Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Zitat von Kwisatz: Für den Durchschnitts-Polizist ist das Gesetz aber auch ein netter Anlass, richtig "durchzugreifen".

Stimmt sicherlich - aber gerade das ist Grund genug, nicht einfach klein beizugeben. Inzwischen habe ich mir die beschwichtigende Kommentierung des Innenministeriums auf Scheckkartengröße verkleinert und eingeschweißt - falls genau das oben zitierte passieren sollte. Mal schauen was das Streifenhörnchen dazu sagt, wenn ich ihm die Aussage seines obersten Dienstherrn unter die Nase halte.

Das die Messerhersteller beginnen, sich auf die neue Situation einzustellen ist löblich :super:, kann aber für mich nicht bedeuten, dass ich jetzt lustig einkaufe und die alten Sachen auf dem Dachboden verstaue.
 
"Wenn es nur ein Leben rettet...."
gehe ich nicht zwecklos auf die Straße...

Ein BKA-Beamter hat einem guten Bekannten von mir auf der IWA gesagt, daß einem Einhandmesser, welches des Einhand-Kampföffnungsknubbels beraubt wird, nur noch ein 4mm-Durchmessser-Loch zurückbleiben darf, sonst behalte es seine "Eigenschaften".
Exakt 4 mm?

Wie er diese Lochgrösse definiert hat und wer ihm den Auftrag dazu erteilt hat, dazu habe ich sehr gewagte Theorien.
Ich auch, denn die pauschale Befreiung widerspricht dem Gedanken der pauschalen Verdammung. Dann hätte man auch "Selbstverteidigung nicht aberkennen müssen.

Die Tatsache, dass es in unserem Land dieses Gesetz gibt, ist problematisch. Weil die Deutschen sind, wie sie sind.
Und wenn es ihnen langweilig ist, dann kontrollieren sie etwas oder fangen schon mal einen Krieg an.
Mein Opa hat keinen Krieg erklärt. So, wie es heute in der Zeitung stand, dass man verordnen will, was ein Kühlschrank an Strom schlucken darf andernfalls würde er verboten, zeigt, wie desorientiert diejenigen hier rumspringen, die eigentlich den Haufen anführen sollen. Schlimm ist, die sind da völlig taub und meinen, das wäre echt ne gute Idee.
 
4mm : Ich hake nochmal nach deswegen.

Die "GeheNichtInsGefängnisKarte" ist sicher eine gute Idee für die Brieftasche.
 
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Ich habe nachgefragt und die Information war nur "faktisch telefonisch" en passant mit vielen anderen Themen.
Nicht vor Ort. Nicht in persona.

Es tut mir leid, falls jemand daraus Rückschlüsse gezogen hat.
Aber mit dieser Schwammigkeit müssen wir wohl künftig leben.
Die Willkür hat ja eventuell Einzug gehalten.
 
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Der Thread kann noch so lang werden, die Regelung wird nicht sinnvoller werden :glgl:

Aber etwas lustiges habe ich trotzdem noch. Der Polizist ist meiner Gegend hat gesagt, dass das Böker Keycom weg ist, sollte er es bei einer Kontrolle entdecken.

Tja.. was soll man sagen - ich werden mein Böker Gemini Badger weiterhin tragen und niemand wird mich erwischen... Är***le lecken :hehe:
 
Der Sinn dieses neuen Gesetzes, die solltet die Jugend besser schuetzen (umf...), oder? dann warum koennten wir nicht eine Kontravorschlag anbieten, so dass diese neuen Einschraenkungen nur and die Minderjaehriger treffen? reintheoretisch sind wir (die Volljaehriger) schon verantwortlich.

Die Gesetzt ist nicht fuer ewig in Stein geschrieben, es lebt durch doch das initial Text, aber auch am meistens durch dir nachkommende Jurisprudenze und Erlassungen des Bundesrat oder Landsrat...

Also Ich denke dass, nach die Ferien, wird es Zeit mit dem Innenministerium zu sagen "tja, aber..." , so dass diese neue Gesetzt die fuer den Jugendschutz votiert war, bleibt in dem Focus den Jugendschutz.
 
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Der Sinn dieses neuen Gesetzes, die solltet die Jugend besser schuetzen (umf...), oder? dann warum koennten wir nicht eine Kontravorschlag anbieten, so dass diese neuen Einschraenkungen nur and die Minderjaehriger treffen? reintheoretisch sind wir (die Volljaehriger) schon verantwortlich.

Die Gesetzt ist nicht fuer ewig in Stein geschrieben, es lebt durch doch das initial Text, aber auch am meistens durch dir nachkommende Jurisprudenze und Erlassungen des Bundesrat oder Landsrat...

