ActionJackson
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Hallo zusammen,
da ich vor einiger Zeit in eine entsprechende Situation geraten bin, würde ich gerne in Zukunft ein Rettungsmesser mit mir führen. Dabei ist mir sehr wichtig, dass ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege und weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit begehe.
Ich kenne den Feststellungsbescheid des BKAs zum Thema Rettungsmesser, aber der hilft mir kein Stück weiter, denn da hab ich das Problem, dass ich kein solches Messer finde. Ich weiß nicht mal, wonach ich suchen soll. Bei einer Suche ala „Rettungsmesser zum legal Führen“ o.Ä., kommt nur irgendwas, das mit den Vorgaben gar nichts zu tun hat. Und das BKA hat sich ja nicht die Mühe gemacht, Beispielbilder für ein solches Messer (sofern so etwas überhaupt existiert) zu liefern, daher bin ich mir nicht mal sicher, ob ich die Kriterien hundertprozentig verstehe
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Tipps geben kann, für Messermodelle, die die Auflagen erfüllen, und wo sie erhältlich sind. Ich habe auch schon diverse Onlinehändler angeschrieben, was die in der Hinsicht anzubieten haben, aber die wollen natürlich keine Verantwortung übernehmen und beten auch nur die Vorgaben runter. Wichtig wäre mir vor allem, dass ein Gurtschneider und ein Glasbrecher vorhanden sind. Es muss kein High-End-Teil für hundert Euro sein und so viel Geld will ich auch nicht ausgeben. Damals hätte mir jedes Billigmesser gereicht.
Da ich so nicht weitergekommen bin, hab ich mir mal ein billiges Messer bestellt, um zu sehen, ob ich es irgendwie umbauen kann. Wenn es nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden kann, würde es ja sowieso nicht unter das Führungsverbot fallen. Ich hab mir für meine Versuche das hier bestellt: https://www.messershop.de/messer/atk-rettungsmesser-stahl-aisi-440-teilsaegezahnung-pin-liner-lock-gurtcutter-schlagdorn-aluschalen-clip-etui-h366813.html . Ich konnte hier ziemlich leicht den Daumenpin entfernen, aber natürlich kann man mit einigem Geschick das Messer trotzdem noch einhändig ausklappen. Wenn ich es nicht fest halte, sondern nur auf den Fingern liegen lasse, kann ich die Klinge mit Daumen und Mittelfinder ein Stück rausschieben und sobald ich über einen gewissen Punkt bin, kann ich es mit einem kräftigen Schwung aus dem Handgelenk rausschnappen lassen, bis es einrastet. Aber elegant ist daran nichts mehr, da bin ich sehr viel schneller, wenn ich es einfach mit zwei Händen aufmache. Würde das bereits der Definition eines Zweihandmessers Genüge tun? Ich meine, man kann ja sogar ein Schweizer Taschenmesser mit einer Hand öffnen, wenn man es wirklich will.
Bzw, was kann ich noch machen? Ich hab mir überlegt, den Drehpunkt der Klingenachse fester zu schrauben, damit es strenger rausgeht und der Schwung aus dem Handgelenk nicht mehr reicht. Aber das würde sich nach zwei-dreimal ausklappen wahrscheinlich eh wieder lockern. Meine zweite Idee war, die Arretierung im geschlossenen Zustand zu entfernen, wenn ich richtig informiert bin, sollte es dann ja auch legal sein? Aber da will ich mir sicher sein, weil ich das nicht rückgängig machen kann.
Das führt mich zur nächsten Frage. Wenn ich jetzt da lange umbaue auf Zweihand, ändert das überhaupt was? Gilt vielleicht für eine rechtliche Beurteilung nur der (theoretische) Serienzustand?
Und noch etwas beschäftigt mich. Als Führen wird es ja auch nicht angesehen, wenn man das Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Zählt dazu auch der zugehörige Holster/Tasche mit Klettverschluss? Für mich heißt verschlossen zu, also wie z.B. ein Rucksack. Oder ist verschlossen hier im Sinne von abgeschlossen zu verstehen? Also mit Schlüssel o.Ä.? Oder zählt es nicht, weil eine solche Tasche ja am Gürtel oder in der Hosentasche getragen werden kann? Und man ja den Klett auch offen lassen kann und dann schnell zumacht, wenn die Jungs in Blau vor einem stehen?
Es nervt, ich finde einfach keine klaren Aussagen. Unsere Gesetzestexte sind ja immer sehr wortreich, aber mit dem tatsächlichen Inhalt ist es nicht so weit her. Meiner Meinung nach ist hier Interpretationsspielraum ohne Ende. Und da will ich nichts riskieren, weil sowas wie Waffenrecht im Zweifel immer gegen den Bürger ausgelegt wird.
