nächsten Frage. Wenn ich jetzt da lange umbaue auf Zweihand, ändert das überhaupt was? Gilt vielleicht für eine rechtliche Beurteilung nur der (theoretische) Serienzustand?

Und noch etwas beschäftigt mich. Als Führen wird es ja auch nicht angesehen, wenn man das Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Zählt dazu auch der zugehörige Holster/Tasche mit Klettverschluss? Für mich heißt verschlossen zu, also wie z.B. ein Rucksack. Oder ist verschlossen hier im Sinne von abgeschlossen zu verstehen? Also mit Schlüssel o.Ä.? Oder zählt es nicht, weil eine solche Tasche ja am Gürtel oder in der Hosentasche getragen werden kann? Und man ja den Klett auch offen lassen kann und dann schnell zumacht, wenn die Jungs in Blau vor einem stehen?

Es nervt, ich finde einfach keine klaren Aussagen. Unsere Gesetzestexte sind ja immer sehr wortreich, aber mit dem tatsächlichen Inhalt ist es nicht so weit her. Meiner Meinung nach ist hier Interpretationsspielraum ohne Ende. Und da will ich nichts riskieren, weil sowas wie Waffenrecht im Zweifel immer gegen den Bürger ausgelegt wird.

Ich freue mich über alle Tipps und Infos zu dem Thema, da ich gerne die bis zu 10000,- Bußgeld vermeiden möchte.

Viele Grüße
Michael


Und damit ich hier nicht gleich aus der Reihe tanze, hab ich hier noch den Fragenkatalog ausgefüllt:


* Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Hinweis: Keine Diskussionen über das Waffengesetz in der Kaufberatung!
Wer ein Messer kauft, sollte das aktuelle WaffG kennen. Wer es nicht kennt, kann im Recht-Forum nachfragen (nachdem er die IMSW (www.messer-werkzeuge.de) Seite gelesen hat).


Hab ich. Aber danach hatte ich noch weniger Plan als vorher.

* Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Feststehende Messer sind robust und es kann keine Mechanik versagen, dafür sind sie größer und nicht überall zu führen.
Bei Klappmessern: Soll es sich einhändig oder nur beidhändig öffnen lassen?


Definitiv Klappmesser.

* Wofür soll das Messer verwendet werden?
Zwischen Apfelschälen, Brieföffnen und Feuerholz hacken ist ein Unterschied. Soll das Messer eher im Büro- oder Outdoorumfeld zum Einsatz kommen? Ist es als Rettungsmesser geplant? Als Zweitmesser?


Rettungsmesser. Ein Gurtschneider und ein Glasbrecher sind Pflicht.

* Von welcher Preisspanne reden wir?
Bei Messern ist die Preisspanne sehr groß. Ein Opinel bekommt man ab 6 Euro, für handgemachte Messer kann man durchaus auch mehrere Tausend Euro ausgeben. Die gängigen Gebrauchsmesser liegen in etwa im Preisbereich von 80 bis 200 Euro.


Möglichst günstig, das Ding soll hoffentlich nie zum Einsatz kommen.

* Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
Im Büro reicht sicher eine 6 cm lange Klinge an einem 80 Gramm Messer. Im Wald sollte es natürlich etwas heftiger sein, z.B. eine 12 cm Klinge. Klassische Camp- oder Bowie-Knives sind noch deutlich größer.


Klingenlänge ist mir recht egal, soll halt nicht zu unhandlich im eingeklappten Zustand sein.

* Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
Während manchen ein Griff aus Hirschhorn wunderbar gefällt, muss es für andere Holz oder Carbon sein. "Taktisch" in all seinen Spielarten gegen klassische Formen wie Laguiole oder Taschenveitl. Welches Finish soll die Klinge haben? Beschichtet, poliert, satiniert, Acid washed oder etwas ganz anderes?


Ganz egal.

