Waffengesetz [Antworten auf abgeordnetenwatch.de]

Wie oft in Deutschland allgemein kontrolliert wird, weiß ich zwar nicht,aber Personenkontrollen dürfen außerhalb des Zollgrenzbezirks soweit ich weiß ohnehin nur bei begründetem Verdacht durchgeführt werden.
Den Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit wüde wiederum wohl kaum ein Polizist zum Anlaß für eine Personendurchsuchung nehmen, das wäre grob unverhältnismäßig.

Und schließlich ist das Tragen dann und nur dann ordnungswidrig, wenn kein legitimer Zweck vorliegt. Einen solchen wirst Du zwar bei einer Razzia im Nachtclub nur schwer darlegen können, aber auf der Arbeit, bei einer Wanderung oder auf dem Weg dahin (unter Berufung auf Herrn Schäuble ;) ) wird das unproblematisch sein.
 
...Personenkontrollen dürfen außerhalb des Zollgrenzbezirks soweit ich weiß ohnehin nur bei begründetem Verdacht durchgeführt werden.
...
Was haben die früheren Zollgrenzbezirke mit Polizeikontrollen zu tun ?
Heute heist das "grenznah" und kontrolliert wird sowohl inner- als auch ausserhalb dieses Bereichs, von Zoll, Bundes- und Landespolizei...

Die Zuständigkeitsbereiche haben sich mittlerweile erheblich verschoben und teilweise überschnitten, Grenzen zwischen den einzelnen Behörden sind kaum noch zu erkennen.

Gruß Andreas
 
...Und schließlich ist das Tragen dann und nur dann ordnungswidrig, wenn kein legitimer Zweck vorliegt. Einen solchen wirst Du zwar bei einer Razzia im Nachtclub nur schwer darlegen können, aber auf der Arbeit, bei einer Wanderung oder auf dem Weg dahin (unter Berufung auf Herrn Schäuble ;) ) wird das unproblematisch sein.
Du nennst zwei Ausnahmen. Was ist mit dem Rest?
 
Vor allem, was verstehst du unter Personenkontrolle???

Durchsuchung, körperliche Untersuchung oder wie oder was?!:D

Du meinst sicherlich die DU beim Verdächtigen gem. § 102 StPO. Bei einer
OWI ist grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit zu beachten! Aber BTW
ein Verdacht lässt sich immer zaubern...:hehe: (nicht ganz so ernst nehmen)
 
Doch, tu ich aber, denn genauso ist es!

Das solltest du aber eher nicht tun, das es eine Ausnahme darstellen dürfte.
Ich weiß nicht, wie es bei anderen Behörden ist. Aber versuch mal
einem Richter zu erklären, warum du den Betroffenen im Rahmen einer
OWi durchsucht hast. Da musst du Tatsachen liefern!!!
 
Das solltest du aber eher nicht tun, das es eine Ausnahme darstellen dürfte.
Ich weiß nicht, wie es bei anderen Behörden ist. Aber versuch mal
einem Richter zu erklären, warum du den Betroffenen im Rahmen einer
OWi durchsucht hast. Da musst du Tatsachen liefern!!!

Nur wenn er Dich anhängt....:hmpf:

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit das das passiert, wer zerrt den schon die Polizei vor Gericht ?
Der normale Bürger will doch mit Staat und Bütteln so wenig wie möglich zu tun haben.
Was macht er also nach einer Leibesvisitation ? Richtig, fast immer nix ! Man müsste ja evtl. vor Gericht, hätte Scherereien, die eine Krähe hackt der anderen...... etc.:rolleyes:

Und weil man sich darauf ziemlich verlassen kann, kommt das ganze auf "Genuss ohne Reue" raus. :hehe: (Nicht ganz so ernst nehmen).
 
Wie gesgt, wie es andere Behörden handhaben kann ich nicht sagen.
Aber die Durchsuchung der Person ist eine massiver Eingriff in die
Grundrechte des Bürgers und sollte und wird nur mit Bedacht eingesetzt.

Es hängt auch ne Menge Papierkram dran. Es ist gut die Möglichkeit zu haben,
wenn sich tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß ergeben. Aber
man muss beachten, dass die DU der Person grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegt und nur bei Gefahr im Verzug durch den
Polizeibeamtenb angeordnet werden darf. Es gibt in den Länderpolizeigesetzen
noch abweichende Regelungen zur Durchsuchung aus Eigensicherung
etc. aber das
dann wohl kaum in Frage kommen.
 