Ich freue mich über alle Tipps und Infos zu dem Thema, da ich gerne die bis zu 10000,- Bußgeld vermeiden möchte.
Viele Grüße
Michael
Und damit ich hier nicht gleich aus der Reihe tanze, hab ich hier noch den Fragenkatalog ausgefüllt:
* Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Hinweis: Keine Diskussionen über das Waffengesetz in der Kaufberatung!
Wer ein Messer kauft, sollte das aktuelle WaffG kennen. Wer es nicht kennt, kann im Recht-Forum nachfragen (nachdem er die IMSW (www.messer-werkzeuge.de) Seite gelesen hat).
Hab ich. Aber danach hatte ich noch weniger Plan als vorher.
* Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Feststehende Messer sind robust und es kann keine Mechanik versagen, dafür sind sie größer und nicht überall zu führen.
Bei Klappmessern: Soll es sich einhändig oder nur beidhändig öffnen lassen?
Definitiv Klappmesser.
* Wofür soll das Messer verwendet werden?
Zwischen Apfelschälen, Brieföffnen und Feuerholz hacken ist ein Unterschied. Soll das Messer eher im Büro- oder Outdoorumfeld zum Einsatz kommen? Ist es als Rettungsmesser geplant? Als Zweitmesser?
Rettungsmesser. Ein Gurtschneider und ein Glasbrecher sind Pflicht.
* Von welcher Preisspanne reden wir?
Bei Messern ist die Preisspanne sehr groß. Ein Opinel bekommt man ab 6 Euro, für handgemachte Messer kann man durchaus auch mehrere Tausend Euro ausgeben. Die gängigen Gebrauchsmesser liegen in etwa im Preisbereich von 80 bis 200 Euro.
Möglichst günstig, das Ding soll hoffentlich nie zum Einsatz kommen.
* Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
Im Büro reicht sicher eine 6 cm lange Klinge an einem 80 Gramm Messer. Im Wald sollte es natürlich etwas heftiger sein, z.B. eine 12 cm Klinge. Klassische Camp- oder Bowie-Knives sind noch deutlich größer.
Klingenlänge ist mir recht egal, soll halt nicht zu unhandlich im eingeklappten Zustand sein.
* Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
Während manchen ein Griff aus Hirschhorn wunderbar gefällt, muss es für andere Holz oder Carbon sein. "Taktisch" in all seinen Spielarten gegen klassische Formen wie Laguiole oder Taschenveitl. Welches Finish soll die Klinge haben? Beschichtet, poliert, satiniert, Acid washed oder etwas ganz anderes?
Ganz egal.
* Welcher Stahl darf es sein?
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach rostendem oder rostträgem Stahl. Rostender Stahl kann schärfer ausgeschliffen werden und bleibt dabei zäher als rostträger Stahl. Dafür rostet er eben auch schneller. Bei den rostträgen Stählen muss man (vereinfacht gesagt) Schärfbarkeit gegen Schnitthaltigkeit abwägen. Je schnitthaltiger, desto härter und desto schwieriger nachzuschärfen - wieder stark vereinfacht gesagt. Wenn der Stahl eine große Rolle spielt, bitte vorher die Forensuche bemühen!
Da kenn ich mich nicht aus, kann also leider nichts dazu sagen.
* Klinge und Schliff?
Die FAQ enthält Artikel zur Klingencharakteristik, Klingenformen und Schliffarten, die euch helfen zu entscheiden was für euer Messer sinnvoll ist.
Ganz egal.
* Linkshänder?
Soll das Messer mit der linken Hand bedienbar sein, weise darauf hin.
Nein.
* Bei Klappmessern: Welche Verschlusssysteme kommen in Frage?
Die gängigen Verschlüsse ("Locks") sind: Liner Lock, Framelock, Backlock (oder Lockback) und Axis Lock. Wenn ein Messer keinen Verschluss hat, spricht man oft von "Slipjoint". Bitte im Zweifel die Forensuche bemühen.
Springmesser sind ein weiterer Sonderfall, bei dem auch besondere rechtliche Aspekte zu beachten sind.
Verschlusssystem ist vorranging von der Gesetzeslage abhängig.
* Bezugsquelle?
Soll in einen Ladengeschäft, oder im Versandhandel gekauft werden? Inland, EU oder Ausland?
Inland ist unkomplizierter
* Verschiedenes?
Alles, was oben nicht abgedeckt wurde: Gibt es bevorzugte Hersteller oder evtl. sogar ein Messer, das als Anhaltspunkt dienen kann?
Da oben genannte Teil (https://www.messershop.de/messer/atk-rettungsmesser-stahl-aisi-440-teilsaegezahnung-pin-liner-lock-gurtcutter-schlagdorn-aluschalen-clip-etui-h366813.html) war zumindest die Grundlage meiner Recherchen.
da ich vor einiger Zeit in eine entsprechende Situation geraten bin, würde ich gerne in Zukunft ein Rettungsmesser mit mir führen. Dabei ist mir sehr wichtig, dass ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege und weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit begehe.
