"Sozial anerkannter Zweck"

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wir Forums-user haben nicht darüber zu befinden, was im Sinne der Exekutive/Judikative "übertrieben" ist, und was nicht.

Zumindest kennen wir doch den durch das BMI und mehrere Politiker (inkl. unseres geliebten Innenministers) veröffentlichten "Willen des Gesetzgebers" bzw. die Zielgruppe der Gesetzesverschärfung.

"Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck wird weiter erlaubt sein. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll."
http://www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/02/aenderung_waffengesetz.html

Mit dem Führungsverbot der Einhandmesser sollte die Polizei die Möglichkeit bekommen, insbesondere "gewaltbereiten Jugendlichen" diese Messer abzunehmen. Ich kann keiner einzigen Äußerung / Stellungnahme / Kommtentar zum WaffG entnehmen, dass Polizisten jetzt alle Einhandmesser beschlagnahmen müssen, die sie zufällig (oder auch gezielt, wie im Fall der Soldaten) bei friedlichen Bürgern finden!

Wenn die Polzei aus dieser Erweiterung ihrer rechtlichen Möglichkeiten abgeleitet, dass sie dem friedlich durch die Fußgängerzone schlenderndem Erwachsenen sein Fixed am Gürtel abnehmen muss (siehe www.copzone.de) oder Soldaten auf dem Heimweg ihr Taschenmesser abnimmt, dann ist das für mich sehr wohl übertrieben, da dadurch der sozialadäquate Gebrauch von Messern durchaus eingeschränkt wird!
 
Irgendwie finde ich, dass dieser Thread immer mehr OT wird.

In diesem Thread geht es um den "sozial anerkannten Zweck" und
nicht darum, wem der Polizist wieder das Messer zu Unrecht abnimmt
und wem nicht, bei wem das Messer für die Berufsausübung zwingend
erforderlich ist und bei wem nicht.

Wir fangen schon wieder an, uns im Kreis zu drehen. Diese ganzen
Fallbeispiele haben wir schon 1000mal durchgekaut und sind doch zu
keinem Ergebnis gekommen, weil es das Gesetz nicht hergibt und weil
es kaum Praxiserfahrung gibt.
 
Irgendwie finde ich, dass dieser Thread immer mehr OT wird.

In diesem Thread geht es um den "sozial anerkannten Zweck" und
nicht darum, wem der Polizist wieder das Messer zu Unrecht abnimmt
und wem nicht, bei wem das Messer für die Berufsausübung zwingend
erforderlich ist und bei wem nicht.

Was ist daran OT???

Der Thread lautet "Sozial anerkannter Zweck" womit der "allgemein anerkannte Zweck" des §42a WaffG gemeint ist.

Und wenn die Fragen, ob der Weg zu einem solchen "allgemein anerkannten Zweck" auch hierzu zählt und ob die Polizei demnach Messer zu Unrecht abnimmt oder im Sinne des Gesetzgebers handelt Deiner Meinung nach OT sind, was ist denn dann nicht OT???

Edit: Wenn man die Ausnahmetatbestände "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" oder "allgemein anerkannter Zweck" richtig interpretieren und anwenden will, dann muss man sich doch die Frage stellen, was der Gesetzgeber mit diesen schwammigen Formulierungen erreichen wollte und nicht im Duden nach einer Erläuterung der einzelnen Wörter suchen!

Und das Ziel war doch, dass die Polizei bestimmten "gefährlichen" Leuten bestimmte Messer abnehmen kann, ohne dass - wie es durch ein kompletten Führungsverbot ohne Ausnahmetatbestände der Fall wäre - der friedliche und verantwortungsbewußte Bürger beim Führen seiner Messer beeinträchtigt wird.

Das mag zwar im ersten Moment OT klingen, ist aber für die Diskussion um die Interpretation des "allgemein anerkannten Zwecks" unverzichtbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Gnaz einfach, weil du hier wieder mit dem selben Mist anfängst, wie du
es in anderen Threads auch schon getan hast. Und weil eine Diskussion
über den "Weg" zum berechtigten Interesse, keinen Sinn ergibt, da man
eh zu keinem Ergebnis kommt...zumindestens solange es keine weiteren
gesetzlichen Regelungen dazu gibt!
 
