Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Die Stadt in meiner Nähe hat knappe 300.000 und davon massig Polizei. BKA, LKA und die sonstigen plus Hilfsscheriffs, Wachteln frag mich mal.:D aber nur ein "Zwilling - Fachgeschäft". Tolle Ecke, wo Du wohnst.:D

Bei und haben die sich auch geärgert, dass diese Mistbürger anständiger sind, als der Haushalt es vorgesehen hat.:D

Ein Onkel ist Polizeibeamter und der hat die Schnauze voll von den halbstarken Idioten und von Messern. Der hat auch schon Familienfeste gemieden, weil ein Vetter, den er oft genug "auf Arbeit" gesehen hat, dort auch auftaucht. Echt genervt. Es weiß sicher, wie das Gesetz gemeint und anzuwenden ist. Fragen würde ich ihn nie, denn eine pauschale Festlegung gibt es nicht.

Wenn auch Du kein Beispiel dafür abgibst, dass ganz normale Menschen gerne Messer tragen, können nur die Übeltäter übrig bleiben, die es tun. So einfach ist das.

Furcht zu empfinden ist natürlich und wichtig. Sich dahinter zu verstecken ist schlicht feige. So einfach ist auch das. Das ist kein Vorwurf.

Ich würde mir überlegen, ob ich mir so grundlos die Freiräume wegnehmen lasse. Grundlos, weil Du nicht mal weißt, wie es wirklich wäre. Deine Sache.
 
Sehe das Ähnlich wie exilant.

Warum sollte ich Angst haben vor einem Gesetz dessen Auslegung noch keiner kennt.
Meine bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Gesetz und dessen Auslegung zeigen mir, das auch da nicht alles so heiß gegessen wird wie es gekocht wird.

Zwei mal kontrolliert worden und beide male hatte es keine Rechtsfolgen. Nur einmal etwas Aufwand da ich das Messer auf dem Polizeirevier abholen musste.

Aber für die Freiheit nimmt man auch das in kauf.
 
Gib mal bitte genaueres zu:
Wo du kontrolliert wurdest,
warum,
was du dabei hattest,
deine Reaktion,
Reaktion der Beamten.

Würde mich interessieren.

Grüße
Micha
 
...Wenn auch Du kein Beispiel dafür abgibst, dass ganz normale Menschen gerne Messer tragen, können nur die Übeltäter übrig bleiben, die es tun. So einfach ist das.

Furcht zu empfinden ist natürlich und wichtig. Sich dahinter zu verstecken ist schlicht feige. So einfach ist auch das. Das ist kein Vorwurf.

Ich würde mir überlegen, ob ich mir so grundlos die Freiräume wegnehmen lasse. Grundlos, weil Du nicht mal weißt, wie es wirklich wäre. Deine Sache.

Grüße.
Ich lasse mir ja nicht das Führen aller Messer verbieten. Meinen persönlichen Gebrauch von Einhandmessern habe ich überdacht und selbst erkannt, dass ich getrost auf legal zu führende Messer als Werkzeug umsteigen kann.
Die Freiraum-Kastration ist schon so eine Sache, ... aber fängt die denn erst jetzt durch die Änderung des WaffG an???:hmpf:

Wenn ich jetzt aus dem Fenster schaue, steht da zu 80% ein Streifenwagen an der Ecke, der Wache schiebt , ... Das Gesetz ist da, ich bin nicht Koch, kein Fleischer, nicht mehr bei den Pfadfindern, und klettere nur Treppenhäuser hoch, um am Gipfel eine gemütliche Couch zu erklimmen... . Mir fehlt der anerkannte Zweck, das ist der Punkt. Dass ich dann eine OW begehe, wenn ich weiterhin meine M16´s gassi-führe ist mir bewusst und ist ja wohl auch fakt. Dass die Gefahr nicht groß ist, erwischt zu werden, aber sie da ist, ist wohl auch fakt. Alle, die einen eindeutig anerkannten Zweck vorweisen können, haben es gut und müssen sich nicht viele Gedanken darüber machen. Die kaufen sich einen abschließbaren Aktenkoffer, schließen ihre Messer zum Transport da ein und packen es wieder aus, wenn der anerkannte Zweck gegeben ist (Da der Transport z.Z. wohl noch sehr schwammig ist).
Mir ging es darum, für mich die Ausgangsfrage des Führungsverbotes zu beantworten. Ich denke, ich habe die rechtlichen Punkte sorgsam bedacht, um mir (und denen, die in der gleichen Ausgansposition sind wie ich) so eine passende Antwort zu geben.

