so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen]

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smeagolvomloh,

ihm wird ja nicht das Führen vorgeworfen, sondern, wenn ich den Themenstarter richtig verstanden habe, der Besitz.

Zumindest steht das auf dem Protokoll ;)

Gruss, Keno
 
der sozialadäquate Grund dürfte sogar noch feststellbar sein...Senf von der Brotzeit 15 min vorher an der Klinge....an SV denk ich bei nem Messer zuallerletzt, eher ans laufen...

im Protokoll steht Besitz, ja, inwieweit die das aufrechterhalten wird sich zeigen...
ich hoff halt daß es net zu teuer wird...
 
@cheez
Ja dann ist doch alles klar!

Der Besitz stellt definitiv keine Ordungswidrigkeit dar und eine Beschlagnahme aufgrund des reinen Besitzes wäre unrechtmäßig!

Die Frage ist aber, welcher Vorwurf dann tatsächlich in der Ordnungswidrigkeitenanzeige stehen wird. So wie ich es verstanden habe, wurde das Messer ja "geführt".
 
Ich erinnere mich an einen Artikel im (vor-?) letzten Messermagazin,
demzufolge der Freistaat Bayern betreffend dieser Thematik recht
vernünftig und fair agieren soll ...
Das dies im Einzelfall nicht rechtsverbindlich sein muss, ist klar,
es sollte jedoch als zielführender Hinweis ausreichen.
Den Faden weitergesponnen und über mögliche, zukünftige politische Koalitionen mit einer Partei die seinerzeit als Einzige gegen das Gesetz war nachdenkend, sollte hier auch weiterhin Fairness und Besonnenheit als Messlatte angelegt werden, ohne populistische Effekthascherei.

Mfg

Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erinnere mich an einen Artikel im (vor-?) letzten Messermagazin,
demzufolge der Freistaat Bayern betreffend dieser Thematik recht
vernünftig und fair agieren soll ...
Freistaat Bayern = Landespolizei = Staatsminsterium des Innern, München
Bundespolizei = Bundesministerium des Innern, Berlin

Die Bahn fällt polizeirechtlich in die Zuständigkeit des BMI, genau wie Flug- und Seehäfen, auch wenn dort Landespolizei vertreten ist. Allerdings hat man in den letzten Jahren die relativ streng abgetrennten Zuständigkeiten oder "Kompetenzen" aufgelockert, so dass es in manchen Bereichen gemeinsame Aktivitäten aufgrund "gemischter" Zuständigkeiten gibt.

Damit wären wir wieder bei der leidigen Frage nach der Umsetzung und Handhabung durch unterschiedliche Zuständigkeiten/Behörden vor Ort - bei der STA angelangt, isses dann wieder egal... :hmpf:

Gruß Andreas
 
Ich erinnere mich an einen Artikel im (vor-?) letzten Messermagazin

Zuviel der Ehre. Ich erinnere mich an meine Gespräche mit Herrn Ranninger aus dem Bayerischen Staatsminsiterium. Die Kurzfassung ist hier nachzulesen:

http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck/bayern.php

Und das heisst schlicht, dass nach Ansicht des Innenministeriums jedweder Gebrauch eines Messers sozialadäquat ist, solange es nicht zu Angriff oder Verteidigung genutzt wird. Und das wurde so auch den Ordnungsbehörden und Polizeibehörden vermittelt.

Jetzt kann ein Polizist anderer Meinung sein, oder interne Behördenmitteilungen nicht gelesen haben. Falls die Beschlagnahme nicht rechtmäßig war, sollte das spätestens bei Ordungsamt auffallen :)

Pitter
 
Man sollte auch bedenken das gerade CSU Politiker in den vergangen Monaten das gesagt haben was der Fragesteller hören wollte.

Auf das was die Herren von sich geben sollte sich niemand verlassen.


Alex
 
Wenn OT dann bitte wech ( wobei es um eventuelle Koalitionen in Bayern geht):

Man sollte auch bedenken das gerade CSU Politiker in den vergangen Monaten das gesagt haben was der Fragesteller hören wollte.

Auf das was die Herren von sich geben sollte sich niemand verlassen.


