Springmesser, Butterflies und Faustmesser sollen in D komplett verboten werden

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HankEr

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Geht doch hier mal auf "Download" und anschließend (JavaScript) auf "download als Link" und zieht euch das entsprechende PDF-File. Zwar verstehe ich das Ganze noch nicht so recht, aber auf Seite 5 steht im wesentlichen: Das "Taschenmesserprivileg" fällt weg (d.H. alle Spring- und Fallmesser werden verboten unabhängig von Länge und Beschaffenheit der Klinge), Butterfly- und Faustmesser werden ebenso wie Wurfsterne verboten. Die Übergangsfrist soll 4 Monate betragen, wer bis dahin keine BKA Genehmigung nach §37 Abs. 3 (z.B. für Personen die auf eine einhändige Bedienung angewiesen sind) hat, oder das Teil unbrauchbar oder anderweilig verwertet hat macht sich strafbar (Enteignung oder Entschädigungspflicht wird verneint).

Vermutlich stehe ich jetzt ja irgendwie auf dem Schlauch, das Dokument ist vom April 1999, aber am 13.12.2001 soll darüber im Bundestag beraten werden (TOP 17b).

Zu TOP 17a scheint es noch kein Dokument zu geben, darin soll wohl der Regierungsentwurf (hier gibt es keine Streichung des "Taschenmesserprivilegs", ggf. mit einigen Änderungswünschen des Bundesrates erscheinen).
 
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Wirklich übel, aber immerhin nehmen sie sich ganze 30 Min zur Beratung, das reicht bei der extremen Sachkompetenz unsrer Volksvertreter sicher aus um zu entscheiden, daß die Änderung Schwachsinn wäre, oder (jojo, war ein blöder Witz, ich geb`s zu :haemisch: )

Aber sag mal, was passiert denn jetzt mit den Leuten die wirklich teure Faustmesser haben, sollen die die Teile dann wegwerfen (Umbau geht ja schlecht ;) )??

Und was wird aus meinem lieben kleinem UDT, das so winzig ist, daß ich grad mal ne Ameise damit erschrecken kann, gibts da ein Umbau-Kit dafür ?

Ist das Gesetz überhaupt rechtens, das ist doch ne Enteignung, die kann doch nicht einfach so beschloßen werden, oder doch ? Das wäre doch so als ob man für ne Tat bestraft würde, die zur Tatzeit noch gar nicht strafbar war !!

Und wie oft müssen denn die Bundestagsdoofies beraten, damit das dann ein Gesetz wird ? Und muß das dann auch in den Bundesrat ??

Fragen über Fragen...
 
Entschädigungslose Enteignungen sind laut MRK natürlich verboten, aber nichts hindert den Staat Dir Dein Eigentum gegen Kompensation (außer bei Immobilien meist Zeitwert statt Marktwert!!) abzunehmen. Wir hatten hier in Österreich schon mehrere solcher Novellen zum Waffengesetz in denen genau das umgesetzt wurde.
Die Frage, die sich Politiker, Medien und "Experten" kaum stellen, ist natürlich, ob es sinnvoll ist hunderttausende Bürger, die ihre Geräte nicht abgeben, zu kriminalisieren. Hierzulande wurden zB. innerhalb von 10 Jahren vor dem Verbot etwa 80 000 Pump Action Schrotflinten verkauft und danach nur 10 000 registriert. Das Fazit dieser von den Medien eingepeitschten Aktion ist verheerend- zehntausende Waffen im Untergrund, zehntausende, vermutlich bis dahin rechtstreue Bürger, die aus einer Art Widerstandsgeist erstmals bewußt ein Gesetz (das mit relativ groben Strafen verbunden ist) nicht befolgt haben. Denn daß all die verschwundenen Waffen im Besitz von hartgesottenen Kriminellen sind, glaubt nichteinmal das Innenministerium....

