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Der TE hat doch gestern Abend um 21:20 Uhr noch geschrieben!?Ihr habt aber schon gemerkt, dass dieser Beitrag schon eine Weile im Leerlauf im Drehzahlbegrenzer läuft? Der TE ist weg und kauft wahrscheinlich ein Victorinox mit BOSCH Aufdruck für 20€ frei Haus. 🤪
Eigentlich sollte sich langsam herum gesprochen haben, dass die Rechtsprechung diesbezüglich ausnahmsweise mal recht eindeutig ist. Das Entfernen von Öffnungshilfen oder sonstige Modifikationen ändern absolut gar nichts an der Einstufung eines Messers als Einhandmesser nach §42a. Es zählt einzig und alleine der Werkszustand und die vom Hersteller vorgesehene Öffnungsweise. Ein ausgeleiertes Opinel, das von alleine auffällt, wird dadurch nicht zum Einhandmesser. Und ein entfernter Daumenpin macht aus dem Messer juristisch KEIN Zweihandmesser.Ist aber kein Problem, den Daumenpin zu entfernen, hab ich bei meinem auch gemacht.
Danach besteht kaum noch ne Möglichkeit, das Messer mit einer Hand zu öffnen, ohne sich die Finger zu brechen...
In vielen Fällen werden pragmatisch gestaltete Messer in anständiger Qualität den Anforderungen der Nutzer mindestens ebenso gut gerecht wie ein teures, esoterisches Vitrinenmesser, das ohnehin nie benutzt wird. Könnte ja Schaden nehmen ...Der TE hat doch gestern Abend um 21:20 Uhr noch geschrieben!?
Sollte die Antwort auf all unsere Fragen etwa "Victorinox SAK" (und "Zwilling Diplome/Miyabi") sein und könnten die Unterforen zur Kaufberatung mit entsprechendem Hinweis eigentlich geschlossen werden?🤣
Kannst du dazu eventuell eine Fundstellensammlung oder besser Fundstellen zu höchstrichterlicher Rechtsprechung nennen? Ich suche danach schon so viele Jahre bzw. warte darauf.Eigentlich sollte sich langsam herum gesprochen haben, dass die Rechtsprechung diesbezüglich ausnahmsweise mal recht eindeutig ist. Das Entfernen von Öffnungshilfen oder sonstige Modifikationen ändern absolut gar nichts an der Einstufung eines Messers als Einhandmesser nach §42a. Es zählt einzig und alleine der Werkszustand und die vom Hersteller vorgesehene Öffnungsweise. Ein ausgeleiertes Opinel, das von alleine auffällt, wird dadurch nicht zum Einhandmesser. Und ein entfernter Daumenpin macht aus dem Messer juristisch KEIN Zweihandmesser.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie du mit Plattitüden und herablassender Leichtigkeit Messer und deren Nutzer kategorisierst und bewertest, ohne sie zu kennen🤣In vielen Fällen werden pragmatisch gestaltete Messer in anständiger Qualität den Anforderungen der Nutzer mindestens ebenso gut gerecht wie ein teures, esoterisches Vitrinenmesser, das ohnehin nie benutzt wird. Könnte ja Schaden nehmen ...
Und im Gegensatz zu den Schmuckstücken kann ich ein SAK für überschaubares Geld reparieren lassen (oft sogar auf Kulanz).
Messernutzer haben eben eine andere Perspektive als Messerputzer.
Ich wüsste nicht, dass der §42a schon mal vor dem BGH gelandet wäre. In den meißten Fällen geht es um eine OWI und kaum jemand klagt das durch sämtliche Instanzen. Das ist ja Teil des Problems, warum es keine Rechtssicherheit gibt. Beim Entfernen von Daumenpins & Co. ist mir aber nicht bekannt, dass es da mal positive Urteile gegeben hätte. Da ist sich die Rechtsprechung recht einig. Beim Thema 'führen' sieht es momentan etwas liberaler aus. Nachdem bisher so ziemlich alles ohne Vorhängeschloss o.ä. als Führen ausgelegt wurde, war das letzte relevante Urteil deutlich näher an der Lebenswirklichkeit (was für einen Juristen eine beachtliche Leistung darstellt). Messer im Rucksack mit geschlossenem Reißverschluss = kein Führen. Das ändert aber alles nichts daran, dass beim nächsten Urteil wieder alles anders aussehen kann. Trotzdem sind solche positiven Entscheidungen eine wichtige Argumentationsgrundlage für eventuelle Verfahren in höheren Instanzen.Kannst du dazu eventuell eine Fundstellensammlung oder besser Fundstellen zu höchstrichterlicher Rechtsprechung nennen? Ich suche danach schon so viele Jahre bzw. warte darauf.
Deine favorisierten Kriterien waren vom TE nicht gefragt. Ich bin ein Freund pragmatischer Lösungen und prahle in meinen Empfehlungen nicht mit Fotos offensichtlich ungebrauchter Exemplare. Was mit den Dingern gemacht wird ist mir egal. Aber tut nicht so, als würdet ihr sie tatsächlich so hernehmen wie es in den Beiträgen klingt. Das sähe anders aus - für jeden erkennbar. Ich finde das lächerlich.Ist es so schwer zu akzeptieren, dass es Menschen gibt, die an Funktionalität und Ästhetik gleichermaßen Freude haben und sich diesen Umstand dann auch einfach etwas kosten lassen? Wieso muss es immer die billigste Lösung sein? ...Das entspricht zumindest nicht meiner Vorstellung von diesem Forum.
Bin auf der Suche nach einem Klappmesser das robust ist und ich nicht befürchten muss die Klinge abzubrechen, da ich es zb auch mal zum hebeln einsetzte.
Ich hatte im Vorfeld natürlich versucht ein Klappmesser mit einem 80CrV2 Stahl zu finden.
Der TE liest noch mit und hat sein letztes Victorinox bei den Pfadfindern verloren ( 30 Jahre her) .
Ich werde mir alle hier vorgeschlagene Messer ansehen und Tests lesen.
Dann bleib bei doch bitte nicht nur bei deinen stets redundanten (und wie in diesem Fall verfehlten) Empfehlungen sondern auch bei deiner Kritik an anderen empfohlenen Messern auf einer Sachebene, die sich auf selbst Erlebtes bzw. eigene Erfahrungen stützt (die du mir offenbar absprichst, weil ich keine Bilder von schmutzigen Messern poste 🤣), auch wenn das schwerer fallen mag als dein derzeitiges Vorgehen der Spekulation und Herabwürdigung.Ich bin ein Freund pragmatischer Lösungen