Alex

Ich spielte darauf an, was FDP Politiker zum Waffengesetz gesagt haben und zwar BEVOR es durchgewunken wurde und das war vernünftig.


Mfg


Wolfgang
 
Das Messer wurde wahrscheinlich als Beweismittel und Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. Grundsätzlich müsste ja jetzt auch ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 42a WaffG die Folge sein.

Im Rahmen dieses Verfahrens hast du natürlich die Möglichkeit gegen den zu erwartetenden Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und die Herausgabe des Messers zu fordern.

Wie sehen die Chancen auf Herausgabe des Messers aus, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Besteht ein Anspruch auf Herausgabe?
Wird das Messer nach dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wieder ausgehändigt oder darf dies dauerhaft einbehalten werden?

Einziger Hoffnungsschimmer, im Protokoll steht nix von "führen", sie schrieben "Besitz eines Einhandmessers"...
mal sehn was auf mich zukommt :-(

Eigentum.... Besitz.... Führen.... Tragen..... Dabeihaben...... mal wieder wird nur öberflächlich differenziert.

Ich wünsch dir auf jedenfall auch viel Erfolg.
 
Eigentum.... Besitz.... Führen.... Tragen..... Dabeihaben...... mal wieder wird nur öberflächlich differenziert.

Wenn im Sicherstellungsprotokoll "Besitz" steht hat das gar keinen Einfluß auf das Verfahren. Der Beamte verfasst zuerst seine Einsatzmeldung und dann geht das Ganze an die zuständige Bußgeldstelle.
Gehe mal davon aus, dass er zuvor im WaffG nachliest und dann merkt, dass es Führen war. Das wird er dann auch so hineinschreiben.
Dies wird dann auch so in der Anzeige stehen.
Ich bin wirklich gespannt was da herauskommt.
 
Auch wenn das Messer von der BuPol eingezogen wurde
liegt die weitere Bearbeitung bei Bayerischen Behörden.
Mal sehen ob die die Meinung ihres Ministeriums der Inneren kennen.

@ZaphodBee
besorg dir unbedingt ein Exemplar des MM 4/2008 .
 
Mir stellt sich die Frage, wie die Sachlage gewesen wäre, hätte er auf die Messerfrage mit "nein" geantwortet. Wären die Beamten zu einer Durchsuchung berechtig gewesen?
Muss ich wahrheitsgemäß antworten? Welche Konsequenzen hätte eine "Falschaussage"?

Grüße
Micha
 
Das würde mich jetzt auch interessieren. Es heißt ja, mann braucht sich nicht selbst zu belasten. Das käme aber keinem "nein" gleich, eher gar keiner Aussage.
 
Mir stellt sich die Frage, wie die Sachlage gewesen wäre, hätte er auf die Messerfrage mit "nein" geantwortet.

Dann hätte er eben nein gesagt ;)

Wären die Beamten zu einer Durchsuchung berechtig gewesen?

Das wird man erst hinterher festellen lassen (!) können. Jedenfalls würde ich mich nicht dagegen wehren ;)

Ansonsten lies http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm (für Bayern, die Polizeigesetze der anderen Bundesländer möge man selbst suchen).

Muss ich wahrheitsgemäß antworten?

Worauf? Auf die Messerfrage? AFAIK aber IANAL nein. Du musst auch gar nichts antworten. Angeben musst Du Deine Personalien. Wahrheitsgemäß.

PAG (Polizeiaufgabengesetz Bayern)
Art. 12
Auskunftspflicht

1 Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, wenn anzunehmen ist, daß sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind.
2 Zu weiteren Auskünften gegenüber der Polizei ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen.
3 Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.



Welche Konsequenzen hätte eine "Falschaussage"?

Grundsätzlich gibts Aussagen nur vor Gericht. § 153 StGB -> die Polizei kommt darin nicht vor. Sprich, wenn Du die Polizisten anlügst, ist das Lügen grundsätzlich (!) straffrei.

Ich hätte die Fragen einfach gar nicht beantwortet. Dann muss ich mir auch nicht überlegen, ob und welche Konsequenzen Lügen hätte. Was gesagt ist, ist gesagt. Äußern kann man sich immer noch, wenn man vom Ordungsamt oder dem Gericht was schriftliches hat.