MfG

Gerald
 
Original geschrieben von Nidan
......

Aber sag mal, was passiert denn jetzt mit den Leuten die wirklich teure Faustmesser haben, sollen die die Teile dann wegwerfen (Umbau geht ja schlecht ;) )??

Und was wird aus meinem lieben kleinem UDT, das so winzig ist, daß ich grad mal ne Ameise damit erschrecken kann, gibts da ein Umbau-Kit dafür ? 1)

Ist das Gesetz überhaupt rechtens, das ist doch ne Enteignung, die kann doch nicht einfach so beschloßen werden, oder doch ? Das wäre doch so als ob man für ne Tat bestraft würde, die zur Tatzeit noch gar nicht strafbar war !! 2)

......

Fragen über Fragen...


zu 1):
Kleinigkeit: Loktite oder schweissen ;)

zu 2):
Ist keine Enteignung, Du kannst dein Eigentum ja noch besitzen,
zum Beispiel in einem österreichischem Banksafe bei Deinen Millionen.
Hat übrigens 1976 beim Verbot von Springern über 8,5cm auch niemanden gejuckt
was der brave Bürger mit Altbestand machte.
Schwirrt das Zeug halt wieder illegal herum, es kotzt mich an.
 
Da wär unser Ministerium froh- bei der enormen Anzahl an illegalen Waffen in Deutschland (laut BKA Schätzung) isses wohl auch schon egal... :steirer: Hauptsache man haut wieder auf die, die noch willig sind Gesetze zu befolgen.. :irre:

MfG

Gerald
 
Hallo Bigbore,

Kleinigkeit: Loktite oder schweissen

Ihhhh, wie kann man nur so grausam sein, an sowas auch nur zu denken. Das Messer ist doch so winzig, das wäre ja Kindermesserschändung :angst:

Also wenn die das damals mit den "großen" Springern auch so gemacht haben, dann seh ich wirklich schwarz. Ich hatte noch Hoffnung, das würd dann so ähnlich ablaufen wie seinerzeit mit den 4 mm "Waffen" , die mußte man ja auch nur anmelden.

Aber das wird echt ein Problem, illegales Zeug will ich nämliches keines haben, da hätt ich zuviel Angst um meine WBK.
 
Original geschrieben von Nidan
Aber das wird echt ein Problem, illegales Zeug will ich nämliches keines haben, da hätt ich zuviel Angst um meine WBK.


sieh an,
noch ein "waffenbesitzer auf bewährung" :(

könnte man nicht mal eine umfrage schalten, wie viele hier dem schiessport oder der jagd frönen?
 
Original geschrieben von Cato
Entschädigungslose Enteignungen sind laut MRK natürlich verboten,

Laut was? Ich hab diesbezüglich schon mal auf die Schnelle bei meinen Anwältinen hier im Haus nachgefragt, die wissen im Moment nichts, dass es für Altbestände irgendeine Entschädigung geben müsste. Es wird ja keiner enteignet, Du kannst die Messer ja dahin verkaufen, wo sie legal sind, oder umbauen oder wegwerfen. Und wenn Automatikmeser verboten werden, dann eben auchd as kleine UDT. Genauso, wie man halt nicht zwei Besenstiele mit einer Schnur verbinden darf, weil man sonst ein verbotenes Würgeholz besitzt :irre:

Langsam geht selbst mir das ganze dermassen auf den Senkel. Ich werd mal die rechtlichen Schritte pruefen, würde mir schon Spass machen. Sieht aber eher schlecht aus ;-)

Gruesse
Pitter
 
Original geschrieben von pitter
Laut was?