Was wichtig ist, ist, dass es absolut unwichtig ist, ob ihr für euch persönlich einen von euch anerkannten Zweck habt. Wichtig und ausschlaggebend ist, dass der Polizist euch den Zweck zuschreiben muss, oder er im Gesetz schon direkt genannt wird.
Ich habe darauf hingewiesen, dass für die Meinungsbildung eines Menschen, und somit auch eines Polizeibeamten verschiedene Faktoren gibt, die ich nicht einschätzen kann.
Die Angst, wenn ich mit einem M16 rumlaufe und es benutze, dafür ein Bußgeld bezahlen zu müssen ist berechtigt, weil es nach dem Gesetz für mich verboten ist. Oder habt ihr keine Angst, gegen Gesetze zu verstossen? Mich auf den Ermessensspielraum des Beamten zu verlassen, kann gut gehen oder auch nicht.
Ignoriere ich dieses Gesetz und verstoße ich dagegen, kassiere ich womöglich ein Ordnungswidrigkeitsbußgeld wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz - damit bin ich vor dem Gesetz ein böser Bube und unterscheide mich statistisch nicht mehr groß von den wirklichen "Übeltätern". Den Stempel will ich mir nicht aufdrücken lassen, kann ich mir beruflich und gesellschaftlich auch nicht leisten.

Ich möchte in meinem Umfeld weiterhin als verantwortungsbewußter Mensch gelten, der sich gerne mit Messern beschäftigt. Das Gesetz ist voll für den Allerwertesten, trifft absolut nicht das Ziel, ABER es ist da. Würde ich bewußt das Gesetz übertreten, wo wäre da das Verantwortungsbewußtsein? -dann wäre ich kriminell.

Ich lasse meine Einhandmesser zu hause oder transportiere sie in einem Behälter, der mit einem, mittels Schlüssel verschlossenen Schloss verriegelt ist. So will es das Gesetz leider zur Zeit.

Das rate ich allen, die keinen im Gesetz verankerten anerkannten Zweck zugewiesen bekommen. Der anerkannte Zweck ist ansonsten im Einzelfall zu klären und liegt im puren subjektiven Ermessen eines Individuums.

Dass es bei dir, Andreas B. einmal gut und einmal noch gut ausgegangen ist, zeigt doch aber, dass es da keine eindeutige Regelung und Bewertung gibt. Trotzdem: Glückwunsch. Aber was ist beim Dritten mal? Mehr Infos zu den Fällen wären aber gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Assassin

Nun hierzu habe ich einen neuen Thread eröffnet.

Aber gern etwas ausführlicher.

Nun das erste mal ist bei einer Mountainbiketour (Raum Backnang/Rudersberg) gewesen als wir bei einer Metzgerei und bei einem Bäcker gehalten haben.
Wir sind direkt davor auf einer Bank gesessen und ich habe mein Spyderco Para Military zum Brötchenschmieren verwendet, welches ich im Rucksack mitgeführt habe. In diesem Moment haben zwei jüngere Polizisten gehalten um selbst einzukaufen und sind dabei auf uns aufmerksam geworden und auf das Messer. Aufgrund deren Unsicherheit mit dem neuen Gesetz und dessen Auslegung haben sie das Messer mitgenommen auf die Wache, wo ich es am nächsten Tag ohne weitere Probleme abholen konnte mit einer sehr freundlichen Entschuldigung des dort wachehabenden Beamtens für die mir entstandene Mühe.