Also Ich denke dass, nach die Ferien, wird es Zeit mit dem Innenministerium zu sagen "tja, aber..." , so dass diese neue Gesetzt die fuer den Jugendschutz votiert war, bleibt in dem Focus den Jugendschutz.

Weil Gesetze immer okay sind, wenn sie nur die anderen treffen?

Ja nee is' klar. Ich habe auch als Jugendlicher ein Messer gehabt und getragen. Würd' ich mir auch nicht nehmen lassen, wieso auch. :rolleyes:

Keno
 
Der Sinn dieses neuen Gesetzes, die solltet die Jugend besser schuetzen (umf...), oder? dann warum koennten wir nicht eine Kontravorschlag anbieten, so dass diese neuen Einschraenkungen nur and die Minderjaehriger treffen? reintheoretisch sind wir (die Volljaehriger) schon verantwortlich.

Und? Ab 14 ist man grundsätzlich nicht mehr schuldunfähig (§19 StgB), ab 7 haftet man grundsätzlich zivilrechtlich (Grundsätzlich zB wegen §828 oder 832 BGB).

Heisst, wer mit einem Messer einen anderen verletzt, kann auch schon im Alter von über 7 Jahren für seine Tat "haften" (wenn er unter 14 ist nicht strafrechtlich, aber für die zivilrechtlichen Ansprüche). Über 14 ist er dann eh "dran".

Und wenn jemand in Vorbereitung zu oder während einer Straftat ein Messer (Hund, Katze, Maus....) benutzt, kann ihm das eh abgenommen werden. Das war schon bisher so, ganz ohne neues WaffG

Was gibts da viel zu regeln?

Es gibt tatsächlich ein Problem, nämlich das, das einzelne Straftäter genau wissen, dass sie unter 14 strafrechtlich nicht zu belangen sind. Das steht dann im Sommerloch wieder auf den Titeln einiger Kasperlblätter. Mal abgesehen davon, dass das weniger ein justistisches Problem ist (auch wenn die Altersgrenzen auch in juristischen Kreisen diskutiert werden) sondern ein soziales Problem ist, dass man mit ein paar Gesetzen nicht in den Griff bekommt - man möge mal quer durch die Republik Jugendrichter fragen, für wie dringend sie den Handlungsbedarf halten. Nach allem was ich bisher dazu gehört habe, nahe Null - ausgenommen vielleicht ein paar Jugendrichter in Brennpunkten.

Wie haben in D weder ein Messer noch ein Kriminalitäts- noch ein Jugendlichenproblem, was man mit irgendwelchen Gesetzen lösen müsste oder könnte.

Pitter
 
Es gibt tatsächlich ein Problem, nämlich das, das einzelne Straftäter genau wissen, dass sie unter 14 strafrechtlich nicht zu belangen sind.
Noch schlimmer, es gibt Erwachsene die das ganz bewusst ausnutzen, d.h. schicken die kurzen z.B. auf Klautour. Aber neu ist das nicht. Siehe z.B. Oliver Twist von Charles Dickens.

Gruß, Bernhard
 
Deswegen bin ich ja auch für ein generelles Ausgehverbot, es sei denn, für das Ausgehen liegt ein berechtigtes Interesse vor, das auch darin bestehen kann, das das Ausgehen einem allgemein anerkanntem Zweck dient, in diesem Sinne also sozial adäquat ist.:cool:
 
Also auch fuer etwas klarer, habe dieses Text auf http://cms.gkd-ev.de/index.php?option=com_content&task=view&id=13&Itemid=2

Ich finde es gut, es zeigt fuer alle (Buergern and Polizisten) ins Focus, wie dieses neuen Gesetzt fuehren sollte. Aber als was sichtbar in UK ist, solche Loesung macht kein Mirakel (vielleicht eben mehr Schaden, mal sehen) , sonst macht es mehr Druck auf die gesetzestreue Buerger (umf... beidseitige Name oder?), die dann koennen fuer unsere Hobby eventuell "outlaws" werden... also, noch eine andere guter Grund um von einer Messerverein Mitglied zu werden ;)

Zitat:

Betreff: Offizielle Stellungnahme zur Messergesetzgebung

An die Kunden der Heinr. Böker Baumwerk GmbH, Solingen

Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetauscht.

In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führen.

Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.

Die Politik ist sich darüber im Klaren, dass die anstehende Gesetzesänderung eine große Verunsicherung im Messermarkt verursachen wird. Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommunizieren.

Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

"Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Dies gilt nicht für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Was bedeutet der Entwurf in der Praxis? Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre"). Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot. Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist. Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein. Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben. Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein.

Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fall.
Letzte Aktualisierung ( Thursday, . July 2008 )
 
French Kiss,

offensichtlich ist Deutsch nicht deine Muttersprache.