Pitter
 
Das würde mich jetzt auch interessieren. Es heißt ja, mann braucht sich nicht selbst zu belasten. Das käme aber keinem "nein" gleich, eher gar keiner Aussage.

Das gilt aber nur für einen Beschuldigten in einem Strafverfahren. Ein Zeuge dagegen muss aussagen.

Für die Frage, ob man bei der Polizei aussagen muss gilt: Nein, muss man nicht. Egal, ob als Beschuldigter oder als Zeuge. Aussagen muss Du, wenn überhaupt, vor Gericht.

Pitter
 
Heyho....
naja, ich war mir ja dummerweise keiner Schuld bewusst, und die filzen einen sowieso.

Mich würd ma interessieren, ist hier jemandem schon mal was ähnliches passiert?
-und-
hättet Ihr Euer Messer einfach abgegeben, ohne Quittung, dafür ne mündliche Verwarnung und fertig?
 
Mich würd ma interessieren, ist hier jemandem schon mal was ähnliches passiert?

Nein. Hätte aber, ehrlich gesagt, nichts dagegen.

hättet Ihr Euer Messer einfach abgegeben, ohne Quittung, dafür ne mündliche Verwarnung und fertig?

Nein. Ich hätts natürlich abgegeben, wenn ich es abgeben muss. Aber natürlich nur gegen einen Beleg und natürlich würde ich dagegen vorgehen. Für was soll ich mich verwarnen lassen, wenns nichts zu verwarnen gibt?

Pitter
 
Falls ich jetzt was falsches behaupte korrigiert mich bitte, aber soweit ich weiß könnte ein Verweigern der Aussage auf die Frage der Beamten doch auch hierzu führen:

Ich verweigere die Aussage -> Polizei könnte denken: "Hm, der Mann hat was zu verbergen" und folgern eventuell daraus -> Gefahr im Verzug -> folglich ein Durchsuchen seitens der Beamten erlaubt

Gut, man würde sich so nicht strafbar machen, wohl aber ein gewisses Mißtrauen auf sich ziehen. Das würde die Beamten dann wahrscheinlich nicht gerade kooperationsfreudiger machen und sie würden das Messer vielleicht noch eher einziehen.
An der Sachlage, ob mit oder ohne Durchsuchen das Messer präsentiert wird, ändert dies zwar nichts, zeigt man es aber freiwillig hat man aber wohlmöglich noch mehr Verhandlungsspielraum um die Beamten von dem legalen Besitz/Führen, mit entsprechendem Grund natürlich, zu überzeugen.

Es gilt aber auch, wie so oft in solchen Fällen, das viele Unwägbarkeiten und Spekulationen mit im Spiel sind.

... hättet Ihr Euer Messer einfach abgegeben, ohne Quittung, dafür ne mündliche Verwarnung und fertig?

Wenn ich ein, nach dem neuen Gesetz, nicht so ohne weiteres zu führendes Messer bei mir trage dann habe ich einen nach meiner Auffassung "sozialadäquaten Grund" hierfür. Okay, bei dir kam jetzt Unwissenheit hinzu, aber generell würde ich niemals ohne Quittung dafür gegen eine mündliche Verwarnung das Messer einfach abgeben.

Gruß jokerman
 
Ich verweigere die Aussage -> Polizei könnte denken: "Hm, der Mann hat was zu verbergen" und folgern eventuell daraus -> Gefahr im Verzug -> folglich ein Durchsuchen seitens der Beamten erlaubt

Ja, kann sein. Und? Der Polizist kann auch sagen "nettes Messer haben sie da", weil er es bescheuert findet, "einfach so" mal ein Messer einzuziehen. Oder er kann, wie anderswo, was von Straftat faseln. Oder Dich durchsuchen, weil er Lust hat, oder nicht, weil er keine Zeit hat, oder doch, weil Du eine Nase hast, die nach herrschender kriminalistischer Erfahrung eine Durchsuchung begründet. Könnte, dürfte, sollte, wäre.

Will Dich ein Polizist durchsuchen, wird er das machen, wenn nicht, dann eben nicht. Was er dabei denkt oder nicht - wer will das wissen und was spielt das für eine Rolle. Darüber kann man seitenlang spekulieren - aber bitte nicht hier, es führt zu nichts,

Pitter
 
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