Das zweite mal als ich (im Anzug) dirkt vor dem Büro (Stadt Göppingen), auf dem Gehsteig einige Kartonagen mit meinem Protech Runt 2 Automatik zerteilt habe für das passgerechte Mülleimerformat. Dabei hat mich ein sehr freundlicher Beamter auf mein Messer angesprochen, aufgrund dessen das es ein Automatik ist. Als er es begutachtete meinte er nur wie nett, klein und praktisch das ganze ist. Und das ist es gewesen!
Dieses Messer trage ich täglich im Anzug bei mir, da es einfach praktisch und handlich ist. Und noch nie hatte ich in irgend einer weise Schwierigkeiten mit meinem Begleiter.
 
@Thorse

Nun ich kann deine Gedanken sehr gut nachvollziehen. Solche Überlegungen habe ich mir auch erst gestellt.
Inzwischen frage ich eher nach der Zweckmäßigkeit des zu führenden Messers.

Brauche ich ein Framelock mit 8cm Klinge im Alltag?
Oder eher auf einer Wanderung für die Brotzeit und/oder zum Grillspieße schnitzen!
Man kann auch ohne weiteres auf gesetzeskonforme Alternativen zurückgreifen.

Andererseits wie oft geht man unerlaubterweise über die Strasse!
Biegt mit dem Auto Verkehrswidrigerweise ab oder wendet!
Fährt mit dem Fahrrad nicht auf dem Radweg Zwecks überholen oder ähnlichem!
Wer hat nicht mal eine kleine Ordnungswidrigkeit begangen ohne das sie geahndet wurde!
 
...
Die Freiraum-Kastration ist schon so eine Sache, ... aber fängt die denn erst jetzt durch die Änderung des WaffG an???:hmpf:
Nein, und sie hört dort auch nicht auf
... Ignoriere ich dieses Gesetz und verstoße ich dagegen, kassiere ich womöglich ein Ordnungswidrigkeitsbußgeld wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz - damit bin ich vor dem Gesetz ein böser Bube und unterscheide mich statistisch nicht mehr groß von den wirklichen "Übeltätern". Den Stempel will ich mir nicht aufdrücken lassen, kann ich mir beruflich und gesellschaftlich auch nicht leisten.

Ich möchte in meinem Umfeld weiterhin als verantwortungsbewußter Mensch gelten, der sich gerne mit Messern beschäftigt. Das Gesetz ist voll für den Allerwertesten, trifft absolut nicht das Ziel, ABER es ist da. Würde ich bewußt das Gesetz übertreten, wo wäre da das Verantwortungsbewußtsein? -dann wäre ich kriminell.
Bist du schon mal über eine rote Ampel gegangen?
Dann hast du bewusst das Gesetz übertreten, bist kriminell gewesen und hast berufliche und gesellschaftliche Probleme zu fürchten.

Oder sehe ich das übertrieben?

Grüße,
Steffen
 
Bist du schon mal über eine rote Ampel gegangen?
Dann hast du bewusst das Gesetz übertreten, bist kriminell gewesen und hast berufliche und gesellschaftliche Probleme zu fürchten.

Oder sehe ich das übertrieben?

Grüße,
Steffen

Wenn das in meinem Beruf passiert, kann das sehr wohl zu Konsequenzen führen. Schlimmstenfalls, dass sich ein von mir zu Betreuender sich ein Beispiel an mir nimmt und auch bei Rot über die Staße geht und dann vielleicht sein Leben läßt. Ich muss also doch ein wenig denken bevor ich etwas mache;)
 
@ ANdreas B.: Danke für die Infos.
Da wurden dann wohl die im Gesetz genannten Punkte von Sport und Berufsausübung gaanz subjektiv und sehr großzügig benutzt. Klar, so geht´s. Und zugegeben, nicht gerade Brutalinski-Messer.
Wäre da auch noch an Erfahrungen mit etwas größeren und "böseren" Messern interessiert. Werden da Unterschiede gemacht? Das zeigt die Schwammigkeit des subjektiven Ermessensspielraum. Die Größe und Wirkung des Messers ist vom Gesetz nicht erfasst.
Die Polizisten hätten anders entscheiden können, das Messer wäre weg und du hättest zahlen können. Aber gut dass es bei dir so ausgegangen ist.

Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg in entgegengesetzter Richtung kostete übrigens vor Zeiten mal 15Euro. Ich musste damals dann nur 10Euro zahlen, weil ich es bar hatte. Der männliche junge Polizist, der das Wort an sich nahm (und das Geld) war in Begleitung mit zwei attraktiven jungen Polizistinnen, fuhr in einem Affenzahn durch eine Kurve, bremmste mit quietschenden Reifen, als er mich sah und sprang wie Sonny Crocket aus dem Bulli vor mein Rad. Man merkte ihm an, dass er deutlich unter Ausschüttung männlicher Hormone und Baltzzwangshandlungen litt. Der hätte mir bestimmt selbst für einen einhändig feststellbaren Zahnstocher ein Bußgeld abgeknüpft. Ermessensspielraum!!!
 
@Thorse

Denke es wird nicht nur am Ermessensspielraum liegen, sondern viel mehr an der Verhältnismäßigkeit.
Wenn ich zum Brötchen halbieren ein 20cm Bowie verwendet hätte würde der Fall wieder ganz anders liegen, um die Gegebenheiten zur Erklärung zu verwenden.
Oder wenn ich im Alltag zum Anzug meine Spyderco Military oder gar Strider AR führe um wie im gegebenen Fall damit Kartonagen zu zerteile oder gar Briefe zu öffnen.
Wo liegt die Verhältnismäßigkeit zum Verwendungszweck. Mein Protech ist eben schnell bedienbar aber im Verhältnis zu den Ausmaßen sehr praxistauglich und so nicht direkt als Waffe anzusehen aufgrund der Größe.

Im ersten Fall ist eben auch der Beamte verunsichert gewesen durch die Gesetzesänderung.
Und wie mir ein Bekannter (Polizist) mitteilte, wissen sie selbst noch nicht wie das ganze ausgelegt werden soll, es fehlt auch an Erfahrungswerten.

Er meinte nur ironischer weise zu mir: wer will den täglich 80 Millionen Deutsche kontrollieren und durchsuchen auf die im Gesetz genannten Gegenstände. :)


Ich werde weiterhin zu Wanderungen und Campingausflügen mein RAT Cutlery RC3 Führen oder mein Strider SA wie bereits auch, eben nicht direkt am Gürtel, oder ein verhältnismäßig angebrachtes Einhandmesser von Benchmade, Spyderco, Strider und anderen Vertretern selbiger Art von Messern.

Es muss eben auch Menschen geben die sich der gegebenen Herausforderung stellen, um zum einen Präzedenzfälle zu schaffen und Beispiele für die Auslegung zu gewinnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht so ganz Ernst gemeint aber trotzdem ist was dran :

Wir (alle) kaufen uns ein fixed mit 11,9 cm Klingenlänge , dazu ein kräftiges Folder , daß man in geschlossenem Zustand an der Klingenrückseite packt und mit einem " Schnalzer " aus dem Handgelenk öffnet und tragen immer eins von den beiden als EDC mit uns .
Fixed : 100 €
Folder: 80 €
Die dummen Gesichter der " Verantwortlichen " : unbezahlbar
Für alles andere gibt es ..... naja ihr wisst schon
 
@ pitter

dem ersten Halbsatz stimme ich vollkommen zu.

Allerdings " § 42b " ?? Ein nicht existierender Paragraph kann doch durchaus vorteilhaft sein, indem er KEINE weiteren Restriktionen beschreibt.

Wo Du recht hast. Ist die Hitze und die Aufregung ;) Ich ändere das.

Pitter
 
Hi,

ich habe leider nicht alle Acht Seiten gelesen (immerhin die Erste und die Letzte), dennoch möchte ich auf den allgemein anerkannten Grund eingehen.

