so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen]

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Zeugen:

Das man als Zeuge zwingend zu erscheinen hat mag ja sein. Aber es ist relativ bekannt das die Pflicht etwas zur Sache aussagen zu müssen auch Grenzen hat.

1. Man muss nicht aussagen wenn man sich selber belasten würde.

2. Bei engen Familienangehörigen muss man nicht aussagen.

Gut, das sind nur wenige, dafür aber sehr wichtige Ausnahmen.

Das sind nicht nur wenige Ausnahmen, sondern es sind die Einzigen!:D
(bzw. Rechte das Zeugnis verweigern zu dürfen)


Den §§ 52 u. 55 StPO zu entnehmen. Beim Zeugnisverweigerungsrecht
nacht Punkt 1, muss es auch nachvollziehbar sein, dass du dich als
Zeuge mit deiner Aussage tatsächlich belasten würdest. Ansonsten
könnte dies einen Straftatverdacht wegen Strafvereitelung gebründen.:haemisch:

Schließlich ist es deine staatsbürgerliche Pflicht zur zur Wahrheitsfindung
beizutragen, so du denn dazu in der Lage sein könntest! :hmpf:
 
Hy
Heute Nachmittag werde ich versuchen den Bekannten zu treffen von dem ich weis,das er eine Bescheinigung vom Ortnungsamt zum mitführen seines Messers mit feststehender Klingenlänge 15cm hat.
Er hätte sie mir schon beim letzten Treffen gezeigt,aber er hatte Zuhause einen Wasserschaden und dabei ist das Schreiben verlegt worden ist.

Gruß Maik


Maik, Kannst du das Dokument scannen oder fotografieren? (Namen kann man mit einem "post-it" vor dem scannen verdecken oder danach mit "paint" retuschieren)
 
Hy
Wie der zufall es will,ist er einen Tag vorher ins Krankenhaus gekommen mit verdacht auf Schlaganfall,wenn es ihm wider besser geht,so seine Frau,wird er sich bei mir Melden.

Gruß Maik
 
Hallo, auch wenn es vll. schon irgendwo erwähnt wurde, ich habs nicht gefunden!

Waren das Polizeibeamte? Bundespolizei (ehem. Grenzschutz), Bahnpolizei (falls es sowas in München noch gibt)? Wäre evtl. wegen den Zuständigkeiten wichtig!

Des weiteren:
Zum Thema Führen, Besitz, Eigentum.

Du hast ein Messer in der Bahn Besessen.

Besitzen kannst du alle Gegenstände (Sachen) die Du bei Dir hast und auf die Du Zugriff hast wenn Du dies möchtest. (ich mache hier jetzt keine Abgrenzung zum Eigentum!) Führen und Besitzen (in der unmittelbaren Räumlichkeit der Bahn) fallen somit zusammen. Also Gesetz getroffen.

Dies ist keine Rechtsberatung oder Verdrehung sondern nur meine unmaßgebliche Meinung

Für alle die es (wie ich) länger Zeit nicht gefunden haben, das o.g. "MSE" ist das Microtech Socom Elite mit AUTO (Springmesser) Funktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast ein Messer in der Bahn Besessen.

Besitzen kannst du alle Gegenstände (Sachen) die Du bei Dir hast und auf die Du Zugriff hast wenn Du dies möchtest. (ich mache hier jetzt keine Abgrenzung zum Eigentum!) Führen und Besitzen (in der unmittelbaren Räumlichkeit der Bahn) fallen somit zusammen. Also Gesetz getroffen.

Das Führen laut WaffG definiert sich aber gerade auch über den Zugriff.
Meint also, dass es untersagt ist, dass Messer griffbereit (in der Hose
beispielsweise) zu führen. Im Rucksack dagegen ist es unschädlich, weil
es eben nicht gleich griffbereit ist und somit nicht "in der Öffentlichkeit
geführt" wird.

Ich bitte um Korrektur, falls ich da falsch liege.
 
Meint also, dass es untersagt ist, dass Messer griffbereit (in der Hose
beispielsweise) zu führen. Im Rucksack dagegen ist es unschädlich, weil
es eben nicht gleich griffbereit ist und somit nicht "in der Öffentlichkeit
geführt" wird.