Was ist daran OT???
...
Und wenn die Fragen, ob der Weg zu einem solchen "allgemein anerkannten Zweck" auch hierzu zählt und ob die Polizei demnach Messer zu Unrecht abnimmt oder im Sinne des Gesetzgebers handelt Deiner Meinung nach OT sind, was ist denn dann nicht OT???
Warum es OT ist, ist nun mehrfach schon gesagt worden.
Es wird nicht weniger OT, nur weil man jedesmal wieder von vorn damit anfängt.
Auch nicht dadurch, dass man krampfhaft versucht, nur positive Wasserstandsmeldungen aus der Politik als Argument zu verwenden.
Der Spruch des MdB in meiner Sig ist mehr als entlarvend, finde Dich damit ab, oder lass es.

Das was bisher passiert ist, zeigt mehr als deutlich, dass leider keine Unterschiede seitens der Polizei gemacht werden, und diese offenbar von der Politik nicht gewollt sind - was aber weder beweis- noch widerlegbar ist.
Wir hier können es weder zum Guten noch zum Besseren ändern, darum ist es sinnlos jedesmal wieder aufs Neue das Jammern anzufangen.

Alles das, was speziell Du, Manowar hier immer wieder anzettelst, ist nichts weiter als "Polizei Bashing", mehr nicht - nun zum wiederholten Mal. Die Polizei ist nicht der Grund und auch nicht schuld, sondern die Politik - auch wenn Du es zum x-ten mal nicht begreifen willst.

Gruß Andreas
 
Hallo Toby,

mein Beispiele mit dem Münchner Angler, der zu einem Angelurlaub an die Dänische Küste fährt sollte verdeutlichen, daß der Gestzgeber das WaffG gar nicht derart explizit ausführen kann, daß sämtliche in der real existierenden Welt auftretenden Eventualitäten abgedeckt sein könnten.

Sehr wohl werden die Beamten versuchen sich keine Schutzbehauptung als Nasenring verpassen zu lassen, an dem sie vorgeführt werden.

Was mich hier in diesem thread langsam anfängt zu nerven sind Leute, die vorgeben ganz genau zu wissen wo der Hase lang läuft. (Das geht absolut nicht an Deine Adresse!)

Über diesem thread kreist schon das kritische Auge strenger Moderatoren- über die Wahrscheinlichkeit wann der thread dicht gemacht wird kann ebenfalls wieder nur spekuliert werden.
Und irgenwie tue ich mich gerade schwer damit zu entscheiden, ob das das bedauern oder begrüßen würde...

Investigator
 
...
Was mich hier in diesem thread langsam anfängt zu nerven sind Leute, die vorgeben ganz genau zu wissen wo der Hase lang läuft. (Das geht absolut nicht an Deine Adresse!)

Über diesem thread kreist schon das kritische Auge strenger Moderatoren- über die Wahrscheinlichkeit wann der thread dicht gemacht wird kann ebenfalls wieder nur spekuliert werden.
Mich persönlich nerven eher Leute wie "Manowar" die es auf die billige Tour versuchen, und der Polizei allein die Verantwortung aufs Auge drücken wollen, obwohl sie als (angeblicher) Soldat dank Staatsbürgerkunde ganz genau wissen, dass die Polizei nur ausführt, was die Politik vorgibt, genau wie sie als Soldaten auch.

Und das dann mit dem unterschwelligen Argument, dass Soldaten nach Dienst in Uniform bessere, zuverlässigere Bürger seien, als andere, sogar besser, als Polizisten, Handwerker oder weibliche Verwaltungsangestellte, und darum einen Sonderstatus verdienen - lächerlich, sowas.

Und ja, lang dauert es nicht mehr, bis der Vorhand hier fällt. Und künftig wird es dann dank Beiträgen wie denen von Manowar sicher auch wieder eher passieren, dass geschlossen wird :hmpf:

Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,

kann schon verstehen, daß man das Polizisten-bashing leid ist. Wie überall gibts dort eben sone und sone. Und Vorgabe- seien es Gesetze oder Anweisung von Vorgesetzten haben sie nunmal zu folgen.