* Welcher Stahl darf es sein?
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach rostendem oder rostträgem Stahl. Rostender Stahl kann schärfer ausgeschliffen werden und bleibt dabei zäher als rostträger Stahl. Dafür rostet er eben auch schneller. Bei den rostträgen Stählen muss man (vereinfacht gesagt) Schärfbarkeit gegen Schnitthaltigkeit abwägen. Je schnitthaltiger, desto härter und desto schwieriger nachzuschärfen - wieder stark vereinfacht gesagt. Wenn der Stahl eine große Rolle spielt, bitte vorher die Forensuche bemühen!


Da kenn ich mich nicht aus, kann also leider nichts dazu sagen.

* Klinge und Schliff?
Die FAQ enthält Artikel zur Klingencharakteristik, Klingenformen und Schliffarten, die euch helfen zu entscheiden was für euer Messer sinnvoll ist.


Ganz egal.

* Linkshänder?
Soll das Messer mit der linken Hand bedienbar sein, weise darauf hin.


Nein.

* Bei Klappmessern: Welche Verschlusssysteme kommen in Frage?
Die gängigen Verschlüsse ("Locks") sind: Liner Lock, Framelock, Backlock (oder Lockback) und Axis Lock. Wenn ein Messer keinen Verschluss hat, spricht man oft von "Slipjoint". Bitte im Zweifel die Forensuche bemühen.
Springmesser sind ein weiterer Sonderfall, bei dem auch besondere rechtliche Aspekte zu beachten sind.


Verschlusssystem ist vorranging von der Gesetzeslage abhängig.

* Bezugsquelle?
Soll in einen Ladengeschäft, oder im Versandhandel gekauft werden? Inland, EU oder Ausland?


Inland ist unkomplizierter

* Verschiedenes?
Alles, was oben nicht abgedeckt wurde: Gibt es bevorzugte Hersteller oder evtl. sogar ein Messer, das als Anhaltspunkt dienen kann?


Da oben genannte Teil (https://www.messershop.de/messer/atk-rettungsmesser-stahl-aisi-440-teilsaegezahnung-pin-liner-lock-gurtcutter-schlagdorn-aluschalen-clip-etui-h366813.html) war zumindest die Grundlage meiner Recherchen.
 
Guten Tag,

Gott hilft denen, die vorbereitet sind. Oder um mit den US_Marines zu sprechen "all prepared".
Ein, wie ich finde, nobles Unterfangen und sehr sinnvoll, sich auf Notsituationen vorzubereiten. Nicht nur gedanklich, sondern auch mit Ausrüstung.

Auf die rechtliche oder gesetzliche Situation möchte ich hier nicht eingehen. Deine dahingehenden Einschätzungen der Unwägbarkeiten diesbezüglich oder behördlichen Willkür ausgesetzt zu sein, betrachte ich ähnlich.
Daher sollte man sich auch schon einmal im Geiste auf Diskussionen vorbereiten und Argumente zurecht legen.
Ansonsten ist dies in der Vergangenheit auch hier schon bis zum Erbrechen diskutiert worden und führt zu nix.

Zum Thema Rettungstool.
Mein Tip:

Ich habe diese Überlegungen auch alle mehrfach durch.
Du hast dich leider definitiv festgelegt auf Klappmesser.
Dies eventuell überdenken.

Das Ergebnis meiner längeren Überlegungen war letztendlich das Mitführen eines Leatherman "Raptor" Rettungstools.
Ich habs exemplarisch verlinkt.
Es handelt sich dabei um eine robuste Rettungsschere, welche explizit für Rettungskräfte konzipiert wurde aber Jedermann zugänglich ist.
Alles dran, was man braucht.

Gurtcutter, Glasbrecher und mit der Schere schneidest du auch fast alles, sogar dicke Lederkombis. Wozu benötigt man da noch eine Klinge?
Und wenn man die letzte Frage mit Ja beantworten mag, so kann man sich auch noch ein SAK einstecken.
Mir gefällt, das sie sich zusammenklappen lässt und im Holster sowohl irgendwo befestigen lässt, als auch am Gürtel oder der Ausrüstung tragen lässt.

