wir Forums-user haben nicht darüber zu befinden, was im Sinne der Exekutive/Judikative "übertrieben" ist, und was nicht.
Zumindest kennen wir doch den durch das BMI und mehrere Politiker (inkl. unseres geliebten Innenministers) veröffentlichten "Willen des Gesetzgebers" bzw. die Zielgruppe der Gesetzesverschärfung.
"Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck wird weiter erlaubt sein. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll."
http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/02/aenderung_waffengesetz.html
Mit dem Führungsverbot der Einhandmesser sollte die Polizei die Möglichkeit bekommen, insbesondere "gewaltbereiten Jugendlichen" diese Messer abzunehmen. Ich kann keiner einzigen Äußerung / Stellungnahme / Kommtentar zum WaffG entnehmen, dass Polizisten jetzt alle Einhandmesser beschlagnahmen müssen, die sie zufällig (oder auch gezielt, wie im Fall der Soldaten) bei friedlichen Bürgern finden!
Wenn die Polzei aus dieser Erweiterung ihrer rechtlichen Möglichkeiten abgeleitet, dass sie dem friedlich durch die Fußgängerzone schlenderndem Erwachsenen sein Fixed am Gürtel abnehmen muss (siehe www.copzone.de) oder Soldaten auf dem Heimweg ihr Taschenmesser abnimmt, dann ist das für mich sehr wohl übertrieben, da dadurch der sozialadäquate Gebrauch von Messern durchaus eingeschränkt wird!