HankEr
Super Moderator
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Geht doch hier mal auf "Download" und anschließend (JavaScript) auf "download als Link" und zieht euch das entsprechende PDF-File. Zwar verstehe ich das Ganze noch nicht so recht, aber auf Seite 5 steht im wesentlichen: Das "Taschenmesserprivileg" fällt weg (d.H. alle Spring- und Fallmesser werden verboten unabhängig von Länge und Beschaffenheit der Klinge), Butterfly- und Faustmesser werden ebenso wie Wurfsterne verboten. Die Übergangsfrist soll 4 Monate betragen, wer bis dahin keine BKA Genehmigung nach §37 Abs. 3 (z.B. für Personen die auf eine einhändige Bedienung angewiesen sind) hat, oder das Teil unbrauchbar oder anderweilig verwertet hat macht sich strafbar (Enteignung oder Entschädigungspflicht wird verneint).
Vermutlich stehe ich jetzt ja irgendwie auf dem Schlauch, das Dokument ist vom April 1999, aber am 13.12.2001 soll darüber im Bundestag beraten werden (TOP 17b).
Zu TOP 17a scheint es noch kein Dokument zu geben, darin soll wohl der Regierungsentwurf (hier gibt es keine Streichung des "Taschenmesserprivilegs", ggf. mit einigen Änderungswünschen des Bundesrates erscheinen).
Vermutlich stehe ich jetzt ja irgendwie auf dem Schlauch, das Dokument ist vom April 1999, aber am 13.12.2001 soll darüber im Bundestag beraten werden (TOP 17b).
Zu TOP 17a scheint es noch kein Dokument zu geben, darin soll wohl der Regierungsentwurf (hier gibt es keine Streichung des "Taschenmesserprivilegs", ggf. mit einigen Änderungswünschen des Bundesrates erscheinen).
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