Mit ein wenig Suche lässt sich der Preis noch deutlich niedriger finden. Ist auch oft im Sale und mittlerweile gibt es auch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die günstiger sind.

Rechtlich und vor wirklich jedem noch so scharfen Polizeianwärter eine "sichere Sache". Der potentielle Wille, jemanden eventuell doch damit verletzen zu wollen, ist damit vollumfänglich vom Tisch.

Beste Grüße,
Andy
 
@uuups: Du empfiehlst ein einhändiges feststellbares Klappmesser mit Öffnungspin und Flipper sowie ein feststehendes. Beides will der TE nicht.
Umbauen auf zweihändig ist immer riskant; es gibt da keine Rechtssicherheit.
Ich habe bei Reisen in D häufig ein Wilson Cop Tool - feststehend, 50 mm klinge mit Gurtschneider und Wellenschliff - im Auto liegen, außerdem das genannte Tech Tool. Aber ich führe auch gelegentlich eine Schere von Victorinox mit abgerundeten Klingenenden mit.
 
Hmmm, ich hätte die beiden verlinkten jetzt als Rettungstools eingeordnet, die nicht unter §42a fallen, da keine Spitze und keine vernünftige Schneide haben.
Aber wer weiß das bei dem Gesetz schon so genau.
(Sagt der der ein Böker Tech-Tool trägt und eine SOG ParaShears Black im Auto liegen hat ;) )

P.S. Der Link im ersten Post funktioniert bei mir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du bei einem Einhandmesser den Daumenpin abschraubst und die Klingenachsschraube fester anziehst, wieso sollte sich das wieder lösen? Tut es so doch auch nicht. Und ansonsten ist Loctite Dein Freund. Der Serienzustand spielt keine Rolle, wichtig ist der aktuelle Zustand beim Führen.
 
So, jetzt etwas ausführlicher zu meinen obigen Post.
Jetzt sind wieder da wo wir eigentlich nicht hinwollen, nämlich uns "nötigen" lassen Sicherheit für die Auslegung eines einfach schlecht gemachtes Gesetz zu "erzeugen". ;)

Bei dem FKMD E.R.T. Rescue II Orange oder dem winzigem Böker Rescom wird das ganze Dilemma deutlich.
Für jeden der halbwegs bei Verstand ist, ist klar, das es sich um reine Rettungsmittel handelt und als Waffe höchstens so brauchbar wie eine Stein sind.
Sie haben allerdings eine Klinge, lassen sich feststellen und lassen sich einhändig durch Daumenpin bzw. Flipper öffnen.
Sind es dadurch, auch wenn nur rein auf dem Papier, Messer die unter §42a fallen?
Aus meiner Sicht nein, aber porcupine hat berechtigterweise drauf hingewiesen, das man dies durchaus auch anders auslegen kann.

Das FKMD Servarator (oder ein vergleichbares Messer) ist das, was ich gerne dabei hätte wenn es nach einem Unfall ernst wird.
Deshalb habe ich es trotz der Vorgaben des TO mal angeführt. Das die Klingenlänge zu ist lang ist hatte ich übersehen. Es passt somit nicht für das tägliche führen.

Ich schlage deshalb (obwohl es feststehend ist und nicht ganz in die Anforderungen des TO entspricht) zur Horizonterweiterung ein Bear Claw vor. :hehe:
Das ist gut zu tragen und fällt nicht unter §42a. (Von Waffenverbotszohnen war nie die Rede...)
 
Na ja, es ergibt schon Sinn, wenn ein Messer, das bei einer Rettung eingesetzt wird, einhändig und feststellbar ist. Muss man nicht weiter erklären. Soviel zur Theorie.