Könnte es nicht allgemein anerkannt sein ein Messer zum Beispiel zu benutzen um sich ein Brötchen zu schmieren?
Bzw. es gerade geschmiert zu haben? ;)
 
...Könnte es nicht allgemein anerkannt sein ein Messer zum Beispiel zu benutzen um sich ein Brötchen zu schmieren?
Bzw. es gerade geschmiert zu haben? ;)...

Klar, für mich schon. Und für ganz viele andere bestimmt auch. Aber da zwängt sich mir eine ganz andere Frage auf: Durch wen entsteht hier die allgemeine Anerkennung? Jedenfalls nicht durch die Allgemeinheit. ;)
 
Könnte es nicht allgemein anerkannt sein ein Messer zum Beispiel zu benutzen um sich ein Brötchen zu schmieren? Bzw. es gerade geschmiert zu haben? ;)

Mal als Anhaltspunkt: http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php

Man beachte vor allem:

Antwort Berlin: "Eine verbindliche schriftliche Aussage des BMI zur Auslegung des Begriffs "berechtigtes Interesse", die dann als Handlungsanweisung an die Vollzugsbehörden weitergegeben werden kann, wird in Kürze erwartet. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen beim BMI anzufragen."

Antwort BMI: "Darüber hinaus in "Vollzugshinweisen" weitere - naturgemäß nicht abschließende - Fallgruppen zur Verbotsnorm zu bilden, die schon bei kleineren Abweichungen im Sachverhalt unter Umständen wieder ganz anders zu beurteilen wären, erscheint aus fachlicher Sicht nicht angezeigt."

Pitter
 
Also Zusammengefasst:

Berlin: Wenn sie etwas Verbindliches zu unserer schwammigen Formulierung wissen wollen, dann fragen sie das BMI. Wir sind doch nur für das Big Picture zuständig.

BMI: Ach nöö, schwammig ist eigentlich doch eigentlich ganz schön. Warum sollen wir uns denn auch die ganze Arbeit wegen deren Flausen machen.

Na toll...
 
So - ich bin jetzt der Neue weil ich mal wieder mein Maul nicht halten kann. Wir sind uns wohl alle in der Einschätzung dieses Gesetzes einig: Populistisch, sinnlos und schikanös! Wir sind uns auch alle einig, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wurde. "Wild" aussehende Messerträger werden sicher anders behandelt als "Anzugträger". (Wobei ich bisher mehr schlechte Erfahrungen mit Anzugträgern als z.B. mit Punks machen musste, aber das ist eine andere Sache.):irre:

Ich selbst habe mit fixed Blades experimentiert (Cold Steel Spike, Meyerco) und finde sie unpraktischer als Folder. Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit einem Einhandmesser weniger scheel angesehen wird, als mit einem Neck Knife. Und aus sicherheitsgründen kommt mir kein Messer ohne feststellbare Klinge in die Tasche.
Wie also damit umgehen?

Wichtig: Keine Angst vor Konsequenzen!
Das Gesetz ist so schwammig, dass bei normalem Verhalten niemandem daraus ernsthaft ein Strick gedreht werden kann.
Der Dreh- und Angelpunkt ist das Sozialadäquate Verhalten. Wer im Suff mit seinem Messer angibt, dem ist nicht zu helfen! Glaub ich aber bei uns Messersammlern nicht dran. Bei normalem Verhalten sind Tragen und Benutzen nicht zu beanstanden.

Wer bei Willkürakten den Mut hat, wenn es hart auf hart kommt, eine Dienstaufsichtbeschwerde anzudrohen, wird bei sachlicher Diskussion schnell feststellen, dass sein Gegenüber sich das gut überlegt - das bedeutet nämlich Ärger!

Immer ganz wichtig: Ruhig Blut bewaren und "ordentlich" reden!:cool:

Und wer einen akzeptablen Grund braucht: Wenn die Polizei Brötchen und Äpfelchen nicht akzeptieren, dann stosst sie mit der Nase darauf, dass das Messer sehr teuer war (wie fast alle Sammlermesser im Vergleich zu der Massenware) und weist darauf hin, dass das faktische Führverbot einem enteignungsgleichen Eingriff gleichkommt. Im Klartext:
Ihr habt ein teures Teil in Besitz und sollt jetzt ohne Not etwas neues kaufen, obwohl die Begründung des Bundestages zum Gesetzentwurf euch ausdrücklich nicht als Zielgruppe sieht! Das ist unverhältnismäßig und die Ordnungshüter müssen die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten! Klappt natürlich nur, wenn ihr keinen Mist macht.