Ich bitte um Korrektur, falls ich da falsch liege.

Da gilt wohl FGA #52, zumindest ist mir keine verbindliche Regelung dazu bekannt.

Gruß,
Carsten
 
Für alle die es (wie ich) länger Zeit nicht gefunden haben, das o.g. "MSE" ist das Microtech Socom Elite mit AUTO (Springmesser) Funktion

:confused: Ein MSE ist ein Microtech Socom Elite. Sowas wie das hier http://www.zknives.com/knives/folding/hiend/microsocom.shtml Gibts mit old grind und new grind :D

Ein MSE Auto ist das hier: http://www.microtechknives.com/socom.html (gibts auch mit clippoint) - da müsste man in D gar nicht diskutieren, das ist ein verbotener Gegenstand.

Pitter
 
Das Führen laut WaffG definiert sich aber gerade auch über den Zugriff.
Meint also, dass es untersagt ist, dass Messer griffbereit (in der Hose
beispielsweise) zu führen. Im Rucksack dagegen ist es unschädlich, weil
es eben nicht gleich griffbereit ist und somit nicht "in der Öffentlichkeit
geführt" wird.

Ich bitte um Korrektur, falls ich da falsch liege.

Wenn man "Führen" aus der Begrifflichkeit des "Führens" im Zusammenhang mit Waffen ableitet - was man wohl tun muss:

Anlage 1 WaffG: "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt"

"Tatsächliche Gewalt" entscheidet sich AFAIK nach der Verkehrsauffassung, bzw. nach dem konkreten Umständen des Einzelfalles.

Also Hosentasche böse, Rucksack gut. Ein weiteres Indiz (!) ist die Aussage das BKA mir gegenüber, wie ich denn jetzt mein Einhandlesser legal mit mir tragen soll "Ja dann tuns ihr Buck 110 doch in ein Druckknopfholster". Derweil habe ich gar kein Buck ;)

Und ja, meiner Meinung nach ist das eine andere Begrifflichkeit, als der Besitz im Sinne des BGB. Schliesslich besitze ich im Sinne des BGB auch eine Waffe, wenn ich sie in einem verschlossenen Koffer mit mir trage (Erlangung tatsächlicher Gewalt, 854 BGB). Aber ganz sicher führe ich sie nicht im Sinne des WaffG. Es ist IMO im BGB und im WaffG unterschiedliches gemeint, wenn auch mit den gleichen Begriffen formuliert.

Aber Vorsicht. Springer sind eine Waffe. Da, wo sie nicht geführt werden dürfen (öffentliche Veranstaltungen) sind sie wohl in einem verschlossenen Behältnis zu tragen. Geschlossen reicht nicht mehr.

IMO und AFAIK, müsste wohl doch Jura studieren, und auch dann würd ich nicht alles kapieren.

Falls Du das genau wissen willst, kontaktiere mich bitte direkt. Nein, ich weiss dann auch nicht mehr, weiss aber, wer mehr wissen könne (Spezialist Waffenrecht).

Pitter
 
:confused: Ein MSE ist ein Microtech Socom Elite. Sowas wie das hier http://www.zknives.com/knives/folding/hiend/microsocom.shtml Gibts mit old grind und new grind :D

Ein MSE Auto ist das hier: http://www.microtechknives.com/socom.html (gibts auch mit clippoint) - da müsste man in D gar nicht diskutieren, das ist ein verbotener Gegenstand.

Pitter

Wobei ZaphodBee ein Mini Socom Elite (MSE) hat, also nicht das mit 103 mm Klinge sondern 86 mm. Womit aber die Springerversion immer noch nicht in Frage kommt.
 
hallo...ich sitz grad in der sbahn und wollte nochmal hinzufügen:
es geht um ein mini socom elite plain, OHNE autofunktion,8,6cm wenns hochkommt....lt. den beiden beamten seien nur noch Schweizer Messer etc legal,auch keine Fixed..wenn ich nen springer gehabt hätt hätten die vermutlich das feuer eröffnet...
Alldieweil gibt's noch nix neues, jeden Tag bin ich genervt weil mein user fehlt,erstaunlich wie oft am tag man unbewusst was schneidet...nein, ich hab keinen ersatz, leider..jedenfalls keinen sozialverträglichen...
 