Sorry, hab vermutlich *etwas* zu lang Jus studiert. :irre:
(E)MRK= Europäische Menschenrechtskonvention, die in den meisten Staaten Europas Verfassungsrang hat und sowohl vom EuGH wie auch von den Verfassungsgerichten der EU Mitgliedsstaaten in ständinger Rechtssprechung angewendet wird.
Siehe:
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Fiedler/Aufsaetze/art1zp1emrk.html
Zitat:
"Einen bemerkenswerten Schritt vollzog das Gericht in der James-Entscheidung (1986) und seither, als es in allgemeiner Weise feststellte, nur unter außergewöhnlichen Umständen sei die Wegnahme von Eigentum ohne Entschädigung (Kompensation) gerechtfertigt"

Es wird ja keiner enteignet, Du kannst die Messer ja dahin verkaufen, wo sie legal sind, oder umbauen oder wegwerfen.

Wenn staatlicher Druck Dich zur Aufgabe Deines Eigentums zwingt, ist es eine Enteignung! Selbst defacto-Enteignungen finden in der EMRK /EuGH Rechtssprechung Beachtung. Für den Altbestand muß also eine Kompensationslösung gefunden werden, wenn das Gesetz vor den Höchstgerichten halten soll. Das Problem ist viel eher, daß in der Regel der Zeitwert statt des Marktwertes hergenommen wird- ein Messer, das zB. zehn Jahre alt ist, hat demnach kaum mehr einen Wert...

MfG

Gerald
 
Last edited:
Und für alle denen das Tippen ein EMail zu langwierig erscheint hier noch einmal ein Musterschreiben:









Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Titel] XXX,









wie ich erfahren habe wird am 13. Dezember 2001 im Bundestag über die Neuregelung des Waffenrechts beraten. Mit Schrecken muß ich feststellen, daß zum Tagesordnungspunkt 17b die Drucksache 14/763 aus dem Jahre 1999, in der dafür plädiert wird, alle Springmesser --- unabhängig von deren Klingenlänge und -beschaffenheit, sowie alle Fall-, Butterfly- und Faustmesser zu verbieten, aufgeführt ist. Auch im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts des Bundekabinetts ist ein Verbot dieser Messer geplant (auch wenn dort zumindest nicht von einem generellen Verbot aller Springmessern gesprochen wird). Befremdlich erscheint mir auch, daß heute, wenige Tage vor der Beratung, die Drucksache zu TOP 17a der 208. Sitzung noch nicht erhältlich ist.








Da ich als Messersammler direkt von möglichen Einschränkungen betroffen wäre, möchte ich Sie bitten mir Ihre Einstellung zu dieser Thematik --- auch vor dem Hintergrund meiner zukünftigen Wahlentscheidungen --- mitzuteilen.









Auch wäre ich Ihnen dankbar, falls Sie mir ein paar Informationen dazu zukommen lassen könnten, wie im Fall eines Verbotes mit dem Altbesitz umgegangen werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Pflicht zur kompensationslosen Aufgabe dieser (momentan noch rechmäßig) in meinem Eigentum befindlichen Gegenstände --- wie es in den Entwürfen geplant ist --- mit rechtsstaatlichen Prinzipien, §14 Abs. 3 des Grundgesetzes, sowie der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.









Mit freundlichen Grüßen,









[Titel] Vorname Name




Straße Hausnummer




PLZ Ort
 
Last edited:
Nun kann wirklich niemand mehr sagen, dass das zuviel Arbeit macht! Danke. :super:

Hab die Version aber ein wenig fehlerbereinigt... :fack: (hoffentlich hab ich alles gefunden... :angst: )

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Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Titel] XXX,

wie ich erfahren mußte wird am 13. Dezember 2001 im Bundestag über die Neuregelung des Waffenrechts beraten. Mit Schrecken muß ich feststellen, daß zum Tagesordnungspunkt 17b die Drucksache 14/763 aus dem Jahre 1999, in der dafür plädiert wird, alle Springmesser --- unabhängig von deren Klingenlänge und -beschaffenheit, sowie alle Fall-, Butterfly- und Faustmesser zu verbieten, aufgeführt ist. Auch im aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts des Bundeskabinetts ist ein Verbot dieser Messer geplant (auch wenn dort zumindest nicht von einem generellen Verbot aller Springmessern gesprochen wird).