Und um noch etwas zu der hier und da angesprochenen Selbstverteidigung zu sagen - obwohl ich einige Male in Gefahr war, habe ich noch nie mein Messer als Waffe betrachtet und auch nie versucht es als Waffe zu benutzen.

Sollte es aber dennoch einmal nötig sein - es gibt Rechtsprechung, die besagt, dass in einem Notwehrfall auch illegale Mittel - hier also das Messer - legal eingesetzt werden dürfen. Dennoch - zu empfehlen ist das nicht - denn wenn es nicht gerade wirklich um das eigene Leben geht, ist es den Ärger nicht wert, denn der wird dann riesig werden. Ohne guten Rechtsanwalt geht dann nichts mehr.:(

Aber beim Äpfelchen schälen gilt: Bange machen ist nicht!:p
Viel Spaß noch mit eurem Hobby und lasst es euch nicht verderben...
 
"Das Gesetz ist so schwammig, dass bei normalem Verhalten niemandem daraus ernsthaft ein Strick gedreht werden kann."

Diesbezüglich gilt es immer noch abzuwarten.

Willkommen im Forum.

Für den Durchschnitts-Polizist ist das Gesetz aber auch ein netter Anlass, richtig "durchzugreifen". Man hat ja eine relativ klare Handhabe und saumäßig viele "Opfer", die von der Rechtslage nix wissen. Allein die Polizei könnte diese Schwachsinnsbestimmungen im Alltag aushebeln und ad absurdum führen, indem sie jeden Einhand-Träger nur schief anguckt, aber ihm sein Messer retourniert mit dem Verweis, das doch eher zu Haus zu lassen. Gesetze, die Scheisse sind, muß man nicht umsetzen. Wohl aber hierzulande.

Stattdessen wird "beschlagnahmt und geprüft". Ist ja auch einfach. Absolut risikolose Verbrechensbekämpfung, Erfolgsmeldung, Belehrung eines starrsinnigen reaktionären Bürgers, ein toter Kollege weniger auf der Straße.

"Wenn es nur ein Leben rettet...."

Ein BKA-Beamter hat einem guten Bekannten von mir auf der IWA gesagt, daß einem Einhandmesser, welches des Einhand-Kampföffnungsknubbels beraubt wird, nur noch ein 4mm-Durchmessser-Loch zurückbleiben darf, sonst behalte es seine "Eigenschaften".

Wie er diese Lochgrösse definiert hat und wer ihm den Auftrag dazu erteilt hat, dazu habe ich sehr gewagte Theorien. Allesamt böse und fäkal. In der Psychologie gibt es aber sowas wie den "Analcharakter".

http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/psycho/827

Die Tatsache, dass es in unserem Land dieses Gesetz gibt, ist problematisch. Weil die Deutschen sind, wie sie sind.
Und wenn es ihnen langweilig ist, dann kontrollieren sie etwas oder fangen schon mal einen Krieg an.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ein BKA-Beamter hat einem guten Bekannten von mir auf der IWA gesagt, daß einem Einhandmesser, welches des Einhand-Kampföffnungsknubbels beraubt wird, nur noch ein 4mm-Durchmessser-Loch zurückbleiben darf, sonst behalte es seine "Eigenschaften".

Das ist ja mal eine wirklich aufschlußreiche Info. Wenn das die Linie des BKA wird, dann kann ich ja hoffen, daß daß wenigstens das Mitführend meines aus anderen Gründen eh "entthumbtem" Subcoms unproblematisch wird, auch wenn es sich weiter Einhändig öffnen läßt. Für Messer mit Anschraubscheiben á la Böker RBB dürfte das ja tolle Marktaussichten bedeuten.
 
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