Wie, darf jetzt jeder Ordnungshüter seine persönlichen Gesetze kreieren? So schwammig ist der §42a nun auch wieder nicht formuliert das man das reininterpretieren könnte.

Also in den Dienstanweisungen der Polizeien und auch anderer Strafverfolgungsbehörden ist es so ausgelegt, wie ich es in meine vorherigen Post beschrieben habe...

Das Führen laut WaffG definiert sich aber gerade auch über den Zugriff.
Meint also, dass es untersagt ist, dass Messer griffbereit (in der Hose
beispielsweise) zu führen. Im Rucksack dagegen ist es unschädlich, weil
es eben nicht gleich griffbereit ist und somit nicht "in der Öffentlichkeit
geführt" wird.
 
@Pitter
danke für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen

Das Führen laut WaffG definiert sich aber gerade auch über den Zugriff.
Meint also, dass es untersagt ist, dass Messer griffbereit (in der Hose
beispielsweise) zu führen. Im Rucksack dagegen ist es unschädlich, weil
es eben nicht gleich griffbereit ist und somit nicht "in der Öffentlichkeit
geführt" wird. ...

Habe ich da in den letzten Wochen was nicht mitbekomen? Ich bin mir sicher ich habe in allen Posts zum Thema Führungsverbot gelesen, dass Rucksack nur dann O.K. wäre, wenn dieser mit einem Schloss versehen ist??? Steht auch auf der IMSW Seite so?!
Ich wollte schon mein Nummernschloss vom Koffer zweckentfremden...

Wenn der Messertransport im Rucksack legal wäre, dann wäre ich ja aus dem Schneider (Polizeilicher Übereifer mal ausgenommen), da ich mein Messer immer nur im Rucksack dabei habe!

Ich persönlich habe eine Abneigung gegen "Werkzeuggürtel", dass gilt für Handy, Taschenlampe und Messer. Ich habe kein Problem damit erst im Rucksack zu kruschteln wenn ich mein Messer brauche. Was so sicher nicht für jeden hier gilt, was ich auch nicht in Frage stellen will...
Das hängt von der Häufigkeit der Nutzung ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
...dass Rucksack nur dann O.K. wäre, wenn dieser mit einem Schloss versehen ist??? Steht auch auf der IMSW Seite so?!...

Nö. Da steht's so: "Einen Grenzfall bildet der Transport in einem nicht verschließbaren Reisekoffer oder Rucksack..."
Schlicht und einfach weil man nix genaues sagen kann, und den Leuten nichts bedenkenlos empfehlen kann was nicht 100% wasserdicht ist. Daher für vorsichtige Gemüter die Empfehlung: "Befürchtet man einer gewissen Willkür ausgesetzt zu sein, empfiehlt es sich, ein Transportbehältnis zu verwenden, das mit einem Schloss gesichert ist."

Grüße
Rainer
 
Nö. Da steht's so: "Einen Grenzfall bildet der Transport in einem nicht verschließbaren Reisekoffer oder Rucksack..."
Schlicht und einfach weil man nix genaues sagen kann, und den Leuten nichts bedenkenlos empfehlen kann was nicht 100% wasserdicht ist. Daher für vorsichtige Gemüter die Empfehlung: "Befürchtet man einer gewissen Willkür ausgesetzt zu sein, empfiehlt es sich, ein Transportbehältnis zu verwenden, das mit einem Schloss gesichert ist."

