RFB
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Bei der Diskussion zum Thema "Billig = schlecht?" wurde beklagt, dass es im Messerforum nur geringe Aufmerksamkeit für weniger teuere Messer gäbe. Das lässt sich ändern! Vermutlich haben die meisten hier im Forum Messer unter 100 €, mit denen sie rundum zufrieden sind. Stellt einfach Euer "UHU-Messer" hier vor und erzählt warum es Euch überzeugt. Die persönliche subjektive Wahrnehmung und Bewertung ist gefragt - es soll nicht um "objektive Kriterien" für gute oder schlechte Messer gehen.
Mein schon einige Zeit favorisiertes UHU-Messer stammt aus China (natürlich bieten auch zahlreiche europäische Hersteller - sogar sehr erfolgreich - Messer unter 100 € an). Es ist das CIVIVI Exarch mit Kupergriff und Damastklinge, das knapp unter der Preisgrenze liegt. Die Kombination sieht einfach toll aus (siehe Foto). Es hat ein ordentliches Gewicht, eine nicht zu schmale Klinge, einen gut eingestellten Liner und einen Clip. Wehrmutstropfen ist die Unsicherheit bei der rechtlichen Einstufung - einem vergleichbaren Front Flipper eines anderen Herstellers wurde von der "Zentralstelle Waffen" im schweizerischen Bundesamt für Polizei bescheinigt, dass es "nicht unter die Bestimmungen des schweizer Waffengesetzes fällt". Ob das ein Feststellungsbescheid des BKA in Deutschland auch so sehen würde, entzieht sich meiner Kenntnis (und wäre ein Thema für eine andere Diskussion).
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Mein schon einige Zeit favorisiertes UHU-Messer stammt aus China (natürlich bieten auch zahlreiche europäische Hersteller - sogar sehr erfolgreich - Messer unter 100 € an). Es ist das CIVIVI Exarch mit Kupergriff und Damastklinge, das knapp unter der Preisgrenze liegt. Die Kombination sieht einfach toll aus (siehe Foto). Es hat ein ordentliches Gewicht, eine nicht zu schmale Klinge, einen gut eingestellten Liner und einen Clip. Wehrmutstropfen ist die Unsicherheit bei der rechtlichen Einstufung - einem vergleichbaren Front Flipper eines anderen Herstellers wurde von der "Zentralstelle Waffen" im schweizerischen Bundesamt für Polizei bescheinigt, dass es "nicht unter die Bestimmungen des schweizer Waffengesetzes fällt". Ob das ein Feststellungsbescheid des BKA in Deutschland auch so sehen würde, entzieht sich meiner Kenntnis (und wäre ein Thema für eine andere Diskussion).
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