smallmagnum
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Grüß Gott alle miteinander.
Inspiriert durch die heisse Diskussion, die gerade in Gange ist, ob Einhandmesser mit entfernter Öffnungshilfe noch Einhandmesser sind, kommt mir folgende Idee, die ich zur Diskussion stellen will:
Könnten wir hier nicht ein neues Projekt starten, in dem wir versuchen, eine eindeutige, amtliche Bestätigung bzw. Regelung zu erfragen, in der folgende Punkte geklärt werden:
1.) Ist ein Einhandmesser mit entfernter Öffnungshilfe noch ein Einhandmesser, wenn man die Klinge nach wie vor noch einhändig öffnen kann?
2.) Wenn ja, was ist dann mit Messern, die werksmäßig keine Öffnungshilfe zum einhändigen Öffnen haben, die man aber trotzdem mit einer Hand öffnen kann?
3.) Wie ist ein zusätzliches Verschliessen der Bohrungen der Öffnungspins einzustufen, das ja das einhändige Öffnen zusätzlich erschwert?
4.) Falls das Messer mit entfernten Pins und verschlossenen Bohrungen immer noch einhändig zu öffnen ist, wie ist ein Festziehen der Messerachse, das ein einhändiges Öffnen endgültig unmöglich macht, einzustufen? Vor allem weil diese Änderung ja flugs rückgängig gemacht werden kann.
Vielleicht lassen sich die Behörden, welche das sind, gilt es zu klären, hier zu einer Aussage, Regelung oder Bestimmung bewegen, die im Falle einer Kontrolle auch verwertbar ist.
Kann man eine Art "allgemeines Gutachten" beim BKA in Auftrag geben? Ein Gutachten ähnlich dem, das bei Pitters letztem Disput mit dem Zollamt wohl entscheidend zum Erfolg beigetragen hat. Da ging es um sichergestellte Messer mit Assited Opening-System, wie ihr euch sicher erinnern könnt.
Welche Kosten entstünden hierdurch?
Was haltet ihr von meinem Vorschlag?
------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier der aktuelle Stand Pro und Contra:
beagleboy - nein
bitzone - ja
chamenos - nein
erka - ja
luftauge - ja
Messerjocke2000 - ja
Morales - nein
smallmagnum - ja
bigbore - ja, außer es kostet 66,67 EUR
pitter - nein
thrawn - nein
waltan - ja
WeißAuchNet - nein
Ergibt bisher 7:6 für ja
Axis-Lock - 1 Stimme (smallmagnum)
Backlock - bisher keine Stimme
Linerlock - 3 Stimmen (erka, luftauge und Messerjocke2000)
Inspiriert durch die heisse Diskussion, die gerade in Gange ist, ob Einhandmesser mit entfernter Öffnungshilfe noch Einhandmesser sind, kommt mir folgende Idee, die ich zur Diskussion stellen will:
Könnten wir hier nicht ein neues Projekt starten, in dem wir versuchen, eine eindeutige, amtliche Bestätigung bzw. Regelung zu erfragen, in der folgende Punkte geklärt werden:
1.) Ist ein Einhandmesser mit entfernter Öffnungshilfe noch ein Einhandmesser, wenn man die Klinge nach wie vor noch einhändig öffnen kann?
2.) Wenn ja, was ist dann mit Messern, die werksmäßig keine Öffnungshilfe zum einhändigen Öffnen haben, die man aber trotzdem mit einer Hand öffnen kann?
3.) Wie ist ein zusätzliches Verschliessen der Bohrungen der Öffnungspins einzustufen, das ja das einhändige Öffnen zusätzlich erschwert?
4.) Falls das Messer mit entfernten Pins und verschlossenen Bohrungen immer noch einhändig zu öffnen ist, wie ist ein Festziehen der Messerachse, das ein einhändiges Öffnen endgültig unmöglich macht, einzustufen? Vor allem weil diese Änderung ja flugs rückgängig gemacht werden kann.
Vielleicht lassen sich die Behörden, welche das sind, gilt es zu klären, hier zu einer Aussage, Regelung oder Bestimmung bewegen, die im Falle einer Kontrolle auch verwertbar ist.
Kann man eine Art "allgemeines Gutachten" beim BKA in Auftrag geben? Ein Gutachten ähnlich dem, das bei Pitters letztem Disput mit dem Zollamt wohl entscheidend zum Erfolg beigetragen hat. Da ging es um sichergestellte Messer mit Assited Opening-System, wie ihr euch sicher erinnern könnt.
Welche Kosten entstünden hierdurch?
Was haltet ihr von meinem Vorschlag?
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Hier der aktuelle Stand Pro und Contra:
beagleboy - nein
bitzone - ja
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erka - ja
luftauge - ja
Messerjocke2000 - ja
Morales - nein
smallmagnum - ja
bigbore - ja, außer es kostet 66,67 EUR
pitter - nein
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waltan - ja
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