Grüße
Rainer

Ich glaube Rainer hat den Nagel auf den kopf getroffen. Wie Pitter
auch schon vorher angeführt hat, handelt es sich um viele unbestimmte
Rechtsbegriffe. Also IMO ist der Rucksack alleine OK, wenn es nicht gerade
vorne dransteckt, sondern im verschlossenen Rucksack. Aber eine
Garantie kann man eben nicht geben. Und wer auf Nummer "Sicher" gehen
will, der muss halt eben dass Messer zusätzlich noch in einer
verschlossenen Box im Rucksack aufbewahren oder so. :ahaa: :hehe:
 
Naja, wenn du schreibst:

Also in den Dienstanweisungen der Polizeien und auch anderer Strafverfolgungsbehörden ist es so ausgelegt, wie ich es in meine vorherigen Post beschrieben habe...

hört sich das für mich so an als ob es eine schriftliche Dienstanweisung gäbe, auf die man sich dann evtl. berufen könnte, wenn man bei einer Kontrolle das Messer abgenommen bekommt. (Also Argumentationshilfe auf der Wache, während einer Kontrolle wird wahrscheinlich kein Polizist eine Diskussion anfangen))
 
Zuletzt bearbeitet:
...
hört sich das für mich so an als ob es eine schriftliche Dienstanweisung gäbe, auf die man sich dann evtl. berufen könnte,
...
während einer Kontrolle wird wahrscheinlich kein Polizist eine Diskussion anfangen))
Das ist so, es gibt Dienstanweisungen...

Wie willst Du dich denn darauf berufen können ?
Willst Du allen Ernstes versuchen, den Beamten zu erklären, wie sie richtig oder falsch nach ihrer DA verfahren haben ?
Da gehört schon etwas mehr zu, als nur um die Existenz einer DA zu wissen...

:steirer::lach:

Gruß Andreas
 
Naja, wenn du schreibst:

hört sich das für mich so an als ob es eine schriftliche Dienstanweisung gäbe, auf die man sich dann evtl. berufen könnte, wenn man bei einer Kontrolle das Messer abgenommen bekommt. (Also Argumentationshilfe auf der Wache, während einer Kontrolle wird wahrscheinlich kein Polizist eine Diskussion anfangen))

Hallo!

Als Argumentationshilfe wird dir eine Dienstanweisung(DA) nicht nützen. Diese
entspricht den aktuellen Gesetzen und deren Kommentierung. Es läuft
also aufs selbe hinaus, wenn du dich mit den akutellen Gesetzen und
deren Kommentierung auskennst. :)

Und falls Gesetze übertreten wurden, muss das geklärt werden und
eine DA muss sich an geltende Gesetze halten. So wie der handelende
Ermittlungsbeamte auch (Gesetzesbindung bzw. -vorbehalt als
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit :hmpf:).

Aber ich gebe dir recht, was passiert, wenn man sich eben nicht so
gut auskennt, und Fehler, die auch ein polizist mal machen kann, übersieht, also Unrecht geschieht,
was aber keinem auffällt. Schwere und vor allem ausweglose Situation...:staun:
 
Also in den Dienstanweisungen der Polizeien und auch anderer Strafverfolgungsbehörden ist es so ausgelegt, wie ich es in meine vorherigen Post beschrieben habe...
Was soll das? Ich habe nichts über das Thema "Führen" gesagt, d.h. was Führen ist (oder sein könnte) und was nicht.

Ich habe mich nur auf das Schnipselchen bezogen, das ich zitiert hatte. Nämlich das da von den Ordnungshütern behauptet wurde das außer SAK (und ähnlichem) nichts mehr legal sei. Ergo redete ich von der _Art_ der Messer. Und genau der Aspekt ist im WaffG ganz anders geregelt als die Herren behauptet haben. Die tun so als ob z.B. der englische "Offensive Weapons Act" auch bei uns geltendes Gesetz wäre.
 
Was soll das? Ich habe nichts über das Thema "Führen" gesagt, d.h. was Führen ist (oder sein könnte) und was nicht.

Ich habe mich nur auf das Schnipselchen bezogen, das ich zitiert hatte. Nämlich das da von den Ordnungshütern behauptet wurde das außer SAK (und ähnlichem) nichts mehr legal sei. Ergo redete ich von der _Art_ der Messer. Und genau der Aspekt ist im WaffG ganz anders geregelt als die Herren behauptet haben. Die tun so als ob z.B. der englische "Offensive Weapons Act" auch bei uns geltendes Gesetz wäre.

Da siehst du mal, wie kompliziert das Thema ist...:hehe:

Recht haben wir beide! (wahrscheinlich...:glgl:)
 
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