Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Was mich vor allem stört ist das die Politik in diesem Bereich nicht mit Fakten arbeitet. Waffengesetzverschärfungen werden fast nie mit Statistiken untermauert. Hier wird viel mit subjektiven Eindrücken gearbeitet.
Petra Pau (DIE LINKE) - Ein Korkenzieher: Werkzeug oder Waffe?: schrieb:"Das Gesetz, das zur Debatte steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen gebraucht zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer.
Es geht um ein Verbot für Orte, an denen Gewalt besonders häufig anzutreffen ist. Explizit genannt wird die Reeperbahn in Hamburg. Ein entsprechendes Verbot soll durch die Polizei oder durch andere befugte Behörden erlassen werden können.
Aus Sicht der Fraktion Die Linke ist der beschriebene Vorschlag eine Scheinlösung. Er ändert das Waffengesetz nicht. Er räumt der Polizei aber eine partielle Generalvollmacht ein. Und er versucht, mit zweifelhaften Verboten soziale Konflikte zu befrieden.
Ich will das einmal auf meine Heimatstadt Berlin übersetzen. In der Diktion der Gesetzesvorlage könnte ein Hammer oder ein Korkenzieher in Zehlendorf ein nützliches Werkzeug sein, in Neukölln aber eine gefährliche Waffe. Ich halte das für absurd.
Wir lehnen das Gesetz aber auch aus einem anderen (zweiten) Grund ab. Es schreibt nämlich vor, dass genau belegt werden müsse, welche Orte als besonders gewaltträchtig gelten und warum. Das klingt beim ersten Hinhören logisch und nachvollziehbar.
De facto zielt es aber auf mehr Videokameras, auf mehr verdeckte Ermittlungen, auf mehr Überwachung. Damit würde ein genereller Trend unterstützt, den wir ablehnen - nämlich der Umbau des demokratischen Rechtsstaates zu einem präventiven Sicherheitsstaat."
[...] Wenn wir eine Änderung des Waffengesetzes ablehnen und sagen, diese Änderung würde nur zu mehr Videokameras, mehr verdeckte Ermittlungen, mehr Überwachung führen, so ist daraus zu entnehmen, dass wir das Waffengesetz in seiner gegenwärtigen Form nicht grundsätzlich ablehnen. [...]
@keno: kannst du bitte noch die quelle angeben, wo du das erste zitat von petra pau her hast.
[...]Hier dreht sich jedem Juristen der Magen um. Ich glaube die gute Frau hat überhaupt keine Vorstellung was laut Rechtsprechung alles unter den Begriff "gefährlicher Gegenstand" subsumiert werden kann.
Außerdem wenn ich den Visier Artikel richtige verstanden habe, beschränkt sich der Absatz auf "Waffen". Insofern hat sich die Thematik "gefährlicher Gegenstand" ja erübrigt.
Eine Verordnung auf der Grundlage des § 42 Abs. 5 WaffG wäre ggf. durch eine Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage des Polizeirechts zu ergänzen. Diese Verordnung würde in den betroffenen Bereichen auch das Führen derjenigen gefährlichen Gegenstände untersagen, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, aber nicht dem WaffG unterfallen, weil es für sie einen zivilen Gebrauchszweck gibt (z. B. Fahrtenmesser, Baseballschläger).
So so,
vor zwei Wochen waren es noch *nur* "gefährliche Messer", jetzt sind wir schon bei gefährlichen Gegenständen, dann lag ich mit meiner Spekulation doch nicht so weit daneben...