Strafbefehl- Verstoß gegen Schweizer Waffengesetz!

Ready to try some ceiling high aerials with your new Balisong but thinking about needing your fingers later on in life?

These Jaguar style trainers have no edge (duller than an old butter knife) with a blunted tip that's perfect for crash landings on the old lady's new wood floors! And these might look like the standard Jaguar model knives but they're technically a more built out version with heavier handles, beadblast blades and better fashioned steel pins ready for hours of flipping punishment!



...so'n messer lässt sich wohl schwer schleifen (vom material her), zählt das wirklich als messer?? (es kann ja nicht schneiden, was wohl die grundvoraussetzung für ein messer ist)
 
joker_ch schrieb:
@Chacal
für eine MP voll-auto habe ich nicht das geringste Problem gehabt
Joker


...ich wusste gar nicht das mann so leicht zu ner ausnahmebewilligung kommt... :argw: vor allem nicht für vollautomatisch waffen.. obwohl jeder schweizer sowieso eine zuhause hat... neuerdings bekommt man ja nicht mal mehr das stgw90.... :mad: ...aber ein '57 als entschädigung reicht ja auch.... :)
 
Chacal schrieb:
Ready to try some ceiling high aerials with your new Balisong but thinking about needing your fingers later on in life?

These Jaguar style trainers have no edge (duller than an old butter knife) with a blunted tip that's perfect for crash landings on the old lady's new wood floors! And these might look like the standard Jaguar model knives but they're technically a more built out version with heavier handles, beadblast blades and better fashioned steel pins ready for hours of flipping punishment!



...so'n messer lässt sich wohl schwer schleifen (vom material her), zählt das wirklich als messer?? (es kann ja nicht schneiden, was wohl die grundvoraussetzung für ein messer ist)

dunkel war der Rede Sinn...
 
Chacal schrieb:
...ich wusste gar nicht das mann so leicht zu ner ausnahmebewilligung kommt... :argw: vor allem nicht für vollautomatisch waffen.. obwohl jeder schweizer sowieso eine zuhause hat... neuerdings bekommt man ja nicht mal mehr das stgw90.... :mad: ...aber ein '57 als entschädigung reicht ja auch.... :)

@Chacal
Selbst wenn das Messer schwer zu schleifen ist, würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Ein Eintrag ins Strafregister kann man sich sparen. Was die Ausnahmebewilligung betrifft: man muss natürlich keinen Eintrag im Strafregister haben, es wird in der Gemeinde nachgfragt ob man auffällig ist und man muss glaubhaft machen das man diese verbotene Waffe für einen bestimmten Zweck braucht, meistens für eine Sammlung. Wie der Begriff Sammlung bei Messern zu verstehen ist, weiss ich nicht, bei Feuerwaffen im minimum zwischen 5-10 Waffen schon besitzen.


Joker
 
Ende der Geschichte

Hallo,
um die "Geschichte" zu Ende zu bringen:
Ich habe letzten Freitag Post vom Schweizer Bezirksamt bekommen.
In diesem Schreiben entschuldigt man sich förmlich und bescheinigt mir ein absolut korrektes Verhalten.
Ich bekomme das Messer zurück und ausserdem die bereits gezahlte Strafe (300,-- CHF). Ein Eintrag in das Strafregister ist noch nicht erfolgt.

Danke an die Forummitglieder, die hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. :super:
Damit war es leichter, sich mit den einzelnen Informationen insbesondere der Gesetzestexte zu beschäftigen.

"Was Recht ist, muss recht bleiben" (Hauptmann v. Köpenick)
Es hat sich also gelohnt, um die Sache zu kämpfen!

Viele Grüße

rave_66
 
na dann gebe ich mal den glauben an gerechtigkeit noch nicht auf ;)

glückwunsch zum sieg !
 
Die spinnen, die Schweizer...

Hallo Leute
Als ich diesen treath angefangen habe zu lesen, hab ich mich schon ein wenig geschämt für die kleinkrämerei eines Beamten. Aber wie man sieht hat sich doch alles zum guten gewendet. Um die Schweiz ein wenig zu rehabilitieren:
Zeugt es nicht von grösse wenn eine Behörde eingesteht, das sie einen Fehler gemacht hat?
Ist es nicht lobenswert das man auf Email Anfragen eine seriöse Antwort bekommt?