Realität ist halt anders. Dafür gibt es auch einfachere Tools, z. B. Gerber Crisis Hook Knife TAN499 Schneidhaken

Oder man weicht auf feststehende Messer mit (teilweise) gezahnter Klinge aus. Das hier z. B. ESEE Model 3 serrated, grey handle 3S mit Messerscheide + Clip
Ich weiß, es sprengt das Budget, hat aber auch einen Glasbrecher mit...
 
Und das BKA hat sich ja nicht die Mühe gemacht, Beispielbilder für ein solches Messer (sofern so etwas überhaupt existiert) zu liefern,
Dafür sind die ja auch gar nicht zuständig bzw. dürfte deren Ermächtigung dazu kaum ausreichen. Das müßte wenn dann wohl in die VerwV zum WaffG rein, wurde aber nicht gemacht oder zumindest nicht erhellend.

Das führt mich zur nächsten Frage. Wenn ich jetzt da lange umbaue auf Zweihand, ändert das überhaupt was?
Nach aktuellem Stand nicht rechtssicher.

Oder ist verschlossen hier im Sinne von abgeschlossen zu verstehen?
I.S.v. nicht unmittelbar zugriffsbereit. wie unmittelbar das ist ist nicht rechtssicher rechtssicher klar.

Meiner Meinung nach ist hier Interpretationsspielraum ohne Ende.
Da war ja auch die Intention hinter dieser Gesetzgebung um auf dem Wege der Einschüchterung mehr zu erreichen als (verfassungs)gerichtsfest möglich.

Definitiv Klappmesser.
Das würde ich mir mal genau überlegen, da es da einfach einen großen Zielkonflikt mit Deinen Wünschen hinsichtlich von ´Rechtssicherheit gibt.
 
[...] Dabei ist mir sehr wichtig, dass ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege und weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit begehe.[...] Ein Gurtschneider und ein Glasbrecher sind Pflicht.[...]
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht überlesen, dass du unbedingt eine "normale" Messerklinge benötigst/wünscht. Dein "Definitiv Klappmesser" ist ja nur die Antwort auf "Feststehend oder Klapper?" gewesen.

Für die Punkte "Gurtschneider, Glasbrecher, immer zugriffsbereit" habe ich mit dem Res-Q-Me gute Erfahrungen gemacht:
  • Automatikkörner
  • Gurtschneider mit sehr wenig Verletzungsgefahr
  • leicht genug, um am Kfz-Schlüssel das Zündschloss zu schonen
  • wahlweise dezente oder Signal-Farben
  • rechtlich sicherlich nicht in der Messer-Problematik drin
Videos darüber gibt es haufenweise; ist u.a. bei den üblichen Verdächtigen online zu kriegen.
 
ich hab mir für die einsatzjacke das böker magnum firefighter zugelegt. kameraden tragen auch andere, ähnliche messer mit sich rum. mir gefiel es, weil man ein paar inbus gleich mit an bord hat. da die einsatzjacke i.d.R. nur im einsatz getragen wird und man von der polizei in der uniform auch im übungs- und ausbildungsbetrieb seltenst auf nicht 42a konforme messer gefilzt wird, ist die serienmäßige einhandöffnung kein problem. für deinen fall kannst du die öffnungshilfe auch abschrauben. ist die nicht da, gehts nur mit zwei händen. musst nur mal schauen, wo du es noch bekommst. ansonsten eben nach ähnlichen messern schauen. ich hab bei meiner suche viele gesehen, bei denen man die öffnungshilfe auch einfach von der klinge schrauben konnte und dann ein zweihandmesser hatte

optisch dezenter, aber auch mit glasbrecher, gurtschneider und von haus aus 42a konform wäre dann das wolfgangs auxilum, ohne "säge" in der klinge aber unterm strich m.E. genau so tauglich. aus meiner sicht völlig ausreichend.

