Waffengesetz Frage zu den 12cm

Bei den zweihändig zu Öffnenden arretierbaren Klappmessern, war sie sich nicht sicher, ob bei diesen die Klingenlänge auch zählt. Im Zweifel jedoch (z.b.: beim eben genannten Sitzplatz einfordern oder ähnlichem) werden aber auch diese abgenommen!
Werde mich noch mal Informieren und euch dann genau bescheid geben!
Brauchst Du nicht. Da (ausnahmesweise) ist das Gesetz eindeutig. Steht alles in epischer Breite im oben erwähnten Link! Warum schaut da eigentlich keiner rein und kommt mit "nicht sicher"?

Wenn der Daumenpin bei einem einhändig zu öffnendem Messer entfernt wird, ist dies legal, und darf dann geführt werden.
nicht "einhändig zu öffnen" sondern "einhändig arretierbar". Steht in epischer Breite... ach, ich lass es am besten. :(

-Walter
 
Im Zweifel jedoch (z.b.: beim eben genannten Sitzplatz einfordern oder ähnlichem) werden aber auch diese abgenommen!
bzw.
Wenn Du ein offen getragenes Messer oder einen anderen gefährlichen Gegenstand in einer Weise "benutzen" würdest, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet [...] kann ein Vollzugsbedienster im Zweifel auf Grundlage des Polizeirechts zwecks Gefahrenabwehr gegen Dich vorgehen und das Teil zumindest sicherstellen.

Bei den beschriebenen Szenarien geht es um Gefahrenabwehr. Im Klartext: "Jemand baut Scheiße mit seinem Messer."
Da das mit der Gefahrenabwehr für alle (ggf. misbrauchten) Gegenstände gelten kann - also z.B. auch für Nagelfeilen, Getränkeflaschen, Werkzeuge usw. usf. - ist das eigentlich nicht von Belang für diese Diskussion, in der es ursprünglich um den §42a und (nachgeschoben) um "offenes Tragen" geht.
Man sollte den Thread vielleicht nicht zu sehr ausufern lassen...
 
@ WalterH :

Also ich habe in dem Link nichts über zweihändig arretierbare Klingen gelesen! Habe nur etwas über die anderen Messerarten gefunden, klar könnte man daraus schließen, dass zweihändig arretierbare Messer dann nicht eingeschränkt sind. Da das deutsche Gesetz mir jedoch nicht zu 100 % durchsichtig ist, bevorzuge ich es mich diesbezüglich noch mehr zu Informieren und evtl. noch an anderer Stelle zu suchen!
Natürlich kann es sein, dass ich da auch einfach etwas überlesen habe! Niemand ist fehlerfrei und der Text irre lang.
Und genau dieser lange Text ist für mich ein Grund gewesen noch mal zusammenfassend etwas zu schreiben. Dann muss nicht jeder alles lesen sondern hat die Antwort auf die Frage kurz und bündig und nicht noch 100 andere Fälle mit beschrieben.

nicht "einhändig zu öffnen" sondern "einhändig arretierbar". Steht in epischer Breite... ach, ich lass es am besten.

Danke für deine Korrektur! Hoffe jetzt ist alles korrekt. Ich vermute jedoch, dass trotzdem jeder wusste was gemeint ist!

@ Hawkbill: Hatte dies noch mit eingefügt, da diese Frage zwischendurch aufkam. Hatte die restlichen Gegenstände wegfallen lassen, da mir dies zu weit greifend vorkam.
Aber Generell kann einem bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit alles abgenommen werden, was im entferntesten als Waffe eingesetzt werden könnte!

Gruß
 
Hallo zusammen!

Ich bin auf diesen Beitrag hier gestoßen, als ich auf der Suche nach Importgesetzen war... dass es verboten ist, Messer über 12cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen, ist mir bewusst, wie sieht es jedoch mit dem Importieren aus? Ich wollte mir auf einer Britischen Seite ein Fixed bestellen mit einer Klingenlänge von 22cm und bin mir nun unsicher, ob diese Einfuhr gegen irgendein Gesetz verstößt! Es ist ja prinzipiell erlaubt, Messer mit einer solchen Klingenlänge in einem abgeschlossenen Transportbehältnis auch in der Öffentlichkeit zu führen, zählt in diesem Fall auch ein normaler Verpackungskarton, oder wird dieser bei der Einfuhr vom Zoll durchleuchtet und ich bekomme eine Strafe? ich kenne mich mit den innereuropäischen Importgesetzen zu wenig aus, als dass ich mich ohne absicherung trauen würde, dieses Messer nun zu bestellen! Vielleicht hat ja jmd. hier Erfahrung mit solchen Situationen oder kennt sich mit der Rechtslage besser aus!

Schonmal danke für die Antwort!
ZeroT123
 
Wenn’s nicht gerade ein Faustmesser, Balisong oder Ähnliches aus der Abteilung verbotene Waffen ist, dann hast du damit gar kein Problem. Und verboten sind größere Klingen auch nicht, nur das Führen ist eingeschränkt. Du kannst also in Ruhe daheim im Garten den Grünschnitt niedermetzeln. Die Hecke draußen von der Straße aus auch noch, weil du dann ja einen Grund hast es zu führen. Nur damit danach noch schnell in den Supermarkt wird problematisch. ;)
 
Wow, danke für die schnellen Antworten!
Ich denke mal nicht, dass es sich bei einer Busse FBM um ein "verbotenes" Messer handelt, es ist ja eig. nur ein großes Haumesser , welches nur einseitig geschliffen ist!
Sobald ich weiß, fallen bei diesem Transport von der Insel auch keine Zollgebühren an, oder liege ich hier erneut falsch
Grüße
ZeroT123
 
Erneut danke für schnelle Hilfe! Somit sind dem Messerkauf keine Riegel mehr vorgeschoben :D

Schönen Abend noch!
ZeroT123
 
Erneut danke für schnelle Hilfe! Somit sind dem Messerkauf keine Riegel mehr vorgeschoben :D
Dumm, was? Und wieder ist das Geld weg... :D

EDIT: Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte eher: Blöd, dass es jetzt keinen Grund mehr gibt, das Messer nicht zu kaufen... ;)

Ich darf hier mal kurz korinthenkacken: GB ist EU, mit Ausnahme der Kanalinseln (http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...lungen/gebiete-mit-sonderregelungen_node.html). Sprich, wenn dein Verkäufer von den Kanalinseln versendet, zahlst Du Zoll etc wie bei Import aus Nicht-EU Staaten.

Ich möchte da deshalb extra drauf hinweisen, weil ich da mal bei einem windigen Verkäufer reingefallen bin: Versprochen war Versand aus GB, in Wirklichkeit hat er selbst aus China importiert, es auf einer Kanalinsel umgeschlagen (weiss nicht mehr auf welcher) und ich saß dann mit den Zollrechnung da.

Ist bei Dir 100% nicht so (wenn britischer Messermacher), aber für alle anderen wollte ich das mal erwähnt haben.

-Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte? Dumm bin ich deswegen doch nicht!
Ich bin mir eigentlich sogar ziemlich sicher, dass man, besonders dieses Messer (im Fall der Fälle), hier in Deutschland gewinnbringend wieder verkaufen könnte ;)
Ich habe den Verkäufer sicherheitshalber nochmal kontaktiert, um mich zu vergewissern, dass er direkt von der Insel verschickt :p:

Lg
ZeroT123
 
Sehr schön ... aber nun besinnt euch wieder auf das Thema ==> Waffengesetzt Frage zu den 12 cm.
 
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