Ich habe schon sehr oft Probleme beim Importieren von Messern gehabt, z.t. zurecht. Habe aber immer vom Zoll eine Möglichkeit, sprich die Nummer der Zuständigen Behörden, erhalten um das Messer doch noch zu bekommen und diese Behörden haben sich auch fair verhalten. Ich hoffe das euch nicht die Lust an Ferien in der Schweiz vergangen ist und wenn ihr euer Messer nicht über die Grenze bringt, ist das die Möglichkeit sich ein tolles Victorinox zu kaufen.... :super:

Gruss Feldmaus
 
Feldmaus schrieb:
Zeugt es nicht von grösse wenn eine Behörde eingesteht, das sie einen Fehler gemacht hat?
Ist es nicht lobenswert das man auf Email Anfragen eine seriöse Antwort bekommt?
Wieso sollte etwas, das so selbsterständlich ist, bzw. sein müsste, daß es jeder erwarten kann, extra gelobt werden?
Versteh ich nicht.


sam
 
Naja. Wenn man sich aufregt, daß es meist nicht wie in diesem Fall läuft, ist es doch verständlich, wenn man sich freut, wenn mal anders läuft.

Aber ich rieche schon eine heftige OT-Diskussion darüber, die dann vermutlich so ausartet, daß sie irgendwann geschlossen werden muß.
Also fangen wir doch lieber gar nicht an.

Servus achlais
 
...und die Posse geht weiter...

Hallo zusammen,
neue Wasserstandmeldungen aus der Schweiz haben mich nun während meines Urlaubs erreicht:

"Sehr geehrter Herr....
Ich habe nun von der Spezialabteilung Waffen desPolizeikommandos Aargau vernommen, dass die Auskunft von Bern in der leidigen Sache falsch war. Offenbar wäre das durch Sie praktizierte Verfahren strafbar gewesen - so die neueste Auskunft-. Aber wir kommen nicht mehr auf unseren Entscheid zurück, sondern halten an der Einstellung des verfahrens fest und wollen diese Posse nicht mehr weiterführen.
Betreffend der Rückzahlung des Geldes ist zu sagen, das dies geschehen wird, wenn auch die Staatsanwaltschaft die einstellung des verfahrens bewilligt ist und die Einsprachefrist abgelaufen ist. Das Messer selber müssen Sie aber bei uns abholen, weil wir keine Waffen ins Ausland versenden dürfen. Bitte geben Sie mir Bescheid, wann Sie vorbeikommen, damit wir das messer auch bereit legen können.
Ich danke für ihr Verständnis..."

Ich bin nun eher sprachlos aber auch ratlos.
1. Jetzt muss ich gut 800 km fahren, um das Messer abzuholen
(Fahrtkosten übersteigen den Messerwert)
2. Muss noch einen Tag Urlaub nehmen, um das Messer an einem
Werktag abzuholen.
3. Die entscheidende Frage, die allerdings offen bleibt:
Wie kann ich ein Messer mitführen, ohne strafbar zu handeln?
Da nun das Mitführen im verschlossenen Kofferraum in einem weiteren verschlossenen Behältnis (Koffer/Rucksack) strafbar ist.

Soll ich das Messer nun in Beton giessen und bei Bedarf herausmeisseln?

(Un-)Vernünftige Ideen erboten

Gruss

rave_66
 
Da kann man doch schon gratulieren !

Zu Frage 1 und 2 würde ich mir erst mal keinen Kopf machen, das lässt sich bestimmt einfach regeln.

Zu Frage 3:
Da Du jetzt in einem normalen, stressfreien Schriftverkehr mit den Behörden stehst, frag doch einfach direkt dort nach, damit es bei der Abholung keine neuen Probleme gibt.
Und lass Dir auf jeden Fall die Frist für die Aufbewahrung mitteilen, damit Du nicht irgendwann dorthin fährst, und das Messer ist "versteigert" oder anders entsorgt worden, so wie hier bei uns die Fundsachen nach Ablauf einer gewissen Zeit.