Und auch ganz klar: Maßband-tragende Soldaten sollen nach der einen oder anderen Promille wohl auch schon durch "ungebührliches Verhalten" aufgefallen sein...

Investigator
 
@Manowar: Ist es dir nicht zu blöde, ständig von "der" Polizei zu reden? Wieviele Polizisten und deren Vorgehensweise zum Thema kennst du, von wie vielen Fällen wie dem von dir angeführten weisst du und in welcher Relation stehen diese zu andersgelagerten Fällen? Redest du auch von "den" Ausländern oder "den" Arbeitslosen?

Selbstverständlich ist die Vorgehensweise in dem benannten Fall ziemlich daneben, wenn sie denn so stimmt, wie beschrieben. Aber hast du vielleicht auch schon mal besoffene Soldaten in Uniform auf dem Heimweg im Zug gesehen, die sich daneben benommen haben? Sind "die" Soldaten deswegen auch alles Vandalen?

Ich hoffe jedenfalls immer noch auf Beamte, die wissen, worum es geht und zwischen Missbrauch und natürlichem, zweckdienlichen Gebrauch und Führen eines (Einhand-)Messers unterscheiden können. Das das nur ein Teil aller Polizisten sein wird, dürfte klar sein. (Hoffentlich der größere)

Edit: Ups, einer der Beiträge, auf die ich mich bezog, ist schon gelöscht... :hmpf:
 
@Manowar: Ist es dir nicht zu blöde, ständig von "der" Polizei zu reden? Wieviele Polizisten und deren Vorgehensweise zum Thema kennst du, von wie vielen Fällen wie dem von dir angeführten weisst du und in welcher Relation stehen diese zu andersgelagerten Fällen? Redest du auch von "den" Ausländern oder "den" Arbeitslosen?

Du hast Recht, ich sollte das präzisieren und nicht auf alle Polizisten verallgemeinern: Ich rede von allen Polizisten, die den Sinn des §42a WaffG nicht verstanden haben und deshalb z. B. Soldaten auf dem Heimweg das Taschenmesser abnehmen. Außerdem von allen Polizisten - wie Siggii - die dieses Verhalten gut finden bzw. hier im Forum verteidigen.

Selbstverständlich ist die Vorgehensweise in dem benannten Fall ziemlich daneben, wenn sie denn so stimmt, wie beschrieben.

Na also, dann sind wir uns ja einig! Ebenfalls interessant zu dem Thema ist der Artikel zum BW-Taschenmesser in der aktuellen VISIER, der die Anwendung durch die Polizei auch stark kritisiert.

Aber hast du vielleicht auch schon mal besoffene Soldaten in Uniform auf dem Heimweg im Zug gesehen, die sich daneben benommen haben? Sind "die" Soldaten deswegen auch alles Vandalen?

Nur weil ich Soldat bin, finde ich auch nicht alles toll, was in der BW läuft oder was meine Kameraden machen... Und nein - wie oben geschrieben - so verallgemeinernd denke ich nicht.

Ich hoffe jedenfalls immer noch auf Beamte, die wissen, worum es geht und zwischen Missbrauch und natürlichem, zweckdienlichen Gebrauch und Führen eines (Einhand-)Messers unterscheiden können. Das das nur ein Teil aller Polizisten sein wird, dürfte klar sein. (Hoffentlich der größere)

Das habe ich auch gehofft, bis ich die Aussagen in diesem Forum (z. B. von Siggii) sowie die der angeblichen Polizisten auf www.copzone.de gelesen hab... Jetzt habe ich leider nicht mehr den Eindruck, dass die Polizisten gewillt sind, ihren Ermessensspielraum mit gesundem Menschenverstand anzuwenden!

Ich will nicht der Polizei die alleinige Verantwortung aufs Auge drücken. Dass das Gesetz Mist ist und wer es erlassen hat wissen wir alle und wir können es nicht mehr ändern. Aber die Polizei hat die Möglichkeit, dieses Gesetz sinnvoll anzuwenden, nämlich so, wie es gem. den diversen Stellungnahmen und Äußerungen der Politiker beabsichtigt war: bösen Jungs ihre Spielzeuge abzunehmen und es den friedlich aussehenden Bürgern zu lassen.