aber seien wir mal ehrlich: was kann man mit einem messer bei einer rettung ausrichten? ich hab das "rettungsmesser" gekauft für den fall, dass man sich mal in einem gebäude wo verheddert und eine leine abtrennen muss o.ä. um rauszukommen. das würde aber jedes (einhand)messer leisten können. der glasbrecher... als ersthelfer brauchte ich den noch nie. die verunglückten fahrzeuge, bei denen die leute aus dem gurt befreit werden müssen, sind i.d.R. so deformiert, dass die scheiben eh zu bruch gehen. und rückt man mit blaulicht an, hat man anderes werkzeug an bord. als gurtschneider hast kreditkartenformatige alternativen...

für dich sehe ich daher entweder ein normales klappmesser + kreditkartentool oder eben das wolfgangs als geeignet
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab bei meiner suche viele gesehen, bei denen man die öffnungshilfe auch einfach von der klinge schrauben konnte und dann ein zweihandmesser hatte
Könntest du einige Modelle aufführen?
Also nicht normale Messer mit abgeschraubtem Daumenpin, das hat der Threadersteller ja bereits durch - sondern nur die, die nach Abschrauben der Öffnungshilfe definitiv ein Zweihandmesser sind...
 
Könntest du einige Modelle aufführen?
Also nicht normale Messer mit abgeschraubtem Daumenpin, das hat der Threadersteller ja bereits durch - sondern nur die, die nach Abschrauben der Öffnungshilfe definitiv ein Zweihandmesser sind...
nein modelle kann ich nicht aufführen. aber wenn man rettungsmesser bei gugel eingibt, spuckt es mehr als genug aus. gemerkt hab ich mir die vor superlativen strotzenden namen nicht :p

nur um sicher zu gehen, dass wir nicht aneinander vorbei reden: ich schrieb "bei denen man die öffnungshilfe auch einfach von der klinge schrauben konnte und dann ein zweihandmesser hatte" was ich mit "nur mit zwei händen zu öffnendes messer" hätte präzisieren können. ob das rechtlich dann einem zweihandmesser entspricht, weiß ich nicht.

das firgefighter kann ich ohne den daumenpin nur mit zwei händen öffnen, mit pin eben mit einer. die rechtliche auslegung möge vornehmen, wer in der materie drin ist :p
 
Ich kenne den Feststellungsbescheid des BKAs zum Thema Rettungsmesser, aber der hilft mir kein Stück weiter, denn da hab ich das Problem, dass ich kein solches Messer finde.

Das Messer vom BKA Bescheid findest Du hier und Hubertus schreibt sogar auf deren Seite etwas dazu.

Scharferladen verkauft die für etwa 150 Euro



---- Zum Deinem Wunsch nach günstig, dem 42a und den bewusst diffus gehaltenen Gesetzestexten ---

Wäre ich an Deiner Stelle, dann würde ich mir ein Böker Magnum Fire Brigade 42 kaufen, kostet 20 Euro, ist ein legales zu führendes Zweihand-Taschenmesser mit Klinge, Gurtschneider und Glasbrecher
Zweihandmesser darf man sowieso führen, egal ob die Spitze abgerundet ist. Rettungsmesser nach BKA Definition mit abgerundeter Spitze sind Werkzeuge, wenn Du Angst vor irgendwelchen imaginären Strafen hast, dann schleif die Spitze vom Magnum Fire Brigade 42 halt um.

(y)
 
Hallo Leute,

zunächst einmal möchte ich mich für die zahlreichen hilfreichen Antworten bedanken. Es ist schön, mal neu in ein Forum zu kommen bei dem Umgangston so angenehm ist. Das kenn ich auch ganz anders.

Aber zum Thema. Ich versuchs mal der Reihe nach.

-die ersten Vorschläge von uuups sind leider nichts für mich. Ich hatte vergessen, explizit dazuzuschreiben, dass ich eine tatsächliche Messerklinge benötige. Seitdem ich das von mir genannte Beispielmesser im Auto habe, habe ich gemerkt, wie oft ich es für absolute Kleinigkeiten, ala Päckchen aufmachen, Karton zerkleinern am Container, etc. brauche. Da ist eine normale Klinge auf jeden Fall gewünscht.