Ist jedenfalls schön zu hören, dass es wenigstens in einem der Nachbarländer Behörden gibt, die wirklich ihre Verfahrensfehler anstandslos aufarbeiten, und nicht rigoros abblocken, so wie das bei meistens uns konsequent durchgezogen wird. Nach den ersten Berichten las sich das gar nicht so gut.

Gruß Andreas
 
Verfahrenseinstellung

Hallo,
ergänzend zu dem Fall bleibt hinzuzufügen, dass die Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren offiziell eingestellt hat. :super:
Nun kann ich noch ein sog. "Entschädigungsbegehren" stellen, bei dem ich die entstandenen Kosten in Rechnung stelle.
Bin mal gespannt, was daraus wird. Habe nun die Portoaufwendungen,
die Fahrtkosten (a 30 Ct/km) und einen Tag Lohnausfall berechnet,
so dass summasummarum ca. 400 €uro herauskommen, plus die ca. 200,-- €uro der ursprünglichen Strafe.
Weiterhin muss man mir noch erklären, wie ich das Messer straffrei allein bis ans Auto bekommen, da ich es auf dem Weg vom Gebäude zum Parkplatz "am Mann trage".
Vermute, dass man mich mit Polizeischutz in einem Castor-Behälter zur deutschen Grenze schickt...
Es bleibt also spannend!

Gruß

rave_66
 
Vielleicht hilft ja diese Stellungnahme zu einem Tauschgeschäft mit einem Schweizer Bekannten. Wurde alles auf dem Postwege abgewickelt !!

Gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung vom 21. September 1998 über Waffen,
Waffenzubehör und Munition gelten Messer als Waffen, wenn sie
a) einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen
Auslösemechanismus aufweisen;
b) geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind, und
c) eine Klinge haben, die mehr als 12 cm lang ist.


Artikel 7 Absatz 2 der vorerwähnten Verordnung bezieht sich auf die
Beschränkungen und Verbote, das heisst, nicht getragen, jedoch ohne
Bewilligung nichtgewerbsmässig erworben, vermittelt oder ein-, aus- oder
durchgeführt werden dürfen:


c) Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell
einsatzbereit gemacht werden können.

Sofern die von Ihnen zu erwerbenden Messer tatsächlich manuell geöffnet
werden können, benötigen Sie keine Bewilligung für den Erwerb oder für die
Einfuhr. Die Messer dürfen jedoch nicht getragen werden. Eine generelle
Bewilligung zum Erwerb oder Sammeln von Messern gibt es nicht und ist in den
gesetzlichen Erlassen auch nicht vorgesehen.

Gerne hoffen wir, Ihnen damit gedient zu haben.

Polizeikommando des Kantons Bern
Verwaltungspolizei
Waffen- und Sprengstoffbüro
Postfach 7571
3001 Bern
Telefon 031 634 43 99
Telefax 031 634 43 08
 
Hallo rave66
Ich kann dir keine mail schreiben, du hast es gesperrt.
Kläre ab ob es an eine Schweizeradresse gesendet werden kann, meine,
dann könnte ich es an dich schicken.
Geht natürlich nur wenn es tatsächlich ein Einhandmesser ohne Federhilfe etc. ist. :cool:

Gruess Feldmaus
 
Danke...

für die Infos.
@feldmaus:
Den gleichen Gedanken hatte ich auch schon, nämlich die Versendung an jemandem in meinem schweizer Bekanntenkreis senden zu lassen.
Vielen Dank auch für das Angebot, bei Bedarf melde ich mich.
Ich warte zunächst ab, wie die schweizer Behörde auf mein "Begehren" reagiert. Schliesslich ist es ja auch nicht schlecht ein verlängertes Wochenende in der CH zu verbringen und nebenbei das Messer abzuholen. Meine e-mail Adresse werde ich hinterlegen, hatte das bei der Anmeldung wohl vergessen.

Schaun mer mal..