Wenn sich einzelne Polizisten aber auf den Standpunkt stellen "Was einzelne Politiker sagen interessiert uns nicht uns solgange kein anderslautendes Urteil gefällt ist zählt für uns der Weg zu einem berechtigten Interesse nicht zu den Ausnahmetatbeständen" hoffen wir leider vergeblich darauf, dass im Falle einer Kontrolle unsere Tragegründe akzeptiert werden oder die Beamten mal "ein Auge zudrücken"...
 
Die Polizei ist nicht der Grund und auch nicht schuld, sondern die Politik - auch wenn Du es zum x-ten mal nicht begreifen willst.

... Ja, richtig. Die sind nicht schuld dran. Aber viele Beamte fungieren als willige und eifrige Helfer...
Und das ist es was mich so ankotzt.
Aus nem anderen forum weis ich, das bei weitem nicht alle Polizisten es so halten wie Siggi, sondern imho ein ganzes Stück vernünftiger.

Ich hab keinen Bock mir sagen zu lassen, die Politik is dran Schuld.
Der Typ der mein Messer einkassiert und sich gar nicht für meinen vorgebrachten Grund/ Zweck interessiert ist direkt verantwortlich dafür das ich dann halt ein Messer weniger habe.
Und der sagt dann nachher: "Was willste von mir? Ich mach das was ich machen soll, also beschwer dich nicht..."

Wenn ein Beamter nachdenkt, und abwägt wem er aus welchem grund sein Messer abnimmt, dann braucht sich der auch nicht angesprochen zu fühlen.
Fakt ist, das die regelung zu unseren maximalen Ungunsten ausgelegt wird, und zwar von einem Großteil aller -Zauberei: Polizisten!
Ei, was nu?
klar weis ich nicht wie verschiedene Menschen it dem gesetz umgehen.
Aber ehrlich gesagt: Mir reichts schon wenn ich hören muss wie Siggi das hält...
Das fängt bei der Geschichte mit den Soldaten an, und hört bei der Sache mit dem Einhandmesser im Büro auf.
 
Fakt ist, das die regelung zu unseren maximalen Ungunsten ausgelegt wird, und zwar von einem Großteil aller -Zauberei: Polizisten!
Ei, was nu?
klar weis ich nicht wie verschiedene Menschen it dem gesetz umgehen.
Aber ehrlich gesagt: Mir reichts schon wenn ich hören muss wie Siggi das hält...
Das fängt bei der Geschichte mit den Soldaten an, und hört bei der Sache mit dem Einhandmesser im Büro auf.

Ganz meine Meinung! :super:
 
Manowar schrieb:
Wenn sich einzelne Polizisten aber auf den Standpunkt stellen "Was einzelne Politiker sagen interessiert uns nicht uns solgange kein anderslautendes Urteil gefällt ist zählt für uns der Weg zu einem berechtigten Interesse nicht zu den Ausnahmetatbeständen" hoffen wir leider vergeblich darauf, dass im Falle einer Kontrolle unsere Tragegründe akzeptiert werden oder die Beamten mal "ein Auge zudrücken"...
Genau so sieht es aus, und nicht anders. Und um auf diese Erkenntnis zu kommen, brauchst Du tatsächlich so einen langen Anlauf ?
Darüber diskutieren wir hier schon seit fast 2 Jahren und kommen immer wieder auf diesen Punkt hinaus, ohne dass sich etwas ändert.

Es zählt nur das, was im Bundesanzeiger, bzw. im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, und nicht dummes Politikergeschwätz.
Eine DVO ist das, was fehlt. Und wie es aussieht braucht es tatsächlich erst einige Klagen und Verfahren, damit eine DVO erstellt wird.

Auf Politikerblabla kann und darf sich weder ein Polizist noch ein Soldat berufen. "Stellungnahmen" von Politikern sind unverbindlich und damit völlig bedeutungslos. Die interessieren weder Polizei, Bürger noch die Politiker selbst, nachdem das Ziel - das politische Ziel erreicht ist. Ich hätte nicht gedacht, dass ein Soldat so naiv sein kann, und heutzutage noch auf solche Augenwischerei reinfällt.

btw:
Ich bin selbst gelernter Polizist, und habe diesen Kram auch gelernt. Und wenn Du mit etwas mehr Gelassenheit und weniger Paranoia mitlesen würdest, dann wäre Dir schon lange klar, dass ich von meiner Seite dieses Theater ganz sicher nicht befürworte und schon gar nicht aktiv unterstütze, indem ich meine Messer zuhause lasse.