Ich kenne den Feststellungsbescheid des BKAs zum Thema Rettungsmesser, aber der hilft mir kein Stück weiter, denn da hab ich das Problem, dass ich kein solches Messer finde. Ich weiß nicht mal, wonach ich suchen soll. Bei einer Suche ala „Rettungsmesser zum legal Führen“ o.Ä., kommt nur irgendwas, das mit den Vorgaben gar nichts zu tun hat. Und das BKA hat sich ja nicht die Mühe gemacht, Beispielbilder für ein solches Messer (sofern so etwas überhaupt existiert) zu liefern, daher bin ich mir nicht mal sicher, ob ich die Kriterien hundertprozentig verstehe
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Tipps geben kann, für Messermodelle, die die Auflagen erfüllen, und wo sie erhältlich sind. Ich habe auch schon diverse Onlinehändler angeschrieben, was die in der Hinsicht anzubieten haben, aber die wollen natürlich keine Verantwortung übernehmen und beten auch nur die Vorgaben runter. Wichtig wäre mir vor allem, dass ein Gurtschneider und ein Glasbrecher vorhanden sind. Es muss kein High-End-Teil für hundert Euro sein und so viel Geld will ich auch nicht ausgeben. Damals hätte mir jedes Billigmesser gereicht.
Da ich so nicht weitergekommen bin, hab ich mir mal ein billiges Messer bestellt, um zu sehen, ob ich es irgendwie umbauen kann. Wenn es nicht mehr mit einer Hand geöffnet werden kann, würde es ja sowieso nicht unter das Führungsverbot fallen. Ich hab mir für meine Versuche das hier bestellt: https://www.messershop.de/messer/atk-rettungsmesser-stahl-aisi-440-teilsaegezahnung-pin-liner-lock-gurtcutter-schlagdorn-aluschalen-clip-etui-h366813.html . Ich konnte hier ziemlich leicht den Daumenpin entfernen, aber natürlich kann man mit einigem Geschick das Messer trotzdem noch einhändig ausklappen. Wenn ich es nicht fest halte, sondern nur auf den Fingern liegen lasse, kann ich die Klinge mit Daumen und Mittelfinder ein Stück rausschieben und sobald ich über einen gewissen Punkt bin, kann ich es mit einem kräftigen Schwung aus dem Handgelenk rausschnappen lassen, bis es einrastet. Aber elegant ist daran nichts mehr, da bin ich sehr viel schneller, wenn ich es einfach mit zwei Händen aufmache. Würde das bereits der Definition eines Zweihandmessers Genüge tun? Ich meine, man kann ja sogar ein Schweizer Taschenmesser mit einer Hand öffnen, wenn man es wirklich will.
Bzw, was kann ich noch machen? Ich hab mir überlegt, den Drehpunkt der Klingenachse fester zu schrauben, damit es strenger rausgeht und der Schwung aus dem Handgelenk nicht mehr reicht. Aber das würde sich nach zwei-dreimal ausklappen wahrscheinlich eh wieder lockern. Meine zweite Idee war, die Arretierung im geschlossenen Zustand zu entfernen, wenn ich richtig informiert bin, sollte es dann ja auch legal sein? Aber da will ich mir sicher sein, weil ich das nicht rückgängig machen kann.
Das führt mich zur nächsten Frage. Wenn ich jetzt da lange umbaue auf Zweihand, ändert das überhaupt was? Gilt vielleicht für eine rechtliche Beurteilung nur der (theoretische) Serienzustand?
Und noch etwas beschäftigt mich. Als Führen wird es ja auch nicht angesehen, wenn man das Messer in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt. Zählt dazu auch der zugehörige Holster/Tasche mit Klettverschluss? Für mich heißt verschlossen zu, also wie z.B. ein Rucksack. Oder ist verschlossen hier im Sinne von abgeschlossen zu verstehen? Also mit Schlüssel o.Ä.? Oder zählt es nicht, weil eine solche Tasche ja am Gürtel oder in der Hosentasche getragen werden kann? Und man ja den Klett auch offen lassen kann und dann schnell zumacht, wenn die Jungs in Blau vor einem stehen?
Es nervt, ich finde einfach keine klaren Aussagen. Unsere Gesetzestexte sind ja immer sehr wortreich, aber mit dem tatsächlichen Inhalt ist es nicht so weit her. Meiner Meinung nach ist hier Interpretationsspielraum ohne Ende. Und da will ich nichts riskieren, weil sowas wie Waffenrecht im Zweifel immer gegen den Bürger ausgelegt wird.