Da ich als Messersammler direkt von diesen Einschränkungen betroffen wäre, möchte ich Sie bitten mir Ihre Einstellung zu dieser Thematik --- auch vor dem Hintergrund meiner zukünftigen Wahlentscheidungen --- mitzuteilen.

Auch wäre ich Ihnen dankbar, falls Sie mir ein paar Informationen dazu zukommen lassen könnten, wie im Fall eines Verbotes mit dem Altbesitz umgegangen werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Pflicht zur kompensationslosen Aufgabe dieser (momentan noch rechtmäßig) in meinem Eigentum befindlichen Gegenstände so ganz ohne entsprechende Kompensation --- wie es in den Entwürfen geplant ist --- mit rechtsstaatlichen Prinzipien und der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

[Titel] Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
 
Mönsch, ihr wart ja echt fleißig :super:

Allerdings kann ich den Brief nicht abschicken, wenn mein Wahlskreisabgeordneter sieht daß ich gegen das Gesetz bin, ist der gleich 500 % dafür, wir hatten da mal ein kleines Problem miteinander ;)
 
Danke Floppi :fack:,

nochmals editiert und die schlimmsten Fehler, Wort- und Silbenwiederholungen eliminiert.

So jetzt aber schreiben, kopieren, was auch immer!
 
Nidan, dann schreib halt, daß Du das voll i.O. findest :irre:





Ne, Ne, keine Entschuldigung, dann schreibst Du halt einem anderen Politiker (gibt ja genug). Bundestagsabgeordnete, Staatskanzleien, sowie Innenminister von Bund und Ländern sind gute Adressaten; hoffe ich zumindest :glgl:
 
Last edited:
Hartnäckig wie ich zuweilen sein kann :hehe: gebe ich das Thema noch nicht auf.

Man kann ja auch einmal nachfragen, welche Fälle denn so bekannt sind bei denen in letzter Zeit Wurfsterne zur Begehung einer Straftat eingesetzt wurden. Man könnte einmal nachbohren warum man versucht leblose Gegenstände zu dämonisieren um von gesellschaftlichen Problemen abzulenken. Auch wäre es einmal interessant zu wissen woher die Schreiberlinge der Entwürfe ihre Erkenntnisse so beziehen, aus Jackie Chan-Filmen? Oder warum gesetzestreue Bürger, für das Fehlverhalten weniger in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Oder warum man sich einbildet, daß sich Kriminelle plötzlich an Gesetze halten und ob so eine Verschärfung nicht ausschließlich die Falschen trifft. Warum man nicht konsequent ist und bestimmte Autos verbietet, die besonders beliebt bei und geeignet für Raser sind.

Fragen über Fragen, auf die jeder, der bei diesem Thema die Hand hebt, oder auch nicht, gute Antworten haben sollte.
 
Last edited:
Sind Guillotinen eigentlich lt. WaffG. in D verboten? Falls nicht könnten wir ja mal die frz. Revolution nachspielen.
In Ermangelung des Adels der sich ja durch voranschreitende Inzucht selber aus dem Rennen geworfen hat (einige Prügelprinz-Restbetände sind noch ab Lager verfügbar aber die werden sich den Darwin-Award schon noch irgendwann verdienen...) müssen wir dann unsere gewählten Vertreter nehmen.
"Warum schreit das Volk nach Automatikmessern?!? Soll es doch Briefmarken sammeln!!"
Und *zack* Rübe ab...
Auf dem XXXX-Kontinent bei Terry P. haben die es richtig praktiziert:Politiker direkt nach der Wahl einsperren.Früher oder später begehen die eh ein Verbrechen.
Man kann gar nicht soviel essen wie man kotzen möchte.
skull.gif
 
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