Gruß Andreas
 
Es zählt nur das, was im Bundesanzeiger, bzw. im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, und nicht dummes Politikergeschwätz.
Eine DVO ist das, was fehlt. Und wie es aussieht braucht es tatsächlich erst einige Klagen und Verfahren, damit eine DVO erstellt wird.

Die fehlende DVO ist aber kein Argument für die gezielte Beschlagnahmung von Bundeswehr-Taschenmessern! Auch ohne DVO hätten die Polizisten die Möglichkeit, dass Führungsverbot der Einhandmesser sinnvoll anzuwenden.

Natürlich wird nicht jeder "positive" Fall, in dem ein Messer nicht beschlagnahmt wurde, sofort öffentlich bekannt. Aber die stellvertretende Meinung vereinzelter Polizisten in diesem und anderen Foren machen auf mich den Eindruck, dass das WaffG durch die Polizei völlig übertrieben angewendet wird, anstatt sich nur auf die eigentliche Zielgruppe zu beschränken. Und genau das kritisiere ich!
 
Hallo,

die Art u. Weise wie hier von manchen usern auf Siggi42 rumgehackt wird empfinde ich als völlig unangebracht.

Toby gehört mit Sicherheit mit zu den venrünftigsten Erdenbürgern, mit denen wir den Planet teilen dürfen. Ohne ihn persönlich zu kennen- nur nach all den Beiträgen hier im Forum zu urteilen...

Er hat sich auch nirgendwo dahingehend ausgesprochen, daß man §42 WaffG seitens der Exekutive mit vorauseilendem Gehorsam handhaben müsste.

Investigator
 
... Ja, richtig. Die sind nicht schuld dran. Aber viele Beamte fungieren als willige und eifrige Helfer...
Und das ist es was mich so ankotzt.
Aus nem anderen forum weis ich, das bei weitem nicht alle Polizisten es so halten wie Siggi, sondern imho ein ganzes Stück vernünftiger.

Ich hab keinen Bock mir sagen zu lassen, die Politik is dran Schuld.
Ja nee is klar - das wirst Du Dir aber noch öfter sagen lassen müssen, denn ohne Gesetz keine Maßnahme, und die Polizei "macht" das Gesetz nicht :rolleyes:
"willige und eifrige Helfer" aha, damit sind wir dann ja schon noch einen Schritt weiter...

Auch die "anderen Polizisten" sind nur ein geringer Bruchteil der gesamten Polizei. Eine Garantie können die Dir auch nicht geben, sondern nur das erklären, was sie selbst in ihrem Dienst praktizieren, wenn sie selbst vor Ort sind.
Ob ihr zweiter Mann, ggf. mit höherem Dienstgrad das dann genauso sieht, ist wieder die andere Frage.

Dann hast Du bestimmt auch eine Erklärung dafür, dass immer noch keine DVO für die Polizei erstellt wurde, in der klipp und klar geregelt ist, wie die Polizei denn nun hochoffiziell zu verfahren hat.

Bislang gibt es
- nur den Gesetzestext,
- einige wenige bekennende Ermessensanwender (die in den Foren)
- einige wenige Ermessensablehner (bekanntgewordene Fälle)

Bislang gibt es kaum
- Informationen über alle genauen Hintergründe der bisherigen Beschlagnahmen
- Hinweise darauf, dass eine DVO in Arbeit ist
- echte Erfahrungsberichte seit Inkraftsetzung des WaffG, weder aus dem Forum (nur Beschlagnahmunge), noch von der Polizei über Änderungen im Verhalten der Bürger

Dazwischen ist ein Graubereich, über den man nichts weis.
 
Mich persönlich nerven eher Leute wie "Manowar" die es auf die billige Tour versuchen, und der Polizei allein die Verantwortung aufs Auge drücken wollen, obwohl sie als (angeblicher) Soldat dank Staatsbürgerkunde ganz genau wissen, dass die Polizei nur ausführt, was die Politik vorgibt, genau wie sie als Soldaten auch.