Die Stellungnahme von Böker ist seit langem(!) bekannt, und nichts wert. Böker macht in diesem Land weder die Gesetze, noch setzt Böker sie um. Bitte nutz' die Suchfunktion, da wirst du zu dem Thema noch mehr finden können.

Gruss, Keno
 
French Kiss,

offensichtlich ist Deutsch nicht deine Muttersprache.
Ist es so deutlich ? :D
Aber Ich probiere es ;)

Die Stellungnahme von Böker ist seit langem(!) bekannt, und nichts wert. Böker macht in diesem Land weder die Gesetze, noch setzt Böker sie um. Bitte nutz' die Suchfunktion, da wirst du zu dem Thema noch mehr finden können.

Gruss, Keno

Ok, Ich wusste es nicht... Ich habe schon das Messer Initiative Seite ein bischen gelesen, aber nicht alles...
 
Heisst, wer mit einem Messer einen anderen verletzt, kann auch schon im Alter von über 7 Jahren für seine Tat "haften" (wenn er unter 14 ist nicht strafrechtlich, aber für die zivilrechtlichen Ansprüche). Über 14 ist er dann eh "dran".

Und in Fällen von Gefährlicher Körperverletzung kommen bei ungünstigem Verlauf (z.B. Not-OP, Berufsunfähigkeit) ganz schnell mal zivilrechtliche Kosten in 6-stelliger Höhe zusammen, mit 30 Jahren Verjährungsfrist. Daneben sieht selbst eine Jugendhaftstrafe ziemlich mickrig aus.
 
Also ich verstehe die Argumentation "dann soll das Gesetz halt nur für Jugendliche gelten" durchaus.
Aber nur insoweit als daß dies die Begründung war mit der das Gesetz durch die Instanzen gepeitscht wurde.

Laut der Initiatoren wurde das Gesetz hauptsächlich zur Bekämpfung der Jugend(gewalt)kriminalität gemacht. Nun ist es doch verständlich daß man sich fragt, warum haben die dann nicht auch "nur" die Jugendlichen ins Visier genommen?

Ganz einfach, weil es nur der Grund war der sich am besten verkaufen ließ und der In der Öffentlich keit am besten aussieht.
Der wahre Hintergrund bleibt ein Mysterium.
Wahrscheinlich ist es aber ganz banal einfach nur wieder die Profilierungswut einiger Politiker, die dann Früchte treibt, die sich der Betreffende selber nicht gewünscht hat.


Gruß K.
 
@ Michael L.:

Stimmt, Schlamperei meinerseits, es entstehen Ansprüche, die ggf. verjähren.

@ kentucky:
Das Gesetz ohne seriöse Begründung selektiv gegen alle Minderjährigen zu richten, wäre für die initiatoren kontraproduktiv gewesen, denn es das Gesetz verfassungsrechtlich wohl noch viel angreifbarer gemacht.
 
Das ist doch das Gleiche wie mit dem Verbot der NPD! Ausländerfeindlichkeit und rechtsradikale Tendenzen dämmt man damit nicht wirklich ein, weil dazu erst einmal der Gedanke aus dem Kopf der Menschen müsste...aber man kann sich als Politiker damit brüsten, dass man "was tut"...Als ob sich nach einem Verbot der NPD wieder alle Klatzköpfe lange Haare wachsen lassen würden...


(Bitte nicht falsch verstehen - ich bin kein Befürworter der NPD)
 
Ich bin ja mal gespannt ob sich die Angreifbarkeit die das Gesetz meiner bescheidenen Meinung nach jetzt schon besitzt, irgendwie benutzen lässt um es doch noch zu kippen.

Ich geb jedenfalls keine Ruhe!


Hatte übrigends grade vorhin beim Mittagessen ein Gespräch mit einem befreundeten Polizisten über die neuen Regeln.

Fazit des ganzen war daß die Polizei angeblich keinerlei Anweisungen über das weitere Vorgehen erhalten hat.

Sinngemäße Aussage meines Bekannten:

Wir haben wichtigeres zu tun als Leute auf Messer zu kontrollieren.

Auf meine Frage, ob eine Person kontrolliert werde, bei der ein Messer irgendwo sichbar am Mann ist, räumte er allerdings ein daß das jetzt schon verstärkt gemacht würde.

Wie das aber von statten geht kann ich mir nicht recht vorstellen.
Denn als ich ihn fragte was er von den Regelungen wüsste meinte er nur , daß er es nicht genau wüsste und er wahrscheinlich erst mal das Messer einzieht. Geklärt ob es verboten ist, wird dann später.

Und das Schlimme an der Aussage ist, ES WAR SEIN ERNST!!!

Da bin ich ja mal gespannt was sich für Diskussionen ergeben wenn ich wieder mal kontrolliert werde.:steirer:


Gruß K.
 
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