Trapper75
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Zum Thema "Führen":
Ich finde, daß die Textpassagen in der Gesetzesvorlage sooo ungenau
nun auch wieder nicht sind.
Es steht drin, daß sich das Führverbot auf "Messer mit einhändig
feststellbarer Klinge (Einhandmesser)" und "feststehende Messer mit
einer Klingenlänge über 12cm" bezieht.
AUSGENOMMEN:
"für den Transport in einem verschlossenen Behältnis" oder "sofern ein
berechtigtes Interesse vorliegt". Das berechtigte Interesse wird dann
in der folgenden (ok, die ist etwas schwammig) Formulierung wie folgt
beschrieben:
"wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der
Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem
allgemein anerkannten Zweck dient."
Gruß
Matthias
Ich finde, daß die Textpassagen in der Gesetzesvorlage sooo ungenau
nun auch wieder nicht sind.
Es steht drin, daß sich das Führverbot auf "Messer mit einhändig
feststellbarer Klinge (Einhandmesser)" und "feststehende Messer mit
einer Klingenlänge über 12cm" bezieht.
AUSGENOMMEN:
"für den Transport in einem verschlossenen Behältnis" oder "sofern ein
berechtigtes Interesse vorliegt". Das berechtigte Interesse wird dann
in der folgenden (ok, die ist etwas schwammig) Formulierung wie folgt
beschrieben:
"wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der
Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem
allgemein anerkannten Zweck dient."
Gruß
Matthias