Wie oft in Deutschland allgemein kontrolliert wird, weiß ich zwar nicht,aber Personenkontrollen dürfen außerhalb des Zollgrenzbezirks soweit ich weiß ohnehin nur bei begründetem Verdacht durchgeführt werden.
Den Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit wüde wiederum wohl kaum ein Polizist zum Anlaß für eine Personendurchsuchung nehmen, das wäre grob unverhältnismäßig.
Und schließlich ist das Tragen dann und nur dann ordnungswidrig, wenn kein legitimer Zweck vorliegt. Einen solchen wirst Du zwar bei einer Razzia im Nachtclub nur schwer darlegen können, aber auf der Arbeit, bei einer Wanderung oder auf dem Weg dahin (unter Berufung auf Herrn Schäuble
) wird das unproblematisch sein.
Den Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit wüde wiederum wohl kaum ein Polizist zum Anlaß für eine Personendurchsuchung nehmen, das wäre grob unverhältnismäßig.
Und schließlich ist das Tragen dann und nur dann ordnungswidrig, wenn kein legitimer Zweck vorliegt. Einen solchen wirst Du zwar bei einer Razzia im Nachtclub nur schwer darlegen können, aber auf der Arbeit, bei einer Wanderung oder auf dem Weg dahin (unter Berufung auf Herrn Schäuble