@siggii42:
Deine Absichten und Auslegungen in Ehren, aber Du bist nicht der "Rest der Truppe".:super:

Dieses Gesetz zaubert ja an sich schon einen Verdacht, dieses Gesetz ist explicit geschaffen um Verdacht zu zaubern.

Hätte nicht der Bedarf bestanden Verdacht zu zaubern, wäre man ja mit der bisherigen Verfahrensweise zufrieden gewesen.;)
 
@siggii42:
Deine Absichten und Auslegungen in Ehren, aber Du bist nicht der "Rest der Truppe".:super:

Dieses Gesetz zaubert ja an sich schon einen Verdacht, dieses Gesetz ist explicit geschaffen um Verdacht zu zaubern.

Hätte nicht der Bedarf bestanden Verdacht zu zaubern, wäre man ja mit der bisherigen Verfahrensweise zufrieden gewesen.;)

Dies ändert aber trozdem nichts an den verfahrensrechltichen Grundsätzen...:lechz:
 
Ich denke da haben beide Seiten "irgendwie" recht.
Sicher gibt es hohe formale Hürden gegen eine Durchsuchung. Oft wird aber auch nur gefragt werden: "Darf ich mal in Ihre Tasche sehen?" Viele werden dies erlauben. Teils weil sie sich über ihre Rechte nicht im Klaren sind und sich gar nicht trauen, Nein zu sagen (und kaum ein Polizist wird dazu sagen: "Sie müssen aber nicht. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch nichts machen").
Aber ich glaube auch dass es eine Frage des grundsätzlichen Verhältnisses zwischen Polizei und Bevölkerung ist. Solange dort ein gewisses (gegenseitiges !) Grundvertrauen besteht, wird man auch eher mal einen Blick in die Tasche zulassen um der Polizei die Arbeit zu erleichtern, egal obs nun einen Grund dafür gibt oder nicht. Weil im Prinzip beide "auf der selben Seite" stehen. So war zumindest mein Verhältnis über viele Jahre zur Polizei, und ich hatte auch nie wirklich schlechte Erfahrungen mit Polizisten (Kleinkrämer gibts immer mal).
Genau das ändert sich aber z.B. durch die Kriminalisierung durch §42a. Die politische Entwicklung (Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner,...) tut ihr übriges um dies voranzutreiben, weil ja anscheinend nach Meinung vieler Politiker erstmal jeder ein bisschen verdächtig ist. Ich befürchte dass sich dadurch langfristig das Verhältnis Bürger - Vollzugsbeamte verschlechtern wird. Der Polizist wird dann nicht mehr vorrangig als Freund und Helfer wahrgenommen, sondern als Vertreter des Staates der glaubt, man habe nicht besseres zu tun als "heimtückische Waffen" mit sich herumzutragen, nebenbei vielleicht noch Bomben zu bauen, und Steuern zu hinterziehen.
Die "Kollateralschäden" die aus dieser leicht paranoiden politischen Haltung des Misstrauens entstehen, könnten gesellschaftlich viel schlimmer sein, als die Gefahren die sich damit vielleicht abwenden lassen.

Viele Grüße
Rainer
 
Geht bei euch noch der Link aus dem ersten Beitrag?

Bei mirk ommt ne Seite mit Fehlermeldungen, mit denen ich nichts anfangen kann.
 
Du nennst zwei Ausnahmen. Was ist mit dem Rest?

Das war lediglich die exemplarische Aufzählung einiger ziemlich eindeutiger Fälle. Nach dem Gesetztestext kann es natürlich prinzipiell unendlich viele sozialadäquate Gründe für das Messertragen geben.

Letztlich kollidiert leider der Wunsch des Gesetzgebers,dem Polizisten vor Ort Ermessensspielraum einzuräumen mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit-deshalb hat man hier ja auch nur die Klassifizierung als Ordnungswidrigkeit gewagt ,weil eine Strafbarkeit aufgrund einer so schwammigen Rechtsnorm unhaltbar wäre.