Gruss

rave_66
 
Ersatz für Einhandmesser

Hallo Rave,

für Deinen nächsten Besuch in der der Schweiz könnte ich Dir zur Bewaffnung meinen Katzbalger (80 cm lang, beidseitig geschl.) mit Linkshanddolch (45 cm lang, beidseitig geschliffen) oder meinen Bidenhänder (180 cm lang, beidseitig geschliffen) anbieten. Da dies zum Teil Ausrüstungsgegenstände der Schweizer Garde sind, dürften sie in der Schweiz nicht als verbotene Gegenstände angesehen werden und anrichten kannst Du damit auch mehr :teuflisch , vielleicht kannst Du ja dann auch dort anheuern und verdienst damit auch noch ein paar Franken, anstatt sie in der Schweiz als Strafe zu entrichten! :cool:

Glaub´ mir, ich kenne Deine Situation, da ich das Gleiche schon mit einem Tauchermessererlebt habe (bei einem Strömungstauchgang im Rhein zwischen Rheinklingen und Diessenhofen): wir wollten in der Schweiz ins Wasser und beim Grenzübertritt wurden wir kontrolliert: das ganze Programm........ allerdings mit Hilfe der deutschen Zollbeamten konnten wir uns der aufgefallenen Waffen in deutsche Hände entledigen :cool: Selbst durch Bezeichneung als "Rettungsgegenstand" konnten wir die aufmerksamen und wissenden Grenzbeamten unseres waffenliberalen Nachbarstaates nicht überzeugen und haben daher bei solchen Aktionen darauf verzichten müssen.

Badger
 
Neue Nachricht

Hallo Gemeinde,
habe mal wieder Post erhalten vom Bezirksamt.
Folgender Inhalt:
- Das Messer wird an die mir nächste Polizeidienststelle gesandt.
- Der ursprüngliche Betrag wird mir überwiesen.

Anmerkung:
Der Brief läßt die gewohnte Freundlichkeit etwas vermissen. Vielleicht lag es an der gestellten Forderung. Klar, wenn ich zur Abholung aufgefordert werde, so entstehen Kosten, über die man sprechen muss.
Aber nun wurde scheinbar ein gangbarer Kompromiss gefunden; dies war eigentlich Ziel der Angelegenheit. Nun bekomme ich den Folder fast bis zur Haustür.

Übrigens war man scheinbar etwas verärgert, was ich einzelnen Textzeilen entnehmen kann:
"...hätte eigentlich eine Bestrafung für Ihr Verhalten stattfinden sollen"
"...dass Sie nun gegen uns Forderungen stellen wollen, sit ersichtlich, dass Toleranz nicht überall gleich geschrieben wird..."
"...um den nicht erfreulichen Kontakt mit Ihnen nun endgültig zu beenden..."


Schaun mer mal, wann sich was tut.


rave_66
 
rave_66 schrieb:
Hallo Gemeinde,
habe mal wieder Post erhalten vom Bezirksamt.
Folgender Inhalt:
- Das Messer wird an die mir nächste Polizeidienststelle gesandt.
- Der ursprüngliche Betrag wird mir überwiesen.

Anmerkung:
Der Brief läßt die gewohnte Freundlichkeit etwas vermissen. Vielleicht lag es an der gestellten Forderung. Klar, wenn ich zur Abholung aufgefordert werde, so entstehen Kosten, über die man sprechen muss.
Aber nun wurde scheinbar ein gangbarer Kompromiss gefunden; dies war eigentlich Ziel der Angelegenheit. Nun bekomme ich den Folder fast bis zur Haustür.

Übrigens war man scheinbar etwas verärgert, was ich einzelnen Textzeilen entnehmen kann:
"...hätte eigentlich eine Bestrafung für Ihr Verhalten stattfinden sollen"
"...dass Sie nun gegen uns Forderungen stellen wollen, sit ersichtlich, dass Toleranz nicht überall gleich geschrieben wird..."
"...um den nicht erfreulichen Kontakt mit Ihnen nun endgültig zu beenden..."


Schaun mer mal, wann sich was tut.


rave_66


schätze die schweizer werden dich wohl als nächstes zur unerwünschten person erklären....... :steirer:
ps: was mir noch nicht klar ist: meinen die eine deutsche polizeidienststelle ???
wenn ja, bin ich mal gespannt was zoll zu der sendung sagt.......dann darfste die ganze story denen auch noch erklären, damit du keine einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst........aber halt......die müsste ja dann eventuell die deutsche polizeidienstelle zahlen :glgl:
mann ist das kompliziert :irre:
 
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