Nun bin ich kein Soldat, aber eifriger Leser des bayerischen PAG ;) Und da ists nunmal so, dass jeder Polizist in den Grenzen des Gesetzes eben auch einen gesetzlich verbrieften Handlungsspielraum hat. Und es ist sein Job, dass er, wenn er diesen Spielraum schonmal hat, diesen auch nutzt. Und nutzen heisst nicht, erstmal sicherheitshalber mit der Keule der Gefahrenabwehr alles einzuziehen, was irgendwie geht.

Polizisten haben nunmal das Recht, in gesetzlich vorgegebenen Grenzen in die Grundrechte einzugreifen. Das ist ein besonderes Amt. Und wer dann nicht mit Augenmaß einen Entscheidungsspielraum nutzen kann, erfüllt offenbar nicht die Voraussetzungen, die für den Polizeiberuf nötig sind. Das hat nichts mit Polizeibashing zu tun, sondern schlicht mit einem Anspruch an Professionalität, den der Bürger und Steuerzahler an Beamte stellen kann.

Und wer es nicht erträgt, dass potentiell Betroffene=Bürger ihn mit diesem Anspruch konfrontieren, der soll sich bitte einen anderen Job suchen. Polizisten, Richter, Anwälte, Pfarrer, Ärzte, Politiker, Journalisten usw. haben nunmal einen Job, bei dem Entscheidungen sehr schnell die Lebenssituation von Menschen ändern können. In dem Job darf ich nicht die Verantwortung für meine Entscheidungen davon abhängig machen, was für mich gerade bequem und sicher ist.

Und wenn in §42a steht, das Verbot des Führens gilt nicht "wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

dann kommt man da um das "oder" eben nicht herum.

Und da steht auch nicht "während der Berufsausübung" sondern "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" Und das heisst klipp und klar, dass sich der Ausnahmetatbestand auch in einer näher zu definierenden Weise über die reine Zeit der Berufsausübung erstrecken muss.

Und noch allgemeiner spricht §42a von einem "berechtigten Interesse". Und das heisst wiederum, dass die Sicherstellung eines Einhandmesserns rechtswidrig ist, wenn ich ein berechtigtes Interesse habe. Damit hat sich ein Polizist auseinanderzusetzen. Es sei denn, er möchte rechtswidrig in meine Grundrechte eingreifen. Dann muss er sich eben damit auseinandersetzen. Klar ist das eine dumme Situation - das ist der Job. Es wird keiner gezwungen, den zu machen.

Und ja, lang dauert es nicht mehr, bis der Vorhand hier fällt. Und künftig wird es dann dank Beiträgen wie denen von Manowar sicher auch wieder eher passieren, dass geschlossen wird :hmpf:

Neben der "Schliessen" Funktion gibt es ja auch noch eine "Lösch-" und "Verwarnfunktion".

Pitter
 
Die fehlende DVO ist aber kein Argument für die gezielte Beschlagnahmung von Bundeswehr-Taschenmessern!

Und genau das kritisiere ich!
Nein, Du kritisierst in erster Linie, dass BW-Taschenmesser von ihren uniformierten Trägern abgezogen worden sind.
Und nochmal:
Es ist bisher nicht bekanntgeworden, aus welchem Grund diese Soldaten überhaupt kontrolliert worden sind. Dass diese Messer gezielt beschlagnahmt worden sind, ist lediglich Deine Behauptung.
Und langsam bekomme ich den Eindruck, dass Du einer dieser Soldaten gewesen sein könntest. Sonst würdest Du nicht dauernd mit Tunnelblick darauf herumreiten.

Die fehlende DVO ist eindeutig ein Argument, im Gegensatz zu deiner Schiene, sich auf doch im täglichen Dienst lieber auf Politikergeschwätz berufen zu sollen.

Gruß Andreas
 
...
Das hat nichts mit Polizeibashing zu tun, sondern schlicht mit einem Anspruch an Professionalität, den der Bürger und Steuerzahler an Beamte stellen kann.
Wie man in den Wald hineinruft...
Wer als Soldat ständig nur auf der Polizei wegen Unfähigkeit rumhackt, sollte wissen, wie der Hase von der Legislative zur Exekutive läuft. Das ist definitiv Bashing, vor allem in der Regelmäßigkeit, ohne jemals neue Fakten beigebracht zu haben.