-die Rettungsschere von Ernst Voller und rotam sieht interessant aus. Das Konzept kannte ich tatsächlich noch gar nicht. Das werd ich mir mal näher ansehen.

-rotam: die Festlegung auf ein Klappmesser war nur aus rein pratikablen Gründen. Passt einfach am besten in die Hosentasche. Ich möchte auch ungern mit einem sichtbaren Holster am Gürtel rumlaufen.

-ich versuchs nochmal mit dem Link auf mein "Probiermesser": ATK Rettungsmesser, Stahl AISI 440, Teilsägezahnung, Pin,, Liner Lock, Gurtcutter, Schlagdorn, Aluschalen, Clip, Etui - messershop.de
Alternativ bei messershop.de die Artikelnummer h366813

-zum Beitrag von beagleboy: ja, versuchen würde ich es auf jeden Fall. Irgendwie geht das bestimmt. Dass der Serienzustand keine Rolle spielt, ist auch meine logische Betrachtungsweise. Aber mit Gesetzen und Logik ist es immer so eine Sache. Ich seh das halt so, dass das Messer bauartbedingt ein Einhandmesser ist und alles was ich mache, ist eine nachträgliche Veränderung, die im Zweifel technisch abgenommen werden müsste. Ich will aber im Ernstfall auch nicht die Kosten für ein Gutachten o.Ä. bezahlen.

-polaris: genau das ist auch meine rechtliche Einschätzung. Klappmesser muss natürlich nicht unbedingt sein. Ist halt am praktischten zum Rumschleppen.

-herrenmesser: deine Vorschläge finde ich sehr gut, das Wolfgangs gefällt mir. Günstig, sieht ausreichend stabil aus und vor allem rechtlich eindeutig sicher. Ich denke, das werd ich mir mal zulegen. Das Böker Firefighter sieht für mich sogar noch besser aus. Kannst du mir da näher beschreiben, wie man die Öffnungshilfe abbauen kann? Kann das auf den Produktbilder nicht so ganz beurteilen.


Vielen Dank nochmal an alle und schönes Wochenende. Freue mich auf weitere Beiträge.

lg
Michael
 

Zweihandmesser darf man sowieso führen, egal ob die Spitze abgerundet ist. Rettungsmesser nach BKA Definition mit abgerundeter Spitze sind Werkzeuge, wenn Du Angst vor irgendwelchen imaginären Strafen hast, dann schleif die Spitze vom Magnum Fire Brigade 42 halt um.


Mann, seit 2008 gibt es den §42a, und trotzdem lese ich hier noch so einen Unsinn.

Was hat eine abgerundete Spitze oder der Werkzeugcharakter eines Messers damit zu tun, daß es unter §42a fällt?


Das Hubertus hat einen sehr spezifischen maßgeschneiderten Feststellungsbescheid, der feststellt, daß es keine verbotene Waffe ist (die es als Springer über 85 mm Klingenlänge sonst wäre).

Aber sich mit einem FB von 2003 auf einen Paragrafen von 2008 zu beziehen und daraus eine Freigabe zum Führen abzuleiten, halte ich für etwas gewagt.

Aber egal, wie das beim Hubertus mit dem 42a aussieht: keinesfalls ist der FB anwendbar auf irgendwelche Einhandmesser, denn wie im FB zu lesen ist, bezieht er sich ausschließlich auf Springmesser mit KL>85mm und auf Fallmesser, die ja ansonsten damals wie heute verbotene Gegenstände sind.
 
Mir ist beim Threadtitel spontan zuerst mal das Victorinox Rescue Tool eingefallen, aber ich hab dann voller Entsetzen festgestellt, dass es das scheinbar tatsächlich nur in Einhand (was für sich genommen ja noch nicht schlimm wäre) und arretierter Klinge gibt. Oder weiß einer, ob sie da auch eine §42a konforme Version anbieten und ich bin bloß zu blöd, die zu finden...?
 
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