Morales
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Nabend!
Ich bin gerade über das folgende Urteil gestolpert, in dem ein Mann für eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit 200 Euro bezahlen musste für das Führen zweier Messer in seinem Auto.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende...chte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114
Ich habe die Begründung nur schnell überflogen, es steht aber drin, dass das Gesetz von 2008 zumindest nach Ansicht des OLG Stuttgart vom Wortlaut her bestimmt genug ist (Abschnitt 17). Unter 9 steht z.B. Folgendes:
Abschnitt 19 und 20 lassen mir wieder die Galle hochkommen. Wenn der Gesetzgeber was will, dann funktioniert das auch...ich geh jetzt pennen.
Gruß,
Carsten
Ich bin gerade über das folgende Urteil gestolpert, in dem ein Mann für eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit 200 Euro bezahlen musste für das Führen zweier Messer in seinem Auto.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende...chte&Art=en&Datum=2011&nr=14512&pos=4&anz=114
Ich habe die Begründung nur schnell überflogen, es steht aber drin, dass das Gesetz von 2008 zumindest nach Ansicht des OLG Stuttgart vom Wortlaut her bestimmt genug ist (Abschnitt 17). Unter 9 steht z.B. Folgendes:
Eher gefühlte Fakten...Der Gesetzgeber knüpfte mit dem Begriff „Einhandmesser“ an einen im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am 13. Februar 2008 ((BT-Drs. 16/8224, S.14) (wohl empirisch) ermittelten Befund an, die Einhandmesser hätten „besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen“.
Abschnitt 19 und 20 lassen mir wieder die Galle hochkommen. Wenn der Gesetzgeber was will, dann funktioniert das auch...ich geh jetzt pennen.
Gruß,
Carsten