Über die Neuordnung der Zollgrenzbezirke weiß ich noch nichts,wie ich leider gestehen muß.
Soweit ich weiß, darf in Deutschland auch die Polizei (egal ob nun Bundes- Landes- oder Stadtpolizei) nicht jeden anhalten und kontrollieren, nur weil sie Lust dazu hat. Dem Zoll schließlich würde ich im Zollgrenzbezirk, in Häfen und Flughäfen sowie an gewerblich durchgeführten Gütertransporten eine Kontrolle einräumen,ansonsten nicht. Wenn ich in irgendeiner dieser Ansichten irre oder nicht auf dem neuesten Stand bin, dann bitte ich um entsprechende Aufklärung..
 
Dem Zoll schließlich würde ich im Zollgrenzbezirk, in Häfen und Flughäfen sowie an gewerblich durchgeführten Gütertransporten eine Kontrolle einräumen,ansonsten nicht.

Moin.

Kontrollen auf Baustellen (Schwarzarbeit, Arbeiten ohne Sozialversicherung usw.) macht in B der Zoll, - häufig unterstützt von Polizei und Kripo.
Wir sind vor ca. 8 Jahren auf dem Weg von B nach HH auf der Autobahnabfahrt vom Zoll durchsucht worden:irre:
Antwort: es kämen zuviele unverzollte Zigaretten aus Berlin.

Ich hatte vor gut 3 Monaten meinen Bezirksabgeordneten mal angeschrieben, ob auch die Angestellten der Ordnungsämter Ordnungswidrigkeiten nach §42 WaffG feststellen dürfen. Habe noch keine Antwort. Weiß da jemand was genaueres?

Gruß
chamenos
 
...
Über die Neuordnung der Zollgrenzbezirke weiß ich noch nichts,wie ich leider gestehen muß.
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Wenn ich in irgendeiner dieser Ansichten irre oder nicht auf dem neuesten Stand bin, dann bitte ich um entsprechende Aufklärung..
Ich habe vor meiner Rückfrage weiter vorn auch erst googeln müssen, aber leider keine eindeutige Antwort mit Definition finden können, selbst in Bundesgesetzblättern nicht...
Aber es hat mit dem sogenannten "Schengen-Raum" und der EU-Erweiterung zu tun, was zwei voneinander unabhängige Dinge sind. Zur Schweiz hat man seit kürzlich erst auch etwas freieren Zugang, dort hat man die Kontrollen teilweise aufgehoben, ist seit etwa 2 Wochen der Fall.

"Zollgrenzbezirke" in der früheren Bedeutung gibt es demnach nicht mehr, aber auf deine Aussage weiter vorn bezogen, war es anders gemeint:
Selbst in den früheren Bezirken hätte man ohne weiteres kontrolliert werden können, nur eben vorzugsweise vom Zoll, aber mit anderen Kontrollzwecken, als von der Polizei. Darum hies es Zollgrenzbezirk ;)

Gruß Andreas
 
Über die Neuordnung der Zollgrenzbezirke weiß ich noch nichts,wie ich leider gestehen muß.
Soweit ich weiß, darf in Deutschland auch die Polizei (egal ob nun Bundes- Landes- oder Stadtpolizei) nicht jeden anhalten und kontrollieren, nur weil sie Lust dazu hat. Dem Zoll schließlich würde ich im Zollgrenzbezirk, in Häfen und Flughäfen sowie an gewerblich durchgeführten Gütertransporten eine Kontrolle einräumen,ansonsten nicht. Wenn ich in irgendeiner dieser Ansichten irre oder nicht auf dem neuesten Stand bin, dann bitte ich um entsprechende Aufklärung..

Schengener Abkommen, wegfall der Grenzen, bedeutet grenznahe Kontrolle
des Zolls (MKG ebenfalls-mobile Kontrollgruppen).

sowohl der Zoll als auch die Polizei kann dich im Rahmen Ihrer gesetzlichen
Zuständigkeiten anhalten und kontrollieren, wäre ja auch schlimm, wenn
es nicht so wäre!
 
"Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit" stimmt natürlich immer-
Die entscheidende Frage wird stets sein,ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen....
 
"Im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit" stimmt natürlich immer-
Die entscheidende Frage wird stets sein,ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen....

Was für Tatsachen?

Ich brauche keine konkreten Tatsachen, um dich zu kontrollieren. Anders
sieht es da bei der Durchsuchung aus. Eine Kontroll läuft zumeist im
Rahmen des Verwaltungsverfahrens ohne strafrechtlichen Hintergrund ab.
Hierbei muss ein Anfangsverdacht eben nicht gegegeben sein...:argw: :)

Egal ob hin oder her. Eine DU genießt besondere Anforderungen.
 
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