Und wer es nicht erträgt, dass potentiell Betroffene=Bürger ihn mit diesem Anspruch konfrontieren, der soll sich bitte einen anderen Job suchen. Polizisten, Richter, Anwälte, Pfarrer, Ärzte, Politiker, Journalisten usw. haben nunmal einen Job, bei dem Entscheidungen sehr schnell die Lebenssituation von Menschen ändern können.
Du weist auch, dass auch das keine neue Erkenntnis ist. Vor Ort geht es nicht, es geht nur über den Klageweg. Solang die Leute lieber jammern, anstatt mal zu klagen, wird sich daran ^ auch nichts ändern.
Ich weis nicht, wie die gegenwärtige Polizei ausgebildet wird, aber wenn der Ermessensaspekt eher nur noch restriktiv gelehrt wird, dann ist es noch dringender, dass geklagt wird.

Es sei denn, er möchte rechtswidrig in meine Grundrechte eingreifen. Dann muss er sich eben damit auseinandersetzen. Klar ist das eine dumme Situation - das ist der Job. Es wird keiner gezwungen, den zu machen.
Die Rechstwidrigkeit einer durchgeführten Maßnahme festzustellen, ist aber Aufgabe des Gerichts. Die, deren Messer in rechtswidriger Weise beschlagnahmt wurden, sollen klagen, denn sie haben ja aus ihrer Sicht Recht, und werden das Verfahren ganz sicher gewinnen - denn auch der Polizist oder die Polizei hat vor Gericht kein Freilos :cool:
Müssten mittlerweile tausende von Betroffenen zusammenkommen, ebenso tausende von Polizisten, die dann mindestens einen Eintrag in die P-Akte zu bekommen haben.

Und da drehen wir uns schon wieder im Kreis.

Gruß Andreas
 
luftauge schrieb:
Die fehlende DVO ist eindeutig ein Argument, im Gegensatz zu deiner Schiene, sich auf doch im täglichen Dienst lieber auf Politikergeschwätz berufen zu sollen.

Kannst Du mir das bitte mal erklären? Wenn es keine DVO gibt, die genau beschreibt, dass allen Soldaten ihre Taschenmesser abzunehmen sind, dann gilt für die Polizisten doch der Gesetzestext, oder?

Und da sehe ich es genau wie Pitter:

Und da steht auch nicht "während der Berufsausübung" sondern "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" Und das heisst klipp und klar, dass sich der Ausnahmetatbestand auch in einer näher zu definierenden Weise über die reine Zeit der Berufsausübung erstrecken muss.

Mit welcher Begründung kann man dann dem Soldaten auf dem Heimweg sein Messer abnehmen, welches er den ganzen Tag aus beruflichen Gründen am Mann hatte? Und hätte man es ihm im Rahmen des Handlungsspielraums nicht auch lassen können?

Und nochmal: Es geht hierbei nicht um die Frage, ob er es auch in der Kaserne lassen könnte! Nicht alle Soldaten haben eine Stube in der Kaserne (ab dem Alter von 25 Jahren gibt es keine vorgeschriebene Gemeinschaftsunterkunft mehr für Soldaten und so werden viele Soldaten aus Platzgründen "rausgeworfen" und wohnen außerhalb) und auch nicht jeder Soldat hat ein eigenes Büro / Dienstzimmer, in dem er seine Sachen einschließen kann. In die Waffenkammer kommen nur Waffen und nicht die persönliche Ausrüstung (wie z. B. das Taschenmesser) der Soldaten. Also fahren viele Soldaten täglich in Uniform nach Hause und bringen auch ihre persönliche Ausrüstung täglich von der eigenen Wohnung mit zur Kaserne. Warum also wird hier (z. B. von Siggii) ein Unterschied gemacht, zwischen dem Angler, der auf dem Weg zum See sein Messer am Gürtel hat und dem Soldaten, der auf dem Weg zur Kaserene (= Arbeitsstätte) sein Einhandmesser in der Hosentasche trägt???
 
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