Ich freue mich über alle Tipps und Infos zu dem Thema, da ich gerne die bis zu 10000,- Bußgeld vermeiden möchte.
Viele Grüße
Michael
Und damit ich hier nicht gleich aus der Reihe tanze, hab ich hier noch den Fragenkatalog ausgefüllt:
* Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Hinweis: Keine Diskussionen über das Waffengesetz in der Kaufberatung!
Wer ein Messer kauft, sollte das aktuelle WaffG kennen. Wer es nicht kennt, kann im Recht-Forum nachfragen (nachdem er die IMSW (www.messer-werkzeuge.de) Seite gelesen hat).
Hab ich. Aber danach hatte ich noch weniger Plan als vorher.
* Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Feststehende Messer sind robust und es kann keine Mechanik versagen, dafür sind sie größer und nicht überall zu führen.
Bei Klappmessern: Soll es sich einhändig oder nur beidhändig öffnen lassen?
Definitiv Klappmesser.
* Wofür soll das Messer verwendet werden?
Zwischen Apfelschälen, Brieföffnen und Feuerholz hacken ist ein Unterschied. Soll das Messer eher im Büro- oder Outdoorumfeld zum Einsatz kommen? Ist es als Rettungsmesser geplant? Als Zweitmesser?
Rettungsmesser. Ein Gurtschneider und ein Glasbrecher sind Pflicht.
* Von welcher Preisspanne reden wir?
Bei Messern ist die Preisspanne sehr groß. Ein Opinel bekommt man ab 6 Euro, für handgemachte Messer kann man durchaus auch mehrere Tausend Euro ausgeben. Die gängigen Gebrauchsmesser liegen in etwa im Preisbereich von 80 bis 200 Euro.
Möglichst günstig, das Ding soll hoffentlich nie zum Einsatz kommen.
* Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
Im Büro reicht sicher eine 6 cm lange Klinge an einem 80 Gramm Messer. Im Wald sollte es natürlich etwas heftiger sein, z.B. eine 12 cm Klinge. Klassische Camp- oder Bowie-Knives sind noch deutlich größer.
Klingenlänge ist mir recht egal, soll halt nicht zu unhandlich im eingeklappten Zustand sein.
* Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
Während manchen ein Griff aus Hirschhorn wunderbar gefällt, muss es für andere Holz oder Carbon sein. "Taktisch" in all seinen Spielarten gegen klassische Formen wie Laguiole oder Taschenveitl. Welches Finish soll die Klinge haben? Beschichtet, poliert, satiniert, Acid washed oder etwas ganz anderes?
Ganz egal.
* Welcher Stahl darf es sein?
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach rostendem oder rostträgem Stahl. Rostender Stahl kann schärfer ausgeschliffen werden und bleibt dabei zäher als rostträger Stahl. Dafür rostet er eben auch schneller. Bei den rostträgen Stählen muss man (vereinfacht gesagt) Schärfbarkeit gegen Schnitthaltigkeit abwägen. Je schnitthaltiger, desto härter und desto schwieriger nachzuschärfen - wieder stark vereinfacht gesagt. Wenn der Stahl eine große Rolle spielt, bitte vorher die Forensuche bemühen!
Da kenn ich mich nicht aus, kann also leider nichts dazu sagen.
* Klinge und Schliff?
Die FAQ enthält Artikel zur Klingencharakteristik, Klingenformen und Schliffarten, die euch helfen zu entscheiden was für euer Messer sinnvoll ist.
Ganz egal.
* Linkshänder?
Soll das Messer mit der linken Hand bedienbar sein, weise darauf hin.
Nein.
* Bei Klappmessern: Welche Verschlusssysteme kommen in Frage?
Die gängigen Verschlüsse ("Locks") sind: Liner Lock, Framelock, Backlock (oder Lockback) und Axis Lock. Wenn ein Messer keinen Verschluss hat, spricht man oft von "Slipjoint". Bitte im Zweifel die Forensuche bemühen.
Springmesser sind ein weiterer Sonderfall, bei dem auch besondere rechtliche Aspekte zu beachten sind.
Verschlusssystem ist vorranging von der Gesetzeslage abhängig.
* Bezugsquelle?
Soll in einen Ladengeschäft, oder im Versandhandel gekauft werden? Inland, EU oder Ausland?
Inland ist unkomplizierter
* Verschiedenes?
Alles, was oben nicht abgedeckt wurde: Gibt es bevorzugte Hersteller oder evtl. sogar ein Messer, das als Anhaltspunkt dienen kann?
Da oben genannte Teil (https://www.messershop.de/messer/atk-rettungsmesser-stahl-aisi-440-teilsaegezahnung-pin-liner-lock-gurtcutter-schlagdorn-aluschalen-clip-etui-h366813.html) war zumindest die Grundlage meiner Recherchen.